BT-Drucksache 17/13345

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/12958 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Cookinseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen17/12959 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen

Vom 26. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13345
17. Wahlperiode 26. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/12958 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 3. April 2012
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und den Cookinseln
über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen
durch Informationsaustausch

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/12959 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 3. Februar 2011
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und Grenada
über den Informationsaustausch in Steuersachen

A. Problem

Zu den Buchstaben a und b

Sind grenzüberschreitende Sachverhalte aufzuklären, können Beteiligte und an-
dere Personen im Ausland nur im Wege zwischenstaatlicher Amts- und Rechts-
hilfe zur Sachverhaltsaufklärung herangezogen werden. Die Möglichkeit, Amts-
und Rechtshilfe anderer Staaten oder Gebiete beanspruchen zu können, ist umso
bedeutender, als grenzüberschreitende Sachverhalte alltäglich geworden sind.
Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe wird regelmäßig auf der Grundlage
zwei- oder mehrseitiger völkerrechtlicher Vereinbarungen geleistet.
B. Lösung

Zu Buchstabe a

Die Cookinseln haben den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem In-
formationsaustausch für Besteuerungszwecke vollumfänglich anerkannt und
sich bereit erklärt, ihn in Abkommen mit OECD-Mitgliedstaaten umzusetzen.

Drucksache 17/13345 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Das am 3. April 2012 mit den Cookinseln unterzeichnete Abkommen über die
Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch
verpflichtet jede Vertragspartei, der anderen Vertragspartei auf Ersuchen alle für
ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Infor-
mationen zu erteilen. Das Abkommen enthält alle Kernelemente des OECD-
Standards, wie er sich aus dem Musterabkommen für den Auskunftsaustausch
(2002) ergibt.

Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Vertragsgesetz soll das Abkommen die
für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaf-
ten erlangen.

Unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/12958 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Grenada hat den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informations-
austausch für Besteuerungszwecke vollumfänglich anerkannt und sich bereit er-
klärt, ihn in Abkommen mit OECD-Mitgliedstaaten umzusetzen.

Das am 3. Februar 2011 mit Grenada unterzeichnete Abkommen über den Infor-
mationsaustausch in Steuersachen verpflichtet jede Vertragspartei, der anderen
Vertragspartei auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuer-
strafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen. Das Abkommen enthält
alle Kernelemente des OECD-Standards, wie er sich aus dem Musterabkommen
für den Auskunftsaustausch (2002) ergibt.

Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll das Abkommen die für die Ratifika-
tion erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erlangen.

Unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/12959 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

Mithilfe des Informationsaustauschs, den die Abkommen künftig ermöglichen,
werden Steuerausfälle verhindert.

E. Erfüllungsaufwand

Grundsätzlich wird durch die Abkommen kein eigenständiger Erfüllungsauf-
wand begründet, da sie lediglich die Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen der
Vertragsparteien zum Gegenstand hat. Informationspflichten für Unternehmen
werden weder eingeführt noch verändert oder abgeschafft. Darüber hinaus füh-
ren die Abkommen weder für Unternehmen noch für Bürgerinnen und Bürger
oder für die Steuerverwaltungen der Länder zu messbarem zusätzlichen Erfül-
lungsaufwand.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13345

F. Weitere Kosten

Die Wirtschaft ist durch die Gesetze nicht unmittelbar betroffen. Unternehmen,
insbesondere mittelständischen Unternehmen, entstehen durch diese Gesetze
keine direkten und auch keine indirekten Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise
und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu er-
warten.

Drucksache 17/13345 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12958 unverändert anzunehmen;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12959 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 24. April 2013

Der Finanzausschuss

Dr. Birgit Reinemund
Vorsitzende

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter

Grenada hat sich am 27. Februar 2002 gegenüber der OECD Abkommen noch jahrelang gewartet hätte, bis der automa-

zur Akzeptanz der Grundsätze zu Transparenz und effekti-
vem Informationsaustausch verpflichtet. Mit der Unterzeich-
nung des Abkommens vom 3. Februar 2011 ist Grenada die-

tische Informationsaustausch zum Standard geworden wäre,
wäre der berechtigte Vorwurf erhoben worden, untätig ge-
blieben zu sein. Deshalb sei es begrüßenswert, dass die Bun-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13345

Bericht der Abgeordneten Manfred Kolbe und Lothar Binding (Heidelberg)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/12958 in seiner 234. Sitzung am 18. April 2013
dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie
dem Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/12959 in seiner 234. Sitzung am 18. April 2013
dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie
dem Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu den Buchstaben a und b

Mit den vorliegenden Vertragsgesetzen sollen die Abkom-
men die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der
gesetzgebenden Körperschaften erlangen.

