BT-Drucksache 17/13140

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/11473, 17/13139 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Vom 17. April 2013


Ziel des Gesetzes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher
Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der
Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz soll dadurch über die
föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten und Bund,
Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzer-
freundlichere und effizientere elektronische Verwaltungs-
dienste anzubieten.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Innenausschuss
beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Mit der Bereitstellung von E-Government-Instrumenten und
Lösungen durch die Verwaltung werden den Bürgerinnen
und Bürgern langfristig neue und vereinfachte Möglichkei-

Schriftformerfordernis besteht. Durch die Nutzung der
neuen E-Government-Angebote sparen die Bürgerinnen und
Bürger in 82 Millionen Fällen pro Jahr rund acht Minuten
pro Person durch kürzere Bearbeitungszeit und den antei-
ligen Wegfall von Wegezeiten sowie Kosten von insgesamt
rund 35,7 Mio. Euro.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Der Schriftformersatz bewirkt ebenso wie eine Änderung
des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung
eine Reduzierung des Zeitaufwandes zur Erfüllung beste-
hender Informationspflichten der Wirtschaft. Die Bürokra-
tiekosten sinken dadurch um bis zu 193 Mio. Euro jährlich.
Durch die Verpflichtung der Nutzung von elektronischen
Verfahren für die Datenübermittlung nach dem Bundesstatis-
tikgesetz werden die Unternehmen um weitere rund
15 Mio. Euro jährlich entlastet.

Darüberhinausgehendes Entlastungspotenzial für die Wirt-
schaft durch die Nutzung von E-Government-Angeboten bei
der Kommunikation mit Behörden auch ohne das Vorliegen
Bericht der Abgeordneten Dr. Peter Danckert, Stefanie Vogelsang, Dr. Florian Toncar,
Roland Claus und Katja Dörner
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13140
17. Wahlperiode 17. 04. 2013

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/11473, 17/13139 –

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur
Änderung weiterer Vorschriften
ten der Informationsbeschaffung, Kommunikation und An-
tragstellung über das Internet zur Verfügung stehen. Durch
die Gleichstellung von Webanwendungen der Verwaltung in
Verbindung mit der eID-Funktion des neuen Personalaus-
weises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels und der ab-
senderbestätigten De-Mail mit der qualifizierten elektroni-
schen Signatur bei der elektronischen Ersetzung der Schrift-
form können diese Angebote auch genutzt werden, wenn ein

eines Schriftformerfordernisses kann nicht abschließend
quantifiziert werden.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Dem Bund und gegebenenfalls auch den Ländern und
Gemeinden entstehen für die Anpassung von vorhandenen
IT-Lösungen Kosten, die aufgrund der unterschiedlichen Ge-
staltung der jeweiligen Verfahren derzeit noch nicht konkret

Drucksache 17/13140 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

beziffert werden können. Eine wirkungsvolle und nachhal-
tige Umsetzung dieses Gesetzes ist wegen der Größe und
Komplexität der umzusetzenden Veränderungen nur schritt-
weise und über Jahre hinweg möglich. Die Umstellung des
Verwaltungshandelns auf elektronische Abläufe wird nicht
erst durch diesen Gesetzentwurf initiiert, sondern es handelt
sich um einen bereits laufenden Prozess.

Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln wird in die Gesprä-
che zur Haushaltsaufstellung eingebracht werden. Die Mehr-
aufwendungen werden grundsätzlich durch entstandene Ent-
lastungen bei der Haushaltsaufstellung der Folgejahre kom-
pensiert.

Die Kosten lassen sich derzeit noch nicht konkret beziffern,
denn hierfür wäre es erforderlich, dass jede betroffene Be-
hörde zunächst den bereits erreichten Umsetzungsstand er-
hebt und die noch zu treffenden Maßnahmen, die Art und
Weise der Durchführung (zentral/dezentral) und den jewei-
ligen Umsetzungszeitraum festlegt. Ebenso ist zu berück-
sichtigen, dass viele Projekte (z. B. zur elektronischen Akte)
bereits begonnen oder geplant und damit bereits in der
Finanzplanung berücksichtigt sind. Auch ist wegen den in
den Vorschriften vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten
nicht jede Behörde von allen Verpflichtungen betroffen. Zu-
dem ist wegen des langen Umsetzungszeitraums zu berück-
sichtigen, dass aufgrund der Fortentwicklung der Informa-
tions- und Kommunikationstechnologie teilweise andere
Produkte zum Einsatz kommen werden als die heute auf dem
Markt verfügbaren. Über deren Leistungsvermögen und Preis
kann heute noch nichts bekannt sein.

