BT-Drucksache 17/12597

Vergabestand, Wettbewerb und Länderprüfungsrechte beim A-Modell im Bundesfernstraßenbau

Vom 28. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12597
17. Wahlperiode 28. 02. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn, Harald
Ebner, Sven-Christian Kindler, Markus Tressel, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vergabestand, Wettbewerb und Länderprüfungsrechte beim A-Modell
im Bundesfernstraßenbau

Das A-Modell im Bundesfernstraßenbau wird seit 2007 umgesetzt. Die Stan-
dardformulierung in den Fragen „bitte separat für die einzelnen A-Modell-Pro-
jekte aufführen“ bezieht sich auf folgende Projekte:

1. Staffel

• A 1 Buchholz–Bremer Kreuz

• A 8 Augsburg–München

• A 4 Waltershausen–Herleshausen (Umfahrung Hörselberge)

• A 5 Baden-Baden–Offenburg

2. Staffel

• A 8 Ulm–Augsburg-West

• A 9 AK Hermsdorf –Schleiz

• A 7 Bordesholm–Hamburg-Nordwest

• A 6 Wiesloch-Rauenberg–Weinsberg

• A 7 Salzgitter–Drammetal

• A 1 Lotte/Osnabrück–Münster/N und A 30 Rheine Nord–Lotte/Osnabrück

• A 45 Landesgrenze Nordrhein-Westfalen–Gambacher Kreuz

• A 60 Mainz Laubenheim–A 643, Mainz–Schierstein

Sonstige

• A 94.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Projektstand bei Vorhaben der 2. Staffel und etwaigen

danach vorgesehenen Projekten (bitte separat für die einzelnen A-Modell-
Projekte aufführen und zu den einzelnen Projekten zumindest auf die folgen-
den Projektstände eingehen: Planung, Planung und vorläufige Wirtschaft-
lichkeitsuntersuchung – WU – beauftragt, vorläufige WU liegt in vorläufi-
ger Fassung vor, vorläufige WU liegt in endgültiger Fassung vor, Vergabe-
verfahren ist gestartet, Präqualifizierungsphase ist abgeschlossen und Bieter
sind ausgewählt, erste Angebote liegen vor – aber noch keine Reduktion der

Drucksache 17/12597 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Anbieterzahl –, Anbieterzahl verringert – aber Vergabeverfahren läuft
noch –, Preferred Bidder ausgewählt – aber noch kein Vertragsabschluss –,
abschließende WU ist erstellt, Vertragsabschluss, Start der Vertragslauf-
zeit)?

2. Bei welchen weiteren Projekten im Bundesfernstraßenbau werden Öffent-
lich-Private Partnerschaften (ÖPP; Public Private Partnerships – PPP) in
Betracht gezogen bzw. geplant?

3. Sind bei den einzelnen Projekten Verzögerungen entstanden?

Wenn ja, welche, und wodurch sind diese jeweils bedingt?

4. Wie ist speziell bei der A 7 Salzgitter–Drammetal der Stand der Diskus-
sionen zum weiteren Projektverlauf zwischen dem Bund und dem Land
Niedersachsen nach dem Regierungswechsel?

5. Wie ist bei der A 6 Wiesloch–Weinsberg der Stand der Diskussionen zum
weiteren Projektverlauf zwischen dem Bund und dem Land Baden-
Württemberg?

6. Warum ist das Projekt A 94 für die erstmalige Realisierung eines PPP-Neu-
bauprojektes im Bereich der Bundesautobahnen ausgewählt worden?

7. Wann ist der geplante Start des Vergabeverfahrens zum Projekt A 94 (bitte
Datum und/oder Einordnung in den Verfahrensablauf nennen)?

8. Wann ist das geplante Ende des Vergabeverfahrens zum Projekt A 94?

9. Welche Besonderheiten existieren beim Neubau einer Strecke wie bei der
A 94 nach dem PPP-Ansatz gegenüber dem Ausbau einer bestehenden
Strecke mit PPP?

10. Bei welchen A-Modell-Projekten ist die BVWP-Bewertung (BVWP: Bun-
desverkehrswegeplanung) als Eignungstest verwendet worden?

