BT-Drucksache 17/12782

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, Josip Juratovic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/9781 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes für Frauen und Männer (Entgeltgleichheitsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Ingrid Fischbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Nicole Bracht-Bendt, Miriam Gruß, Rainer Brüderle und der Fraktion der FDP - Drucksache 17/12483 - Entgeltgleichheit für Frauen und Männer verwirklichen - Familienfreundliche Unternehmen als Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter

Vom 18. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12782
17. Wahlperiode 18. 03. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme,
Josip Juratovic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/9781 –

Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes
für Frauen und Männer (Entgeltgleichheitsgesetz)

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel,
Ingrid Fischbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Nicole Bracht-Bendt, Miriam Gruß, Rainer Brüderle
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/12483 –

Entgeltgleichheit für Frauen und Männer verwirklichen – Familienfreundliche
Unternehmen als Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter

A. Problem

In der Europäischen Union ist der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher
bzw. gleichwertiger Arbeit für Frauen und Männer seit 1957 in Artikel 157 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert.
Darüber hinaus verbietet auf nationaler Ebene der Gleichberechtigungsgrund-
satz in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG), Frauen bei gleicher oder
gleichwertiger Arbeit ein geringeres Entgelt zu zahlen als Männern. Benachtei-
ligungen wegen des Geschlechts in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeits-
bedingungen einschließlich des Arbeitsentgeltes sind außerdem nach § 2 Ab-
satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 8 Absatz 2 des Allgemeinen Gleichbe-
handlungsgesetzes (AGG) unzulässig.

Zu Buchstabe a
Gegenstand des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion ist die Beseitigung der beste-
henden Entgeltlücke in der Erwerbsarbeit zwischen Männern und Frauen. In der
Bundesrepublik Deutschland bestehe eine Entgeltdifferenz von 23,2 Prozent zu-
lasten der Frauen. Deutschland liege mit diesem Wert deutlich über dem EU-
weiten Durchschnitt von 17,6 Prozent. Auf Freiwilligkeit basierende Aufrufe
zur Durchsetzung und Herstellung der Entgeltgleichheit waren nach Ansicht
der Initiatoren des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/9781 bisher nicht erfolg-

Drucksache 17/12782 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

reich. Um dem Gebot der Entgeltgleichheit zum Durchbruch zu verhelfen, sei
es daher geboten, dass der Gesetzgeber den strukturellen Defiziten des gelten-
den Rechts abhelfe und Regelungen verabschiede, die die vorhandenen Lücken
schlössen und den angestrebten Erfolg verwirklichten.

Zu Buchstabe b

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP hat die Verwirklichung der
Entgeltgleichheit für Frauen und Männer unter Weiterverfolgung der ursachen-
gerechten Strategie in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, Tarifpartnern,
Unternehmen, Frauen- und Wirtschaftsverbänden zum Gegenstand. Die von
der Bundesregierung bereits ergriffenen Maßnahmen zur Überwindung der
Entgeltungleichheit in Deutschland, wie die Bereitstellung des Lohntestverfah-
rens Logib-D oder das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“, ge-
währleisteten auf der einen Seite rechtliche Grundlagen zur Durchsetzung von
Entgeltgleichheit und bezögen auf der anderen Seite die wichtigen Akteure, die
Öffentlichkeit, die Unternehmen und die Tarifpartner, aktiv in die Strategie zur
Überwindung von Entgeltungleichheit ein. Die Antragsteller stellen fest, dass
trotz der von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Überwindung
der Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleicher bzw.
gleichwertiger Arbeit und dem Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Dis-
kriminierung noch ein deutlicher Verdienstabstand vorliege. Es bestehe weiter-
hin Handlungsbedarf, beispielsweise durch die Verbesserung der Infrastruktur
für die Betreuung von Kindern und die Entwicklung innovativer Arbeitszeit-
modelle bei der Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf; aber
auch die Beseitigung der horizontalen und vertikalen Segregation des Arbeits-
marktes sei ein entscheidender Schritt für mehr Entgeltgleichheit in Deutsch-
land.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/9781 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/12483 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/9781 und Ablehnung des An-
trags auf Drucksache 17/12483.

D. Kosten

Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD beziffert die haushalterischen Auswir-
kungen auf den Bundeshaushalt auf circa 2 Mio. Euro pro Jahr. Der finanzielle
und personelle Mehrbedarf der Antidiskriminierungsstelle des Bundes könne
aus dem Etatansatz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes finanziert
werden.
Die Forderungen in dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP sollen
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfüllt werden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12782

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9781 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/12483 anzunehmen.

