BT-Drucksache 17/12704

Forschungen zum Einsatz automatisierter Mustererkennung und Biometrie zum Aufspüren von sogenanntem bedrohlichem Verhalten

Vom 11. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12704
17. Wahlperiode 11. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Andrej Hunko, Annette Groth, Ulla Jelpke,
Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Forschungen zum Einsatz automatisierter Mustererkennung und Biometrie
zum Aufspüren von sogenanntem bedrohlichem Verhalten

In zahlreichen Verbundprojekten beforscht die Bundesregierung die sogenannte
Mustererkennung. Daten aus verschiedenen Sensoren, darunter Video- und
Audiodaten, werden automatisiert erfasst und analysiert. Die erlangten Informa-
tionen werden dafür nach Auffälligkeiten abgesucht. Hierfür muss das aufzu-
spürende Verhalten zunächst als „verdächtig“ oder „unerwünscht“ klassifiziert
werden. Zu den Verbundprojekten werden vom Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) folgende Vorhaben aufgeführt:

• Automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen durch Klassi-
fizierung visueller Muster (ADIS)

• Analyse von Personenbewegungen an Flughäfen mittels zeitlich rückwärts-
und vorwärtsgerichteter Videodatenströme (APFel)

• Automatische Situationseinschätzung für ereignisgesteuerte Videoüberwa-
chung (ASEV)

• Verteilte, vernetzte Kamerasysteme zur in situ-Erkennung personeninduzier-
ter Gefahrensituationen (CamInSens)

• Digitale Fingerspuren (DigiDak)

• Interaktionsgesteuerte Bilddatenanalyse zur Bekämpfung von Kinderporno-
grafie (INBEKI)

• Mustererkennung und Video Tracking: sozialpsychologische, soziologische,
ethische und rechtswissenschaftliche Analysen (MuViT)

• Sicherheits-Untersuchungen mittels Röntgenbild-Analyse (SICURA)

• Visual Analytics for Security Applications (VASA)

• Multi-Biometrische Gesichtserkennung (GES-3D)

• Multi-Biometriebasierte Forensische Personensuche in Lichtbild- und Video-
massendaten (MisPel).
Auf der Webseite des BMBF werden die Forschungen als „innovative Verfahren
zur automatischen Erfassung, gezielten Erkennung und Verarbeitung von Daten
aus unterschiedlichen Quellen“ angepriesen. „Potenzielle Gefährdungen“ sollen
dadurch frühzeitiger und genauer eingeschätzt werden. Neben der Erkennung
unerwünschten Verhaltens sollen Auswertungsroutinen sogar Gestik und Mimik
untersuchen und einen Alarm auslösen, wenn diese womöglich auf eine „be-
drohliche Handlung“ hinweist. Betroffene Personen könnten dann von Bediene-

Drucksache 17/12704 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rinnen/Bediener des Systems „markiert“ werden, um sie mit Kameras autonom
verfolgen zu lassen. Diese Technologie kann auch rückwirkend genutzt werden,
um ein Bewegungsprofil der Überwachten anzufertigen. Indem Statistiken zu
„typischen Bewegungsmustern“ angefragt werden, sollen dadurch sogar „Pro-
gnosen für den weiteren Weg dieser Personen“ erstellt werden.

Aus Sicht der Fragesteller findet hier eine gravierende Verlagerung polizeilicher
Arbeit, in Richtung einer Vorkontrolle unbehelligter Personen, statt. Dass hier-
für zunehmend Technologie genutzt wird, bringt weitere nicht nur datenschutz-
rechtliche Problemlagen hervor. Insbesondere ist eine Diskriminierung von
Personen (Männer, Ältere, Nicht-Weiße) durch die automatisierte „Erkennung“
zu befürchten (Introna & Wood, 2004). Wohl deshalb befassen sich die
Forschungen teilweise auch mit Fragen des Datenschutzes und der sozialen
Akzeptanz der Anwendungen. Dennoch sind die Fragesteller der Ansicht, dass
die brisanten Forschungen umgehend beendet werden müssen. Projekte dieser
Art bedürfen einer ausführlichen Problemanalyse, die nicht nur Behörden oder
der Industrie überlassen werden kann. Stattdessen müssen jene unabhängigen
Stimmen aus den Bereichen Datenschutz, Bürgerrechte und Netzpolitik ange-
hört werden, die hierzu seit Jahren Kritik vortragen. Überdies müssen die tief in
die Privatsphäre eingreifenden Vorhaben auf ihren Gehalt zur Beeinträchtigung
von Grundrechten überprüft werden. Wegen der besonderen Dimension der
„Mustererkennung“ regen wir deshalb an, die Grundrechteagentur der Europä-
ischen Union (EU) damit zu betrauen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welches sind die an den Forschungsprojekten ADIS, ASEV, CamInSens,
DigiDak, INBEKI, MuViT, SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D
jeweils beteiligten Projektpartnerinnen/Projektpartner, assoziierte Partnerin-
nen/Partner und Verbundkoordinatorinnen bzw. Verbundkoordinatoren?