11. Sind ggf. alternative oder weitere Methodiken angewandt worden?

Und wenn ja, welche Methodiken bei welchen Projekten?

12. Welche Ergebnisse wurden bei den bisher abgeschlossenen vorläufigen
WU im Hinblick auf die Kosteneffizienz bei den Realisierungskosten (Bar-
wert der Kosten/Haushaltsausgaben) bei dem Ansatz nach der konven-
tionellen Beschaffungsvariante (KBV) und PPP erzielt (bitte separat für die
einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

13. Welche monetären Nutzeneffekte wurden bei den bisher abgeschlossenen
vorläufigen WU bei dem KBV-Ansatz und PPP untersucht, und welche Er-
gebnisse wurden dabei ermittelt (bitte separat für die einzelnen A-Modell-
Projekte aufführen)?

14. Welche nichtmonetären Nutzeneffekte wurden bei den bisher abgeschlosse-
nen vorläufigen WU bei dem KBV-Ansatz und PPP untersucht, und welche
Ergebnisse wurden dabei (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte
aufführen) erzielt?

a) In welcher Art und Weise wurden diese monetären und nichtmonetären
Nutzeneffekte mit in die Ermittlung über die Art der Ausschreibung
(PPP oder konventionell) einbezogen (bitte separat für die einzelnen
Nutzeneffekte und separat für die einzelnen A-Modell-Projekte auffüh-
ren)?

b) Sind bei dem geplanten A-Modell-Projekt A 7 u. a. die monetären Nut-
zenkriterien Reisezeit, Stau und Unfälle während der Bau- und Betriebs-
phase berücksichtigt worden (bitte separat für die einzelnen Nutzen-

effekte aufführen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12597

c) Sind bei dem geplanten A-Modell-Projekt A 7 u. a. die nichtmonetären
Nutzenkriterien „Standort Deutschland“, Planungsverlässlichkeit, Be-
schäftigungseffekte, Innovationen und Umweltaspekte berücksichtigt
worden (bitte separat für die einzelnen Nutzeneffekte aufführen)?

15. Welche Ergebnisse wurden bei den bisher abgeschlossenen abschließenden
WU im Hinblick auf die Kosteneffizienz bei den Realisierungskosten (Bar-
wert der Kosten/Haushaltsausgaben) nach dem KBV-Ansatz und PPP
erzielt (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

16. Wurden in den WU nur die Varianten nach dem KBV-Ansatz und dem
PPP-Ansatz untersucht, oder sind weitere Varianten betrachtet worden
(bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

17. Wurden Engpässe im Personalbereich bei der Auftragsverwaltung im End-
effekt zum Teil als Wirtschaftlichkeitsnachteil bei dem KBV-Ansatz be-
rücksichtigt (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen,
sofern Unterschiede zwischen diesen bestehen)?

Wenn ja, wie hat sich dies qualitativ und quantitativ niedergeschlagen?

18. Welche Schlüsse zieht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung (BMVBS) daraus hinsichtlich der adäquaten Wahrnehmung
der Aufgaben im Kontext der Bundesauftragsverwaltung durch die Bun-
desländer bei den A-Modell-Projekten, wo dies der Fall sein kann?

19. Sind Gespräche mit den Bundesländern zur Behebung von möglichen Defi-
ziten geführt worden oder geplant?

20. Ist die Variante geprüft worden, dass der KBV-Ansatz von der Deutsche
Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) umgesetzt wird?

Wenn nein, warum nicht (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte
aufführen, sofern Unterschiede zwischen diesen bestehen)?

21. Welche Leitfäden und Richtlinien speziell zu WU bei A-Modellen sind bis-
her verwendet worden?

22. Inwieweit wurden bzw. sind diese jeweils veröffentlicht?

23. Welche Veröffentlichungen sind geplant?

24. Inwieweit wurden diese jeweils – ggf. unter Einbezug der Unterstützung
durch die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) –
bei Stakeholdern zur Diskussion gestellt?

25. Welche Stakeholder aus der Wirtschaft und Wissenschaft wurden jeweils
eingeladen und sind der Einladung nachgekommen (bitte jeweils Personen-
anzahl je Gruppe nennen sowie außerdem bitte auch Namen angeben)?

