BT-Drucksache 17/12599

Umsetzung und Perspektive der assistierten Ausbildung

Vom 1. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12599
17. Wahlperiode 01. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Jens
Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung und Perspektive der assistierten Ausbildung

Aufgrund der gegenwärtigen Lage am Ausbildungsmarkt – eine steigende Zahl
unbesetzter Lehrstellen steht einer nach wie vor hohen Anzahl an Jugendlichen,
die keinen Ausbildungsplatz erhalten, gegenüber – werden neue Formen der
Ausbildung diskutiert und entwickelt. Ein Modell ist die „assistierte Aus-
bildung“, bei der ein Bildungsträger die Rolle eines Dienstleisters einnimmt,
sowohl für den jungen Menschen als auch für den Betrieb. Durch den Einsatz
des Bildungsträgers sollen beispielsweise Betriebe bei der Auswahl der Be-
werberinnen und Bewerber unterstützt werden. Darüber hinaus sollen die
jungen Menschen beraten und während der Ausbildung begleitend unterstützt
werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchem Umfang ist die Bundesregierung an der Konzeption der
„assistierten Ausbildung“ beteiligt, und mit welchen Bildungsinstitutionen
und -verbänden sind Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten diskutiert
worden (bitte alle Institutionen einzeln benennen)?

2. Welche konzeptionellen Ansätze liegen der „assistierten Ausbildung“ zu-
grunde, bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine unterschied-
liche Schwerpunktsetzung in den einzelnen Bundesländern (bitte dezidiert
ausführen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3. Mit welchen Arbeitsschwerpunkten ist die Beratung und Begleitung von
Auszubildenden und Betrieben konzipiert worden?

4. In welchem Verhältnis soll die „assistierte Ausbildung“ zu anderen Unter-
stützungs- und Begleitmaßnahmen wie beispielsweise berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen, Berufseinstiegsbegleitungen oder Einstiegsqualifizie-
rungen stehen (bitte einzelne Maßnahmen nach Umfang der unterschiedli-
chen Personengruppen und Zielen gegenüberstellen)?

5. Welche finanziellen Mittel werden durch die Bundesregierung aus welchen
Haushaltstiteln und für welchen Zeitraum zur Verfügung gestellt?
6. Ist geplant, dass die „assistierte Ausbildung“ bereits vorhandene Maß-
nahmen ergänzt oder ersetzt, bzw. ist geplant, die derzeitigen Förderungs-
schwerpunkte zu verlagern?

Wenn ja, welche und wie?

Drucksache 17/12599 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. In welchem Umfang ist angedacht, die „assistierte Ausbildung“ durch eine
Umwidmung von Mitteln, die bislang für außerbetriebliche Ausbildungs-
gänge verwendet wurden, zu finanzieren?

8. In welchem Verhältnis stehen die Anzahl der Ausbildungsplätze in Be-
trieben und bei Trägern (von außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen)
bezogen auf bereits geplante Projekte einer „assistierten Ausbildung“?

9. In welchem Umfang, in welchem zeitlichen Rahmen und aufgrund welcher
finanziellen und rechtlichen Basis sollen im Rahmen einer „assistierten
Ausbildung“ ausbildungsvorbereitende Maßnahmen entstehen, inwieweit
führt dieser Weg verlässlich in eine Ausbildung, und wer kommt für eine
anschließende Ausbildung als Träger in Frage?

10. Welche Bildungsträger sollen die „assistierte Ausbildung“ durchführen,
und welche Qualifikationen und Berufsabschlüsse müssen die Beschäftig-
ten aufweisen?

11. In welchen Beschäftigungsverhältnissen befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsträger,
bzw. welche sind vorgesehen?

12. Was versteht die Bundesregierung darunter, dass Betriebe für den pädago-
gischen Umgang mit unterstützungsbedürftigen Jugendlichen qualifiziert
werden?

13. Wie sind die Unterstützungsleistungen für Betriebe bezüglich der Auswahl
von Bewerberinnen und Bewerbern sowie der Ausbildungsorganisation
ausgestaltet?

14. Welchen Einfluss nimmt die Bundesregierung auf das Ausschreibungs-
verfahren, und wie kontrolliert sie die Einhaltung der tariflichen Standards?

15. In welchen Berufen und bei welchen Institutionen soll eine „Auftrags-
ausbildung“ angesiedelt werden?

16. Welche Unterstützungsstrukturen sind für die einzelnen Teilnehmerinnen
und Teilnehmer finanziell und personell gesichert?

17. Wie bemisst sich der zeitliche Umfang der Betreuung im Rahmen einer
„assistierten Ausbildung“?

18. Inwieweit ist eine Ausbildungsvergütung für die Teilnehmerinnen und Teil-
nehmer gesichert?

19. Nach welchen Kriterien können Menschen ohne Berufsabschluss an der
„assistierten Ausbildung“ teilnehmen, und sind darüber hinaus Alters-
grenzen angedacht?

Berlin, den 1. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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