BT-Drucksache 17/12580

Attraktivität und Marketing im Wassertourismus und Wassersport

Vom 27. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12580
17. Wahlperiode 27. 02. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Sören
Bartol, Uwe Beckmeyer, Elvira Drobinski-Weiß, Petra Ernstberger, Gabriele
Fograscher, Dagmar Freitag, Martin Gerster, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck,
Bettina Hagedorn, Hubertus Heil (Peine), Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm,
Fritz Rudolf Körper, Ute Kumpf, Andrea Nahles, Thomas Oppermann, Heinz Paula,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Attraktivität und Marketing im Wassertourismus und Wassersport

Wassertourismus und Wassersport haben in Deutschland Tradition. In den letz-
ten Jahren ist das Interesse in der Bevölkerung für diesen Freizeit- und Sport-
bereich gestiegen. Auch für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen
und Familien mit Kindern können in diesem Bereich interessante Möglichkeiten
der Freizeit- und Urlaubsgestaltung erschlossen werden.

Für die Tourismuswirtschaft haben die Bundeswasserstraßen eine heraus-
ragende Bedeutung. Über sie können Wassertouristen und Wassersportler
Reviere erschließen und naturnahe Erholung erfahren. Die Länder Mecklen-
burg-Vorpommern und Brandenburg sind die Regionen mit dem größten An-
gebot an natürlichen Ressourcen im Bereich der touristischen Wasserstraßen.
Wassertouristen und Wassersportler, ihre Vereine, aber auch kleine und mittel-
ständische Unternehmen der Wassertourismusbranche erwarten, dass das tou-
ristische Wasserstraßennetz erhalten und den spezifischen Bedürfnissen ent-
sprechend ausgebaut wird. Dies betrifft im Bereich der Infrastruktur insbeson-
dere den Ausbau von Anlegestegen, Bootsschleusen und die Aufstellung von
Piktogrammen. Die Nutzung der Potenziale für Wassertourismus und Wasser-
sport in Deutschland setzt den Erhalt und Ausbau der betreffenden Binnen-
wasserstraßen voraus.

Bei der Betrachtung der volkswirtschaftlichen Bedeutung der touristischen
Wasserstraßen ist neben ihrer Verkehrsfunktion auch die Auswirkung eines
funktionierenden Wasserstraßennetzes auf die Regional- und Stadtentwicklung
sowie die Standortqualität der Tourismuswirtschaft der Regionen einzubezie-
hen.

Die von der Bundesregierung eingeleitete Reform der Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung wird dieser Zielstellung nicht gerecht, sondern stuft die für den
Wassertourismus und Wassersport bedeutsamen Wasserwege, die sich vor allem

in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg befinden, als „sonstige Wasser-
straßen“ ohne klare Perspektive hinsichtlich der künftigen Erhaltungsmaß-
nahmen ein. Damit negiert die Bundesregierung auch die Verpflichtungen aus
den beiden in der letzten Legislaturperiode von den damaligen Koalitions-
fraktionen der CDU, CSU und SPD angenommenen Anträgen des Deutschen
Bundestages.

Drucksache 17/12580 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Dabei handelt es sich um den Antrag vom 23. Mai 2007 „Attraktivität des Wasser-
tourismus und des Wassersports stärken“ (Bundestagsdrucksache 16/5416) und
den Antrag vom 15. Oktober 2008 „Infrastruktur und Marketing für den Wasser-
tourismus in Deutschland verbessern“ (Bundestagsdrucksache 16/10593).

Die Aufträge aus diesen beschlossenen Anträgen sind durch die Bundesregie-
rung nur unvollständig umgesetzt worden. Die abschließenden Umsetzungs-
berichte der Bundesregierung stehen noch aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wird die Bundesregierung die Aufträge aus den beiden Anträgen „Infra-
struktur und Marketing für den Wassertourismus in Deutschland verbessern“
(Bundestagsdrucksache 16/10593) und „Attraktivität des Wassertourismus
und des Wassersports stärken“ (Bundestagsdrucksache 16/5416) realisieren,
und welcher zeitliche Rahmen ist für die Erfüllung der Aufträge des Parla-
ments vorgesehen?

2. Mit welchen konkreten Ergebnissen hat die Bundesregierung die Zusagen
in ihrer Antwort vom 26. Juli 2011 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
SPD „Rahmenbedingungen für den Wassertourismus“ (Bundestagsdruck-
sache 17/6674) umgesetzt?

3. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der
Erhaltungsmaßnahmen für Binnenwasserstraßen, die von ihr als „sonstige
Wasserstraßen“ eingestuft wurden?

4. Verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel einer teilweisen Nutzer-
finanzierung von touristischen und durch den Wassersport genutzten Binnen-
wasserstraßen durch Einführung einer Vignette bzw. durch eine andere
Lösungsvariante?

5. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der massiven Kritik
von Wassertourismus- und Wassersportverbänden an der Reform der Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung (z. B. Deutscher Motoryachtverband e. V., Landes-
verbände Motorbootsport Rheinland-Pfalz und Hessen sowie deren Mitglieds-
vereine an der Lahn, Deutscher Olympischer Sportbund – DOSB, Allgemeiner
Deutscher Automobil Club e. V. und Bundesvereinigung Kanu e. V.)?

6. Hat die Bundesregierung zwischenzeitlich die Kritik der im DOSB in mehr
als 91 000 Vereinen organisierten 27,8 Millionen Mitglieder untersucht, und
zu welchem Ergebnis kommt die Bundesregierung bei der Prüfung der ein-
zelnen Forderungen im Beschlusses der Mitgliederversammlung des DOSB
vom 8. Dezember 2012?

7. Welche Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklung der Infrastruktur und der
Steigerung der Attraktivität von Wassertourismus und Wassersport hat die
Bundesregierung aus dem Pilotprojekt „Wassertourismusinitiative Nord-
brandenburg (WIN)“ gezogen, und sind diese Erfahrungen zur Verallgemei-
nerung für andere vergleichbare Binnenwasserstraßen (z. B. Müritz-Elde-
Wasserstraßen) geeignet?

8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erhaltung und zum Aus-
bau von Schleusenanlagen und Anlegestellen an Binnenwasserstraßen mit
touristischer und wassersportlicher Bedeutung, die sich in Bundeshoheit
befinden?

9. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Grundlagenunter-
suchungen zum Wassertourismus (2003) und zum Kanutourismus (2005),
und welche konkreten Handlungsempfehlungen leitet sie daraus ab?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12580

10. Nimmt die Bundesregierung die Kritik von Wirtschafts- und Tourismus-
verbänden im Bereich des Wassersports an der Novelle der Sportboot-
vermietungsverordnung (Artikel 2 § 6) auf, wonach eine Bootsvermietung
nur noch ohne Bootsführer zulässig ist, um nach einer Neubewertung den
kleinen Schifffahrtsunternehmen wieder eine Arbeitsplatzperspektive für
Mitarbeiter zu geben?

11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Wassersport und
Wassertourismus in der Wasserstraßenpolitik des Bundes zu berücksich-
tigen?

Berlin, den 27. Februar 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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