BT-Drucksache 17/1257

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/719- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes

Vom 26. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1257
17. Wahlperiode 26. 03. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/719, 17/996 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes

A. Problem

Gemeinschaftsrechtliche Regelungen sehen ein Verbot der Produktplatzierung
und des Sponsoring in sogenannten audiovisuellen Medien vor. Demnach dürfen
audiovisuelle Mediendienste und Sendungen nicht von Tabakunternehmen ge-
sponsert werden. In Sendungen sollen keine Produktplatzierungen zugunsten
von Tabakerzeugnissen oder zugunsten von Unternehmen, deren Haupttätigkeit
die Herstellung oder der Verkauf von Tabakerzeugnissen ist, enthalten sein. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, diese Bestimmungen in natio-
nales Recht umzusetzen.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/1257 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksachen 17/719, 17/996 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 25. März 2010

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender

Marlene Mortler
Berichterstatterin

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Karin Binder
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1257

Bericht der Abgeordneten Marlene Mortler, Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Christel
Happach-Kasan, Karin Binder und Ulrike Höfken

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/719 in seiner 24. Sitzung am 25. Februar 2010 an den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz zur federführenden Beratung überwiesen. Zur Mitbe-
ratung ist die Vorlage an den Rechtsausschuss sowie den
Ausschuss für Gesundheit überwiesen worden.

Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs
empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärt, der Gesetzentwurf die-
ne der Umsetzung eines Teils der EU-Richtlinie für so
genannte audiovisuelle Mediendienste. Weitere Bereiche
dieser Richtlinie würden mit der Änderung des Telemedien-
gesetzes unter Federführung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie umgesetzt. Bislang sei Werbung
Berichterstatterin Berichterstatterin
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Richtlinie 2007/65/EG vom 11. Dezember 2007 (Audio-
visuelle-Mediendienste-Richtlinie – AVMD-RL) sieht ein
Verbot der Produktplatzierung und des Sponsoring in soge-
nannten audiovisuellen Medien vor. Der Gesetzentwurf
dient der Umsetzung dieser Richtlinie im Hinblick auf die
darin enthaltenen Regelungen zur Tabakwerbung für audio-
visuelle Mediendienste. Demnach dürfen audiovisuelle Me-
diendienste und Sendungen nicht von Tabakunternehmen
gesponsert werden. In Sendungen sollen keine Produktplat-
zierungen zugunsten von Tabakerzeugnissen oder zugunsten
von Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Herstellung oder
der Verkauf von Tabakerzeugnissen ist, enthalten sein.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 9. Sit-
zung und der Ausschuss für Gesundheit in seiner 8. Sitzung
am 24. März 2010 beraten. Die Ausschüsse empfehlen je-
weils mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., den Gesetzentwurf anzunehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 17/719 in
seiner 9. Sitzung am 24. März 2010 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der

für Tabakerzeugnisse unter anderem im Fernsehen und im
Internet verboten, künftig sei in diesen Medien zusätzlich
noch das Sponsoring durch Tabakunternehmen und die Pro-
duktplatzierung von Tabakerzeugnissen oder Tabakunter-
nehmen untersagt. Ergänzend würden auch noch weitere
Teilbereiche wie beispielsweise beim Herunterladen von Vi-
deos neu erfasst. Es bleibe jedoch bei einer Umsetzung der
Richtlinie 1:1 in nationales Recht.

Die Fraktion der SPD stellt fest, dass sich diese Umsetzung
in deutsches Recht deutlich verzögert habe. Zu diesem
Umstand lasse sich anmerken: besser spät als gar nicht. Dem
Gesetzentwurf werde zugestimmt.

Die Fraktion der FDP betont, dass eine Umsetzung der
Richtlinie 1:1 in nationales Recht tatsächlich gelungen sei
und dem Gesetzentwurf deshalb zugestimmt werde.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßt die in dem vorgelegten
Entwurf enthaltenen Klarstellungen. Insgesamt hätte man
sich zum Zwecke des Gesundheitsschutzes aber noch weiter-
gehende Einschränkungen der Werbung für Tabakprodukte
gewünscht.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist ebenfalls
darauf hin, dass man den Gesetzentwurf als einen richtigen
Schritt hin zu einem verbesserten Gesundheitsschutz be-
trachte. Noch besser wäre es gewesen, mit dem Gesetzent-
wurf über eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie hinauszu-
gehen. Das Verbot von Tabakwerbung sollte beispielsweise
auf die Plakatwerbung ausgeweitet werden. Außerdem sei zu
beanstanden, dass sich Deutschland bei der Umsetzung, die
bis zum 19. Dezember 2009 erfolgen sollte, so viel Zeit ge-
lassen habe. Dessen ungeachtet sei der Gesetzentwurf aber
ein richtiger Schritt, dem zugestimmt werden könne.

Berlin, den 25. März 2010

Marlene Mortler
Berichterstatterin

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Karin Binder Ulrike Höfken

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