26. Wurden diesen Stakeholdern jeweils Unterlagen zur Verfügung gestellt,
und wenn ja, welche?

27. Welches ist der aktuell gültige Leitfaden?

28. Ist dieser öffentlich zugänglich bzw. wie ist dieser erhältlich (bitte separat
beantworten für Abgeordnete und Bürger, dabei bitte auch auf Rechte nach
dem Informationsfreiheitsgesetz – IFG – eingehen)?

29. Welche Planungen und Aktivitäten zur Überarbeitung/Aktualisierung des
aktuell gültigen Leitfadens gibt es?

30. Erfolgen Konsultationen mit Stakeholdern bzw. ist es geplant, solche Kon-
sultationen durchzuführen?

31. Welche Gruppen sollen einbezogen werden, und welche Materialien sollen

diese erhalten?

Drucksache 17/12597 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

32. Wie sieht der Zeitplan der Konsultationen mit den Stakeholdern für diese
Überarbeitung aus?

33. Welche Aufgaben übernehmen folgende genannte Akteure bei der Erstel-
lung von WU und der Projektvergabe, und mit welchen Ressourcen werden
diese Aufgaben erfüllt: BMVBS, VIFG, DEGES, Bundesministerium der
Finanzen (BMF), Auftragsverwaltung, externe Berater?

34. Welche Beratungskonsortien (bitte alle Konsortialmitglieder und auch
evtl. Unterauftragnehmer nennen) haben welche Vergabeverfahren der
A-Modell-Projekte begleitet und dabei welche Aufgaben (WU-Erstellung
und/oder Vergabebegleitung und/oder anderer Aufgaben) wahrgenommen?

35. Über welche Laufzeit, wie viele Projekte und welche Aufgaben erstreckt
sich der Auftrag des aktuellen Beratungskonsortiums?

36. Gibt es ggf. Verlängerungsoptionen für dessen Vertrag, und wenn ja,
welche?

37. Welche Projekte werden bzw. sollen nach derzeitigem Planungsstand noch
von diesem Konsortium betreut werden?

38. Für wann ist eine Folgeausschreibung vorgesehen?

39. Ist ein Mitglied der bisherigen Beratungskonsortien als Unterauftragneh-
mer beim aktuellen Beratungskonsortium beschäftigt?

Wenn ja, seit wann und wie bzw. in welchem Umfang ist dies der Fall (bitte
jeweils konkrete Konstellation bei den einzelnen Projekten, d. h. Unterneh-
men, Thema und Aufgabenumfang nennen)?

40. Welches Beratungskonsortium hat welche vorläufigen WU erstellt (bitte
separat für die einzelnen Projekte aufführen)?

41. Gab es einen Wechsel in der Methodik bei der Erstellung der vorläufigen
WU zwischen den einzelnen Beraterkonsortien?

42. Wie viele und welche Bieter (bei Konsortien bitte möglichst auch Mitglie-
der nennen) haben bei den A-Modell-Vergaben an der Präqualifikation teil-
genommen (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

43. Wie viele und welche Bieter (bei Konsortien bitte möglichst auch Mitglie-
der nennen) haben bei den jeweiligen A-Modell-Vergaben die Angebots-/
Verhandlungsphase erreicht (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Pro-
jekte aufführen)?

44. Wie viele und welche Bieter (bei Konsortien bitte möglichst auch Mitglie-
der nennen) haben bei den jeweiligen A-Modell-Vergaben an den jeweili-
gen sukzessiven Angebots-/Verhandlungsphase teilgenommen (bitte sepa-
rat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

45. Welcher Zeitraum lag dabei zwischen der Präqualifikations- und der Ange-
botsphase und zwischen den jeweiligen sukzessiven Angebots-/Verhand-
lungsphasen (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

46. Inwieweit sind jeweils andere Bieter informiert worden, wie viele Bieter in
die nächste Angebots-/Verhandlungsphase weitergekommen sind (bitte
separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

47. Inwieweit sind jeweils anderen Bietern/Bewerbern die Identität der Bieter
genannt worden, welche die jeweils nächste Angebots-/Verhandlungsphase
erreicht haben (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte auf-
führen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12597

48. Welche am Vergabeverfahren beteiligten Akteure erhalten in welcher Phase
des Vergabeverfahrens den Vertragsentwurf (bitte für bisherige als auch
aktuelle und zukünftige A-Modell-Projekte angeben)?

