BT-Drucksache 17/12738

a) zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 17/12372, 17/12441 Nr. 2.4 - Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 17/4408, 17/4588 Nr. 3 - Vierter Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen c) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 17/12027, 17/12238 Nr. 1.4 - Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen

Vom 13. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12738
17. Wahlperiode 13. 03. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

a) zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/12372, 17/12441 Nr. 2.4 –

Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder
und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren

b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 17/4408, 17/4588 Nr. 3 –

Vierter Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse
in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten
Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen

c) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 17/12027, 17/12238 Nr. 1.4 –

Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse
in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten
Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen

A. Problem

Die Exposition durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder

nimmt infolge der Nutzung moderner Technologien, dem Ausbau des Hoch-
spannungsnetzes und der technischen Weiterentwicklung seit Jahren zu.

Mit der vorliegenden Verordnung soll die Verordnung über elektromagnetische
Felder vom 16. Dezember 1996 (26. BImSchV) an die wissenschaftlichen,
technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Erfasst
werden bisher lediglich gewerblich betriebene Funkanlagen. Künftig werden
auch private und hoheitlich betriebene Funkanlagen vom Anwendungsbereich
der Verordnung erfasst.

Drucksache 17/12738 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ferner soll die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elek-
tromagnetischer Felder geändert werden, um eine bessere Verzahnung mit den
Regelungen der 26. BImSchV zu erzielen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Zustimmung zu der Verordnung auf Drucksache 17/12372 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 17/4408.

Zu Buchstabe c

Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 17/12027.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12738

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtungen auf den Drucksachen 17/4408 und 17/12027
der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/12372 zuzustimmen.

Berlin, den 13. März 2013

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Dr. Michael Paul
Berichterstatter

Dirk Becker
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Sabine Stüber
Berichterstatterin

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

III. Stellungnahmen der mitberatenden Aus-
schüsse
Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen

Prof. Dr. Hans-Peter Hutter
Medizinische Universität Wien

Prof. Dr. Wilfried Kühling
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.
Drucksache 17/12738 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Michael Paul, Dirk Becker, Michael Kauch,
Sabine Stüber und Sylvia Kotting-Uhl

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
17/12372 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages (Drucksache 17/12441 Nr. 2.4) zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie an den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz überwiesen.

Die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Druck-
sache 17/4408 wurde gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäfts-
ordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 17/4588
Nr. 3) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitbe-
ratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
den Ausschuss für Gesundheit sowie den Ausschuss für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwie-
sen.

Die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Druck-
sache 17/12027 wurde gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäfts-
ordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 17/12238
Nr. 1.4) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitbe-
ratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz sowie den Ausschuss für Gesundheit überwie-
sen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Die Exposition durch elektrische, magnetische und elektro-
magnetische Felder nimmt infolge der Nutzung moderner
Technologien, dem Ausbau des Hochspannungsnetzes und
der technischen Weiterentwicklung seit Jahren zu.

Mit der vorliegenden Verordnung soll die Verordnung
über elektromagnetische Felder vom 16. Dezember 1996
(26. BImSchV) an die wissenschaftlichen, technischen und
gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Erfasst
werden bisher lediglich gewerblich betriebene Funkanla-
gen. Künftig werden auch private und hoheitlich betriebene
Funkanlagen vom Anwendungsbereich der Verordnung er-
fasst.

Ferner soll die Verordnung über das Nachweisverfahren zur
Begrenzung elektromagnetischer Felder geändert werden,
um eine bessere Verzahnung mit den Regelungen der
26. BImSchV zu erzielen.

der Bundesregierung auf Drucksache 17/12372 zuzustim-
men.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD empfohlen, die Verordnung
der Bundesregierung auf Drucksache 17/12372 anzuneh-
men.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat emp-
fohlen, die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf
Drucksache 17/4408 zur Kenntnis zu nehmen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat empfohlen, die Unter-
richtung durch die Bundesregierung auf Drucksache 17/
4408 zur Kenntnis zu nehmen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat empfohlen, die Unterrichtung durch
die Bundesregierung auf Drucksache 17/4408 zur Kenntnis
zu nehmen.