a) Welche Beweggründe führten im Einzelnen zu einer Entscheidung über
deren Beteiligung?

b) Aus welchen Gründen wurden mögliche andere Partner nicht an dem je-
weiligen Projekt beteiligt?

2. Welches Finanzvolumen haben bzw. hatten die Forschungsprojekte ADIS,
ASEV, CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT, SICURA, APFel, VASA,
MisPel und GES-3D?

a) Welche finanziellen Mittel stellt oder stellte bei dem jeweiligen Projekt
der Bund?

b) Welche finanziellen Mittel stellen oder stellten welche der jeweiligen an-
deren Projektpartner?

3. Welche personellen Mittel stellt oder stellte die Bundesregierung für die
Forschungsprojekte ADIS, ASEV, CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT,
SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D jeweils in welchem Umfang
zur Verfügung?

Welche personellen Mittel stellen oder stellten in welchem Umfang die wei-
teren jeweiligen Projektpartner zur Verfügung?

4. Welche Hard- und Software (bitte Hersteller nennen) von Drittherstellern
wurde oder wird zu welchen Zwecken in den Projekten ADIS, ASEV,
CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT, SICURA, APFel, VASA, MisPel
und GES-3D jeweils beforscht?

a) Aus welchen Gründen fiel die Entscheidung für das jeweilige Produkt?
b) Welche Alternativen zu dem jeweiligen Produkt wurden diskutiert?

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5. Inwieweit wurde auf eine Bewerbung bzw. sonstige, mögliche Teilnahme
an den Projekten ADIS, ASEV, CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT,
SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D öffentlich hingewiesen?

6. Wann und wo fanden an welchen Orten öffentliche oder nicht öffentliche
Testläufe, Demonstrationen oder andere Vorführungen im Rahmen der
Forschungsprojekte ADIS, ASEV, CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT,
SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D statt?

a) Wenn kein Testlauf stattfand, warum nicht?

b) In welcher Form wurde vorab auf die jeweiligen Testläufe aufmerksam
gemacht?

c) Wie viele Personen waren an den jeweiligen Testläufen beteiligt?

d) Welche Personen wurden aus welchen Gründen zu der jeweiligen Vor-
führung eingeladen?

e) Welche Personen nahmen an den Vorführungen jeweils teil?

f) Wer wurde mit der Durchführung der jeweiligen Demonstration beauf-
tragt, und warum?

7. Sind weitere Testläufe, Demonstrationen oder andere Vorführungen im
Rahmen der jeweiligen Forschungsprojekte geplant?

a) Wenn ja, zu welchem Zweck, an welchen Standorten, und in welchen
Zeiträumen?

b) Auf welche Art und Weise wird auf die jeweils geplanten Testläufe auf-
merksam gemacht?

8. Fand ein Austausch über Erfahrungen bei den Forschungsprojekten mit
Dritten statt?

a) Wenn ja, wer waren diese Dritten im Einzelfall?

b) Wann, und in welcher Form fand ein Austausch statt (ggf. an welchem
Ort)?

9. Wurden im Rahmen der Forschungsprojekte ADIS, ASEV, CamInSens,
DigiDak, INBEKI, MuViT, SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D
personenbeziehbare oder personenbezogene Daten genutzt?

a) Wenn ja, zu welchem Zweck, und aus welcher Quelle?

b) Von wie vielen verschiedenen Personen stammen diese Daten?

10. Wurden im Rahmen der jeweiligen Testläufe Bilddaten aufgenommen?

a) Wenn ja, an welchen Standorten, zu welchem Zweck, und in welchen
Zeiträumen?

b) Soweit noch kein Testlauf stattgefunden hat, bei welchen Testläufen sol-
len Bilddaten aufgenommen werden?

c) Wie viele verschiedene Personen sind im Rahmen der jeweiligen For-
schungsprojekte auf Bild oder Video erfasst?

