BT-Drucksache 17/13326

Abrufkräfte bei der Deutschen Post AG

Vom 26. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13326
17. Wahlperiode 26. 04. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth
Scharfenberg, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Abrufkräfte bei der Deutschen Post AG

Im Zuge der Liberalisierung der Postdienstleistungen hat sich die Branche ge-
wandelt. Es ist ein Preiswettbewerb entstanden, der zu schlechteren Arbeitsbe-
dingungen führt. Im Briefmarkt bietet die Deutsche Post AG noch weitgehend
gute Löhne und Sozialleistungen und kann in den meisten Fällen im Vergleich
zu Wettbewerbern bessere Arbeitsbedingungen vorweisen. Gleichzeitig gibt es
bei der Deutschen Post AG so genannte Abrufkräfte mit einer „befristeten oder
unbefristeten Rahmenvereinbarung“. Diese Abrufkräfte werden bei Bedarf von
der Deutschen Post AG eingesetzt. Sie müssen immer wieder – häufig auch
täglich – einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Eine feste Weiterbeschäfti-
gung ist durch die Rahmenvereinbarung ausgeschlossen. Die als Abrufkräfte
eingesetzten Beschäftigten verfügen über kein geregeltes auskömmliches Ein-
kommen und haben keinerlei Planungssicherheit.

Der deutsche Staat hält über die KfW Bankengruppe 31,5 Prozent der Anteile
an der Deutschen Post AG. Damit ist er der größte Einzelaktionär und trägt eine
Mitverantwortung für die Geschäftspraktiken des Unternehmens. Die Bundes-
regierung kann über die KfW Bankengruppe im Aufsichtsrat Einfluss auf die
Deutsche Post AG nehmen und Informationen über die Situation der Beschäf-
tigten einholen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Abrufkräfte mit befristeter sowie unbefristeter Rahmenvereinba-
rung wurden im Jahr 2012 beschäftigt, und wie viele arbeiten aktuell als Ab-
rufkräfte bei der Deutschen Post AG (bitte differenziert nach Segmenten und
unbefristeter bzw. befristeter Rahmenvereinbarung angeben)?

2. Wie viele der Abrufkräfte wurden im Jahr 2012 und wie viele aktuell be-
schäftigt (bitte differenziert nach Vollzeit, Teilzeit, geringfügig beschäftigt
und nach Segmenten angeben)?

3. Wie viele Abrufkräfte mussten im Jahr 2012 täglich, wöchentlich bzw.
monatlich einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen?
4. Welche Tätigkeiten werden von den Abrufkräften verrichtet (bitte differen-
ziert nach Segmenten angeben)?

5. Wie viele Stunden haben die Abrufkräfte durchschnittlich im Jahr 2012 ge-
arbeitet, und wie viele Vollzeitstellen könnten rechnerisch stattdessen einge-
richtet werden (bitte differenziert nach Segmenten angeben)?

Drucksache 17/13326 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Wie hoch war der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn von Abrufkräften
2012, und wurden bzw. werden die Abrufkräfte nach Tarifvertrag bezahlt?

7. Welche Zulagen und sonstigen Lohnbestandteile wie Urlaubs- oder Weih-
nachtsgeld erhielten die Abrufkräfte 2012 bzw. erhalten sie heute, und ent-
sprechen diese Lohnbestandteile tariflichen Vereinbarungen?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf das Teilzeit- und Befris-
tungsgesetz den Einsatz von Abrufkräften bei der Deutschen Post AG
insbesondere dann, wenn befristete Rahmenverträge mehrfach verlängert
werden?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Abrufkräften, und ist
sie der Meinung, dass damit das unternehmerische Risiko auf die Abruf-
kräfte verlagert wird?

10. Bewertet die Bundesregierung die Beschäftigungsform „Abrufkräfte“ als
gute Arbeit?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

11. Wird die Bundesregierung als größter Einzelaktionär ihren Einfluss auf die
Deutsche Post AG ausüben, damit die Arbeitsverhältnisse der Abrufkräfte
in sozialversicherungspflichtige, tariflich entlohnte Beschäftigungsverhält-
nisse umgewandelt werden?

Wenn nein, warum nicht?

12. Wie viele Beschäftigte hatte die Deutsche Post AG (ohne Abrufkräfte) im
Jahr 2012, bzw. wie viele sind aktuell dort beschäftigt (bitte differenziert
nach Vollzeit-, Teilzeit, geringfügig beschäftigt, befristet, unbefristet bzw.
in Leiharbeit sowie nach Segmenten angeben)?

Berlin, den 26. April 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.