Berlin, den 13. März 2013

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sibylle Laurischk
Vorsitzende

Nadine Schön (St. Wendel)
Berichterstatterin

Christel Humme
Berichterstatterin

Nicole Bracht-Bendt
Berichterstatterin

Cornelia Möhring
Berichterstatterin

Monika Lazar
Berichterstatterin

geltpolitisch verantwortlichen Akteure schaffe. Der Staat als
Handelnder solle sich hierbei aber so weit als möglich zu-

tung vorsehe, erscheine deshalb als geboten.
rückhalten. Das Handeln derjenigen, die für die Entgeltsys-
teme zuständig seien, solle jedoch nicht durch behördliches
Eingreifen ersetzt werden. Ziel sei es vielmehr, die Arbeit-
geberinnen und Arbeitgeber, die betrieblichen Interessen-

Zu Buchstabe b

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP sieht
vor, die bestehenden Verdienstunterschiede zwischen
Drucksache 17/12782 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Nadine Schön (St. Wendel), Christel Humme, Nicole
Bracht-Bendt, Cornelia Möhring und Monika Lazar

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9781 wurde in der
184. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Juni 2012
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
federführend sowie dem Innenausschuss, dem Rechtsaus-
schuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie so-
wie dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung
überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 17/12483 wurde in der
226. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. März 2013
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
federführend sowie dem Rechtsausschuss, dem Haushalts-
ausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
dem Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie dem Aus-
schuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-
zung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD sieht die Einfüh-
rung eines Gesetzes zur Durchsetzung des Entgeltgleich-
heitsgebotes für Männer und Frauen vor. Das geplante Ge-
setz soll alle Betriebe mit in der Regel mehr als
15 Beschäftigten in der Privatwirtschaft und in Dienststel-
len der öffentlichen Verwaltung erfassen. Auch die Tarifver-
tragsparteien sollen unter Wahrung der Tarifautonomie in
die Pflicht genommen werden.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass die unterschiedliche
Entlohnung aufgrund des Geschlechts bereits nach
Artikel 3 GG und Artikel 157 AEUV verboten sei. Dennoch
bestehe in Deutschland eine Entgeltdifferenz von 23,2 Pro-
zent zulasten der Frauen. Deutschland liege damit deutlich
über dem EU-Durchschnitt (17,6 Prozent). Die Herstellung
von Entgeltgleichheit als Ziel von Tarifverhandlungen sei
strukturell jedoch schwierig; der Zugang zu Informationen
über die betriebliche Umsetzung von Tarifverträgen, die in
diskriminierender Weise erfolgen könne, sei für die Ge-
werkschaften schwierig bis unmöglich.

Um dem Gebot der Entgeltgleichheit zur tatsächlichen
Durchsetzung zu verhelfen, sei es notwendig, dass der Ge-
setzgeber den strukturellen Defiziten des geltenden Rechts
abhelfe und einen verbindlichen Rahmen für die Prüfung
und Beseitigung von Entgeltdiskriminierung seitens der ent-

keit um die Herstellung von Entgeltgleichheit zu kümmern.
Um Informationsdefizite zu beheben, müssten sachverstän-
dige Personen eine wesentliche Rolle übernehmen. Ihre
Einbeziehung wie auch die Verpflichtung zur Prüfung der
Entgeltsysteme werde Veränderungsprozesse in den Betrie-
ben bzw. Dienststellen und bei den Tarifvertragsparteien an-
stoßen. Es sei nämlich davon auszugehen, dass Entgeltdis-
kriminierungen wegen des Geschlechts nicht immer oder
auch nur überwiegend auf bewusster und gewollter Rechts-
verletzung, sondern auf Problemen der Bewertung und Ver-
gleichbarkeit von Tätigkeiten bzw. auf Informationslücken
beruhten.

Auch die Durchsetzung der Verpflichtungen, die das vorge-
legte Gesetz den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und
den Tarifvertragsparteien auferlege, bedürfe nicht in allen
Schritten staatlichen Eingreifens. Insbesondere seien ge-
richtliche Klagen allein kein angemessener Lösungsweg.
Praktisch komme fast nie nur eine einzige alternative Rege-
lung in Betracht; es gebe stets Spielräume für geschlechter-
gerechte Entgeltsysteme, die zu bewerten und zu nutzen
nicht die Aufgabe der Rechtsprechung sei. Angemessen und
Erfolg versprechend sei es daher, zivilgesellschaftliche Ak-
teure einzusetzen, um Veränderungsprozesse anzustoßen,
die dann von denjenigen selbst umgesetzt werden müssten,
die für die Entgeltsysteme zuständig seien. Der vorliegende
Gesetzentwurf statte die zivilgesellschaftlichen Akteure
deshalb mit entsprechenden Einwirkungsmöglichkeiten aus.
Gerichtliche Verfahren sollten nur der Sanktionierung bei
gesetzwidriger Untätigkeit dienen.

