BT-Drucksache 17/12799

Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls

Vom 18. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12799
17. Wahlperiode 18. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth
(Quedlinburg), Nicole Maisch, Dorothea Steiner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls

Als eines der wenigen konkreten Ergebnisse überhaupt wurde auf der UN-
Klimakonferenz Ende 2012 in Doha eine zweite Verpflichtungsperiode unter
dem Kyoto-Protokoll vereinbart, zu der sich einige wenige Industriestaaten ver-
pflichten wollen. Dazu gehören neben der Europäischen Union Norwegen,
Schweiz, Australien, Kroatien, Lichtenstein und Monaco. Japan, Neuseeland
und Russland sind nicht mehr dabei, Kanada hatte schon zuvor die Mitglied-
schaft gekündigt und die USA haben das Protokoll nie ratifiziert. Somit werden
zukünftig nur noch ca. 15 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen von
der neuen Verpflichtungsperiode erfasst werden. Allerdings besteht die Kyoto-
Architektur durch die Verlängerung der Verpflichtungsperiode weiter fort.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung das zeitnahe Inkrafttreten
der zweiten Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll?

Wäre dieses angesichts der schleppenden internationalen Klimaverhandlun-
gen aus Sicht der Bundesregierung hilfreich, um Dynamik in die internationa-
len Verhandlungen zu bringen, damit Ende 2015 ein neuer internationaler
Klimavertrag ausgehandelt werden kann?

2. Wann plant die Bundesregierung, die in Doha verhandelte zweite Verpflich-
tungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll dem Deutschen Bundestag zur
Ratifizierung zuzuleiten?

3. Wird sich Deutschland mit seinem derzeitigen nationalen 40 Prozent Minde-
rungsziel bis 2020 (bezogen auf 1990) unter dem Kyoto Protokoll auch völ-
kerrechtlich verpflichten?

4. Kann sich die Bundesregierung vorstellen, das nationale deutsche Klimaziel
z. B. im Rahmen des vorgesehenen Review-Prozesses anzupassen und weiter
anzuheben?
5. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sich die Europäische
Union zu einer Minderung ihrer Treibhausgasemissionen von 30 Prozent ge-
genüber 1990 bis 2020 verpflichtet?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/12799 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Erachtet die Bundesregierung es als förderlich für den internationalen
Klimaschutz, dass sich die Europäische Union möglichst schnell auf die
Aufteilung des europäischen Minderungszieles unter den Mitgliedstaaten
verständigt, und wenn ja, was tut sie, um diesen Prozess in Brüssel zu un-
terstützen?

7. Ist es im Interesse der Bundesregierung, dass sich möglichst viele Staaten
in einer zweiten Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll ver-
pflichten?

8. Bemüht sich die Bundesregierung, bisher unsichere und darüber hinaus
weitere zusätzliche Staaten zu einer Verpflichtung unter dem Kyoto-Proto-
koll in der neuen Periode zu bewegen, was unternimmt sie konkret und mit
welchen Staaten werden ggf. Gespräche darüber geführt?

9. Bemüht sich die Bundesregierung darüber hinaus, Staaten die einer zweiten
Verpflichtungsperiode beitreten, zu einer Anhebung ihres Ambitionsniveaus
zu bewegen, und wenn ja, wie?

10. Wie sieht die Bundesregierung die Zukunft des Kyoto-Protokolls, und wel-
che Rolle spielt dabei ggf. der von Bundesminister Peter Altmaier avisierte
Club der Energiewendestaaten?

Berlin, den 18. März 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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