Die nachfolgende Aufstellung für die Haushaltsausgaben
des Bundes basiert auf den Schätzungen zum Erfüllungsauf-
wand. Die für die Ermittlung des Erfüllungsaufwands anzu-
wendende Methodik unterscheidet sich von der Berechnung
von Haushaltsausgaben. Die in den einzelnen Behörden kon-
kret anfallenden Kosten sind nicht bekannt und konnten mit
verhältnismäßigem Aufwand auch nicht ermittelt werden.
Der bisherige heterogene Stand der Planungen und Umset-
zungen in den einzelnen Behörden konnte ebenfalls nicht be-
rücksichtigt werden; so lässt z. B. die aktuelle Abfrage zur
Einführung der elektronischen Akte keine Rückschlüsse auf
die Akzeptanz und Intensität der Nutzung oder die Roll-Out-
Fähigkeit der Systeme zu. Daher musste auf ein vereinfach-
tes statistisches Modell zurückgegriffen werden. Dabei wer-
den Modellrechnungen auf der Basis vorhandener statisti-
scher Daten verwendet. Es wird außerdem jeweils die wirt-
schaftlichste Umsetzungsvariante zugrunde gelegt. Dies
wäre eine koordinierte Umsetzung der Maßnahmen für den
Bund.

Die nachfolgende Aufstellung kann nur erste grobe Anhalts-
punkte für die zu erwartenden Kosten für den Bund und de-
ren mögliche zeitliche Verteilung liefern. Für die Haushalts-
jahre 2012 und 2013 werden keine Haushaltsausgaben ver-
anschlagt, da das Gesetzgebungsverfahren noch andauert
bzw. lediglich erste Vorbereitungen für die Umsetzung lau-
fen. Bei der weiteren zeitlichen Verteilung besteht hinsicht-
lich De-Mail und der Einbindung der eID-Funktion des
neuen Personalausweises angesichts des Zeitpunkts des In-
krafttretens der Verpflichtung nur geringe zeitliche Flexibili-
tät in der Umsetzung. Die Regelung zur elektronischen Ak-

für die Grobplanung an, die mit jeweils 10 Prozent der Ge-
samtsumme veranschlagt werden. 2016 bis 2019 erfolgt die
schrittweise Einführung in den Behörden, die hierbei entste-
henden Kosten werden zu gleichen Teilen auf die folgenden
Jahre verteilt. Bei der Prozessoptimierung tritt die Verpflich-
tung erst ein, wenn IT-Verfahren erstmals implementiert oder
wesentlich verändert werden. Hierbei wird angenommen,
dass innerhalb von 30 Jahren alle Prozesse angepasst wer-
den, verteilt über den gesamten Zeitraum in etwa gleichen
Teilen.

Für die Behörden des Bundes ist durch die IT-Umsetzung
der Regelungen mit Beratungs- und Unterstützungsbedarf
zu rechnen. Zusätzlicher, auch personeller Aufwand wird
insbesondere beim Bundesamt für Sicherheit in der Informa-
tionstechnik (BSI), beim Bundesverwaltungsamt (BVA),
beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermö-
gensfragen (BADV), beim Zentrum für Informationsverar-
beitung und Informationstechnik (ZIVIT) und bei der Bun-
desanstalt für IT-Dienstleistungen im Geschäftsbereich des
BMVBS (DLZ-IT) für die Erfüllung der Beratungs- und Un-
terstützungsanforderungen entstehen. Entsprechendes gilt
beim Bundesarchiv für die elektronische Zwischen- bzw.
Langzeitarchivierung. Dieser Mehraufwand ist in den aktu-
ellen Haushaltsplanungen nicht berücksichtigt und derzeit
nicht konkret bezifferbar.