Die Verpflichtung zur Untersuchung betrieblicher Entgelt-
systeme könne allerdings nicht ohne staatliche Einwirkung
durchgesetzt werden. Damit diejenigen, die auf die Umset-
zung des Entgeltgleichheitsgebotes hinwirken könnten, die
notwendigen betrieblichen Informationen bekämen, müsse
das Gesetz eine Informationspflicht der Arbeitgeberin oder
des Arbeitgebers über das Ergebnis der Überprüfung betrieb-
licher Entgeltsysteme im Hinblick auf Diskriminierung fest-
legen. Aus Gründen des Datenschutzes sei die Einschaltung
einer staatlichen Behörde unverzichtbar. Angesichts der
Nähe bei der Aufgabenstellung sei hierfür die Antidiskrimi-
nierungsstelle des Bundes vorgesehen, die mit entsprechen-
den Rechten und entsprechendem Personal ausgestattet wer-
den müsse. Im Gemeinschaftsrecht sei die Einrichtung einer
unabhängigen Stelle für die Förderung der Gleichbehandlung
insbesondere wegen des Geschlechts vorgegeben. Durch die
Schaffung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im All-
gemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollte diese Vor-
gabe erfüllt werden. Die Betrauung dieser Stelle mit den Auf-
gaben, die dieser Gesetzentwurf für eine staatliche Einrich-
vertretungen und die Tarifvertragsparteien durch gesetzliche
Verpflichtungen zu veranlassen, sich in eigener Zuständig-

Frauen und Männern unter Fortentwicklung und Fortschrei-
bung der bestehenden Maßnahmen zu beseitigen. Die ursa-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12782

chengerechte Strategie zur Überwindung der Entgeltunter-
schiede in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, Tarif-
partnern, Unternehmen, Frauen- und Wirtschaftsverbänden
soll weiter verfolgt werden.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verharre der
durchschnittliche Verdienstunterschied zwischen Frauen
und Männern seit Jahren bei 22 Prozent. Die Gründe für die
Entgeltungleichheit seien vielschichtig: das Berufswahlver-
halten, die den Tarifverträgen zugrunde liegende Bewertung
typischer Frauenberufe, häufigere und längere familienbe-
dingte Erwerbsunterbrechungen von Frauen, Schwierigkei-
ten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die hohe
Teilzeitquote von Frauen sowie ein nach wie vor geringer
Anteil von Frauen in Führungspositionen. Frauen verdien-
ten bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit
ca. 8 Prozent weniger als Männer. Während der Verdienst-
abstand beim Berufseinstieg mit 2 Prozent noch relativ ge-
ring sei, nehme er mit den Jahren zu. In der Gruppe der 25-
bis 34-Jährigen liege der Lohnunterschied bei 11 Prozent; in
der Gruppe der 35- bis 44-Jährigen erreiche er 24 Prozent.

Diese Daten zeigten, dass die wichtigste Maßnahme zur Be-
seitigung der Entgeltungleichheit die Vereinbarkeit von Fa-
milie und Beruf sei. Trotz eines sich verändernden Rollen-
verständnisses von Männern, das sich an einer jährlich zu-
nehmenden Inanspruchnahme der Partnermonate beim El-
terngeld zeige, seien es nach wie vor die Frauen, die
überwiegend die Erziehung der Kinder übernähmen. Es
werde daher begrüßt, dass die Bundesfamilienministerin für
März 2013 zu einem Familiengipfel mit der Bundeskanzle-
rin einlade, bei dem die bessere Vereinbarkeit von Familie
und Beruf – zwei Jahre nach Beginn der Initiative für fami-
lienfreundliche Arbeitszeiten – auf höchster Ebene bilan-
ziert und weiterentwickelt werde. Die unterschiedlichen von
der Bundesregierung bereits ergriffenen Maßnahmen zur
Überwindung der Entgeltungleichheit in Deutschland, wie
beispielsweise die Bereitstellung des Lohntestverfahrens
Logib-D oder die auf Initiative der Bundesfamilienministe-
rin erreichte Selbstverpflichtung der DAX-30-Unterneh-
men, konkrete Zielvorgaben für Frauen in Führungspositio-
nen zu entwickeln und sich an diesen messen zu lassen, ge-
währleisteten auf der einen Seite rechtliche Grundlagen zur
Durchsetzung von Entgeltgleichheit und bezögen auf der
anderen Seite die wichtigen Akteure, die Öffentlichkeit, die
Unternehmen und die Tarifpartner aktiv in eine ursachenge-
rechte Strategie zur Überwindung von Entgeltungleichheit
ein.