11. Soweit im Rahmen der Forschungsprojekte Bilddaten, personenbeziehbare
oder personenbezogene Daten erhoben wurden, nach welchem Zeitraum
wurden die jeweiligen Daten der jeweiligen Projekte gelöscht, und auf wel-
che Art und Weise geschah das?

12. Beeinträchtigte einer der Testläufe den Betriebsablauf?

Wenn ja, in welcher Art und Weise?

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13. Inwieweit wurden bei einem Einsatz der Forschungsprojekte (auch zu Test-
zwecken) die/der jeweilige betriebliche Datenschutzbeauftragte, die/der
Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Landes, des Bundes und der Be-
triebsrat informiert?

Wenn die jeweils oben aufgeführte Stelle nicht informiert wurde, warum
nicht?

14. Bedurfte es für den (Test-)Einsatz der jeweiligen Forschungsprojekte einer
Zustimmung des jeweiligen Betriebsrates des Betriebes, dessen Mitarbei-
ter/Mitarbeiterinnen möglicherweise von Bildaufnahmen im Rahmen der
jeweiligen Forschungsprojekte betroffen waren oder sind?

Wenn nein, warum nicht?

15. In welcher Art und Weise werden die im Zuge der jeweiligen Forschungs-
projekte gesammelten Erkenntnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung ge-
stellt?

Inwieweit wird die Software oder Teile der Software, die im Zuge der je-
weiligen Forschungsprojekte entwickelt wurde oder wird, der Öffentlich-
keit zur Verfügung gestellt (bitte nach Forschungsprojekt aufschlüsseln)?

16. In welcher Art und Weise wird die Software oder Teile der Software, die im
Zuge der Forschungsprojekte entwickelt wurde, weiter genutzt werden, und
unter welcher Lizenz wird die Software oder Teile von ihr stehen (bitte nach
Forschungsprojekt und entsprechender Software aufschlüsseln)?

a) Ergeben sich aus den im Rahmen der Forschungsprojekte gewonnenen
Erkenntnisse und der entwickelten Software möglicherweise Einnah-
men, und wenn ja, welche Stellen profitieren davon (bitte nach For-
schungsprojekt und profitierender Stelle aufschlüsseln)?

b) Unter welcher Lizenz steht bzw. soll die Skriptsprache BIV zukünftig
stehen?

17. Welche weiteren deutschen staatlichen oder privaten Forschungsprojekte
sind der Bundesregierung bekannt, die sich ebenfalls mit der Mustererken-
nung befassen?

Welche dieser Forschungsprogramme beschäftigen sich ebenfalls mit der
Erkennung interventionsbedürftiger Situationen?

18. Wer hat im Rahmen von ADIS definiert, welches Verhalten, welche Gestik
und Mimik „typischerweise“ zu einer „bedrohlichen Handlung“ führt?

a) Wie kam die Definition zustande bzw. welche Forschungen wurden hier-
für herangezogen?

b) Wie bewertet die Bundesregierung nach dem gegenwärtigen Stand der
Forschung, ob die in ADIS entwickelte Methode zur Erkennung „be-
drohlicher“ Gestik und Mimik geeignet ist?

19. Inwieweit kann ausgeschlossen werden, dass die im Rahmen von ADIS ent-
wickelte Software BIV (Beschreibung von interventionsbedürftigem Ver-
halten) nicht ausschließlich zur Erkennung von interventionsbedürftigen Si-
tuationen genutzt wird?

Wie hoch ist derzeit die Fehlerquote bei der Erkennung von interventions-
bedürftigen Situationen mittels ADIS?

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20. Inwieweit ist es bei den innerhalb von APFel entwickelten Verfahren mög-
lich, „markierte“ Personen auch rückwärtsgerichtet zu verfolgen, also ein
Bewegungsprofil zu erstellen?

a) Auf welche Weise soll der „Abgleich mit typischen Bewegungsmustern“
helfen, „Prognosen für den weiteren Weg dieser Personen“ zu erstellen?

b) Wer hat bei APFel diese „typischen Bewegungsmuster“ als „bedrohlich“
klassifiziert, um sie dann als Statistik zur Analyse bereitzustellen?

c) Auf welcher Grundlage wurde diese Klassifizierung vorgenommen?

21. Auf welche Art und Weise soll die im Rahmen des Forschungsprogramms
ASEV entwickelte Technologie einen Missbrauch von Videodaten verhin-
dern?

22. Aus welchen Gründen wurden für das Forschungsprojekt ASEV die asso-
ziierten Partner Flughafen Hannover-Langenhagen, Flughafen Braun-
schweig und Flughafen Hamburg ausgewählt?

