BT-Drucksache 17/13157

zu dem Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses - Drucksache 17/56 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/6167 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der sozialen Situation von Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben

Vom 18. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13157
17. Wahlperiode 18. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/56 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Memet Kilic,
Josef Philip Winkler, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6167 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der sozialen Situation
von Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben

A. Problem

Die Meldepflicht öffentlicher Stellen an die Ausländerbehörden gemäß § 87 Ab-
satz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) steht der Inanspruch-
nahme sozialer Rechte durch Menschen, die ohne Aufenthaltstitel oder Duldung
in Deutschland leben, entgegen. Die Betroffenen vermeiden den Kontakt mit
staatlichen Einrichtungen aus Furcht, dass dadurch ihr Aufenthalt in Deutsch-
land bekannt wird. So kommen ihnen notwendige humanitäre Leistungen nicht
zugute. Das gilt insbesondere für den Zugang zur medizinischen Grund- bzw.
Notfallversorgung, den Kindergarten- und Schulbesuch sowie für die arbeitsge-
richtliche Durchsetzung von Lohn- und Entschädigungsansprüchen. Zudem
können sich Dritte, die diesen Menschen helfen möchten, strafbar machen.
Die Gesetzentwürfe dienen auch der Umsetzung der Richtlinie 2009/52/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindest-
standards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaats-
angehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen.
B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/56 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 17/13157 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Druckache 17/6167 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme der Gesetzentwürfe.

D. Kosten

Zu Buchstabe a

Für die kommunalen Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-
gesetz kann es zu Mehrkosten kommen, wenn man davon ausgeht, dass die ent-
sprechenden Behandlungskosten bisher gar nicht geltend gemacht oder von
Dritten übernommen worden sind.

Zu Buchstabe b

Durch die erleichterte Inanspruchnahme einer medizinischen Grund- bzw. Not-
fallversorgung im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie im Hinblick
auf die erwünschte Teilnahme von Kindern, die ohne Aufenthaltsstatus in
Deutschland leben, an frühkindlicher und schulischer Bildung entstehen den
öffentlichen Leistungsträgern Kosten. Der Kostenumfang ist aufgrund der un-
bekannten Anzahl der Betroffenen derzeit nicht zu prognostizieren.

Gleichzeitig wird die Schwarzarbeit abnehmen, wenn sie dadurch erschwert und
verteuert wird, dass die ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
ohne Aufenthaltsstatus vor Arbeitsgerichten auf Lohnzahlung klagen.

Durch die Verringerung der Schwarzarbeit ist ein Anstieg der Sozialversiche-
rungsbeiträge und des Steueraufkommens zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13157

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/56 abzulehnen;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6167 abzulehnen.

Berlin, den 17. April 2013

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Serkan Tören
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Memet Kilic
Berichterstatter

Rechtsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzent-

den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe so-
wie an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen.

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6167 wurde in der
130. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. September
2011 federführend an den Innenausschuss sowie an den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales,
den Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe sowie an den Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur
Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat in seiner 3. Sitzung am
2. Dezember 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
130. Sitzung am 17. April 2013 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner 83. Sitzung am 17. April 2013 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner 2. Sitzung am 2. Dezember
2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Ge-
setzentwurfs empfohlen.

wurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
130. Sitzung am 17. April 2013 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die Ablehnung des
Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 104. Sitzung
am 17. April 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 83. Sitzung am 17. April 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf abzu-
lehnen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner 101. Sitzung am 17. April
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung des Gesetzentwurfs
empfohlen.

III. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner
103. Sitzung am 17. April 2013 abschließend beraten und
empfiehlt die Ablehnung der Gesetzentwürfe auf den Druck-
sachen 17/56 und 17/6167 jeweils mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Berlin, den 17. April 2013

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Serkan Tören
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Memet Kilic
Berichterstatter
Drucksache 17/13157 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Reinhard Grindel, Rüdiger Veit, Serkan Tören, Ulla Jelpke
und Memet Kilic

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/56 wurde in der
7. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. November
2009 an den Innenausschuss federführend sowie an den

Zu Buchstabe b

Der Rechtsausschuss hat in seiner 125. Sitzung am 17. April
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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