Nach dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert
werden, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haus-
haltsmittel

– sich weiterhin für die Überwindung der Entgeltunter-
schiede zwischen Frauen und Männern einzusetzen und
Benachteiligungen von Frauen in Wirtschaft und Ar-
beitswelt zu beseitigen; dazu gelte es, die ursachenge-
rechte Strategie in Zusammenarbeit mit der Zivilgesell-
schaft, Tarifpartnern, Unternehmen, Frauen- und Wirt-
schaftsverbänden weiter zu verfolgen;

– die inhaltliche Ausgestaltung des Equal Pay Day als zen-

– sich weiterhin auch im Hinblick auf den Fachkräfteman-
gel für eine Kultur der Vielfalt in Unternehmen einzuset-
zen, betriebliche und personalwirtschaftliche Ansätze zu
unterstützen, die familienfreundliche Arbeitszeiten und
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf als
Angebote für Mütter und Väter umsetzten, und schließ-
lich dafür zu werben, das große Potential von Berufs-
rückkehrerinnen angemessen zu nutzen;

– die guten Erfahrungen mit dem Instrument Logib-D auch
über das Ende des Beratungsprojektes hinaus zu nutzen
und in Richtung eines personalwirtschaftlichen Instru-
ments zur Verbesserung von Chancengleichheit und Ge-
schlechtergerechtigkeit in Unternehmen fortzuentwickeln
und Anreize für Unternehmen zu schaffen, damit
deutschlandweit Logib-D von den Unternehmen für die
Messung der betrieblichen Lohnunterschiede genutzt
werde, ohne dabei zusätzliche Bürokratie aufzubauen;

– die Tarifpartner darin zu unterstützen, Stellen- und Ar-
beitsbewertungssysteme im Hinblick auf unterschied-
liche Bewertungen von typischen Frauen- und Männer-
tätigkeiten intensiv zu hinterfragen, um Lohnfindungs-
systeme und die unterschiedlichen Verfahren der Arbeits-
bewertung mit Blick auf ihre Auswirkungen auf die
Entgeltgleichheit zu überprüfen und gegebenenfalls um-
zugestalten;

– die Erfahrungen aus dem europäischen Ausland mit ge-
setzlichen Regelungen zur Transparenz in den Ent-
geltstrukturen auszuwerten;

– das Programm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreu-
ung“ zu evaluieren und bei einer positiven Evaluation
über 2015 hinaus zu verstetigen;

– das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ in
Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit fortzu-
führen, um Frauen nach einer familienbedingten Er-
werbsunterbrechung den Wiedereinstieg ins Berufsleben
zu erleichtern;

– bei Unternehmen stärker dafür zu werben, bei der Bele-
gung von Betreuungsplätzen für Kinder stärker auch Ta-
gesmütter und Tagesväter zu berücksichtigen; hierbei
seien oft sehr flexible zeitliche Gestaltungen möglich;

– die „Charta für familienbewusste Arbeitszeiten“ zu eva-
luieren und entsprechend den Ergebnissen weiterzuent-
wickeln;

– in Unternehmen dafür zu werben, die häufig noch vor-
herrschende „Präsenzkultur“, bei der die Dauer der An-
wesenheit im Betrieb als Leistungskriterium gewertet
werde, durch eine „Effizienzkultur“ zu ersetzen, in der
es weniger auf Arbeitszeitlänge, sondern auf Ergebnisse
ankomme.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Aus-
schüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 13. März
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
tralem Instrument der Sensibilisierung und Mobilisie-
rung der Zivilgesellschaft weiter zu fördern;

Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Gesetzentwurfs
auf Drucksache 17/9781 empfohlen.

Drucksache 17/12782 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. März
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Gesetzentwurfs
auf Drucksache 17/9781 empfohlen. Er hat mit diesem
Stimmenverhältnis die Ablehnung des Änderungsantrags
der Fraktion der SPD empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner Sitzung am 13. März 2013 mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/9781 in der Fassung des
Änderungsantrags der Fraktion der SPD empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sit-
zung am 13. März 2013 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 17/9781 empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. März
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des An-
trags auf Drucksache 17/12483 empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. März
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des An-
trags auf Drucksache 17/12483 empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner Sitzung am 13. März 2013 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Antrags auf Drucksache 17/
12483 empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sit-
zung am 13. März 2013 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Antrags auf Drucksache 17/12483 empfoh-
len.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner Sitzung am 13. März 2013
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags
auf Drucksache 17/12483 empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

1. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der

haltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Ge-
setzentwurfs auf Drucksache 17/9781.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme
des Antrags auf Drucksache 17/12483.

