BT-Drucksache 17/13215

Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Sicherheitsbehörden (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/ 11296)

Vom 23. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13215
17. Wahlperiode 23. 04. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat,
Jens Petermann, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Sicherheitsbehörden
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/11296)

Die Fragesteller hatten in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
17/11086 darauf hingewiesen, dass die Weitergabe personenbezogener Daten
an Sicherheitsbehörden autoritärer Regime ein unter menschenrechtlichen Ge-
sichtspunkten stets sensibler Vorgang ist. Um sich ein Bild davon zu machen,
inwieweit seitens der Bundessicherheitsbehörden diese Sensibilität beachtet
wird, hatten sie sich nach dem Volumen des Datenaustausches erkundigt. Die
Bundesregierung hatte mehrere Fragen mit dem Hinweis, es erfolge keine sta-
tistische Erfassung über empfangene und übermittelte personenbezogene Daten
(beispielsweise beim Bundeskriminalamt – BKA), unbeantwortet gelassen.

Die Fragesteller gehen allerdings davon aus, dass sowohl beim BKA als auch
den anderen Bundessicherheitsbehörden, wenn schon nicht die übermittelten
Daten als solche, dann aber doch wenigstens Eingang und Erledigung entspre-
chender Ersuche aus dem Ausland, akten- oder dateimäßig erfasst werden.
Schließlich kann ein Ersuchen nicht bearbeitet werden, ohne zuvor erfasst zu
werden. Diese Erfassung hinterlässt zwangsläufig Spuren in Akten- oder Datei-
form. Ebenso müssen Vermerke angefertigt werden, ob ein Ersuchen bewilligt
oder abgelehnt wird. Sollten die Fragesteller sich dabei irren, bitten sie die
Bundesregierung um entsprechende Aufklärung, wie mit solchen Ersuchen ver-
fahren wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Ersuche nach Übermittlung personenbezogener Daten an Sicher-
heitsbehörden ausländischer Staaten hat das BKA (auch in seiner Eigen-
schaft als Zentralstelle für andere Behörden) in den Jahren 2010, 2011 und
2012 entgegengenommen?

a) Daten wie vieler Personen waren von der Anfrage betroffen?

b) Von welchen Staaten und Behörden stammten die Ersuche jeweils?
c) Wie wurde über die Ersuche entschieden (bitte nach jeweils anfragender
Behörde aufgliedern und darlegen, über wie viele Personen dabei Daten
übermittelt wurden)?

d) Aus welchen Datenbeständen respektive Dateien wurden die Daten je-
weils übermittelt?

Drucksache 17/13215 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
e) In wie vielen Fällen wurde anlässlich der Übermittlung der Daten eine
eigens vorgenommene Sachstandserhebung oder eine anlässlich der An-
frage vorgenommene Aktualisierung von Daten vorgenommen?

2. Wie werden Ersuche nach Übermittlung personenbezogener Daten durch
ausländische Sicherheitsbehörden beim BKA sowie bei der Bundespolizei
archiviert und aktenkundig gemacht?

a) Wie lange werden die Ersuche sowie Unterlagen über daran anschlie-
ßende Behördenmaßnahmen (Ablehnung, Annahme, Erledigung usw.)
aufbewahrt?

b) Wie gestaltet sich das Prozedere einer Datenübermittlung, und inwiefern
ist es statistisch auswertbar?

3. Da die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/11296
zur Übermittlung von Daten an ausländische Sicherheitsbehörden durch das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Phänomenbereich „Linksextre-
mismus“ für die Jahre 2010 und 2011 nur die Zahl der „Fälle“ mitgeteilt hat,
nicht aber die Zahl der Personen, über die Daten übermittelt wurden, über wie
viele Personen wurden 2010 und 2011 jeweils Daten übermittelt?

a) Wie gestalten sich diese Zahlen (für alle Phänomenbereiche) für das Jahr
2012?

b) Wie wurden die Ersuche jeweils begründet?

c) Inwiefern standen die Ersuche in Zusammenhang mit internationalen
Großereignissen (bitte möglichst genau ausführen)?

d) Wie viele der betroffenen Personen stehen im Verdacht, an Gewalttaten
bzw. deren Vorbereitung beteiligt zu sein?

e) In wie vielen Fällen und über wie viele Personen hat das BfV Daten über
Rechtsextremisten an ausländische Sicherheitsbehörden übermittelt?

4. Da die Frage 2b auf Bundestagsdrucksache 17/11296 nicht beantwortet
wurde, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von
ausländischen Sicherheitsbehörden erhaltenen Unterrichtungen über die
Verwendung der übermittelten Daten und die dadurch erzielten Ergebnisse?

5. Inwiefern achten die Bundessicherheitsbehörden darauf, dass mündlich
übermittelte Ersuche um Datenübermittlung, die aufgrund der Eilbedürftig-
keit zunächst nur mündlich gestellt werden, wie vorgesehen innerhalb einer
Woche schriftlich bestätigt werden?

a) Wie wird der Eingang mündlicher Ersuche protokolliert?

b) Falls keinerlei Eingangsprotokollierung erfolgen sollte, welche Möglich-
keiten haben, und welche Möglichkeiten nutzen die Bundessicherheitsbe-
hörden, sicherzustellen, dass tatsächlich schriftliche Bestätigungen einge-
hen?

c) Wenn es bislang keine Möglichkeiten gibt, das Nachreichen schriftlicher
Bestätigungen zu kontrollieren, was will die Bundesregierung unterneh-
men, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Bestimmungen in den
Abkommen nicht einfach ignoriert werden, weil ihre Einhaltung sowieso
niemand kontrolliert?

Berlin, den 23. April 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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