Die Finanzbehörden haben steuerlich relevante Sachverhalte
aufzuklären. Ihre Befugnisse sind jedoch auf das Inland be-
schränkt. Sind grenzüberschreitende Sachverhalte aufzuklä-
ren, können Beteiligte oder auskunftspflichtige Dritte, die im
Ausland ansässig sind, von den Finanzbehörden nicht wie im
Inland ansässige Beteiligte oder auskunftspflichtige Dritte
zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung herangezo-
gen werden. Die Finanzbehörden sind dann auf die Unter-
stützung ausländischer Behörden angewiesen. Fehlt die
Bereitschaft anderer Staaten oder Gebiete, Unterstützung für
Besteuerungszwecke zu gewähren, wird dadurch Steuer-
hinterziehung begünstigt oder gefördert. Die gegenseitige
Unterstützung bei der Sachverhaltsaufklärung für Besteue-
rungszwecke ist umso bedeutender, als grenzüberschreitende
Sachverhalte alltäglich geworden sind.

Zu Buchstabe a

Gegenstand des am 3. April 2012 unterzeichneten Abkom-
mens mit den Cookinseln ist die gegenseitige behördliche
Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Infor-
mationsaustausch auf Ersuchen im Einzelfall.

Die Cookinseln haben sich am 22. März 2002 gegenüber der
OECD zur Akzeptanz der Grundsätze zu Transparenz und
effektivem Informationsaustausch verpflichtet. Mit der Un-
terzeichnung des Abkommens vom 3. April 2012 sind die
Cookinseln dieser Verpflichtung auch im Verhältnis zu
Deutschland nachgekommen.

Zu Buchstabe b

Gegenstand des am 3. Februar 2011 unterzeichneten Ab-
kommens mit Grenada ist die gegenseitige behördliche Un-
terstützung in Steuersachen und Steuerstrafsachen durch In-
formationsaustausch auf Ersuchen im Einzelfall.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/12958 in seiner 128. Sitzung am 24. April 2013 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Annahme.

Zu Buchstabe b

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/12959 in seiner 128. Sitzung am 24. April 2013 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat beide Gesetzentwürfe in seiner
139. Sitzung am 24. April 2013 erstmalig und abschließend
beraten.

Zu Buchstabe a

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. Annahme des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 17/12958.

Zu Buchstabe b

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. Annahme des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 17/12959.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP begrüß-
ten den Abschluss von zwei weiteren Informationsaustausch-
abkommen auf Basis des OECD-Standards. Man müsse bei
der Bewertung solcher Abkommen stets bedenken, dass es
sich um Abkommen mit souveränen Staaten handele und
Deutschland keine einseitigen Vorgaben machen könne. Der
Abschluss dieser beiden Abkommen auf Grundlage des
OECD-Standards sei besser als das Fehlen jeglicher Verein-
barungen.

Natürlich seien noch weitergehende Informationsmöglich-
keiten wünschenswert. Die Koalitionsfraktionen seien aber
sicher, wenn die Bundesregierung mit dem Abschluss der
ser Verpflichtung auch im Verhältnis zu Deutschland
nachgekommen.

desregierung die Chance genutzt habe, die sich in den vorlie-
genden Fällen jetzt geboten habe. Darüber hinaus werde man

Drucksache 17/13345 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gemeinsam mit der Bunderegierung weiter an zukunftsfähi-
gen Lösungen für den internationalen Informationsaustausch
in Steuersachen arbeiten.

Die Fraktion der SPD erinnerte daran, dass sie in der Ver-
gangenheit die Strategie verfolgt habe, Informationsaustau-
schabkommen wie in der vorgelegten Form zuzustimmen,
solange von Seiten der OECD keine besseren Standards vor-
gegeben seien. In der aktuellen Stunde im Deutschen Bun-
destag zum „anhaltenden Handlungsbedarf beim Kampf
gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung“ am Don-
nerstag, den 18. April 2013 sei die Fraktion der SPD dafür
von den Koalitionsfraktionen angegriffen worden. Der Vor-
wurf laute, es sei unglaubwürdig, solchen Abkommen zuzu-
stimmen, wenn man doch eigentlich etwas anderes wolle.
Dieser Vorwurf sei haltlos, da die Fraktion der SPD trotz

