BT-Drucksache 17/12711

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/11591 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 35 und 87a)

Vom 13. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12711
17. Wahlperiode 13. 03. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11591 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 35 und 87a)

A. Problem

Im Zuge der 1968 in Kraft getretenen „Notstandsgesetze“ wurden der Bundes-
regierung durch die Einfügung des Artikels 87a in das Grundgesetz (GG) weit-
reichende Vollmachten für den Einsatz der Streitkräfte im Inneren gegeben.
Unter anderem dürfen gemäß Artikel 87a Absatz 4 GG Streitkräfte „zur Abwehr
einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische
Grundordnung des Bundes oder eines Landes“ eingesetzt werden. Sie dürfen
„bei der Bekämpfung von organisierten und militärisch bewaffneten Aufständi-
schen“ eingesetzt werden. Gleichzeitig wurde mit Artikel 35 Absatz 2 und 3 GG
der Bundeswehr die Möglichkeit eingeräumt, auch bei Naturkatastrophen und
bei einem besonders schweren Unglücksfall im Inland eingesetzt zu werden,
ohne explizit die Art und Weise des Einsatzes zu spezifizieren. Während das
Bundesverfassungsgericht zuletzt in seinem Urteil von 2006 den Einsatz von
militärischen Kampfmitteln im Inneren nicht vom Grundgesetz gedeckt sah, hat
das Gesamtplenum des Gerichts mit seiner Entscheidung vom Juli 2012 aus
Artikel 35 Absatz 2 und 3 i. V. m. Artikel 87a GG doch Anhaltspunkte für die
Möglichkeit der Verwendung militärischer Waffen abgeleitet. Zudem hat sich in
der Regierungspraxis gezeigt, dass auch Artikel 35 Absatz 1 GG (Amtshilfe) als
Legitimation zum Einsatz militärischen Geräts bei Demonstrationen und ande-
ren Großereignissen herangezogen wird, wie beispielsweise beim G8-Gipfel
2007 in Heiligendamm. Damit sei deutlich geworden, dass der Grundgesetz-
geber hier Klarheit schaffen müsse. Es sei zu gewährleisten, dass Innere und
Äußere Sicherheit weiter klar getrennte Bereiche bleiben und die Menschen in
Deutschland sich darauf verlassen können, dass die Waffen der Bundeswehr
nicht auf sie gerichtet werden.
B. Lösung

Ziel sei es, durch die Aufhebung von Artikel 87a Absatz 4 des Grundgesetzes
sicherzustellen, dass es keinen bewaffneten Einsatz von Streitkräften in
Deutschland gegen die eigenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger geben wird.
Durch die Präzisierungen in Artikel 35 GG, dass im Rahmen der Amtshilfe

Drucksache 17/12711 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

keine bewaffneten Soldatinnen und Soldaten sowie militärischen Kampfmittel
eingesetzt werden dürfen, werde die bestehende Unklarheit für den Katastro-
phenschutz und bei Unglücksfällen beseitigt.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Bund, Länder und Kommunen werden durch die Novellierung nicht mit Kosten
belastet.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12711

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11591 abzulehnen.

Berlin, den 13. März 2013

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Ingo Wellenreuther
Berichterstatter

Dr. Dieter Wiefelspütz
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

Drucksache 17/12711 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ingo Wellenreuther, Dr. Dieter Wiefelspütz, Gisela Piltz,
Ulla Jelpke und Wolfgang Wieland

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11591 wurde in der
217. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Januar
2013 an den Innenausschuss federführend sowie an den
Rechtsausschuss und den Verteidigungsausschuss zur Mit-
beratung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 120. Sitzung am 13. März
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 135. Sitzung am
13. März 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenhaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
96. Sitzung am 13. März 2013 abschließend beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Berlin, den 13. März 2013

Ingo Wellenreuther
Berichterstatter

Dr. Dieter Wiefelspütz
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

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