BT-Drucksache 17/1254

Kosten und Nutzen von Qualifizierungsmaßnahmen nach dem SGB II und SGB III

Vom 26. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1254
17. Wahlperiode 26. 03. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Herbert
Behrens, Nicole Gohlke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Harald Koch,
Jan Korte, Cornelia Möhring, Kathrin Senger-Schäfer, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Kosten und Nutzen von Qualifizierungsmaßnahmen nach dem SGB II und SGB III

Qualifizierung und Bildung sind wichtige Bestandteile für eine nachhaltige
arbeitsmarktpolitische Strategie, arbeitslose Menschen wieder in Arbeit zu
bringen. Dabei kommt es vor allem auf die Qualität der Bildungsmaßnahme an,
diese zum gewünschten Erfolg führen zu können.

Doch in der letzten Zeit, auch und gerade vor dem Hintergrund der gegenwär-
tigen öffentlichen Debatte über eine „Hartz IV“-Gesetzgebung, werden zu-
nehmend Äußerungen über Beispiele erfolgloser Qualifizierungsmaßnahmen
angeführt. Bei den Betroffenen verstärken sich die Fragen nach Kosten und Nut-
zen dieser Maßnahmen. In diesem Zusammenhang stellt sich – nicht zum ersten
Mal – die Frage nach einer analytischen Evaluation. Insbesondere der sinnvolle
Einsatz der Mittel und die Qualität der angebotenen Qualifikationsmaßnahmen
müssen daher genau auf den Prüfstand gestellt werden.

Im Zuge der Beratungen zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2010 haben die
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP öffentlich angekündigt, die vor-
gesehene Rekordneuverschuldung von 85,9 Mrd. Euro deutlich zu reduzieren.
Pressemeldungen zufolge bestünden für den Parlamentarischen Staatssekretär
beim Bundesminister der Finanzen, Steffen Kampeter, im Bereich der Ausgaben
für die Arbeitsmarktpolitik Potentiale für Einsparungen. Unklar bleibt dabei,
welche konkreten Arbeitsmarktinstrumente und Bereiche davon betroffen sein
sollen. Auch die Bundesagentur für Arbeit befürchtet, dass weitere Kürzungen
an die Substanz gehen werden. Es bleibt nun zu befürchten, dass weitere Kür-
zungen sich auch auf Kosten und damit auf die Qualität der Qualifizierungsmaß-
nahmen auswirken werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche einzelnen Arbeitsmarktinstrumente des Zweiten und Dritten Buches
Sozialgesetzbuch fallen aus der Sicht der Bundesregierung unter den Begriff
„Qualifizierungsmaßnahmen“, von dem sowohl in (statistischen) Darstellun-

gen der Arbeitsverwaltungen als auch des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales häufig in Bezug auf einige in den genannten Sozialgesetz-
büchern vorgesehenen Arbeitsmarktinstrumente die Rede ist (bitte differen-
zieren zwischen dem jeweiligen Stand der Gesetzgebung ab dem 1. Januar
2002 bis zum 31. Dezember 2008 und 1. Januar 2009 bis 31. Dezember
2009)?

Drucksache 17/1254 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Wie viele Arbeitslosengeld-I- und wie viele Arbeitslosengeld-II-Empfänger
sind während der Jahre 2002 bis 2009 in die in der Antwort zu Frage 1
genannten Maßnahmen eingetreten (bitte nach Jahren, Bundesländern,
Geschlecht und Arbeitsmarktinstrumenten differenzieren)?

3. Welche Kosten haben die in der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahmen
während der Jahre 2002 bis 2009 verursacht (bitte nach Jahren, Bundeslän-
dern, Maßnahmen und Geschlecht differenzieren)?

4. Wie hoch waren dabei die jeweiligen tatsächlichen Maßnahmekosten nach
Abzug der Ausgaben für Arbeitslosengeld I bzw. II, der sonstigen Unter-
haltskosten, der Fahrtkosten, der Betreuungskosten usw. (bitte nach Jahren,
Bundesländern, Maßnahmen und Geschlecht differenzieren)?

5. Wie wird die Entwicklung der in den Antworten zu den Fragen 3 und 4
genannten Kosten für das Jahr 2010 sowie die kommenden Jahre von der
Bundesregierung eingeschätzt und angestrebt?

6. a) Wie hat sich die durchschnittliche Dauer der in der Antwort zu Frage 1
genannten Maßnahmen je Teilnehmer/Teilnehmerin während der Jahre
2002 bis 2009 verändert (bitte nach Jahren, Bundesländern und Maßnah-
men differenzieren)?

b) Wie schätzt die Bundesregierung diese Entwicklung ein, und wird sie
Initiativen ergreifen, den bestehenden Trend zu verändern?

7. a) Welche wissenschaftlichen Untersuchungen sind der Bundesregierung
zum Erfolg der verschiedenen Arbeitsmarktinstrumente bekannt (bitte
auch Jahr der Untersuchung und Zeitraum, auf den sich diese Unter-
suchung bezieht, benennen)?

b) Zu welchen Ergebnissen – insbesondere bezüglich der in der Antwort zu
Frage 2 genannten Arbeitsmarktinstrumente – kommen diese Untersu-
chungen?

8. Sieht die Bundesregierung Einsparpotentiale im Bereich der arbeitsmarkt-
politischen Instrumente, und wenn ja, welche (bitte begründen sowie nach
Maßnahmen bzw. Programmen aufschlüsseln)?

9. a) Wie viele Personen wurden im Rahmen der Initiative „Kurzarbeit und
Qualifizierung“ im Konjunkturpaket II seit deren Initiierung gefördert
(bitte nach Geschlecht differenzieren)?

b) Welche Dauer hatten die im Rahmen der Initiative „Kurzarbeit und Qua-
lifizierung“ geförderten Maßnahmen im Durchschnitt?

c) In wie vielen Fällen konnten im Rahmen der Initiative „Kurzarbeit und
Qualifizierung“ anerkannte Berufsabschlüsse nachgeholt werden?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der Initiative, und plant sie
diese fortzuführen?

10. a) Welchen Einfluss hatte die Neuregelung des Kurzarbeitergeldes (nach
sechs Monaten Kurzarbeit 100 Prozent der Erstattung der Sozialbei-
träge) auf die angestoßene Initiative „Kurzarbeit und Qualifizierung“?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?

11. Wie viele Personen nahmen nach der Ausweitung bzw. Aufstockung des
WeGebAU-Programms an einer Maßnahme in diesem Rahmen teil (bitte
aufschlüsseln nach beruflichen Abschluss und Geschlecht)?

12. Wie viele der Maßnahmen sind innerhalb des WeGebAU-Programms be-
gonnen worden?
Wie schätzt die Bundesregierung diese Entwicklung ein?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1254

13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welcher Anteil der
durch die öffentliche Arbeitsförderung finanzierten Maßnahmen durch
Lehrende durchgeführt werden, deren Arbeitsbedingungen tariflich gere-
gelt sind, und wenn ja, welche?

14. a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welcher Anteil
der durch die öffentliche Arbeitsförderung finanzierten Maßnahmen
durch Lehrende durchgeführt werden, die für ihre Tätigkeit weniger als
den beim Tarifausschuss beantragten Branchenmindestlohn erhalten?

b) Wie wird sich der in Frage 14a genannte Anteil nach Einschätzung der
Bundesregierung in den kommenden Jahren entwickeln?

Berlin, den 26. März 2010

Dr. Gregor Gysi und die Fraktion

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