49. Dürfen die Bieter den Vertragsentwurf an ihre realwirtschaftlichen Subun-
ternehmer, ihre finanzierenden Banken und ihre Berater weitergeben (bitte
für bisherige als auch aktuelle und zukünftige A-Modell-Projekte angeben)?

50. Welche Beschränkungen gibt es bezüglich der Weitergabe des Vertragsent-
wurfs an vorgenannte Akteure (bitte für bisherige als auch aktuelle und zu-
künftige A-Modell-Projekte angeben)?

51. Welche Anlagen werden bzw. wurden später Vertragsbestandteil (bitte für
bisherige als auch aktuelle und zukünftige A-Modell-Projekte angeben)?

52. Welche Umfänge wiesen die Anlagen jeweils auf (bitte für bisherige als
auch aktuelle und zukünftige A-Modell-Projekte angeben)?

53. Welche Erwartungen in Bezug auf die Wettbewerbsintensität (auch im Hin-
blick auf die Möglichkeit der Kartellbildung) hatte die Bundesregierung
vor der Vergabe bzw. bei der Vorbereitung der Vergabe der bisher vergebe-
nen A-Modell-Projekte, und wie sind diese Erwartungen in die Ausgestal-
tung des Vergabeverfahrens mit eingeflossen (bitte bei Unterschieden auf
die einzelnen Projekte eingehen)?

54. Welche Erfahrungen in Bezug auf die Wettbewerbsintensität hat die Bun-
desregierung dann bei der Vergabe der bisher vergebenen A-Modell-Pro-
jekte erworben (bitte bei Unterschieden auf die einzelnen Projekte einge-
hen)?

55. Wie werden bzw. wurden diese Erfahrungen bezüglich der Wettbewerbs-
intensität bei den bisher vergebenen A-Modell-Projekten in die Ausgestal-
tung aktueller und zukünftiger Vergabeverfahren integriert?

56. Wie schätzt die Bundesregierung die Wettbewerbsintensität (auch im Hin-
blick auf die Möglichkeit der Kartellbildung) in den aktuellen und zukünf-
tigen Ausschreibungen des Bundes für die Realisierung von A-Modell-Pro-
jekten ein?

57. Wie stuft die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Konsortien nach dem
Gewinn eines A-Modell-Projektes an den weiteren Ausschreibungen teil-
nehmen, aber nach einem erfolgreichen Teilnahmewettbewerb kein Inter-
esse an einer ernsthaften Angebotsabgabe mehr aufweisen – z. B. weil ihre
Kapazität durch das bereits gewonnene Projekt absorbiert wird oder weil
andere Gründe vorliegen – und damit den Wettbewerbsdruck bei der
aktuellen Vergabe reduzieren und außerdem den Markteintritt neuer Wett-
bewerber damit verhindern bzw. erschweren?

58. Plant die Bundesregierung Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um diesem mit
einem Verlust an Wettbewerbsdruck einhergehenden Effekt zu begegnen?

59. Wäre bzw. ist bei den bereits vergebenen A-Modell-Projekten eine Vergabe
als ÖPP erfolgt, wenn das Angebot des siegreichen privaten Bieters ober-
halb des Reservationspreises der öffentlichen Hand liegt?

Wenn ja, bei welchen Projekten?

60. Wird bei laufenden und zukünftigen A-Modell-Projekten eine Vergabe als
PPP erfolgen, wenn das Angebot des siegreichen privaten Bieters oberhalb
des Reservationspreises der öffentlichen Hand liegt?

61. Inwieweit wurde bzw. wird der PSC (Public Sector Comparator = Wirt-
schaftlichkeitsvergleich) als Reservationspreis der öffentlichen Hand bei

der Vergabe von A-Modell-Projekten verwendet (bitte für bisherige als
auch aktuelle und zukünftige A-Modell-Projekte angeben)?