Zu Buchstabe c

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat emp-
fohlen, die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf
Drucksache 17/12027 zur Kenntnis zu nehmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat empfohlen, die Unterrichtung durch
die Bundesregierung auf Drucksache 17/12027 zur Kennt-
nis zu nehmen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat empfohlen, die Unter-
richtung durch die Bundesregierung auf Drucksache 17/12027
zur Kenntnis zu nehmen.

IV. Öffentliche Anhörung
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat in seiner 92. Sitzung am 27. Februar 2013 eine öf-
fentliche Anhörung zu der Verordnung der Bundesregierung
auf Drucksache 17/12372 durchgeführt. Hierzu hat der Aus-
schuss folgende Sachverständige eingeladen:

Dr. Christoph Dörnemann
Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE)

Rüdiger Matthes
Bundesamt für Strahlenschutz

Prof. Dr. Norbert Leitgeb
Graz University of Technology
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, der Verordnung

Dr. H.-Peter Neitzke
ECOLOG-Institut gGmbH

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12738

Die Ergebnisse sind in die Beratungen des Ausschusses ein-
geflossen. Die schriftlichen Stellungnahme der geladenen
Sachverständigen (Ausschussdrucksachen 17(16)694(A) bis
17(16)694(E)) sowie das Wortprotokoll der Anhörung sind
der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung auf Drucksache 17/12372 sowie die
Unterrichtungen durch die Bundesregierung auf den Druck-
sachen 17/4408 und 17/12027 in seiner 93. Sitzung am
13.März 2013 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, das Thema elektro-
magnetische Felder habe in den vergangenen Jahren zuneh-
mend an Bedeutung gewonnen. Dies hänge damit zusam-
men, dass im Alltag immer mehr technische Geräte im Ge-
brauch seien. Während früher nur Fernsehen und Radio eine
Rolle spielten, kämen heute Smartphones, Tablet PCs, Na-
vigationssysteme und andere Geräte hinzu. Die Informatio-
nen würden über LTE, UMTS, WLAN und andere Netze
übertragen werden. Deshalb sei es wichtig, dass sowohl von
den Geräten als auch von den Übertragungsnetzen ein-
schließlich der Stromnetze keine Gefahren für die Gesund-
heit ausgingen. Wie die Sachverständigenanhörung im Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ge-
zeigt habe, seien gesundheitlich negative Auswirkungen
durch die Grenzwerte der vorliegenden 26. BImSchV aus-
geschlossen. Dies habe insbesondere auch der Sachverstän-
dige Rüdiger Matthes vom Bundesamt für Strahlenschutz
bestätigt. Er sei als Vorsitzender der Internationale Kommis-
sion zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ein inter-
national geschätzter Experte.

Von 50 Staaten, die international entsprechende Grenzwerte
festgelegt hätten, stünde die Bundesrepublik Deutschland
mit ihren anspruchsvollen Werten an vierter Stelle. Es ent-
stehe der Eindruck, drei Staaten hätten noch anspruchsvol-
lere Grenzwerte. Dies sei aber bei genauerer Betrachtung
nicht der Fall, weil die Werte sich in einigen Fällen nicht auf
die volle Anlagenauslastung bezögen, sondern nur auf eine
Durchschnittsauslastung. Auch handele es sich teilweise um
Empfehlungen, die breite Ausnahmen zuließen. Trotzdem
dürfe man sich natürlich nicht auf den sehr anspruchsvollen
Werten, die man in der Bundesrepublik Deutschland habe,
ausruhen. Daher sei auch Forschung in diesem Bereich sehr
wichtig.

