BT-Drucksache 17/12731

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/1429 - Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des Adoptionsrechts

Vom 13. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12731
17. Wahlperiode 13. 03. 2013

Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar,
Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1429 –

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
und anderer Gesetze im Bereich des Adoptionsrechts

A. Problem

Die Initianten des Gesetzentwurfs kritisieren, dass Lebenspartnerinnen oder Le-
benspartnern – anders als Eheleuten – nach bestehender Gesetzeslage eine ge-
meinsame Adoption nicht möglich ist. Handele es sich um Pflegekinder oder um
das Adoptivkind eines Partners, so verkenne die rechtliche Behandlung dieser
Kinder die „bestehende Elternschaft“ und benachteilige sie damit, zum Beispiel
durch fehlende Unterhalts- oder Erbansprüche gegenüber beiden „Eltern“. Dies
widerspreche dem Kindeswohl. Daher seien Lebenspartnerschaften im Adop-
tionsrecht mit der Ehe gleichzustellen.

B. Lösung

Erreicht werden soll dieses Ziel im Wesentlichen durch Änderungen in § 9 Ab-
satz 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG). Für die Annahme eines Kin-
des durch Lebenspartner sollen danach die Bestimmungen des Bürgerlichen Ge-
setzbuchs (BGB) über die Annahme eines Kindes durch Ehegatten entsprechend
gelten.

C. Alternativen

Beibehaltung der bisherigen Rechtslage.
D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

II.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/1429 in seiner 51. Sitzung am 1. Juli 2010 in erster
Lesung beraten und an den Rechtsausschuss zur federfüh-
renden Beratung sowie an den Innenausschuss und an den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
Mitberatung überwiesen.

III.
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 96. Sitzung
am 13. März 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Beratung der Vorlage in seiner 91. Sitzung am
13. März 2013 vertagt.

IV.
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/1429
in seiner 36. Sitzung am 9. Februar 2011 beraten und be-
schlossen, eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf
durchzuführen, die er in seiner 52. Sitzung am 6. Juni 2011
durchgeführt hat. An dieser Anhörung haben folgende Sach-
verständige teilgenommen:

Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Pro-
tokoll der 52. Sitzung am 6. Juni 2011 mit den anliegenden
Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.

Der Rechtsausschuss hat die Beratung der Vorlage in seiner
119. Sitzung am 27. Februar 2013 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vertagt. In seiner 120. Sitzung am 13. März 2013 hat er die
Beratung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vertagt.

Zu dem Gesetzentwurf liegen dem Rechtsausschuss mehrere
Petitionen vor.

Rolf P. Bach Gemeinsame Zentrale Adoptions-
stelle (GZA) der Länder Bremen,
Hamburg, Niedersachsen und
Schleswig-Holstein

Grzeszick, LL.M.
(Cambridge)

berg, Institut für Staatsrecht, Verfas-
sungslehre und Rechtsphilosophie

Prof. Dr. Dr. Herbert
Grziwotz

Universität Regensburg

Dr. Notker Klann Dipl.-Psychologe, Bad Honnef

Christa Meyer Amt für Jugend, Familie und Bil-
dung der Stadt Leipzig, Adoptions-
vermittlung

Dirk Siegfried Rechtsanwalt und Notar, Berlin.

Berlin, den 13. März 2013

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender
Drucksache 17/12731 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Vorsitzenden des Rechtsausschusses Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)

I.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß § 62
Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
einen Bericht des Rechtsausschusses über den Stand der Be-
ratungen des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/1429 ver-
langt. Die Voraussetzungen für die Berichterstattung liegen
vor.

Prof. Dr. Nina
Dethloff, LL.M.

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Uni-
versität Bonn, Institut für Deutsches,
Europäisches und Internationales
Familienrecht

Prof. Dr. Klaus
Ferdinand Gärditz

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Uni-
versität Bonn, Lehrstuhl für Öffentli-
ches Recht

Prof. Dr. Bernd Ruprecht-Karls-Universität Heidel-

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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