BT-Drucksache 17/12761

Pläne der Bundesregierung zum Bildungssparen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11856)

Vom 13. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12761
17. Wahlperiode 13. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kai Gehring, Katja Dörner, Ekin Deligöz, Agnes Krumwiede,
Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Ulrich Schneider, Arfst Wagner
(Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Pläne der Bundesregierung zum Bildungssparen (Nachfrage zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11856)

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Pläne der Bundesregierung zum Bil-
dungssparen“ (Bundestagsdrucksache 17/11856) sah sich die Bundesregierung
im November 2012 nicht in der Lage, ihr Konzept zum Bildungssparen und zur
Bildungssparkomponente des Betreuungsgeldes ausreichend zu erläutern. Auf
Nachfrage im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-
zung des Deutschen Bundestages am 27. Februar 2013 antwortete der Vertreter
der Bundesregierung, zum Sachstand „nicht viel Kluges sagen“ zu können.
Deshalb stellen die Anfragenden die aus ihrer Sicht gar nicht oder unzureichend
beantworteten Fragen erneut.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wurde unter dem Stichwort
„Bildungsfinanzierung“ angekündigt, „jedem neu geborenen Kind beispiels-
weise ein Zukunftskonto mit einem Startguthaben von 150 Euro [einzurichten]
und Einzahlungen bis zur Volljährigkeit mit einer Prämie [zu] unterstützen“. Im
Gesetzentwurf für ein Betreuungsgeldergänzungsgesetz (Bundestagsdruck-
sache 17/11315) wird vorgeschlagen, dass „Betreuungsgeldberechtigte, die sich
dafür entscheiden, das Betreuungsgeld für eine zusätzliche private Alters-
vorsorge oder für ein Bildungssparen einzusetzen, einen Bonus von 15 Euro pro
Monat“ erhalten sollen.

In der Debatte zur Einbringung des Gesetzes am 9. November 2012 wurde es
aus den Reihen der Regierungskoalition als „Türöffner für ein Bildungssparen
in der Bundesrepublik Deutschland“ bezeichnet. Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie habe „ein entsprechendes Gutachten in Auftrag ge-
geben […], damit wir in der Bundesrepublik Deutschland eine breite Diskus-
sion über die richtigen Wege eines klugen und intelligenten Sparens ein Leben
lang führen können“. Die neue Leistung sei als „Vorsorge für die Ausbildung“
gedacht. Zudem wolle die „christlich-liberale Koalition die Lücke mit einem
Bildungssparbuch von der Geburt bis hin zur Erwerbstätigkeit schließen“. Es
solle „ein lebensbegleitendes Bildungskonto“ aufgebaut werden. Mit „einem
solchen Bildungssparbuch von Geburt an“ ließe sich „auch das Bildungspaket

verbinden, wodurch vieles einfacher [werde].“

Drucksache 17/12761 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist die Bildungssparkomponente nach dem Betreuungsgeldergänzungs-
gesetz die einzige Initiative der Bundesregierung zur Etablierung des
Bildungssparens in der laufenden Legislaturperiode?

Falls ja, warum?

Falls nein, welche weiteren Initiativen sind dies, und bis wann wird die
Bundesregierung diese vorlegen?

2. Bis wann und in welcher Form wird die Bundesregierung Vorschläge zur
„konkrete[n] Ausgestaltung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung
des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz) genannten
Bildungssparens“ vorlegen?

Wann sind eine Kabinettsbefassung und eine erste Lesung im Deutschen
Bundestag geplant?

3. Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer
Haltung, dass sie „dem Ansatz, Anreize für private Investitionen in Bildung
zu setzen, nach wie vor positiv gegenüber“[steht]?

4. Welche Zielgruppen sollten nach Einschätzung der Bundesregierung durch
das Bildungssparen besonders angesprochen werden, und wie will sie diese
erreichen?

5. Welche Zielzahlen zur Inanspruchnahme der Bildungssparkomponente des
Betreuungsgeldes strebt die Bundesregierung an?

6. Mit welchen Verteilungswirkungen im Hinblick auf Einkommen, Ge-
schlecht, Bildungsgrad und Migrationshintergrund rechnet die Bundesregie-
rung?