Die 26. BImSchV schließe Regelungslücken im Bereich der
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung. Dies sei mit
Blick auf die Energiewende wichtig. Künftig würden bei-
spielsweise auch behördliche Netze mit einbezogen werden.
Es finde eine kontinuierliche Anpassung der Gesetzgebung
statt. Zu begrüßen sei die Selbstverpflichtung der Mobil-
funknetzbetreiber. Hier habe man im Bereich der hochfre-
quenten Netze ein anspruchsvolles Forschungsprogramm
aufgelegt. Es wäre gut, wenn etwas Ähnliches auch für die
niederfrequenten Felder mit den Übertragungsnetzbetrei-
bern verabredet werden könnte. Dies sei eine Aufgabe für
die Zukunft.

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Ergeb-
nis kommen könne, gesundheitliche Gefahren seien ausge-
schlossen. Es gebe klare Aussagen der Sachverständigen so-
wie Einschätzungen der EU und der Weltgesundheitsorgani-
sation dahingehend, dass die Strahlung möglicherweise
krebserregend sein könne. Die wissenschaftlichen Grundla-
gen seien noch nicht fundiert genug, um zumindest im
Langfristbereich eine Gesundheitsgefährdung definitiv aus-
schließen zu können. Wenn aber nicht sicher sei, welche
Gefahren in der langfristigen Einwirkung auf Menschen be-
stünden, müsse alles technisch Mögliche unternommen
werden, um der Vorsorgeverantwortung gerecht zu werden.
Das sei der eindeutige Anspruch, den die Fraktion der SPD
habe. In der Verantwortung gegenüber der Bevölkerung
müsse man hier das Maximum erreichen.

Die Verordnung bringe Verbesserungen mit sich, in einigen
wesentlichen Punkten aber eben nicht oder nicht in aus-
reichendem Maß. Die vorliegende Verordnung tauge nicht
zum Parteienstreit und sei kein Wahlkampfthema. Man
dürfe sie auch angesichts der Ergebnisse der Anhörung
nicht einfach unverändert umsetzen. Stattdessen müsse man
prüfen, welche Veränderungen zum Schutz der Bevölkerung
vor den langfristigen Auswirkungen der Strahlung geboten
und technisch möglich seien. Gerade mit Blick auf die Kin-
der müsse man diesem Anspruch gerecht werden. Gemein-
sam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe
man deshalb einen Entschließungsantrag vorgelegt, der ver-
suche, den Ergebnissen der Anhörung tatsächlich Rechnung
zu tragen.

Die Fraktion der FDP erklärte, die vorliegende Verord-
nung sei ein wesentlicher Fortschritt für den Umwelt- und
Gesundheitsschutz, denn seit 15 Jahren seien keine Verän-
derungen in diesem Bereich vorgenommen worden. Mit der
Verordnung finde eine Anpassung an den technischen und
wissenschaftlichen Stand der Forschung statt. Außerdem
habe man erstmals die Aufnahme der Hochspannungs-
Gleichstrom-Übertragung in den Anwendungsbereich die-
ser Verordnung vorgenommen. Das sei ein wichtiger Punkt,
gerade auch im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung
beim Netzausbau. Deshalb könne man hier nicht auf Zeit
spielen, sondern müsse die Verordnung jetzt auf den Weg
geben. Eine weitere Verbesserung der Verordnung sei bei-
spielsweise die Einbeziehung des Digitalfunks der Behör-
den in den Anwendungsbereich der 26. BImSchV. Wenn es
weiteren Handlungsbedarf gebe, sei dieser auch weiterhin
ergebnisoffen zu prüfen.

Die Diskussion um mögliche gesundheitliche Auswirkun-
gen des Mobilfunks habe man bereits vor zehn Jahren ge-
führt. Deshalb habe sich damals der sozialdemokratische
Umweltminister Sigmar Gabriel für eine Selbstverpflich-
tung der Mobilfunkbetreiber eingesetzt, um auch nach dem
Auslaufen des Mobilfunkforschungsprogramms im Jahr
2008 eine Schwerpunktforschung im Bereich der Auswir-
kungen auf Kinder zu finanzieren. Dieser Ansatz müsse
auch heute noch gelten. Es sei richtig, wenn der Bericht der
Bundesregierung über die Selbstverpflichtung der Mobil-
funkbetreiber zeige, dass weiterhin die Forschung gerade in
diesem Bereich finanziert werde und dass nicht die Mobil-
funkbetreiber selbst, sondern das Bundesamt für Strahlen-
Die Fraktion der SPD erklärte, es sei nicht nachvollzieh-
bar, wie man auf Grundlage der Anhörung im Ausschuss für

schutz die Aufträge vergebe und auswerte. Auf diesem
Wege würde das Thema auch in den kommenden Jahren

Drucksache 17/12738 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

weiter bearbeitet und notwendige Anpassungen vorgenom-
men werden.

