BT-Drucksache 17/13135

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksachen 17/12479, 17/12132 - Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten

Vom 17. April 2013


Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus
Bericht der Abgeordneten Dr. Peter Danckert, Stefanie Vogelsang, Dr. Florian Toncar,
Roland Claus und Katja Dörner

Mit dem Gesetz soll für freiwillig vorzeitig aus dem Bun-
desdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten ge-
genüber dem vormaligen Dienstherrn ein Anspruch auf die
Gewährung von Altersgeld gewährt werden. Das Gesetz
dient dazu, die Mobilität und Flexibilität der Beamten zu
erhöhen und den Austausch mit der Wirtschaft zu fördern,
indem die mit der Nachversicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung verbundenen wirtschaftlichen Nach-
teile abgebaut werden.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Das Altersgeld ist aus den Titelansätzen zu finanzieren, die
für die Versorgungsausgaben im Bundeshaushalt vorgesehe-

Wegfall der Nachversicherung in Höhe von 20 Mio. Euro
jährlich gegenüber.

In den Jahren 2010 bis 2012 sind insgesamt etwa 490 Bun-
desbedienstete auf Verlangen aus dem Dienst ausgeschie-
den, die nach diesem Gesetz einen Anspruch auf Altersgeld
gehabt hätten. Für diese Bundesbediensteten sind in dieser
Zeit insgesamt ca. 45 Mio. Euro an Nachversicherungsbei-
trägen aufgewandt worden. Unter der Annahme, dass künf-
tig etwa 30 Prozent mehr im Bundesdienst beschäftigte Be-
amte, Richter und Soldaten von der Möglichkeit der
Entlassung auf Verlangen Gebrauch machen, ergeben sich
künftig jährlich etwa 210 Entlassungen mit Anspruch auf
Altersgeld.

Durch den Wegfall der Nachversicherung ergeben sich zu-
nächst Einsparungen in Höhe von ca. 20 Mio. Euro jährlich.
dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13135
17. Wahlperiode 17. 04. 2013

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksachen 17/12479, 17/13132 –
nen sind. Die Ausgaben hierfür lassen sich nicht exakt be-
ziffern, weil sie vom Umfang der Inanspruchnahme und der
konkreten Erwerbsbiografie der Berechtigten abhängen.
Unter Zugrundelegung nachfolgend benannter Annahmen
kann langfristig mit durchschnittlichen Ausgaben für das
Altersgeld in Höhe von 40 Mio. Euro jährlich gerechnet
werden, die in den betroffenen Einzelplänen einzusparen
sind. Diesen Ausgaben stehen Einsparungen durch den

Dem stehen Anwartschaften auf Altersgeld gegenüber, die
allerdings überwiegend erst in den Jahren ab 2025 kosten-
wirksam werden. Die erworbenen Altersgeldansprüche
liegen, abhängig von der konkreten Erwerbsbiografie, bei
ca. dem Doppelten der Ansprüche, die sich aus der Nach-
versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung er-
geben hätten. Langfristig ist unter diesen Annahmen mit
durchschnittlichen Ausgaben für das Altersgeld in Höhe

Drucksache 17/13135 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

von 40 Mio. Euro jährlich zu rechnen, die in den betroffe-
nen Einzelplänen einzusparen sind. Ein Teil dieser Ausga-
ben ist durch die während der Zeit des Dienstverhältnisses
erfolgten Zuweisungen an den Versorgungsfonds des Bun-
des gedeckt.

Mehrausgaben entstehen zudem längerfristig dadurch, dass
in größerem Umfang als bisher als Ersatz für die ausschei-
denden Bundesbediensteten neues Personal zu rekrutieren,
auszubilden und einzuarbeiten ist. Die Höhe dieser Mehr-
ausgaben lässt sich derzeit allerdings nicht beziffern, da sie
insbesondere davon abhängig ist, in welchem Umfang
Altersgeld in Anspruch genommen wird. Dies wiederum
dürfte maßgeblich von der künftigen Attraktivität der Be-
schäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst (im Ver-
hältnis zur Privatwirtschaft) abhängig sein. Auch diese
Mehrausgaben sind in den betroffenen Einzelplänen einzu-
sparen.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für die Bürgerinnen und Bürger ist keine nennenswerte Än-

Die zuständigen Behörden werden aufgrund der Einführung
eines Altersgeldes – sofern es beantragt wird – von den
ihnen zwecks Durchführung der Nachversicherung oblie-
genden Pflichten in denjenigen Fallkonstellationen entlas-
tet, in denen dem auf eigenen Antrag entlassenen Beamten
ein Anspruch auf Altersgeld nach diesem Gesetz zusteht. In
Fällen, in denen gesetzlich kein Anspruch auf Altersgeld
besteht bzw. Altersgeld nicht beantragt wird, erfolgt keine
Entlastung.

Neben diesen weiterhin anzuwendenden Prozess tritt ein
dem Umfang nach noch nicht quantifizierbarer Aufwand für
die Erfüllung der nach diesem Gesetz neu geschaffenen
Ansprüche der Beamten, namentlich die Erstellung einer
Altersgeldauskunft, die Ermittlung der dem Altersgeld zu-
grundeliegenden Dienstzeit und Dienstbezüge, die antrags-
gebundene Festsetzung des Altersgeldes, die Vergleichs-
berechnung von Renten und Altersgeldansprüchen, die Er-
mittlung des vor Entstehung des Altersgeldanspruchs erwor-
benen Rententeils sowie die Auszahlung des Altersgeldes
mit einem von der Zahlung von Bezügen abweichenden Zah-
lungstermin. Dieser Aufwand ist mit vorhandenen Personal-
und Sachmitteln abzudecken.
derung des Erfüllungsaufwands im Verhältnis zur derzeit
geltenden Rechtslage zu erwarten.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Die Wirtschaft ist von dem Gesetz nicht betroffen; ihr ent-
steht durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Hinsichtlich der voraussichtlichen Fallzahlen wird ungeach-
tet der Unterschiedlichkeiten in der Struktur des Personal-
bestandes zwischen Bundes- und Landesdienst auf der
Grundlage der ca. zweijährigen Erfahrungen des Landes
Baden-Württemberg mit den Regelungen des Altersgeldes
von einem niedrigen dreistelligen Wert für den Bundes-
bereich ausgegangen.

Weitere Kosten

Weitere Kosten entstehen nicht.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innen-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 17. April 2013

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Dr. Peter Danckert
Berichterstatter

Stefanie Vogelsang
Berichterstatterin

Dr. Florian Toncar
Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Katja Dörner
Berichterstatterin

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