2. Inhalt der Ausschussberatung

Der Ausschuss hat in seiner 88. Sitzung am
18. Februar 2013 eine gemeinsame öffentliche Anhörung
mit dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu dem Gesetz-
entwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/9781 sowie
zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 17/8897, der dem Ausschuss für Arbeit und
Soziales zur federführenden Beratung überwiesen worden
ist, durchgeführt.

In der Anhörung wurden folgende Sachverständige gehört:

Martin Beck (Wiesbaden), Dr. Christina Boll (Hamburg),
Christian M. Böhnke (Hamburg), Prof. Dr. Martin Franzen
(München), Dr. Sandra Hartig (Berlin), Gisela Ludewig
(Berlin), Prof. Dr. Heide Pfarr (Kassel), Christina Ramb
(Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände),
Dr. Oliver Stettes (Institut der deutschen Wirtschaft Köln
e. V.), Dr. Mari Teigen (Oslo/Norwegen), Dr. Karin Tondorf
(Seddiner See), Anja Weusthoff (Deutscher Gewerkschafts-
bund).

Wegen der Ergebnisse der Anhörung wird auf das Wort-
protokoll der Sitzung vom 18. Februar 2013 verwiesen.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion
und den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP so-
dann in seiner 91. Sitzung am 13. März 2013 abschließend
beraten.

Hierzu lag ihm auch ein Stellungnahmeersuchen des Petiti-
onsausschusses gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2 GO-BT vor.
Mit der Petition wird gefordert, dass eine Gleichstellung
von Frauen und Männern im Lohn- und Gehaltsgefüge
durchgesetzt werde.

Die Fraktion der SPD hat folgenden Änderungsantrag zum
Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9781 eingebracht:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:
§ 17 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„1. entgegen § 3 Absatz 9 Satz 6 und 7 als sachverständige

Person Informationen an Dritte weitergibt,“
Begründung:
Es handelt sich um eine redaktionelle Richtigstellung der
Bezugnahme.
In der Begründung des Gesetzentwurfes wird im Abschnitt
A. Allgemeiner Teil (Seite 10, linke Spalte)
„… Artikel 147 AEUV…“ in
„… Artikel 157 AEUV…“ geändert.
Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur.
Dieser Änderungsantrag der Fraktion der SPD wurde mit
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-

den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12782

GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
abgelehnt.

Die Fraktion der SPD stellte im Rahmen der Beratungen
fest, dass sich alle Fraktionen einig in der Kritik an der gro-
ßen Lohnlücke in Deutschland seien. In Deutschland be-
stehe nach Estland und Österreich die größte Lohnlücke in
Europa. Es gebe jedoch unterschiedliche Lösungsansätze,
wie mehr Entgeltgleichheit erreicht werden könne. Schon
die Überschrift des Antrags der Koalitionsfraktionen zeige,
dass sie diesbezüglich keinen großen politischen Gestal-
tungswillen hätten. Es gebe in Deutschland bei der Lohnlü-
cke ein großes Gefälle zwischen Ost und West, aber auch
zwischen Nord und Süd. In Bayern betrage der Entgeltun-
terschied durchschnittlich 26 Prozent und in Baden-
Württemberg durchschnittlich 27 Prozent.

Trotz vielfacher Protestaktionen habe sich bislang letztlich
nichts geändert. Es führe nicht weiter, für mehr Familien-
freundlichkeit zu werben, wie dies in dem Antrag der Koali-
tionsfraktionen geschehe. Bei dem gestrigen Familiengipfel
sei einmal mehr an die Unternehmen appelliert worden,
familienfreundliche Arbeitszeiten festzulegen. Ebenso habe
man sich dort für ein Rückkehrrecht auf Vollzeit ausgespro-
chen, wenn eine Frau vorher aus familiären Gründen auf
Teilzeitarbeit umgestiegen sei. Konkrete Maßnahmen hierzu
würden jedoch nicht ergriffen. Die Wirtschaft habe sich die-
sen Überlegungen nicht einmal ansatzweise angeschlossen
und fordere sogar Kürzungen beim Elterngeld. Da bloße
Appelle nicht weiterführten, unterstütze die SPD-Fraktion
Demonstrationen gegen die Lohnlücke, um für das Thema
zu sensibilisieren, und lege einen Gesetzentwurf vor, um
Entgeltgleichheit durchzusetzen.

