BT-Drucksache 17/12912

Verkauf, Zustand und Instandhaltung der Bahnhofsgebäude der Deutschen Bahn AG

Vom 20. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12912
17. Wahlperiode 20. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Burkert, Sören Bartol, Gerold Reichenbach, Uwe
Beckmeyer, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß,
Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten
Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier
und der Fraktion der SPD

Verkauf, Zustand und Instandhaltung der Bahnhofsgebäude
der Deutschen Bahn AG

Die Deutsche Bahn AG hatte bereits im Jahr 2011 ca. 1 300 Bahnhofsgebäude
der in ihrem Bestand befindlichen ca. 2 800 Bahnhofsgebäude veräußert. Dieser
Verkauf geht weiter.

So werden auf dem Internetportal www.bahnliegenschaften.de/immobilien
weitere ca. 80 Objekte angeboten. Viele der Gebäude sind sanierungsbedürftig
und stehen unter Denkmalschutz. Den Kommunen steht oft ein Vorkaufsrecht
zu, welches jedoch – oft aufgrund der unterfinanzierten Haushalte – nicht wahr-
genommen werden kann.

Deshalb werden viele Gebäude anderweitig veräußert. Offen bleibt, ob und in-
wieweit die neuen Eigentümer auch verpflichtet sind, für die Grundbedürfnisse
der Bahnreisenden sowie die Instandhaltung und den Denkmalschutz der er-
worbenen Gebäude zu sorgen.

So hat der britische Immobilienfonds P. C. bereits mindestens 900 der Gebäude
(Stand: Ende 2011) erworben. Gleichzeitig hat sich P. C. verpflichtet, bis Ende
2012 bundesweit 15 Mio. Euro in die Gebäude zu investieren. Bisher ist nicht
erkennbar, ob und wie diese – im Verhältnis zu den erworbenen Gebäuden –
doch relativ geringe Summe auch tatsächlich investiert wurde.

Viele Bürgerinnen und Bürger beklagen die mangelnde Pflege und Instand-
haltung der Bahnhofsgebäude sowie die fehlende Gewährleistung ihrer Grund-
bedürfnisse auf Hygiene und Schutz.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Erlöse die Deutsche Bahn AG und
mit ihr verbundene Unternehmen durch den Verkauf von Bahnhofsgebäuden
erzielt haben?
2. Ist der Bundesregierung die Verpflichtung bekannt, dass sich die Käufer der
Stationsgebäude Medienberichten zufolge (vgl. Wirtschaftswoche vom
18. März 2011 „Deutsche Bahn sucht Käufer für 900 Bahnhöfe“) verpflichten,
ab 2007 innerhalb von fünf Jahren mindestens 15 Mio. Euro in die Moderni-
sierung der erworbenen ca. 1 000 Bahnhöfe zu investieren?

Und wenn ja, wo sind die Investitionen in welcher Höhe erfolgt?

Drucksache 17/12912 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. Hat die Bundesregierung rechtliche Möglichkeiten, bei den neuen Eigen-
tümern der Bahnhöfe auf die Wahrnehmung ihrer Pflichten als Besitzer
denkmalgeschützter Gebäude zum Erhalt des zu schützenden Zustands hin-
zuwirken?

Wenn ja, welche?

4. Ist der Bundesregierung der Umstand bekannt, dass entgegen der allgemein
angenommenen Verpflichtung, die neuen Besitzer der Bahnhofsgebäude
müssten die Objekte halten und weiterentwickeln, das Besitzerkonsortium
bereits ca. 400 der erworbenen Bahnhofsgebäude weiter verkauft?

Und wenn ja, wie sorgt sie als Eigentümer der Deutschen Bahn AG dafür,
dass die Verpflichtung zum Erhalt dieser denkmalgeschützten Gebäude
auch von den neuen Eigentümern eingehalten wird?

5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Eigentümerkonsortiums, mit
dem Kauf der Stationsgebäude keinerlei Verantwortung auch für die
Grundbedürfnisse der Bahnkunden übernommen zu haben?

Wenn ja, warum?

6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Deutschen Bahn AG, dass
mit dem Kauf der Gebäude die Versorgung der Bahnkunden mit Grund-
bedürfnissen auf die Käufer/Eigentümer übergangen ist und sie diese nicht
mehr zu gewährleisten hat?

7. Ist der Bundesregierung der Umstand bekannt, dass offensichtlich das Vor-
kaufsrecht der Kommunen bei den bisherigen Verkäufen von Bahnhöfen
durch die Deutschen Bahn AG umgangen wurde?

Und wenn ja, wieso hat die Bundesregierung als Eigentümer der Deutschen
Bahn AG nicht darauf hingewirkt, dass eine ordnungsgemäße Beteiligung
der Kommunen erfolgt?

8. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der geringen finanziellen
Möglichkeiten der kommunalen Haushalte, Möglichkeiten, um die tatsäch-
lich am Kauf interessierten Kommunen z. B. finanziell in ihrem Vorhaben
zu unterstützen, insbesondere auch denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude
käuflich zu erwerben?

Wenn ja, hat sie dies bereits getan?

9. Sieht die Bundesregierung – als hundertprozentige Anteilseignerin der
Deutschen Bahn AG – einen Widerspruch darin, dass trotz der immensen
staatlichen Förderung des Schienenverkehrs nach Auffassung der Frage-
steller eine systematischen Verwahrlosung besonders der ländlichen Bahn-
höfe stattfindet?

10. Wie viele Bahnhöfe werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der
Deutsche Bahn AG betrieblich gebraucht (bitte nach Bundesländern auf-
schlüsseln)?

11. Welche Bahnhöfe stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweili-
gen Bundesländern zum Verkauf?

12. Für welche Bahnhöfe ist nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem
Zeitraum ein barrierefreier Ausbau vorgesehen?

13. Wie viele Bahnhöfe, die außer Betrieb, aber noch nicht entwidmet sind, hat
die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ver-
kauft?

14. Wie viele dieser verkauften Bahnhofsgebäude, die außer Betrieb, aber noch

nicht entwidmet sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bahnhöfe
mit Stellwerksfunktion?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12912

15. Wurden die Käufer nach Kenntnis der Bundesregierung über die Pflichten
informiert, die bei einer Wiederinbetriebnahme auf sie zukommen?

16. Warum sind diese Pflichten nach Kenntnis der Bundesregierung nicht als
Baulast eingetragen?

Berlin, den 20. März 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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