BT-Drucksache 17/13161

Aufbau des Europäischen Fonds für Demokratie

Vom 17. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13161
17. Wahlperiode 17. 04. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dietmar Nietan, Axel Schäfer (Bochum), Michael Roth
(Heringen), Heinz-Joachim Barchmann, Petra Ernstberger, Iris Gleicke,
Kerstin Griese, Dr. Eva Högl, Ute Kumpf, Manfred Nink, Thomas Oppermann,
Mechthild Rawert, Werner Schieder (Weiden), Frank Schwabe,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Aufbau des Europäischen Fonds für Demokratie

Die Europäische Union (EU) ist ein einzigartiger Raum von Frieden, stabiler
Demokratie und Wohlstand. Viele Länder in der Nachbarschaft der EU und in
anderen Teilen der Welt sind von Demokratie jedoch weit entfernt. In vielen
Ländern kämpfen Menschen für die Schaffung demokratischer Systeme. Die EU
und ihre Mitgliedstaaten stehen in der Verantwortung, den Aufbau von Demo-
kratie in anderen Ländern zu fördern und zu stärken. Sie nehmen diese Ver-
antwortung ernst und setzen verschiedene Instrumente und Mittel ein, um
Demokratiebewegungen in der eigenen Nachbarschaft und darüber hinaus zu
unterstützen. Eine neu geschaffene Möglichkeit dazu stellt der Europäische
Fonds für Demokratie (EFD) dar.

Die Initiative für den EFD geht zurück auf einen Vorschlag des polnischen
Außenministers RadosΩaw Sikorski sowie eine vorangegangene Debatte zur
Schaffung einer Europäischen Stiftung zur Demokratieförderung. Die Republik
Polen hat während ihrer EU-Ratspräsidentschaft 2011 den Aufbau des EFD mit
der Unterstützung der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der
EU für Außen- und Sicherheitspolitik intensiv vorangebracht, auch unter dem
starken Eindruck der Umbrüche in der arabischen Welt. Im Mai 2011 betteten
die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin die Schaffung des EFD
in den Rahmen der erneuerten Strategie für die Europäische Nachbarschafts-
politik „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ ein. Am 25. Juni
2012 schließlich wurde das Statut des EFD als unabhängige, privatrechtliche
Stiftung belgischen Rechts in Brüssel verabschiedet.

Ziel des EFD ist die Förderung von Demokratie in der europäischen Nachbar-
schaft und auch darüber hinaus. So soll die Schaffung tief verwurzelter und trag-
fähiger Demokratie in Ländern befördert werden, die sich vor einem Übergang,
während eines Übergangs oder nach einem Übergang zu einem demokratischen
System befinden. Der große Mehrwert des EFD liegt darin, dass Träger und

Akteure von Demokratiebewegungen, für die eine Förderung über die EU-Insti-
tutionen bislang nicht oder schwer zugänglich ist, ohne hohe bürokratische Hür-
den in einem zügigen Verfahren Unterstützung erhalten können. Dazu zählen
beispielsweise Journalisten, Blogger, nicht eingetragene Nichtregierungsorgani-
sationen (NGO) oder politische Bewegungen. Ergänzend zum Europäischen
Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), dem Instrument für

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Stabilität und der Fazilität für die Zivilgesellschaft soll der EFD seine Wirkung
entfalten.

Die Europäische Kommission hat für den Fonds bislang 6 Mio. Euro zur Verfü-
gung gestellt. Die EU-Mitgliedstaaten sind aufgerufen, durch freiwillige Bei-
träge zum weiteren Aufbau und zur Arbeitsfähigkeit des EFD beizutragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Erkennt die Bundesregierung den großen Mehrwert für die Demokratieför-
derung innerhalb und außerhalb Europas an, der durch die Schaffung des
EFD entsteht?

2. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der gemeinsame Aufbau und
die Unterstützung des von Polen vorgeschlagenen EFD ein wichtiges Pro-
jekt in der deutsch-polnischen Zusammenarbeit darstellt?

3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des Aufbaus des
EFD?

4. Inwiefern hat die Bundesregierung den Aufbau des EFD konkret unter-
stützt?

5. Wann soll nach Kenntnisstand der Bundesregierung das EFD die operatio-
nelle Arbeit aufnehmen?

6. Wie begründet die Bundesregierung, dass sie bislang keine Mittel für das
Stiftungskapital des EFD bereitgestellt hat?

7. Wann und in welcher Höhe wird die Bundesregierung Mittel für das Stif-
tungskapital zur Verfügung stellen?

8. Wie begründet die Bundesregierung ihre Ankündigung, den EFD finanziell
nur auf der Projektebene zu unterstützen?

9. Hält die Bundesregierung es für angemessen, als größter EU-Mitgliedstaat,
der sich stets für die Stärkung von Demokratie ausspricht, den EFD finan-
ziell nur auf der Projektebene zu unterstützen?

10. Nach welchen Kriterien, und in welcher Regelmäßigkeit will die Bundes-
regierung finanzielle Beiträge für Projekte des EFD zur Verfügung stellen?

11. Wie hoch ist nach derzeitigem Stand das Stiftungskapital des EFD?

12. Welche EU-Mitgliedstaaten haben bereits Mittel für das Stiftungskapital
der Stiftung bereitgestellt (bitte nach Land und Betrag aufschlüsseln)?

13. Welche privaten oder öffentlichen Stiftungen bzw. Geber haben dem EFD
nach Kenntnisstand der Bundesregierung bereits Gelder zur Verfügung ge-
stellt (bitte nach Geber und Höhe des Beitrags aufschlüsseln)?

14. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung eine gute Zusammenarbeit des
EFD mit den deutschen politischen Stiftungen?

15. Auf welche Weise wird die Bundesregierung dazu beitragen, die Möglich-
keit einer Förderung durch den EFD unter den Akteuren von Demokratie-
bewegungen bekannt zu machen?

Berlin, den 17. April 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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