Aus dem Bericht der Bundesregierung über die Selbstver-
pflichtung der Mobilfunknetzbetreiber werde darüber hin-
aus auch deutlich, dass sich inzwischen das Verhalten der
Netzbetreiber gegenüber den Kommunen deutlich verbes-
sert habe. 85 Prozent der befragten Kommunen seien mit
der Kommunikation mit den Netzbetreibern zufrieden.
Auch das Angebot an strahlungsarmen Handys habe sich
verbessert. Die Grenzwerte würden in der Regel nicht aus-
geschöpft werden. Dabei müsse man auch berücksichtigen,
dass die Handys weniger strahlten, wenn ausreichend Mas-
ten und ein entsprechend guter Netzempfang vorhanden
seien. Hier gebe es einen Zielkonflikt zwischen der Strah-
lungseinwirkung durch Mobilfunkmasten und der Strah-
lungseinwirkung durch das Endgerät selbst. Das sei eine
Frage, die es abzuwägen gelte für die weitere Bewertung
des Themenfeldes Mobilfunk.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, die alte BImSchV sei
von 1997. Bereits im Juni 1999 habe es eine Empfehlung
der Europäischen Union gegeben, diese zu ändern. Man
habe sich sehr lange Zeit gelassen und sei hinsichtlich des
Inhalts nicht konsequent genug.

Grundsätzlich sei die Ausweitung des Anwendungsbereichs
der Verordnung von gewerblichen auf hoheitliche und
private Anlagen zu begrüßen. Das Hauptproblem blieben
aber die viel zu hohen Grenzwerte. Insbesondere der Mobil-
funk, aber auch die WLAN-Netze breiteten sich immer wei-
ter aus. Die zahlreichen Hinweise auf die Gesundheitsge-
fahren durch die elektromagnetische Strahlung fänden eine
völlig unzureichende Berücksichtigung in der 26. BImSchV.
Die zulässigen Grenzwerte blieben im Wesentlichen unver-
ändert. Im Bereich der niederfrequenten Felder würden die
Grenzwerte teilweise sogar erhöht werden von 100 µT auf
200 µT. Nach wie vor nicht geklärt seien die Langzeitwir-
kungen und die Wirkungen auf Kinder durch die Mobil-
funkstrahlung. Kinder nutzten heutzutage häufig schon dau-
erhaft das Handy. Selbst wenn man auf dem Standpunkt
stehe, dass konkrete Gesundheitsgefahren noch nicht ein-
deutig nachgewiesen seien, müsse man nach dem Vorsorge-
prinzip Umweltbelastungen und insbesondere Gesundheits-
gefahren schon im Voraus soweit wie möglich vermeiden.
Auch wenn der jeweilige Gefahrenzusammenhang noch
nicht eindeutig erforscht sei, verlange das Vorsorgeprinzip
schärfere gesetzliche Regelungen und deutlich niedrigere
Grenzwerte.