Drucksache 17/12597 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

62. Wie wurde bzw. wird der Reservationspreis der öffentlichen Hand bei der
Vergabe von A-Modell-Projekten festgelegt (bitte für bisherige als auch
aktuelle und zukünftige A-Modell-Projekte angeben)?

63. Wie und wann wurden den Bietern etwaige Regelungen in Bezug auf den
Reservationspreis bei den jeweiligen bereits vergebenen A-Modell-Projek-
ten kommuniziert?

64. Wie und wann sollen den Bietern etwaige Regelungen in Bezug auf den
Reservationspreis bei den aktuell und zukünftig zu vergebenden A-Modell-
Projekten kommuniziert werden?

65. Inwieweit wäre die Bundesregierung Schadenersatzansprüchen der Bieter
ausgesetzt, falls das ÖPP-Vergabeverfahren aufgrund mangelnder Wirt-
schaftlichkeit im Vergleich zum KBV-Ansatz aufgehoben werden würde?

66. Würde eine vergaberechtliche Verpflichtung zur Leistung derartiger Scha-
denersatzansprüche bestehen, und in welcher Höhe würde diese ggf. vorlie-
gen?

67. Inwieweit wäre die Bundesregierung Schadenersatzansprüchen der Bieter
ausgesetzt, wenn die Möglichkeit der Aufhebung des Vergabeverfahrens
wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit vorher den potentiellen Bietern kom-
muniziert wurde?

68. Wie und wann wurden den Bietern etwaige Regelungen in Bezug auf
derartige Schadenersatzansprüche bei den jeweiligen bereits vergebenen
A-Modell-Projekten kommuniziert?

69. Wie und wann sollen den Bietern etwaige Regelungen in Bezug auf derar-
tige Schadenersatzansprüche bei den aktuell und zukünftig zu vergebenden
A-Modell-Projekten kommuniziert werden?

70. Inwieweit wird bei der Überlegung der Aufhebung der Vergabe als ÖPP
und dem Start eines neuen Vergabeverfahrens für den KBV-Ansatz berück-
sichtigt, dass durch diesen Wechsel der Beschaffungsvariante zusätzliche
Kosten entstehen können?

71. Wird insofern ein Abweichen vom PSC als Kriterium für den Abbruch des
Vergabeverfahrens (Reservationspreis) aufgrund der Berücksichtigung der
Wechselkosten als gerechtfertigt angesehen?

72. Inwieweit ist dies vorher den potentiellen Bietern gegenüber kommuniziert
worden bzw. ist dies geplant?

73. Inwieweit wird bei der Überlegung der Aufhebung der Vergabe als PPP
und dem Start eines neuen Vergabeverfahrens für den KBV-Ansatz berück-
sichtigt, dass dadurch die potentiell ermittelten monetären Nutzenvorteile
bei PPP wie z. B. durch die vorzeitige Realisierungsmöglichkeit im Ver-
gleich zum KBV-Ansatz entgehen können?

74. Wird insofern ein Abweichen vom PSC als Kriterium für den Abbruch des
Vergabeverfahrens (Reservationspreis) aufgrund der Berücksichtigung der
potentiell ermittelten monetären Nutzenvorteile bei PPP als gerechtfertigt
angesehen?

75. Inwieweit ist dies vorher den potentiellen Bietern gegenüber kommuniziert
worden bzw. ist dies geplant?

76. Inwieweit wird bei der Überlegung der Aufhebung der Vergabe als PPP
und dem Start eines neuen Vergabeverfahrens für den KBV-Ansatz berück-
sichtigt, dass dadurch die potentiell ermittelten qualitativen nichtmonetären
Nutzenvorteile bei PPP wie z. B. durch die Zuverlässigkeit der Planung im

Vergleich zur KBV entgehen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12597

77. Wird insofern ein Abweichen vom PSC als Kriterium für den Abbruch des
Vergabeverfahrens (Reservationspreis) aufgrund der Berücksichtigung der
potentiell ermittelten qualitativen nichtmonetären Nutzenvorteile bei PPP
wie z. B. durch die Zuverlässigkeit der Planung im Vergleich zum KBV-
Ansatz als gerechtfertigt angesehen?

