Vom 25. April 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13312
17. Wahlperiode 25. 04. 2013
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler,
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/542 –
Entwurf eines Gesetzes zur Streichung des Optionszwangs aus dem
Staatsangehörigkeitsrecht
b) zu dem Antrag der Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele Fograscher,
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/7654 –
Staatsangehörigkeitsrecht modernisieren – Mehrfache bzw. doppelte
Staatsbürgerschaft ermöglichen
c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Diana Golze, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12185 –
Für gleiche Rechte – Einbürgerungen erleichtern
A. Problem
Die im Jahr 1999 eingeführte Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit
durch Geburt im Inland zu erwerben (ius soli), sei ein wichtiger Schritt zur An-
passung des Staatsangehörigkeitsrechts an die Realitäten eines Einwanderungs-
landes gewesen. Jedoch müssten sich die betroffenen jungen Menschen mit
Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen und anderen über die
Abstammung erworbenen Staatsangehörigkeiten entscheiden (Optionspflicht).
Dies sei integrationspolitisch kontraproduktiv, belaste die Behörden mit auf-
wändigen Verwaltungsverfahren und entspreche dem üblichen europäischen
Standard.
Drucksache 17/13312 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Anträge der Fraktionen SPD und DIE LINKE. kritisieren darüber hinaus
den Zwang, als nicht in Deutschland geborener Ausländer im Falle einer Ein-
bürgerung die alte Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen, sowie jeweils ei-
nige als zu restriktiv empfundene Einbürgerungsvoraussetzungen.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/542 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/7654 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe c
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/12185 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Annahme der Vorlagen.
D. Kosten
Die Streichung des Optionszwanges führe zu einer deutlichen Reduzierung von
Bürokratiekosten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13312
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/542 abzulehnen;
b) den Antrag auf Drucksache 17/7654 abzulehnen;
c) den Antrag auf Drucksache 17/12185 abzulehnen.
Berlin, den 24. April 2013
Der Innenausschuss
Wolfgang Bosbach
Vorsitzender
Stephan Mayer (Altötting)
Berichterstatter
Rüdiger Veit
Berichterstatter
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter
Ulla Jelpke
Berichterstatterin
Memet Kilic
Berichterstatter
Drucksache 17/13312 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. 17/7654 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
abzulehnen.
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Bericht der Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting), Rüdiger Veit, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Ulla Jelpke und Memet Kilic
1. Überweisung
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/542 wurde in der
25. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Februar
2010 an den Innenausschuss federführend sowie an den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und den Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.
Der Antrag auf Drucksache 17/7654 wurde in der 158. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 9. Februar 2012 an
den Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsaus-
schuss zur Mitberatung überwiesen.
Der Antrag auf Drucksache 17/12185 wurde in der
219. Sitzung des Deutschen Bundestages am 31. Januar
2013 an den Innenausschuss federführend sowie an den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales,
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
und den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur Mitberatung überwiesen.
2. Voten der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Rechtsausschuss hat in seiner 128. Sitzung am 24. April
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetz-
entwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 95. Sitzung am 24. April 2013 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfoh-
len.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 84. Sitzung am 24. April 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs emp-
fohlen.
Zu Buchstabe b
Der Rechtsausschuss hat in seiner 128. Sitzung am 24. April
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
Zu Buchstabe c
Der Rechtsausschuss hat in seiner 128. Sitzung am 24. April
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
132. Sitzung am 24. April 2013 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
empfohlen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 95. Sitzung am 24. April 2013 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner 84. Sitzung am 24. April 2013 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des
Antrags empfohlen.
3. Beratungen im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat in seiner 88. Sitzung am 12. Dezem-
ber 2012 beschlossen, eine öffentliche Anhörung zu den Vor-
lagen des Staatsangehörigkeitsrechts durchzuführen. Die
öffentliche Anhörung hat der Innenausschuss unter Ein-
schluss des Berichts der Bundesregierung „Einbürgerungs-
verhalten von Ausländerinnen und Ausländern in Deutsch-
land sowie Erkenntnisse zu Optionspflichtigen“ auf Aus-
schussdrucksachen 17(4)539, 17(4)539A in seiner 97. Sit-
zung am 13. März 2013 durchgeführt. Hinsichtlich des
Ergebnisses der Anhörung, an der sich sechs Sachverstän-
dige beteiligt haben, wird auf das Protokoll 17/97 hingewie-
sen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf und die
Anträge in seiner 105. Sitzung am 24. April 2013 ab-
schließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 17/542.
Er empfiehlt die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
Deutscher Bundestag – 17. ucksache 17/13312
Berlin, den 24. April 2013
Stephan Mayer (Altötting
Berichterstatter
Murr)
Ulla Jelpke
Berichterstatterin
Wahlperiode – 5 – Dr
Zum Antrag auf Drucksache 17/12185 empfiehlt er die Ab-
lehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
) Rüdiger Veit
Berichterstatter
Hartfrid Wolff (Rems-
Berichterstatter
Memet Kilic
Berichterstatter