Die Fraktion DIE LINKE. fordere daher eine Festschrei-
bung des Vorsorgeprinzips in der Verordnung und deutlich
abgesenkte Grenzwerte von 0,2 V/m für hochfrequente Fel-
der und 0,2 µT für niederfrequente Felder. Der vorliegende
Verordnungsentwurf diene eher den Interessen der Mobil-
funkindustrie und der Netzbetreiber als den Interessen der
Bürgerinnen und Bürger.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, seit
vielen Jahren gebe es eine Auseinandersetzung auch unter
Wissenschaftlern, inwieweit Mobilfunk und anderer Elek-
trosmog gesundheitsschädlich sei. Die Hinweise darauf
häuften sich und hätten inzwischen die EU dazu gebracht,
sowohl im niederfrequenten als auch im hochfrequenten Be-

aktorsicherheit hätte gesundheitliche Auswirkungen sicher
nicht ausgeschlossen, andernfalls hätte er sich auf eine sehr
angreifbare Position begeben. Erstaunlich sei, dass der
Sachverständige Prof. Dr. Norbert Leitgeb von der Strahlen-
schutzkommission, Ausschuss Nichtionisierende Strahlen,
konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht habe. Er sei
schließlich der Ratgeber der Bundesregierung, offenbar
habe man seine Vorschläge nicht berücksichtigt.

Der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundesregierung
könne man entnehmen, dass Italien, Schweiz, Luxemburg,
Schweden, Dänemark, Irland, Großbritannien und Nieder-
lande anspruchsvollere Anforderungen als die Bundesrepu-
blik Deutschland hätten. Dies seien deutlich mehr als drei
Länder.

Der vorliegende Verordnungsentwurf sei handwerklich mi-
serabel und setze gerade mal die EU-Ratsempfehlungen von
1999 um. Diese seien längst überholt. Bei der niederfre-
quenten elektromagnetischen Strahlung werde ein Minimie-
rungsgebot eingeführt, bei hochfrequenter Strahlung trotz
einer entsprechenden Empfehlung der Europäischen Union
und der Weltgesundheitsorganisation aber nicht. Ein Über-
spannungsverbot für Gebäude werde für neue Anlagen erst
ab 2015 und für Altanlagen gar nicht eingeführt. Auch für
die 110-kV-Leitungen fehle es völlig. Angesichts der inzwi-
schen vorliegenden Erkenntnisse sei dies völlig inakzepta-
bel.

Wenn 85 Prozent der Kommunen angäben, sie seienüber
den Neubau von Mobilfunkanlagen rechtzeitig informiert
worden, dann bedeute das, das 15 Prozent eben nicht recht-
zeitig informiert wurden. Informiert werden bedeute auch
nicht zwangsläufig, dass auf die eigenen Bedenken einge-
gangen werde. Das Vorgehen der Netzbetreiber sei nicht das
was rot-grün von der Selbstverpflichtung erwartet habe.

Das Angebot an strahlungsarmen Handys habe gemäß dem
vorliegenden Bericht der Bundesregierung seit 2009 zuge-
nommen und liege derzeit bei 26 Prozent aller angebotenen
Handys. Im März 2005 habe das Angebot aber bei 34 Pro-
zent und im März 2006 bei 31 Prozent gelegen. Somit sei
die Zahl insgesamt tatsächlich rückläufig. Es sei an dieser
Stelle daran zu erinnern, dass die Fraktion der FDP gemein-
sam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der
16. Wahlperiode einen Antrag zur Kennzeichnung von Han-
dys eingebracht habe, der damals von der großen Koalition
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD abgelehnt worden
sei. Wäre er angenommen worden, wären wir heute weiter.

Der vorliegende gemeinsame Antrag der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entspreche den heutigen
Erkenntnissen und Erfordernissen weitaus mehr als der von
der Bundesregierung vorgelegte Verordnungsentwurf.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, der Verordnung der
Bundesregierung auf Drucksache 17/12372 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
reich Vorsorge einzufordern. Auch der Sachverständige der
Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Re-

LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Entschlie-
ßungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12738

GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 17(16)707 abzuleh-
nen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, den Entschließungsantrag der Fraktion DIE
LINKE. auf Ausschussdrucksache 17(16)709 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss, dem Deutschen Bundestag zu emp-
fehlen, die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf
Drucksache 17/4408 zur Kenntnis zu nehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss, dem Deutschen Bundestag zu emp-
fehlen, die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf
Drucksache 17/412027 zur Kenntnis zu nehmen.