78. Inwieweit ist dies vorher den potentiellen Bietern gegenüber kommuniziert
worden bzw. ist dies geplant?

79. Wäre eine Vergabe der bisher vergebenen A-Modell-Projekte A 1, A 4,
A 5, A 7, A 8 und A 9 erfolgt, wenn der PSC unterhalb des Angebots des
jeweils siegreichen privaten Bieters gelegen hätte?

80. Ist das – und ggf. wie und an welcher Stelle im Vergabeverfahren – den
Bietern gegenüber kommuniziert worden?

81. War es bereits bei einzelnen Projekten der Fall, dass der PSC unterhalb des
Angebots des siegreichen Bieters lag?

82. Wurde bei den A-Modell-Projekten, die als Pilotprojekte eingestuft waren,
eine Vergabe aus Sicht der Bundeshaushaltsordnung als ausnahmsweise
möglich eingestuft, auch wenn der PSC unterhalb des Angebots des jeweils
siegreichen privaten Bieters liegt?

83. Wird eine Vergabe beim A-Modell-Projekt A 7 Hamburg/Nordwest–Bor-
desholm erfolgen, wenn der PSC unterhalb des Angebots des siegreichen
privaten Bieters liegt?

84. Was ist in dieser Hinsicht den Bietern gegenüber kommuniziert worden
bzw. soll kommuniziert werden?

85. Wird eine Vergabe bei den restlichen A-Modell-Projekten der 2. Staffel
erfolgen, wenn der PSC unterhalb des Angebots des jeweils siegreichen
privaten Bieters liegt?

86. Bei welchen Projekten der vorgenannten Projekte sind Prüfungen des Bun-
desrechnungshofes (BRH) durchgeführt worden?

87. Was hat der BRH jeweils geprüft?

88. Zu welchen Einschätzungen ist der BRH bei der Prüfung der WU (vor-
läufige und abschließende WU) in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der
Projekte gelangt (bitte nach Kosten/Kosteneffizienz und Gesamtbewertung
differenzieren)?

89. Wie und in welchem Umfang wurden bei den A-Modell-Projekten die
Vergütungszahlungen bzw. die einzelnen Elemente der Vergütungszah-
lungen (Anschubfinanzierung, Verfügbarkeitszahlungen, Mautweiterlei-
tung usw.) auf die Länderquoten angerechnet (bitte separat für die einzel-
nen A-Modell-Projekte aufführen)?

90. Inwieweit ist geklärt, ob, wie und in welchem Umfang bei den neu ange-
kündigten A-Modell-Projekten die Vergütungszahlungen bzw. die einzel-
nen Elemente der Vergütungszahlungen (Anschubfinanzierung, Verfügbar-
keitszahlungen, evtl. Mautweiterleitung) auf die Länderquoten angerechnet
werden (bitte separat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

91. Gibt es Einzelregelungen, und wie sehen diese aus?

92. Ist es aufgrund der Berücksichtigung der Vergütungszahlungen bei
A-Modellen im Rahmen der Länderquote möglich, dass die betroffenen
Bundesländer auch dann einen Vorteil aus der Realisierung von A-Modell-
Projekten haben, wenn diese mit höheren Ausgaben aus Bundessicht (und

volkswirtschaftlicher Perspektive) einhergehen?

Drucksache 17/12597 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

93. Würden die Bundesländer in analoger Weise Finanzmittel für die Umset-
zung nach dem KBV-Ansatz erhalten, wenn keine Realisierung nach dem
ÖPP-Ansatz erfolgt wäre bzw. erfolgen würde (bitte separat für die ein-
zelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

94. Würden in den Bundesländern bei anderen Projekten die Finanzmittel ab-
gezogen werden, wenn keine Realisierung nach dem ÖPP-Ansatz, son-
dern nach dem KBV-Ansatz erfolgt wäre bzw. geplant würde (bitte sepa-
rat für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

a) Wie und in welchem Umfang würde konkret das Land Baden-Württem-
berg Finanzmittel für eine Umsetzung des Projektes A 6 Wiesloch–
Weinsberg im Vergleich zu einer PPP-Realisierung vom Bund erhalten,
wenn sich das Land entschließen würde, das Projekt nach dem KBV-
Ansatz zu realisieren, und wie würde sich das auf die Bereitstellung von
Finanzmitteln für andere Projekt in diesem Bundesland auswirken?

b) Wie und in welchem Umfang würde das Land Niedersachsen Finanz-
mittel für eine Umsetzung des Projektes A 7 Salzgitter–Drammetal im
Vergleich zu einer PPP-Realisierung vom Bund erhalten, wenn sich die
neue Landesregierung entschließen würde, dass Projekt nach dem KBV-
Ansatz zu realisieren, und wie würde sich das auf die Bereitstellung von
Finanzmitteln für andere Projekt in diesem Bundesland auswirken?

