BT-Drucksache 17/13366

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/12953 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens vom 11. April 1955 über die Internationale Finanz-Corporation

Vom 30. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13366
17. Wahlperiode 30. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/12953 –

Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Abkommens vom 11. April 1955
über die Internationale Finanz-Corporation

A. Problem

Aufgabe der am 11. April 1955 als eigenständige Tochter der Weltbankgruppe
gegründeten Internationalen Finanz-Corporation (IFC) ist es, die Entwicklung
des Privatsektors in Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern. Dazu
vergibt sie Darlehen, Eigenkapitalbeteiligungen, Garantien sowie eine Reihe
innovativer Finanzprodukte zu kommerziellen Bedingungen und bietet darüber
hinaus entsprechende Beratungsleistungen an.

Mit Vertragsgesetz vom 12. Juli 1956 hat die Bundesrepublik Deutschland dem
Beitritt zu dem Übereinkommen zugestimmt. Mit ihrer Mitgliedschaft unter-
streicht die Bundesrepublik Deutschland ihr Interesse an der wirtschaftlichen
und sozialen Entwicklung dieser Länder.

Der Gouverneursrat der IFC, deren Mitglied die Bundesrepublik Deutschland
seit Gründung ist, hat mit seiner Entschließung vom 9. März 2012 Änderungen
des Abkommens gebilligt, mit denen zum einen eine Kapitalerhöhung von
200 Mio. US-Dollar verbunden ist, zum anderen eine Erhöhung der Stimm-
gewichte von Entwicklungs- und Schwellenländern, um deren Mitsprache und
Beteiligung zu stärken.

B. Lösung

Die vorgesehenen Änderungen des Gründungsübereinkommens werden durch das

vorliegende Gesetz gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes ange-
nommen. Ferner wird der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung durch dieses Gesetz ermächtigt, Änderungen des Abkommens
nach Artikel VII des Abkommens, die sich im Rahmen der Aufgaben gemäß Ar-
tikel I des Abkommens halten und nicht Artikel VI Abschnitt 9 des Abkommens
oder Änderungen betreffen, die der Zustimmung des deutschen Gouverneurs
nach Artikel VII Absatz b des Abkommens bedürfen, durch Rechtsverordnung

Drucksache 17/13366 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ohne Zustimmung des Bundesrates in deutsches Recht umzusetzen und in Kraft
zu setzen. Darüber hinaus ist der Deutsche Bundestag rechtzeitig vor jeder ge-
planten Änderung des Abkommens durch das Bundesministerium für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung zu unterrichten.

Unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

E. Erfüllungsaufwand

Der Gesetzentwurf macht keine Angaben über entstehenden Erfüllungsaufwand.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13366

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12953 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 24. April 2013

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar G. Wöhrl
Vorsitzende

Johannes Selle
Berichterstatter

Dr. Barbara Hendricks
Berichterstatterin

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Ute Koczy
Berichterstatterin

Berlin, den 24. April 2013

Johannes Selle
Berichterstatter

Dr. Barbara Hendricks
Berichterstatterin

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Ute Koczy
Berichterstatterin
I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/12953 in seiner 234. Sitzung am 18. April 2013 zur
Federführung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung und zur Mitberatung an den Fi-
nanzausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetz werden eine Reihe von Veränderungen des
Gründungsabkommens der Internationalen Finanz-Corpo-
ration (IFC) angenommen. Sie betreffen zum einen eine
Kapitalerhöhung von 200 Mio. US-Dollar, zum anderen eine
Anhebung der Basisstimmrechte der Entwicklungs- und
Schwellenländer von 1,88 Prozent auf 5,55 Prozent. Damit
soll deren Mitsprache und Beteiligung gestärkt werden. Das
Kernmandat der IFC bleibt von diesen Änderungen unberührt.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/12953 in seiner 139. Sitzung am 24. April 2013 beraten.
Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der federführende Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/12953 in seiner 80. Sitzung am 24. April
2013 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf anzuneh-
men.

Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt das Anliegen des
neuen Abkommens vollinhaltlich. Man habe in der Vergan-
genheit bereits mehrere solcher Gesetze beschlossen, bei-
spielsweise im Fall der Afrikanischen Entwicklungsbank.
Die Opposition habe jedes Mal die gleichen Einwände vor-
getragen. Sie habe in dieser Angelegenheit auch an den Bun-
destagspräsidenten geschrieben. Der habe ihre Einschät-
zung, dass parlamentarische Rechte verletzt würden, nicht
bestätigt. Auch der Bundesrat habe dem vorliegenden
Gesetzentwurf bereits zugestimmt. Im Übrigen sei es ein
Beitrag zur Entbürokratisierung, wenn das Parlament nicht
mit unwichtigen technischen Details befasst werde, die sich
ohnehin auf die Vergangenheit beziehen würden. Man habe

beim ersten Fall solcher Änderungen von Abkommen einen
Änderungsantrag eingebracht, mit dem die Rechte des Parla-
ments gewahrt würden. Das sei in diesem Fall wortwörtlich
übernommen worden. Insofern könne und werde man die-
sem Gesetzentwurf ohne Bedenken zustimmen.

Die Fraktion der SPD begrüßt die eingebrachten Änderun-
gen in sachlicher und inhaltlicher Hinsicht. Dass man die
Stimmrechte anders verteilen wolle, weil sich die Gewichte
in der Welt auch geändert hätten, das halte man für nachvoll-
ziehbar. Der Gouverneursrat werde sich 2015 erneut damit
befassen. Davon unabhängig müsse es aber auch darum ge-
hen, die Rechte des Parlamentes umfassend zu sichern. Mit
der Rechtsverordnungsermächtigung werde dem Deutschen
Bundestag die Gesetzgebungskompetenz entzogen. Bereits
in der Vergangenheit sei das Parlament in die Änderungs-
prozesse solcher Abkommen nicht einbezogen worden, und
deshalb betrachte man es als unwahrscheinlich, dass die
Bundesregierung ihrer Unterrichtungspflicht nachkomme.
Darum werde man sich bei der Abstimmung enthalten.

Die Fraktion der FDP schließt sich der Argumentation der
Fraktion der CDU/CSU an.

Die Fraktion DIE LINKE. schließt sich der Argumentation
der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
an. Ergänzend wolle man auf eine Bitte des Landes Branden-
burg an die Bundesregierung verweisen, im Gouverneursrat
darauf hinzuwirken, sich nicht länger an der Verbriefung von
Krediten zu beteiligen, da diese in der Finanzmarktkrise eine
katastrophale Rolle gespielt hätten. Was die Änderung der
Stimmrechte angehe, begrüße man die eingeschlagene Rich-
tung, halte die Änderungen selber aber für zu kurz gegriffen.
Man votiere für das Prinzip „Ein Land, eine Stimme“. Aus
diesen Gründen werde die Fraktion DIE LINKE. den Ge-
setzentwurf ablehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt die vor-
getragenen verfassungsrechtlichen Bedenken und kündigt
darum ebenfalls Enthaltung an. Was die Inhalte angehe, wie
Mitspracherechte, die Veränderung der Stimmrechte und
eine erweiterte Beteiligung der Entwicklungs- und Schwel-
lenländer, sei das ein Anliegen, welches man schon sehr
lange gefordert habe. Darüber hinaus vertrete man grund-
sätzlich die Auffassung, dass die Weltbankgruppe in Rich-
tung einer konsequenten Einbeziehung der Menschenrechte
und der Umwelt- und Sozialstandards bei ihren Projekt-
förderungen neu ausgerichtet werden müsse. Es sei in der
Vergangenheit, beispielsweise in Honduras oder in der Mon-
golei, wiederholt zu Menschenrechtsverletzungen bei der
Umsetzung von Entwicklungsprojekten der Weltbankgruppe
gekommen. Das dürfe nicht hingenommen werden.
Drucksache 17/13366 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Johannes Selle, Dr. Barbara Hendricks,
Harald Leibrecht, Heike Hänsel und Ute Koczy

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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