BT-Drucksache 17/13313

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Rüdiger Veit, Daniela Kolbe (Leipzig), Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8921 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des aufenthalts- und freizügigkeitsrechtlichen Ehegattennachzugs b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/1626 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Ehegattennachzug) c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/8610 - Europarecht beim Ehegattennachzug

Vom 25. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13313
17. Wahlperiode 25. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Rüdiger Veit, Daniela Kolbe (Leipzig),
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8921 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des aufenthalts- und
freizügigkeitsrechtlichen Ehegattennachzugs

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler,
Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1626 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
(Ehegattennachzug)

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Jan Korte, Agnes Alpers,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8610 –

Europarecht beim Ehegattennachzug umsetzen

A. Problem

Im Jahr 2007 wurde der Ehegattennachzug ausländischer Ehegatten mit dem
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU
reformiert. Seitdem müssen nachzugswillige Ehegatten aus Drittstaaten schon

bei Beantragung eines Visums, also vor der Einreise in das Bundesgebiet, grund-
sätzlich einfache Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Damit sollen
Zwangsverheiratungen verhindert werden. Allerdings fehlen nach Ansicht der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bislang kon-
krete Belege dafür, dass dieses Ziel durch das Erfordernis des Spracherwerbs vor
der Einreise erreicht werde. Vielmehr seien zahlreiche Fälle dokumentiert, in

Drucksache 17/13313 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

denen es Ehepartnern in freiwillig geschlossenen Ehen langfristig unmöglich
sei, in ehelicher Lebensgemeinschaft in Deutschland zu leben. Die Regelung,
wonach der nachziehende Ehegatte bei fehlenden Sprachkenntnissen einen Inte-
grationskurs nach der Einreise nach Deutschland besuchen müsse, sei beizube-
halten. Im Freizügigkeitsgesetz/EU bestehe Anpassungsbedarf an Vorgaben des
Europäischen Gerichtshofs.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält darüber hinaus § 28 Absatz 1
Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), wonach der Ehegattennachzug bei
nicht gesichertem Lebensunterhalt unter Umständen versagt werden kann, für
verfassungs- und konventionswidrig.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/8921 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/1626 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion der SPD.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8610 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Annahme der Vorlagen.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13313

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8921 abzulehnen;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1626 abzulehnen;

c) den Antrag auf Drucksache 17/8610 abzulehnen.

Berlin, den 24. April 2013

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

Memet Kilic
Berichterstatter

hat in seiner 84. Sitzung am 24. April 2013 mit den Stimmen FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und

der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 95. Sitzung am 24. April 2013 mit den Stim-
Drucksache 17/13313 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Reinhard Grindel, Rüdiger Veit, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Sevim Dag˘delen und Memet Kilic

1. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8921 wurde in der
168. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. März 2012
an den Innenausschuss federführend sowie an den Auswär-
tigen Ausschuss, den Rechtsausschuss, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union und den Aus-
schuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1626 wurde in der
52. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Juli 2010 an
den Innenausschuss federführend sowie an den Rechts-
ausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/8610 wurde in der 168. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 22. März 2012 an den
Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsaus-
schuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und den Ausschuss für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe und den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 84. Sitzung am
24. April 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf abzu-
lehnen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 128. Sitzung am 24. April
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf abzu-
lehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 95. Sitzung am 24. April 2013 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung
des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Gesetzentwurfs
empfohlen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner
84. Sitzung am 24. April 2013 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung
des Gesetzentwurfs empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Rechtsausschuss hat in seiner 128. Sitzung am 24. April
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD empfohlen, den Gesetzentwurf abzuleh-
nen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
132. Sitzung am 24. April 2013 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die Ablehnung
des Gesetzentwurf empfohlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 95. Sitzung am 24. April 2013 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 84. Sitzung am 24. April 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 89. Sitzung am 24. April 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Zu Buchstabe c

Der Rechtsausschuss hat in seiner 128. Sitzung am 24. April
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
päischen Union hat in seiner 89. Sitzung am 24. April
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU

men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

Memet Kilic
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13313

DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner 84. Sitzung 24. April 2013 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die Ablehnung
des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 89. Sitzung am 24. April 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
die Ablehnung des Antrags empfohlen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat in seiner 30. Sitzung am 26. Januar
2011 beschlossen, eine öffentliche Anhörung zu der Thema-
tik des Sprachnachweises beim Ehegattennachzug durch-
zuführen. Gegenstand der Anhörung waren auch die Druck-
sache 17/1626 sowie der Bericht der Bundesregierung
über die Evaluierung des Nachweises einfacher Deutsch-
kenntnisse beim Ehegattennachzug nach dem Aufenthalts-

gesetz – Sprachlern- und Sprachtestangebote, Visumverfah-
ren – auf Drucksache 17/3090. Hinsichtlich des Ergebnisses
der Anhörung seiner 43. Sitzung am 30. Mai 2011, an der
sich sechs Sachverständige beteiligt haben, wird auf das
Protokoll Nr. 17/43 hingewiesen.

Der Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe und den An-
trag in seiner 105. Sitzung am 24. April 2013 abschließend
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 17/8921.

Den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1626 hat der Innen-
ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenhaltung der
Fraktion der SPD zur Ablehnung empfohlen.

Den Antrag auf Drucksache 17/8610 empfiehlt der Innen-
ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD abzulehnen.

Berlin, den 24. April 2013

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

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