95. Haben Bundesländer das Recht, im Rahmen der Auftragsverwaltung Be-
rater (z. B. Ingenieurbüros, Juristen, Ökonomen, Wirtschaftsprüfer, Ver-
kehrsprognose-Berater) hinzuziehen?

96. Haben Bundesländer das Recht, die (ungeschwärzte) vorläufige WU ein-
zusehen und diese zu prüfen?

97. Haben Bundesländer auch in diesem Kontext das Recht, Berater hinzuzu-
ziehen?

Wenn ja, gilt das Recht auf Hinzuziehung von Beratern auch, wenn Bun-
desländer entsprechende Vorkehrungen (vertraglich und/oder organisato-
risch) zur Wahrung der Vertraulichkeit treffen?

98. Dürfen Bundesländer diese Berater eigenverantwortlich auswählen?

99. Hat das BMVBS dem Land Baden-Württemberg untersagt oder damit ge-
droht zu untersagen, Berater zur Prüfung der vorläufigen WU hinzuzuzie-
hen?

100. Hat das BMVBS dem Land Baden-Württemberg untersagt, bestimmte
Berater zur Prüfung der vorläufigen WU hinzuzuziehen?

101. Welche Beschränkungen ergeben sich dabei ggf. aus Vertragsvereinbarun-
gen zwischen Bund und Land bezüglich des Vorgehens bei ÖPP-Vorha-
ben (bitte separat für die einzelnen Projekte aufführen)?

102. Inwieweit würde das BMVBS dem Land Niedersachsen Vorgaben und
Beschränkungen auferlegen, wenn dieses beabsichtigt, die vorläufige WU
für das dortige A-7-Vorhaben untersuchen zu lassen?

103. Welche Vorgaben und Beschränkungen wären möglich?

104. Welche konkreten Inhalte haben die Vereinbarungen zwischen dem Bund
und dem jeweiligen Bundesland zur Durchführung von ÖPP-Vorhaben im
Rahmen der Auftragsverwaltung im Hinblick auf die Aufgaben- und Zu-
ständigkeitsverteilung zwischen Bund und Land, die Einrichtung von ge-
meinsamen Arbeitsgruppen, die Verfahrensdurchführung (inkl. Zeitplan),
den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren, die Allo-

kation der Kosten und die Vertraulichkeit aus Sicht des Landes?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12597

105. Darf diese Vereinbarung verändert werden, und wenn ja, unter welchen
Bedingungen?

106. Inwieweit darf das Bundesland den Landtagsparlamentariern in Geheim-
schutzstellen Einsicht in die WU gewähren?

107. Gibt es dabei Beschränkungen durch eine etwaige Vereinbarung zwischen
Bund und Land?

108. Wurde solch eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Nie-
dersachsen für das ÖPP-Vorhaben A 7 Salzgitter–Drammetal getroffen?

109. Wurde diese Vereinbarung geändert?

Wenn ja, wann wurde die erste Version und wann wurde die zweite Ver-
sion dieser Vereinbarung unterzeichnet?

110. Welche Rechte hat das Land Niedersachsen zur Prüfung der vorläufigen
WU – auch unter Hinzuziehen von Beratern – gemäß dieser Vereinba-
rung, bzw. wurden solche Rechte eingeschränkt?

111. Aus welchen Mitteln werden die Vergütungszahlungen bei den Verfügbar-
keitsmodellen finanziert (bitte separat für die einzelnen Projekte auffüh-
ren und auf Unterschiede zwischen diesen eingehen)?