Bei der gemeinsamen öffentlichen Anhörung mit dem Aus-
schuss für Arbeit und Soziales sei von der Fraktion der
CDU/CSU das Argument der Bürokratie gegen den Gesetz-
entwurf der SPD-Fraktion vorgebracht worden. Der Gesetz-
entwurf sei jedoch in Wirklichkeit nicht bürokratisch. Un-
ternehmen, bei denen es keine Lohndiskriminierung gebe,
hätten keine Probleme damit, sich transparenten Verfahren
zur Herstellung von Entgeltgleichheit zu unterziehen. Um
das Vorhandensein einer mittelbaren Diskriminierung beim
Entgelt feststellen zu können, müsse man wissen, welche
Löhne gezahlt würden. Nach der Rechtsprechung sei ge-
klärt, dass die Mitarbeiter in den Betrieben über ihr Gehalt
offen sprechen dürften. Soweit das Fehlen eines Verbands-
klagerechts in dem Gesetzentwurf bemängelt werde, so sei
festzustellen, dass sich die Fraktion der SPD in anderen par-
lamentarischen Initiativen zum AGG bereits für ein solches
Klagerecht ausgesprochen habe.

Mit dem Gesetzesvorschlag der SPD-Fraktion werde ein auf
zehn Jahre angelegter Prozess, eine Dekade für mehr Lohn-
gleichheit, in Gang gesetzt, der mit großen Unternehmen
beginnen und dann auf kleinere Unternehmen übergehen
solle. Da der Ansatz der Freiwilligkeit gescheitert sei, werde
man den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ab-
lehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, der Weltfrauentag
am 8. März und der „Equal Pay Day“ am 21. März seien ein
Anlass, noch einmal über die Entgeltlücke und vor allem

sachen hierfür seien vielfältig, so dass es nicht ausreiche,
mit einem Gesetz die Probleme lösen zu wollen.

Ein wesentlicher Grund für die Lohnlücke seien die Er-
werbsunterbrechungen von Frauen. Da Familie auch Zeit
brauche, helfe es nicht weiter, diese vermeiden zu wollen,
indem die Frauen sofort nach der Geburt ihre Erwerbstätig-
keit fortsetzten. Deshalb wirke die CDU/CSU-Fraktion dar-
auf hin, dass die Familienarbeit partnerschaftlich aufgeteilt
werde. So habe man bei der Elternzeit auch Vätermonate
eingeführt. Außerdem habe die Koalition das Programm
„Familienbewusste Arbeitszeiten“ gestartet, mit dem Unter-
nehmen beispielsweise dafür sensibilisiert würden, dass
auch junge Väter die Elternzeit in Anspruch nähmen. Darü-
ber hinaus wolle man erreichen, dass sich die Erwerbsunter-
brechungen nicht in der Rente widerspiegelten. Deshalb sei
in dem Entwurf eines Betreuungsgeldergänzungsgesetzes
eine Option für eine zusätzliche private Altersvorsorge vor-
gesehen. Dies sei ein Fortschritt beim Thema „Gender Pen-
sion Gap“. Schließlich setze man sich dafür ein, dass für
Frauen, die vor 1992 Kinder geboren hätten, mehr Renten-
punkte anerkannt würden.

Die hohe Teilzeitquote sei ein weiterer Grund für die Ent-
geltlücke. Um die hohe Teilzeitquote von Frauen zu senken,
denke man über ein Recht auf eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit
für Frauen nach, die vorher aus familiären Gründen auf
Teilzeit umgestiegen seien. Hier sehe man große Entwick-
lungspotenziale. Diese könne man allerdings nur dann aus-
schöpfen, wenn es genügend Betreuungsplätze in Kinder-
tagesstätten und bei Tagesmüttern bzw. -vätern gebe. Vor
diesem Hintergrund würden nunmehr zusätzlich 580,5 Mio.
Euro in den Kinderbetreuungsausbau investiert. Die CDU/
CSU-Fraktion halte es für notwendig, dass von Seiten des
Bundes eine Initiative ergriffen werde, damit die Unterneh-
men die betriebliche Kinderbetreuung ausbauten.

Darüber hinaus müsse sich die Bewertung typischer Frauen-
berufe ändern. Die Tariffindung zwischen Gewerkschaften
und Arbeitgebern sei das Thema des „Equal Pay Day“ im
vergangenen Jahr gewesen. Bewegung gebe es auch beim
Berufswahlverhalten der Frauen und beim Thema Frauen in
Führungspositionen. Die Fortschritte seien deutlich erkenn-
bar, auch wenn das Ergebnis noch nicht gut genug und die
Entwicklung nicht schnell genug sei.