Berlin, den 13. März 2013

Anlagen:

Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Ausschussdrucksache 17(16)707

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. auf Ausschussdrucksache
17(16)709

Dr. Michael Paul
Berichterstatter

Dirk Becker
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Sabine Stüber
Berichterstatterin

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

Drucksache 17/12738 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12738

2

Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation hat in
den vergangenen Jahren den jeweils aktuellen Stand des Wissens sowohl für
niederfrequente als auch für hochfrequente elektromagnetische Felder und
Krebserkrankungen neu bewertet. Dies führte 2002 zu einer Höherstufung der
niederfrequenten und statischen Felder und am 2011 folgte diese Höherstufung für die
hochfrequenten Felder. Beide Bereiche wurden nun in die Gruppe 2B der IARC-Skala –
möglicherweise krebserregend - eingestuft. Damit steht diese Technik in der gleichen
Kategorie wie z.B. Methylquecksilber, Blei, Kobalt, Schiffsdiesel, Chloroform oder DDT. Die
IARC nimmt die Einteilung von Chemikalien und deren Mischungen in fünf Kategorien, von
bekanntermaßen krebserregend für Menschen bis wahrscheinlich nicht krebserregend, vor.
Sie gibt mit der WHO die Buchserie "WHO-Klassifikation der Tumoren" heraus. Diese Bände
beruhen jeweils auf Konsensusmeetings ausgewiesener internationaler Experten und
versuchen so, divergierende Klassifikationssysteme zu vereinheitlichen.

In der am 27.02.2013 durchgeführten Anhörung im Deutschen Bundestag zur vorgelegten
Novelle der Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder (26.
BImschV) wurde deutlich, dass die bisherigen Regelungen nur auf die bestätigten, mit einem
Kausalzusammenhang zu beschreibenden akuten Wirkungen elektrischer, magnetischer und
elektromagnetischer Felder beruhen und der Sicherheitsfaktor nicht ausreichend ist. Die
wissenschaftlichen Erkenntnisse, die bei der IARC zur Höherstufung in der Bewertungsskala
führten, wurden für die vorgelegten Regelungen nicht berücksichtigt. Dies betrifft
insbesondere Auswirkungen langfristiger Exposition gegenüber niedrigen Intensitäten. Im
Bereich der niederfrequenten Strahlung liegen konsistente Befunde aus epidemiologischen
Untersuchungen vor, wonach magnetische Felder der Energieversorgung schon in deutlich
geringeren Intensitäten als von der Verordnung zugelassen, mit dem Auftreten von kindlicher
Leukämie korrespondiert. Im Bereich der hochfrequenten Strahlung führten Human-Daten
bezüglich bestimmter Hirntumore zur Höherstufung durch die IARC. Es ist nach den
Erfahrungen mit anderen chronisch wirksamen Noxen, zum Beispiel Tabakrauch, kaum zu
erwarten, dass es in absehbarer Zeit gelingen wird, die in epidemiologischen Studien
festgestellten Zusammenhänge zwischen erhöhten Expositionen und chronischen
Erkrankungen durch experimentelle Untersuchungen in allen Details zu stützen oder gar vom
biophysikalischen Primärmechanismus bis zum Eintritt des nachweisbaren physiologischen
Schadens zu erklären. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es aus experimentellen
Untersuchungen nicht schon genug Hinweise auf gesundheitsrelevante Wirkungen
technogener elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder gibt.