Verfügen diese Flughäfen im Vergleich zu anderen deutschen Flughäfen
über Besonderheiten, die für die Auswahl dieser Flughäfen eine Rolle ge-
spielt haben?

23. Wurden die verschiedenen Anteilseigner der jeweiligen Flughäfen, die asso-
ziierte Partner des Forschungsprojektes ASEV sind, vorab über das For-
schungsvorhaben informiert?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche Aussagen der jeweiligen Anteileigner über das For-
schungsprojekt ASEV sind der Bundesregierung bekannt?

24. Inwieweit profitieren aus Sicht der Bundesregierung die Firmen Orfix
International GmbH & Co. KG und Pro Design Electronic GmbH von der
Teilnahme an dem Forschungsprojekt ASEV?

Inwieweit ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, dass die genannten
Firmen auch finanziell an Entwicklungen und Forschungsergebnissen, die
im Rahmen von ASEV gewonnen wurden, profitieren?

25. Anhand welcher Kriterien zur automatischen Situationseinschätzung wer-
den Personen durch ASEV als potentielle Risiken eingestuft?

Inwiefern werden dadurch nach Ansicht der Bundesregierung Personen
stigmatisiert oder ausgegrenzt?

26. Wurden im Rahmen der Erprobung von ASEV am Flughafen Braunschweig
bereits Passagiere von der eingesetzten Überwachungstechnik erfasst?

Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?

27. Wurden im Rahmen der Erprobung von ASEV am Flughafen Braunschweig
bereits Arbeitskräfte von der eingesetzten Überwachungstechnik erfasst?

a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?

b) Wurden die jeweiligen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Betriebe, die
auf dem Gelände des Flughafens Braunschweig tätig sind, auf die Mög-
lichkeit hingewiesen, dass diese von einer (teil-)automatisierten Video-
überwachung erfasst werden?

c) Gab es die Möglichkeit, gegen die Erfassung durch das System ASEV
Widerspruch einzulegen?

28. Wer hat innerhalb von CamInSens „auffällige Bewegungsmuster“ klassifi-

ziert, und welche Bewertung lag dieser Einschätzung zugrunde?

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29. Zu welchen Zeitpunkten und an welchen Standorten wurde CamInSens an
der Universität Hannover (zu Testzwecken) eingesetzt?

Wurden die Studentinnen bzw. Studenten der Hochschule vorab über den
Einsatz informiert?

30. Auf welche Datensätze welcher Herkunft wurde für die Entwicklung im
Rahmen von CamInSens zurückgegriffen?

31. Inwieweit ist ausgeschlossen, dass die Bewertung der Auffälligkeit der Tra-
jektorien durch CamInSens nicht zu einer Stigmatisierung oder Ausgren-
zung bestimmter Personen führt?

32. Inwieweit können die durch CamInSens gewonnenen Erkenntnisse im Be-
reich Marketing (z.B. zur Analyse des Besucherstroms) genutzt werden?

33. In welcher Art und Weise finden die durch INBEKI gewonnenen Erkennt-
nisse Einzug in die Arbeit von Ermittlungsbehörden, bzw. welche Planun-
gen existieren hierzu?

34. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die im Rahmen des For-
schungsprojekts INBEKI gewonnenen Erkenntnisse von den Projektpart-
nern L-1 Identity Solutions AG und rola Security Solutions GmbH nicht für
militärische Anwendungen genutzt werden?

35. Ist der Bundesregierung bewusst, dass der Projektpartner L-1-Identity-
Solutions-Produkte für den militärischen Einsatz, insbesondere für den so-
genannten global war on terrorism herstellt und vertreibt (vgl. www.l1id.
com/pages/3l-department-of-defence-intelligence-solutions)?

a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bunderegierung daraus?

b) Wenn nein, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Er-
kenntnis?

36. Welche „grafischen Auswertungen“ werden innerhalb des Projekts VASA
beforscht bzw. entwickelt?

37. Inwieweit, und auf welche konkrete Art und Weise werden die Überwa-
chung und Analyse von „Störungen“ in Verkehrsnetzen, Energieversor-
gungs- oder Kommunikationsnetzwerken innerhalb von VASA untersucht?

a) Auf welche Weise bringt sich das US-Department of Homeland Security
(DHS) in das Projekt ein?

b) Inwieweit ist das DHS an der Finanzierung von VASA beteiligt?