Haushaltsausgaben für die Jahre 2012 bis 2016 jeweils in
Tausend Euro:

Die Haushaltsausgaben für die Jahre 2017 ff. werden auf
insgesamt 515,116 Mio. Euro geschätzt. Die Haushaltsaus-
gaben entsprechen dem einmaligen Umstellungsaufwand,
wie er der Schätzung des Erfüllungsaufwands zugrunde
liegt.

Die Zahlen sind in Relation zu sehen zu den IT-Ausgaben
des Bundes, die bereits jetzt aufgewendet werden. So be-
trugen im Jahr 2011 die IT-Ausgaben der Bundesministerien
inklusive der Geschäftsbereiche (Titelgruppe 55 und 56)
1 223,441 Mio. Euro.

Für die den Ländern und gegebenenfalls den Kommunen
entstehenden Kosten können keine Schätzungen abgegeben
werden. Sie trifft keine Verpflichtung zur Umsetzung der-
jenigen Maßnahmen, die in jedem Fall Kostenfolgen aus-
lösen (Einführung der elektronischen Akte, Prozessopti-
mierung, Anbindung an De-Mail und die eID-Funktion des
neuen Personalausweises). Damit hängt die Frage, ob und
gegebenenfalls in welcher Höhe ihnen aus der Umsetzung
dieses Gesetzes Haushaltsausgaben entstehen, im Wesent-
lichen vom bereits vorhandenen Stand der IT-Infrastruktur
ihrer Behörden und der Gestaltung der Verfahren ab.

Grundsätzlich ist eine Abschätzung der Umsetzung des
Gesetzes und der damit verbundenen Kosten- und Entlas-

2012 0

2013 0

2014 54 430

2015 47 950

2016 69 332
tenführung tritt 2020 in Kraft. Bei koordinierter Umsetzung
fallen in den Jahren 2014 und 2015 im Wesentlichen Kosten

tungswirkungen mit Unsicherheiten behaftet. Der Betrach-
tungszeitraum der Schätzungen beträgt 30 Jahre. Entschei-

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Dr. Peter Danckert
Berichterstatter

Stefanie Vogelsang
Berichterstatterin

Dr. Florian Toncar
Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Katja Dörner
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13140

dende Faktoren, die den Erfüllungsaufwand bestimmen, sind
u. a.:
– Umfang und Zeitraum der Umsetzung der Soll-Vor-

schriften,
– Vorgehensweise und Zeitplanung bei der Umsetzung der

Maßnahmen,
– Preisentwicklung der IT-Produkte (Soft- und Hardware)

und der IT-Dienstleistungen sowie
– Entwicklung und Umfang der Nutzung der E-Govern-

ment-Angebote durch die Bürgerinnen und Bürger sowie
die Verwaltung.

Durch den Abbau rechtlicher Hindernisse beim Einsatz
von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie
bei der Durchführung von Verfahrensoptimierungen beste-
hender Verwaltungsverfahren kann auf der Bundesebene ein
einmaliger Umstellungsaufwand von mindestens 687 Mio.
Euro entstehen.

Bei einer vollständigen Umsetzung der Soll-Vorschriften,
einer fast vollständigen Einführung aller IT-Infrastruktur-
komponenten und deren Zusammenwirken im Verwaltungs-
vollzug kann auf Grundlage einer Modellrechnung beim
Erfüllungsaufwand auf der Bundesebene nach 30 Jahren
eine Effizienzsteigerung mit einem Gegenwert von bis zu
1 Mrd. Euro jährlich erreicht werden. Eine Prognose, in wel-
chen Bereichen sich derartige Potenziale realisieren könnten,
ist derzeit mit den geschilderten Unsicherheiten behaftet.

Auf Landes- und Kommunalebene werden durch die Än-
derungen des Personalausweisgesetzes, des Berufsbildungs-
gesetzes, der Handwerksordnung und der Fahrzeug-Zulas-
sungsverordnung jährlich 539 000 Euro eingespart. Mit der
Umsetzung der Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes
und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung kann ein einma-
liger Umstellungsaufwand von bis zu 4,5 Mio. Euro entste-
hen; diese Regelungen haben jedoch keinen verpflichtenden
Charakter.

Weitere Kosten

Unmittelbar durch dieses Gesetz werden die Kosten für
Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher nicht
berührt. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preis-
niveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind
daher nicht zu erwarten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes
vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenaus-
schuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 17. April 2013

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