Dies verdeutlicht, dass die vorgelegte Novelle den wissenschaftlichen Erkenntnisstand und
insbesondere die Hinweise auf potenzielle Gefährdungen nicht aufgreift, um
vorsorgeorientierte Regelungen zu treffen. Der Deutsche Bundestag ist zudem höchst
verwundert über die Stellungnahme von Prof. Dr. Leitgeb (Vorsitzender des Ausschusses
der Strahlenschutzkommission für nichtionisierende Strahlung), in der er zahlreiche
Lösungsvorschläge materieller und „handwerklicher“ Art macht. Daraus ist zu schließen,
dass die Strahlenschutzkommission, deren ureigenste Funktion die Beratung der
Bundesregierung ist, im Vorfeld der Entstehung des Verordnungsentwurfes nicht
ausreichend gehört wurde.
Die Hinweise von Prof. Dr. Leitgeb, dass die Grenzwerte Leuchttürme wären, von denen
man möglichst weit weg bleiben sollte, bestätigt letztendlich die nicht angemessene
Grenzwertsetzung. In allen anderen Bundes-Immissionsschutzverordnungen sind
Grenzwerte solche, die nicht oder nur kurzfristig überschritten werden dürfen.
Anlagengenehmigungen richten sich genau an diesen Grenzwerten aus. Auch wenn die
bisherigen Grenzwerte, wie Messkampagnen gezeigt haben, zurzeit noch weit unterschritten
werden, sollte die Bemerkung in der Begründung zum Verordnungsentwurf, dass „die
Exposition durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder in der heutigen
Umwelt infolge der Nutzung moderner Technologien, dem Ausbau des
Hochspannungsnetzes und der technischen Weiterentwicklung seit Jahren zunehmen“ sehr
ernst genommen und endlich adäquate Konsequenzen gezogen werden.

Drucksache 17/12738 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3

Im derzeitigen Entwurf wird der Versuch unternommen, auch neue und neuartige
Technologien einer Regelung innerhalb der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung zu
unterziehen. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die bisher ungeregelte Bereich oder
Hochspannungs-Gleichstromanlagen nun aufgenommen und hier ein vorsorgeorientierter
Ansatz gewählt wird. Mit 500 Mikrotesla liegt dieser Grenzwert für die magnetische
Flussdichte deutlich unterhalb der EU-Ratsempfehlungen von 1999 und den Empfehlungen
der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) von 2009. Jedoch fehlt für diese
Anlagen eine Begrenzung der elektrischen Feldstärke. Auch werden weitere in Zukunft
häufiger auftretende starke Feldquellen mit den vorgelegten Regelungen nicht erfasst. So
bleiben zum Beispiel Anlagen zur Diebstahlsicherung (RFID-Technologie) und zur induktiven
Energieübertragung unberücksichtigt.

Grundsätzlich zu begrüßen ist auch das neu eingeführte Minimierungsgebot für den
Niederfrequenzbereich. Von der Ausgestaltung der angekündigten Verwaltungsvorschrift ist
es jedoch abhängig, ob dieses Gebot eine Schutzwirkung für die Bevölkerung entfalten kann.
Der Deutsche Bundestag bewertet das neue Überspannungsverbot von Gebäuden und
Gebäudeteilen als grundsätzlich richtig. Nicht hinzunehmen ist aber, dass es nur
Stromübertragungsanlagen betreffen soll, die ab 2015 komplett neu geplant werden und es
nicht alle Stromübertragungsanlagen im Hochspannungsbereich betrifft.

In Europa gelten in mehreren Ländern abweichende, niedrigere Werte für hochfrequente
Strahlung. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Bundestags-
fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drucksachennummer 16/6133) wurden in Italien für
den Bereich 3 MHz bis 3 000 MHz der Grenzwert für die elektrische Feldstärke auf 20 \//m,
für die magnetische Feldstärke auf 0,05 A/m und für die Leistungsdichte auf 1 W/qm
festgesetzt. Bei der Festlegung dieser Grenzwerte bezieht sich Italien explizit auf das
Vorsorgeprinzip, um den Unsicherheiten bei der Abschätzung gesundheitlicher Risiken durch
elektromagnetische Felder Rechnung zu tragen. In der Schweiz sind für Orte mit
empfindlicher Nutzung, wie zum Beispiel Schlaf-, Wohn-, Schul-, und Krankenzimmer,
zusätzlich vorsorgliche Expositionsbegrenzungen festgelegt. Sie betragen ca. 10 %
(Hochfrequenz) bzw. 1 % (Niederfrequenz, Magnetfeld) der allgemeinen Grenzwerte und
sind mit geringem Aufwand machbar.
Luxemburg empfiehlt zwanzig Mal strengere Werte als die Empfehlung 1999/ 519/EG; im
Arbeitsschutz gelten die Grenzwerte der Empfehlung 1999/519/ EG. Die Grenzwerte in
Polen liegen etwa um den Faktor 20 unterhalb der Empfehlung 1999/519/EG und sind in
einer Verordnung festgelegt. Des Weiteren haben Großbritannien, die Niederlande,
Schweden, Dänemark, Irland und Kalifornien (USA) anspruchsvollere Standards festgelegt.
Auch in der russischen Föderation gelten etwa um den Faktor 20 geringere Grenzwerte als
in der Empfehlung 1999/519/EG.

II. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

x sich auf EU-Ebene für eine Überarbeitung der Empfehlung des Rates der
Europäischen Union 1999/519/EG einzusetzen, die den aktuellen Wissensstand
aufgreift und unter konsequenter Anwendung des Vorsorgeprinzips in allen
Mitgliedstaaten ein hohes, harmonisiertes Schutzniveau festlegt;

x die vorgelegte Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische
Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren grundlegend
inhaltlich und handwerklich zu überarbeiten;

x vorsorgeorientierte und kindergerechte Grenzwerte, insbesondere für Orte mit
empfindlicher Nutzung, wie zum Beispiel Schlaf-, Wohn-, Schul-, und Kranken-
zimmer, sowohl für den Niederfrequenz- als auch für den Hochfrequenzbereich
festzulegen und damit auch die Erhöhung der Grenzwerte im Bereich von 25-50
Hertz von 100 Mikrotesla auf 200 Mikrotesla zurückzunehmen;

x künftig häufig auftretende starke Feldquellen in die Verordnung aufzunehmen und
somit eine Regelung für diese Technologien zu schaffen;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/12738

4

x alle Stromübertragungsleitungen im Hoch- und Höchstspannungsbereich in das
Überspannungsverbot, also auch die 110-KV-Leitungen, sowie mit realistischen
Übergangszeiten auch die Altanlagen einzubeziehen;

x das geplante Minimierungsgebot unter Anwendung des Standes der Technik auf den
gesamten Bereich der nichtionisierenden Strahlung auszudehnen und regelmäßig
eine Evaluierung vorzunehmen;

x ein Pilotprojekt zur Demonstration der Vorteile moderner Kompaktbauweisen für
Strommasten durchzuführen und zu klären, ob diese den Stand der Technik erreicht
haben;

x dafür Sorge zu tragen, dass alle von einer Anlage erzeugten Frequenzen (also auch
Oberwellen oder Seitenbänder) in die Grenzwertermittlung mit herangezogen
werden.

Berlin, den 12. März 2013

Drucksache 17/12738 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12738

Gefahren für Leib und Leben vorgebeugt wird. Insbesondere im Immissionsschutzrecht ist daher das
Prinzip der Vorsorge und Minimierung von besonderer Bedeutung. Wenn Gesundheitsschäden durch
Immissionen möglich erscheinen, so sind die Gefahren entsprechend zu beseitigen oder zumindest
deren Auswirkungen zu begrenzen.

Im Bereich der elektromagnetischen Felder hat dies durch Grenzwerte zu erfolgen, die die Strahlungs-
intensität auf ein Maß beschränken, bei dem eine Gesundheitsgefährdung mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das
kommunikationsrechtliche Nachweisverfahren dahingehend zu ändern, dass

1. das dem Bundesimmissionsschutzrecht zu Grunde liegende Vorsorgeprinzip ausdrücklich für den
gesamten Bereich der elektromagnetischen Felder und nicht nur im niederfrequenten Bereich anzu-
wenden ist,

2. der Grenzwert für hochfrequente elektromagnetische Felder an Orten, die dem längerfristigen Auf-
enthalt von Menschen dienen auf 0,2 V/m festgelegt wird,

3. der Grenzwert für niederfrequente elektromagnetische Felder an Orten, die dem längerfristigen
Aufenthalt von Menschen dienen auf 0,2 µT festgelegt wird.

Berlin, den 12. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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