BT-Drucksache 17/13301

zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Dietmar Bartsch, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/6491 - Wer bestellt, bezahlt - Konnexität zugunsten der Kommunen im Grundgesetz verankern

Vom 25. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13301
17. Wahlperiode 25. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Dietmar Bartsch, Diana Golze,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6491 –

Wer bestellt, bezahlt – Konnexität zugunsten der Kommunen im Grundgesetz
verankern

A. Problem

Die Kommunen leiden zurzeit unter einer der schwersten finanziellen Krisen
seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Das kommunale Defizit zwingt
bereits jetzt viele Kommunen zu einem strikten Sparkurs, wodurch die
Spielräume für freiwillige Aufgaben schwinden. Nach Ansicht der Faktion
DIE LINKE. gefährdet dies letztlich die in Artikel 28 Absatz 2 des Grund-
gesetzes (GG) verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung. Einer
der Hauptgründe für die Finanzlage der Kommunen sei der Umstand, dass der
Bund ihnen in der Vergangenheit immer wieder kostenträchtige Aufgaben über-
tragen und seit Inkrafttreten der Föderalismusreform bestehende Aufgaben
erweitert habe, ohne Regelungen über einen finanziellen Ausgleich zu schaffen.
Zwar dürften gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 GG grundsätzlich gar keine Auf-
gaben mehr vom Bund auf die Kommunen übertragen werden. Diese Regelung
erfasse jedoch gemäß Artikel 125a Absatz 1 Satz 1 GG nicht vor der Föderalis-
musreform in Kraft getretene Gesetze, etwa die kommunale Trägerschaft für die
Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Sozialhilfe. Von Seiten der Län-
der könnten die Kommunen angesichts der Schuldenbremse keinen wirksamen
Schutz erwarten.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/13301 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/6491 abzulehnen.

Berlin, den 24. April 2013

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Michael Frieser
Berichterstatter

Kirsten Lühmann
Berichterstatterin

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Jan Korte
Berichterstatter

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

Berlin, den 24. April 2013

Michael Frieser
Berichterstatter

Kirs
Beri r

Wolfgang Wieland
Berichterstatter
bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Finanzausschuss hat in seiner 139. Sitzung am 24. April
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
132. Sitzung am 24. April 2013 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 105. Sitzung
am 24. April 2013 abschließend beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags.

ten Lühmann
chterstatterin

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Jan Korte
Berichterstatte
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13301

Bericht der Abgeordneten Michael Frieser, Kirsten Lühmann, Gisela Piltz,
Jan Korte und Wolfgang Wieland

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/6491 wurde in der 130. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 29. September 2011 an
den Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsaus-
schuss, den Finanzausschuss und den Ausschuss für Arbeit
und Soziales zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 128. Sitzung am
24. April 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

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