112. Falls dazu Mauteinnahmen verwendet werden, auf welche Art und Weise
und in welchem Umfang werden die Mautmittel als Vergütungszahlungen
bei den als Verfügbarkeitsmodell ausgestalteten A-Modell-Projekten ver-
wendet (bitte separat für die einzelnen Projekte aufführen und auf Unter-
schiede zwischen diesen eingehen)?

113. Wie wird die VIFG in die Finanzierung der A-Modelle mit einbezogen?

114. Welche Überlegungen gibt es bei der Bundesregierung hinsichtlich des
Einbezugs von Projektanleihen der Europäischen Investitionsbank bei der
Finanzierung aktueller und zukünftiger A-Modelle?

115. Welche Nachverhandlungen hat es bei den bisherigen A-Modell-Projek-
ten nach Vertragsabschluss gegeben (bitte jeweils für jedes einzelne Pro-
jekt und jede Nachverhandlung das Thema, die Ursache wie z. B. Um-
weltänderung oder Vertragslücken, Verhandlungsteilnehmer, Nachver-
handlungsergebnis und Volumen angeben)?

116. Welche Schlichtungsverfahren hat es bei den bisherigen A-Modell-Pro-
jekten nach Vertragsabschluss gegeben (bitte jeweils für jedes einzelne
Projekt und jedes Schlichtungsverfahren das Thema, die Ursache wie
z. B. Umweltänderung oder Vertragslücken, Schlichtungsteilnehmer inkl.
Schlichter, Schlichtungsergebnis und Volumen angeben)?

117. Welche Regelungen existieren in den Verträgen zum Nachverhandlungs-
und Schlichtungsverfahren, und wie sind diese spezifiziert (bitte separat
für die einzelnen A-Modell-Projekte aufführen)?

118. Welche Rechtsstreitigkeiten hat es bei den bisherigen A-Modell-Projekten
nach Vertragsabschluss gegeben (bitte jeweils für jedes einzelne Projekt
und jede Rechtsstreitigkeit das Thema, die Ursache wie z. B. Umwelt-
änderung oder Vertragslücken, Gerichtsverfahrensteilnehmer, Gerichts-
ergebnis und Volumen angeben)?

119. Welche Bundesministerien und weiteren Akteure auf Seiten der öffent-
lichen Hand (z. B. Beratungskonsortien) sind in die Nachverhandlungen
und Schlichtungsverfahren involviert (bitte separat für die einzelnen
A-Modell-Projekte aufführen)?

Drucksache 17/12597 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

120. Welche Kostenaufteilungen sollen zwischen Bund und Ländern bei
A-Modell-Projekten erfolgen, wenn aufgrund von geänderten Leistungs-
anforderungen der öffentlichen Hand Mehrkosten anfallen?

121. Gibt es dabei Unterschiede zur konventionellen Beschaffungsvariante,
und wenn ja, welche?

122. Wer trägt (Anteil Bund/Länder) die Kosten, die im Rahmen von Nachver-
handlungen, Schlichtungs- und Gerichtsverfahren entstehen?

123. Welche Prüfungen zu Nachverhandlungen, Schlichtungen und Rechtstrei-
tigkeiten durch den BRH sind nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt
bzw. werden aktuell durchgeführt, und mit welchen Ergebnis (bitte separat
für die einzelnen Projekte aufführen)?

124. Wie ist konkret der Stand bei der Nachverhandlung/Schlichtung zur
Mautformel beim A-Modell-Projekt auf der A 1 zwischen Hamburg und
Bremen?

125. Wie lautet die Mautformel (bitte kompletten Vertragsparagrafen darstel-
len), über welche gestritten wird?

126. Ist diese Mautformel in identischer oder in ähnlicher Form auch in Ver-
tragsentwürfen enthalten gewesen, welche im Rahmen des Vergabever-
fahrens anderen Bietern zur Verfügung gestellt wurden (bitte – sofern die
letztendlich im Vertrag enthaltene Mautformel nicht veröffentlicht werden
kann – diese Mautformel aus den Vertragsentwürfen offenlegen)?

127. Welches Volumen (Barwert, bitte Diskontrate angeben) hat der Gegen-
stand dieser Nachverhandlung (bitte ggf. Schätzungen von Betreiber und
BMVBS angeben)?

Berlin, den 28. Februar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.