38. Welche weiteren Forschungsprojekte sind der Bundesregierung auf Ebene
der Europäischen Union bekannt, die sich ebenfalls mit der Mustererken-
nung befassen?

a) Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung hieran Behörden,
Universitäten, Institute, Firmen oder sonstige Einrichtungen aus Deutsch-
land beteiligt?

b) Welche Ziele werden in den genannten Vorhaben verfolgt?

39. Da in vielen der Projekte explizit betont wird, „Belange des Rechtes auf in-
formationelle Selbstbestimmung und Anforderungen der Datensicherheit
werden von Beginn mit untersucht und datenschutzrechtliche Aspekte in
die Entwicklung der Verfahren einbezogen“, welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung aus Abschluss- oder Zwischenberichten hin-
sichtlich einer möglichen Gefährdung von Grund- und Menschenrechten
oder der Beeinträchtigung der Privatsphäre durch den Einsatz der oben ab-
gefragten Technologie?

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a) Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass auch die
Partnerinnen/Partner der oben abgefragten Projekte die dort entwickelte
Technologie nicht zu einer Gefährdung von Grund- und Menschenrech-
ten oder der Beeinträchtigung der Privatsphäre nutzen bzw. aus ihrem
Verkauf Profit schlagen?

b) Wurden in den Projekten unabhängige Gruppen oder Einzelpersonen aus
den Bereichen Datenschutz, Bürgerrechte und Netzpolitik zu den aufge-
worfenen gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Fragen gehört?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung dies
nachzuholen?

40. Inwieweit, und auf welche Weise waren oder sind bei der Planung, Entwick-
lung, Vergabe oder Durchführung von Sicherheitsforschungsprojekten des
BMBF nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinigungen European
Organisation for Security (EOS) oder German European Security Associa-
tion (GESA) beteiligt?

41. Inwieweit, und auf welche Weise waren oder sind bei der Planung, Entwick-
lung, Vergabe oder Durchführung von Sicherheitsforschungsprojekten der
Europäischen Union bzw. Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung
die Vereinigungen EOS oder GESA beteiligt?

42. Inwiefern ist die Bundesregierung informiert, welche Abgeordneten und
Industrievertreterinnen/Industrievertreter der EOS und der GESA als Mit-
glieder angehören (bitte, soweit bekannt und/oder erinnerlich aufzählen)?

43. Inwieweit, und auf welche Weise waren oder sind bei der Planung, Entwick-
lung, Vergabe oder Durchführung von Sicherheitsforschungsprojekten des
BMBF nach Kenntnis der Bundesregierung andere Vereinigungen der Rüs-
tungs- und Sicherheitsindustrie, in denen sich auch Abgeordnete beteiligen,
involviert?

44. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus, wenn sich Abgeordnete des Deutschen Bundestages zusammen mit
der Rüstungs- und Sicherheitsindustrie in Vereinigungen organisieren, de-
ren Zweck in der Einflussnahme auf deutsche und europäische Forschungs-
projekte besteht, und hierfür überdies Steuergelder verwenden (www.eh-
renhauser.at/assets/eos_gesa_studie.pdf)?

45. Auf welcher Grundlage basiert die Annahme, Videoüberwachung könnte
Gewaltsituationen im Vorfeld verhindern?

46. Wie wird in dem Bereich „Face Recognition“ mit systematischen, dem Al-
gorithmus inhärenten Verzerrungen (siehe beispielsweise Introna & Wood,
2004) umgegangen?

47. Aus welchen Gründen wurden für den Feldversuch des Projekts „Parallele
Gesichtserkennung in Videoströmen“ (PaGeVi) im Karlsruher Wildpark-
stadion (2011) nicht im Vorfeld notwendige Einwilligungen bzw. Genehmi-
gungen eingeholt (vgl. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN im Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/470)?

Drucksache 17/12704 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
48. Welche Folgen hatte die Absage des Feldversuchs im Karlsruher Wild-
parkstadion (2011) für das Projekt PaGeVi?

a) Welche Schlüsse zog die Bundesregierung aus der Intervention des
baden-württembergischen Landesbeauftragten für Datenschutz?

b) Fanden an anderer Stelle Feldversuche des Projekts PaGeVi statt, und
wenn ja, wann und wo?

c) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des Projekts PaGeVi?

d) Welche grundlegenden Schlüsse zog die Bundesregierung für den Ein-
satz sog. Face-Recognition-Technologie aus den Erfahrungen mit dem
Projekt PaGeVi?

Berlin, den 11. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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