BT-Drucksache 17/12438

Festlegung von Orientierungswerten für die Gewässerqualitätsbeurteilung unter Berücksichtigung von salzhaltigen Abwässern aus der Kaliindustrie

Vom 21. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12438
17. Wahlperiode 21. 02. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, Sabine Stüber, Wolfgang
Gehrcke, Sabine Leidig, Dorothee Menzner, Jens Petermann, Kersten Steinke,
Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Festlegung von Orientierungswerten für die Gewässerqualitätsbeurteilung
unter Berücksichtigung von salzhaltigen Abwässern aus der Kaliindustrie

Bisher sind Salze aus den Abwässern der deutschen Kaliindustrie weder in den
Anhang X noch unter die Stoffliste der national geregelten Umweltqualitäts-
normen nach Anhang VIII der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG aufgenom-
men worden. Desgleichen fehlen entsprechende Orientierungswerte in einer
Bundesverordnung. Hohe Salzkonzentrationen können jedoch die Lebensge-
meinschaften von Pflanzen und Tieren (Biozönose) eines Gewässers entschei-
dend verändern bzw. beeinträchtigen.

Die Fachexpertenkreise der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser haben den
Auftrag, die Orientierungswerte entsprechend den neuen biologischen Unter-
suchungsergebnissen für die 24 Fließgewässertypen zu überarbeiten. Die Er-
gebnisse sollten bis zum dritten Quartal 2012 vorliegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung den chemischen und biologischen Zu-
stand der mit salzhaltigen Abwässern der deutschen Kaliindustrie belasteten
deutschen Gewässer (bitte je nach Gewässer – gegebenenfalls Gewässer-
abschnitt, chemischem und biologischem Zustand differenzieren)?

2. Sollten die mit Chlorid, Kalium, Magnesium und weiteren Stoffen belaste-
ten salzhaltigen Abwässer der deutschen Kaliindustrie nach Auffassung der
Bundesregierung unter die Umweltqualitätsnormen nach Anhang X oder
unter die Stoffliste der national geregelten Umweltqualitätsnormen nach
Anhang VIII der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG aufgenommen wer-
den, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

3. Welche Behörde wäre gegebenenfalls zuständig (bitte Aufgaben aufschlüs-
seln, sollten mehrere Behörden zu beteiligen sein)?

4. Enthält die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG nach Auffassung der Bun-
desregierung unter Berücksichtigung der Abwässer der deutschen Kali-

industrie alle erforderlichen Regelungen, um einen guten chemischen und
biologischen Zustand der Gewässer festzustellen, zu gewährleisten bzw. her-
zustellen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

Drucksache 17/12438 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Wurden die von den Fachexpertenkreisen der Bund/Länder-Arbeitsgemein-
schaft Wasser (LAWA) zu erarbeitenden Orientierungswerte entsprechend
den neuen biologischen Untersuchungsergebnissen der festgelegten 24 Fließ-
gewässertypen festgelegt (wenn ja, bitte Werte aufgeschlüsselt nach Para-
metern und gegebenenfalls Gewässern/Gewässerabschnitten auflisten und
Datenquellen und bearbeitende Behörde angeben, und wenn nein, bitte be-
gründen)?

6. Wann ist mit dem Erlass einer Bundesverordnung zu rechnen, in der die von
der LAWA vorgeschlagenen Orientierungswerte berücksichtigt sind?

7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Einleitung eines Vertrags-
verletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegenüber der Bun-
desrepublik Deutschland wegen Nichtbeachtung der EG-Wasserrahmenricht-
linie im Zusammenhang mit der Werraversalzung auch darauf zurückgeführt
werden muss, dass es bisher keine Normierung der Gewässerschädigung
durch salzhaltige Kaliabwässer gibt und deshalb keine die Gewässerqualität
nachhaltig verbessernden Maßnahmen seitens der Kaliindustrie eingeleitet
werden mussten, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

Berlin, den 21. Februar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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