BT-Drucksache 17/12624

Umsetzung der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

Vom 4. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12624
17. Wahlperiode 04. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Sven-Christian Kindler, Harald Ebner, Bettina
Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Markus Tressel, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

Der Aufbau der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung soll mit einer Reform ver-
ändert werden. Nach Einrichtung einer Generaldirektion für Wasserstraßen und
Schifffahrt (GD WS) in Bonn sollen die bestehenden Direktionen zu Außen-
stellen der GD WS werden. Die Wasser- und Schifffahrtsämter sollen zukünftig
in die Aufgabenbereiche Betrieb und Unterhaltung der Infrastruktur, für revier-
bezogene Aufgaben (Verkehrsmanagement, Schifffahrt, Vermessung, Liegen-
schaften, Peilwesen, Fahrzeugbereederung) sowie Ämter mit funktionalen In-
vestitionsaufgaben gegliedert werden. Außenbezirke und Bauhöfe sollen ent-
sprechend der zukünftigen Intensität von Betrieb und Unterhaltung konzentriert
werden. Von der Reform erhofft man sich für Betrieb und Unterhaltung der
Wasserstraßen Synergieeffekte durch die Bündelung von Personal- und Finanz-
mitteln.

Bisher vertrat die Bundesregierung den Standpunkt, dass die Reform von einem
Rechtsbereinigungsgesetz begleitet wird (Bundestagsdrucksache 17/11460),
laut Pressemeldungen soll die Umsetzung jetzt mit einem Erlass erfolgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwiefern vertritt die Bundesregierung weiterhin den Standpunkt, dass – wie
auch durch den Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundes-
tages vom 26. September 2012 (Ausschussdrucksache 17(8)4787) gefor-
dert – für die Einsetzung einer Generaldirektion der Wasser- und Schiff-
fahrtsverwaltung des Bundes ein Rechtsbereinigungsgesetz notwendig ist?

2. Falls nicht, inwiefern trifft es zu, dass die Umsetzung jetzt mit einem minis-
teriellen Erlass erfolgen soll?

3. Welche Vorteile hat ein Erlass gegenüber einem Rechtsbereinigungsgesetz,
und warum erfolgt die Umsetzung nicht durch eine Verordnung?

4. Was sind die Gründe dafür, dass die zentrale Organisationseinheit der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ihre Dienstgeschäfte

nicht Anfang 2013 aufgenommen hat, wie es der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages in seinem Beschluss vom 26. September 2012 gefor-
dert hat (Ausschussdrucksache 17(8)4787)?

5. Inwiefern ist es zutreffend, dass das Rechtsbereinigungsgesetz nicht wie
geplant für die Sitzung des Bundeskabinetts am 30. Januar 2013 auf die
Tagesordnung gesetzt wurde, und was waren die Gründe hierfür?

Drucksache 17/12624 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Inwiefern ist es zutreffend, dass das Bundeskabinett in der laufenden Legis-
laturperiode nur noch solche Gesetzentwürfe verabschieden wird, die ge-
mäß Grundgesetz keiner Zustimmung der Bundesländer bedürfen, und dass
es eine diesbezügliche Anweisung des Bundeskanzleramtes an die Bundes-
ministerien gibt?

7. Inwiefern ist es zutreffend, dass die von CDU, CSU und FDP regierten
Bundesländer Bayern und Sachsen der Bundesregierung die Ablehnung des
Rechtsbereinigungsgesetzes signalisiert haben?

8. Inwiefern ist es zutreffend, dass bestimmte Wasser- und Schifffahrtsdirek-
tionen durch einen Erlass nicht in Außenstellen der GD WS umgewandelt
werden können, und dass diese Wasser- und Schifffahrtsdirektionen somit
weiterhin als eine parallele Verwaltungsebene neben der GD WS, den Was-
ser- und Schifffahrtsämtern sowie Außenbezirken und Bauhöfen existieren
sollen?

Welche Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sind hiervon betroffen?

9. Was sind die Gründe für diese Schaffung einer zusätzlichen vierten paralle-
len Verwaltungsebene, und inwiefern wird damit das Ziel einer Verschlan-
kung der WSV-Struktur noch erreicht?

10. In welchem Umfang wird die Installation einer zusätzlichen vierten Ver-
waltungsebene zu finanziellen Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt
führen?

11. Inwiefern werden die Wasser- und Schifffahrtsämter weiterhin wie geplant
in Ämter für Betrieb und Unterhaltung, in Ämter für revierbezogene Auf-
gaben sowie in Ämter mit funktionalen bundesweiten Investitionsaufgaben
gegliedert?

12. Inwiefern wird bei der Neugliederung der Wasser- und Schifffahrtsämter
die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (siehe Ausschuss-
drucksache 17(8)4787) geforderte Kosten- und Leistungsrechnung ein-
geführt, und auf welchem aktuellen Stand ist diese Einführung?

13. Wie ist der jetzige Zeitplan zur Umsetzung der Reform, und inwieweit
reichen die eingeschlagenen Reformplanungen über den Wahltermin zum
18. Deutschen Bundestag hinaus?

Berlin, den 4. März 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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