wenn ein Finanzamt eine Frage stelle, es auch eine aussage-
kräftige Antwort aus Grenada oder von den Cookinseln er-
halten werde. Es wäre wichtig, bereits vor Abschlusse eines
Abkommens zu wissen, ob in diesen Ländern auf Basis der
Verhandlungen begonnen werde, zum Beispiel ein Unter-
nehmensregister einzurichten oder andere Vorkehrungen für
einen effektiven Informationsaustausch zu treffen. Man kön-
ne nicht erst ein halbes Jahr nach Inkrafttreten anfangen zu
überprüfen, ob entsprechende Voraussetzungen überhaupt
bestünden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erinnerte daran,
dass man sich in der Vergangenheit bei der Abstimmung
über die Doppelbesteuerungs.-und Informationsaustausch-
abkommen in der Regel der Stimme enthalten habe. Diesmal
werde man aber beide Gesetzentwürfe ablehnen.
ihrer Zustimmung immer klar gemacht habe, dass sie einen
automatischen Informationsaustausch anstrebe. Um der Kri-
tik zu begegnen, man unterstütze eine zu kurz greifende Ab-
kommenspolitik, lehne man heute die beiden vorgelegten
Gesetzentwürfe ab.

Der Vorschlag der Fraktion der SPD laute, diese Abkommen
noch einmal im Sinne eines wirklich effektiven Informa-
tionsaustauschs in Steuersachen, wie er auch vom Bundes-
ministerium der Finanzen öffentlich angestrebt werde, nach-
zuverhandeln, damit es dann wirklich gerechtfertigt wäre,
solche Länder von der sog. graue Liste der OECD der Steu-
erparadiese herunterzunehmen. Mit dem vorliegenden Ge-
setzentwurf würde man stattdessen ein falsches Signal set-
zen. Die Fraktion der SPD fordere nicht, mit dem Abschluss
von Abkommen abzuwarten, bis sich die weltweiten Stan-
dards entsprechend verbessert hätten. Aber im bilateralen
Bereich hätte man mit den Erkenntnissen, über die man der-
zeit verfüge, anders verhandeln müssen als bisher. Es sei
außerdem zu hinterfragen, warum sich Deutschland bei den
G20-Gesprächen zur internationalen Besteuerungspolitik
bisher nicht mit seinen Forderungen nach weitergehenden
Standards habe durchsetzen können.

Die Fraktion DIE LINKE. bezeichnete es als richtig, dass
die Bundesregierung versuche, Informationsaustauschab-
kommen abzuschließen. Dies sei zumindest ein Versuch, auf
dem Weg zu einem automatischen Informationsaustausch
ein Stück weiter voranzukommen. Es sei allerdings enttäu-
schend, dass überhaupt keine Garantie gegeben sei, dass,

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plädierte für
einen Strategiewechsel in der deutschen Abkommenspolitik.
Mit Abkommen in der vorgelegten Form trage man dazu bei,
dass solche Staaten von der sog. grauen Liste der OECD der
Steuerparadiese herunter genommen würden. Man könne
auf Grundlage solcher Abkommen bei der Verfolgung von
Steuerhinterziehung aber nur dann tätig werden, wenn man
Kenntnisse über Verstöße habe und entsprechende Angaben
machen könne. Fishing Expeditions seien nicht möglich.
Man sei sehr weit entfernt von einem automatischen Infor-
mationsaustausch.

Es sei wichtig, dass man im Rahmen eines Informationsaus-
tauschabkommens nicht nur die Möglichkeit habe, eine ent-
sprechende Anfrage zu stellen, sondern es gehe darum, Steu-
erflüchtlinge zu benennen, die sich unter dem Dach eines
solchen Abkommens bisher trefflich verstecken könnten. Es
stelle sich deshalb die Frage, ob man bei sog. Steueroasen
nicht die Strategie anwenden müsse, zunächst keine Infor-
mationsabkommen abzuschließen, damit diese Staaten auf
der grauen Liste verblieben. Man sollte nur dann Bereit-
schaft signalisieren, ein Informationsabkommen abzuschlie-
ßen, wenn Fishing Expeditions zugelassen würden und ein
automatischer Informationsaustausch vereinbart werde. So
könne ein gewisser Druck auf diese Staaten ausgeübt wer-
den. Der von der Bundesregierung eingeschlagene Weg, auf
eine Verbesserung der internationalen Standards zu setzen,
werde dagegen noch viele Jahre brauchen, bis er Erfolg zei-
gen könne.

Berlin, den 24. April 2013

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter

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