Insgesamt habe sich sehr viel bewegt, so dass ein Entgelt-
gleichheitsgesetz, das Unternehmen ab 15 Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmern eine Berichtspflicht auferlege, nicht
notwendig sei. Dies sei mit einem hohen bürokratischen
Aufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zu dem von
der CDU/CSU-Fraktion ebenfalls angestrebten Ziel stehe,
mehr Entgeltgleichheit zu erreichen. Deshalb werde man
den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ablehnen.

Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, dass
65 Prozent der Frauen im Niedriglohnsektor beschäftigt
seien. Dies sei ein wesentlicher Grund dafür, dass Frauen
für gleichwertige Arbeit nicht gleich bezahlt würden. Dem-
gegenüber sähen die Koalitionsfraktionen den Umstand,
dass Frauen sich um die Familie kümmerten, zu Unrecht als
einen Hauptgrund für die Lohnlücke an. Es gebe sogar bei
gleichen Tätigkeiten eine Lohnlücke zwischen Männern
auch über die daraus erwachsende Rentenlücke nachzuden-
ken und für die Problematik zu sensibilisieren. Die Ur-

und Frauen, die im Laufe des Berufslebens gravierende
Ausmaße erreiche.

Drucksache 17/12782 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Der Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
sei ein reiner „Schaufenster“-Antrag. Darin werde einmal
mehr festgestellt, dass es Handlungsbedarf gebe. Allerdings
enthalte er keine konkreten Vorschläge, wie die Lohnlücke
durch gesetzgeberische Maßnahmen geschlossen werden
könne. Stattdessen enthalte er eine Reihe von Prüfaufträgen.
Man werde den Antrag ablehnen.

Auch der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion liefere nicht die
richtigen Antworten auf die Frage, wie Entgeltgleichheit er-
reicht werden könne. Er nenne keine konkreten Prüfinstru-
mente, wie das Bestehen der Lohnlücke festgestellt werden
solle. In einem zweiten Schritt werde es den Tarifvertrags-
parteien und den Antidiskriminierungsverbänden ermög-
licht, ein Gericht anzurufen, um ein Bußgeldverfahren
durchzuführen. Es sei jedoch zweifelhaft, ob die Höhe der
Bußgelder ausreichend sei, um ungleiche Bezahlung zu ver-
hindern. Zumindest fehle insoweit ein Hinweis auf notwen-
dige flankierende Maßnahmen. Schließlich sei in dem Ge-
setzentwurf kein Verbandsklagerecht verankert. Vor diesem
Hintergrund werde man sich zu dem Gesetzentwurf der
SPD-Fraktion der Stimme enthalten.

Die Fraktion der FDP führte aus, die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf sei in Bezug auf die Lohnlücke zwischen
Frauen und Männern ein entscheidender Punkt. Die Koali-
tion könne hier eine sehr gute Bilanz vorweisen. Der Bund
habe nachhaltig in den Ausbau der Kinderbetreuung inves-
tiert. Seit Jahren unterstütze der Bund die Länder bei der Fi-
nanzierung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kitas und in
der Kindertagespflege. Insgesamt stelle der Bund den Län-
dern bis 2014 fast 5,4 Mrd. Euro für den Ausbau der Kin-
derbetreuung zur Verfügung. Zusätzlich werde der Bund ab
2015 den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Kita-
plätze mit jährlich 845 Mio. Euro unterstützen. So leiste die
Koalition ihren Beitrag dazu, den Rechtsanspruch ab Au-
gust 2013 zu sichern.

Mit der Fortsetzung des Programms „Betriebliche Kinder-
betreuung“ werde gezielt die Schaffung von Betreuungs-
plätzen durch die Betriebe für die Kinder der Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter gefördert. Eine verlässliche hochwer-
tige und flexible Kinderbetreuung sei für berufstätige Eltern
von wesentlicher Bedeutung. Damit unterstütze die Koali-
tion die Berufstätigkeit und den frühen Wiedereinstieg von
Müttern und Vätern, auch wenn klar sei, dass es noch im-
mer vor allem die Frauen seien, die die Hauptverantwortung
für die Betreuung der Kinder übernähmen. Für Unterneh-
men sei Familienfreundlichkeit ein entscheidender Wettbe-
werbsvorteil im „Rennen“ um gute Fachkräfte. Deshalb sei
es erfreulich, dass immer mehr Betriebe eine eigene Be-
triebskita bauten und kleinere Betriebe die Möglichkeit hät-
ten, Belegplätze bei den kommunalen Einrichtungen zu re-
servieren.

Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf sei das sehr erfolgreiche Unterneh-
mensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“, bei dem sich mit-
tlerweile mehr als 4 500 Unternehmen zusammengeschlos-
sen hätten. Die ebenso erfolgreiche „Charta für familienbe-
wusste Arbeitszeiten“ werde die Koalition evaluieren und
weiterentwickeln. Familien bräuchten flexible Arbeitszeit-

Möglichkeit für Telearbeit und Job-Sharing. Die FDP-Frak-
tion setze sich für mehr Offenheit und für Alternativen zur
herrschenden Präsenzkultur ein. Vor diesem Hintergrund sei
das auf dem Familiengipfel gezeigte Engagement der Wirt-
schaft sehr erfreulich. Die Kinder- und Familienfreundlich-
keit in Deutschland werde damit ein großes Stück vorange-
bracht.

Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln habe im
Januar Zahlen vorgelegt, wonach die Lohnlücke zwischen
Männern und Frauen gerade noch 2 Prozent betrage, wenn
eine Frau zur Kinderbetreuung nur noch 18 Monate zu
Hause bleibe. Das zeige, dass Wirtschaft und Politik beim
Abbau der Lohnlücke mit der Verbesserung der Vereinbar-
keit von Familie und Beruf auf dem richtigen Weg seien.
Die Fraktion der FDP setze auf Fairness, Transparenz und
Chancengleichheit. Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit bei
gleicher Qualifikation müsse selbstverständlich sein. Man
begrüße daher die Analyse der Gehaltsstrukturen in Betrie-
ben unter Wahrung persönlicher Daten z. B. durch das
„Web-Tool Logib-D“.

Die FDP-Fraktion werde den von der Fraktion der SPD vor-
gelegten Gesetzentwurf ablehnen, da er zu viel Bürokratie
und zu einer Beschränkung der Verhandlungsspielräume für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber führe, ohne dass dies mit
einem erkennbaren Nutzen verbunden sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest,
der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP führe
zwar viele richtige Punkte zum Thema Familienpolitik auf,
jedoch würden im Ergebnis keine Maßnahmen ergriffen.
Mit Entgeltgleichheit habe der Antrag nur indirekt zu tun.
Auf konkrete Ursachen werde kaum eingegangen. Das ein-
zig Positive in dem Antrag sei, dass die Bundesregierung
aufgefordert werde, die Tarifpartner beim Aufbau der Ar-
beitsbewertungsverfahren zu unterstützen. Die Koalitions-
fraktionen hätten also zumindest erkannt, dass es auch eine
mittelbare Diskriminierung gebe und dass es nicht nur auf
die Familienphasen und die schlechtere Erwerbstätigkeit
von Müttern ankomme.

In der öffentlichen Anhörung am 18. Februar 2013 hätten
die von den Koalitionsfraktionen benannten Sachverständi-
gen im Grunde genommen in Abrede gestellt, dass es über-
haupt eine Entgeltlücke gebe. Problematisch sei auch, dass
der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP weiter-
hin auf das summarische Arbeitsbewertungsverfahren Lo-
gib-D setze. Demgegenüber benötige man jedoch ein analy-
tisches Bewertungsverfahren, das die Ursachen für Lohnun-
gleichheit, an denen anzusetzen sei, aufzeige. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde vor diesem Hinter-
grund den Antrag der Koalitionsfraktionen ablehnen.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD stimme in seiner
Ziel- und Stoßrichtung mit den Auffassungen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überein. Unverständlich sei
lediglich, dass der Gesetzentwurf kein Verbandsklagerecht
vorsehe, zumal stets Einigkeit mit der Fraktion der SPD über
die grundsätzliche Notwendigkeit eines Verbandsklage-
rechts bestanden habe. Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN eingebrachte Antrag auf Drucksache 17/8897,
der federführend vom Ausschuss für Arbeit und Soziales be-
regelungen, die ihren Bedürfnissen entsprächen, sowie die raten worden sei, setze zwar einige andere Schwerpunkte,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12782
unterscheide sich aber insgesamt nicht maßgeblich vom Ge-
setzentwurf der SPD-Fraktion. Es gehe darum, die Haupt-
botschaft zu vermitteln, dass man endlich ein Entgeltgleich-
heitsgesetz brauche. Deshalb werde man dem Gesetzentwurf
zustimmen.

Berlin, den 13. März 2013

Nadine Schön (St. Wendel)
Berichterstatterin

Christel Humme
Berichterstatterin

Nicole Bracht-Bendt
Berichterstatterin

Cornelia Möhring
Berichterstatterin

Monika Lazar
Berichterstatterin

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