7. Mit welchen Kosten für das Bildungssparen im Rahmen des Betreuungs-
geldes rechnet die Bundesregierung, und wie hoch wird der Verwaltungs-
anteil an den Kosten beziffert?

8. Inwiefern müssen das Vermögensbildungsgesetz und andere Gesetze zu-
gunsten des Bildungssparens analog zum Bausparen weiterentwickelt
werden, und wie ist der Zeitplan der Bundesregierung bezüglich der Um-
setzung dieser Änderungen?

9. Wie bewertet die Bundesregierung politisch und rechtlich den Umstand,
dass die Möglichkeiten des Bildungssparens zunächst auf Betreuungsgeld-
berechtigte beschränkt bleiben sollen, wie es etwa im Betreuungsgelder-
gänzungsgesetz vorgesehen ist?

10. Welche Regelungen erwägt die Bundesregierung bei vollständiger oder
teilweiser Kündigung eines Bildungssparvertrages, insbesondere bezogen
auf die Rückzahlung der geleisteten Erhöhungsbeträge?

11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch Familien im Transferbe-
zug die Bildungsspargelder vollumfänglich nutzen können und ihnen keine
Nachteile beispielsweise durch die Anrechnung des Bildungssparkontos er-
wachsen?

12. Sollte die gleiche Regelung wie bei der Kündigung von Altersvorsorge-
verträgen gelten, wonach die auf den Altersvorsorgevertrag geleisteten
Erhöhungsbeträge an die nach § 12 zuständige Behörde zurückzuzahlen
sind?

13. Für welche Bildungsmaßnahmen sollten die Bildungsspargelder nach Ein-
schätzung der Bundesregierung verwendet werden?
14. Welche Zweckbestimmungen bzw. Einschränkungen sind geplant?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12761

15. Welche Regelungen erwägt die Bundesregierung für den Fall, dass es zu
Konflikten über die Verwendung der Bildungsspargelder zwischen Eltern
und denjenigen Kindern, für die das Bildungssparkonto angelegt wurde,
kommt, und wären diese rechtlich auszugestalten?

16. Inwiefern will die Bundesregierung Erkenntnisse, die sie aus dem For-
schungsauftrag „Künftige Ausrichtung der staatlich geförderten Vermögens-
bildung“ ergeben, in der laufenden Legislaturperiode nutzen, vor dem
Hintergrund, dass „Ergebnisse des Gutachtens […] bis Sommer 2013 er-
wartet“ werden?

17. Werden die Ergebnisse des Gutachtens angesichts des genannten Zeit-
rahmens noch in der laufenden Legislaturperiode als Grundlage für Gesetz-
gebungsverfahren genutzt werden können?

18. Inwiefern wird die Bundesregierung noch vor Veröffentlichung des Gut-
achtens Initiativen zur Neuausrichtung der „Vermögensbildung insbeson-
dere zu den Punkten geförderter Personenkreis, Anlageformen, Anlage-
zeitrahmen/Sperrfristen, Möglichkeiten der vorzeitigen Verfügung sowie
Ansätze zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung“ ergreifen?

19. Durch welche konkreten Regelungen beabsichtigt die Bundesregierung,
Verbraucherschutzfragen in der Ausgestaltung der Bildungssparkompo-
nente bzw. des Bildungssparkontos zu berücksichtigen?

20. Wen sieht die Bundesregierung als Anbieter für Bildungssparverträge?

21. Welche gesetzlichen Regelungen und Mindeststandards plant die Bundes-
regierung, den Bildungssparvertragsanbietern vorzugeben?

22. Welche Ergebnisse hat die angekündigte Erarbeitung von „Details der Ver-
wendungsoption Bildungssparen“ und die anbieterübergreifende Prüfung
„geeignete[r] Finanzprodukte“ durch die Bundesregierung ergeben?

23. Welches konkrete Vereinfachungspotential sieht die Bundesregierung bei
einer Kombination aus Bildungspaket und Bildungskonto („wodurch vieles
einfacher [würde]“, vgl. Plenarprotokoll 17/205 der Bundestagsdebatte
vom 9. November 2012)?

24. Inwiefern sollen auch die Leistungen und Erträge des Bildungssparens nach
dem Betreuungsgeldergänzungsgesetz mit denen des Bildungs- und Teil-
habepakets kombinierbar sein?

Berlin, den 13. März 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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