BT-Drucksache 17/1242

Flughafenplatzneubau Coburg-Brandensteinsebene

Vom 25. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1242
17. Wahlperiode 25. 03. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Barbara Höll, Dorothee Menzner,
Ralph Lenkert, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.

Flughafenplatzneubau Coburg-Brandensteinsebene

Viele Jahrzehnte wurde der Flugplatz Coburg-Brandensteinsebene nach Sicht-
flugregeln betrieben. 2001 wurde, zunächst für zwei Jahre, der Flugbetrieb nach
den Vorschriften für den Instrumentenflug (engl. Instrument flight rules – IFR)
genehmigt. 2003 wurde die Ausnahmebewilligung bis Ende 2007 erteilt. Gegen-
wärtig läuft die Bewilligung für den IFR-Betrieb bis 31. Dezember 2010.

Im August 2007 wurde in Bayern ein Raumordnungsverfahren für einen
Flugplatzneubau im Landkreis Coburg abgeschlossen. Als Begründung für die
Notwendigkeit eines Neubaus werden von der Beratungsfirma CDM Consult
GmbH, die für die Arbeitsgemeinschaft Flugplatzneubau (ARGE) tätig ist,
Sicherheitsmängel am bestehenden Flugplatz Brandensteinsebene angeführt.
Grund für diese Mängel seien Tatbestände, die bislang eine Ausnahmegeneh-
migung für die Verkürzung des Sicherheitsstreifens von 60 auf 30 Meter und für
den Verzicht auf eine Anflugbefeuerung notwendig machten. Hierzu äußerte ein
Gutachter der Firma CDM Consult GmbH am 1. August 2007 in einem Ant-
wortschreiben auf eine Anfrage der Bürgerinitiative Ulrichstock: „Zunehmend
wird hier seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung eine deutlich restriktivere Haltung erkennbar, um die durch Ausnahme-
genehmigungen legitimierten, aber teilweise gravierenden Sicherheitsmängel
abzustellen.“

Staatssekretär Jörg Hennerkes vom damaligen Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erklärte dagegen in seiner Antwort auf ein
Schreiben der Bürgerinitiative am 14. Februar 2007 zu diesem Thema, Ausnah-
men würden nur dann erteilt, wenn keine Sicherheitsmängel festgestellt werden
könnten. Von Sicherheitsmängeln am Flugplatz Brandensteinsebene aufgrund
der erteilten Ausnahmegenehmigungen sei nichts bekannt. Weiterhin teilte Jörg
Hennerkes mit, ein Ausbau des bestehenden Flugplatzes sei „nach heutiger
Erkenntnis“ nicht realisierbar.

In einem Schreiben an den bayerischen Landtagsabgeordneten Jürgen Heike vom
28. Dezember 2009 teilte die Regierung von Mittelfranken wiederum mit, das
BMVBS habe sich mit Schreiben vom 9. November 2009 gegenüber dem Baye-
rischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Techno-

logie klar geäußert, dass einer weiteren Verlängerung der Ausnahmebewilligung
zur Durchführung des Instrumentenflugbetriebes am Verkehrslandeplatz Coburg-
Brandensteinsebene nicht zugestimmt werden könne. Dem Aero-Club Coburg
als Betreiber des Verkehrslandeplatzes ist davon allerdings nichts bekannt. Im
Gegenteil geht der Aero-Club davon aus, dass er in einigen Monaten die weitere
Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für den Instrumentenflug beantragen
kann.

Drucksache 17/1242 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Im o. g. Schreiben der Regierung von Mittelfranken wird weiterhin angeführt,
die „Zeit der Verlängerung der Ausnahmebewilligung sollte nach Ansicht des
BMVBS aber dafür genutzt werden, einen richtlinienkonformen Zustand des
Verkehrslandeplatzes herzustellen“. Gemeint ist offensichtlich die Richtlinie
über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen mit Instrumentenflug-
betrieb des BMVBS.

Des Weiteren wurde in der Coburger Lokalpresse behauptet, es bestünden
Unfallrisiken auf dem Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene, „die das
BMVBS offenbar nicht länger tragen wolle“ (Coburger Neue Presse vom
12. Januar 2010). Der Instrumentenflug wurde im Jahr 2001 zunächst für zwei
Jahre genehmigt und dann mehrfach verlängert, letztmalig mit Bescheid vom
5. September 2007 bis zum 31. Dezember 2010.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Werden an deutschen Flugplätzen Ausnahmegenehmigungen erteilt, die zu
Sicherheitsmängeln oder gravierenden Sicherheitsmängeln führen?

2. Bestehen am Flugplatz Coburg-Brandensteinsebene Sicherheitsrisiken durch
die erteilten Ausnahmegenehmigungen, und wie bewertet die Bundesregie-
rung die Aussagen der Coburger Presse bezüglich der „Unfallrisiken“ am
Flugplatz Coburg-Brandensteinsebene?

3. Ist es richtig, dass das BMVBS einer Verlängerung der Ausnahmegenehmi-
gungen am Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene nicht zustimmt?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

4. Welche Voraussetzungen haben sich geändert bzw. werden nicht mehr erfüllt,
dass der Genehmigungsbescheid für den Instrumentenflug, der im Jahr 2001
erstmals erteilt und danach mehrfach verlängert wurde, nun nicht mehr erteilt
werden kann?

5. Wenn die bisher erteilten Ausnahmegenehmigungen für den Instrumenten-
flugbetrieb in Coburg zu solch gravierenden Sicherheitsmängeln führen, wie
behauptet wird, müsste dann nicht unverzüglich der Instrumentenflugbetrieb
eingestellt werden, um die Coburger Bevölkerung sowie Passagiere und
Piloten zu schützen, und wäre dann die im Jahr 2001 erstmalig erteilte
Zustimmung zum Instrumentenflug überhaupt verantwortbar?

6. Beinhaltet die Aussage des BMVBS vom 14. Februar 2007, nach der der
Flugplatz Coburg-Brandensteinsebene nicht ausgebaut werden könne, nicht
gleichzeitig, dass der „richtlinienkonforme Zustand“ dort unmöglich herge-
stellt werden kann, und warum wurde trotzdem die Ausnahmegenehmigung
erteilt, um in dieser Zeit „den richtlinienkonformen Zustand“ des Verkehrs-
landeplatzes herzustellen?

7. Welche aktuellen Auflagen hat das BMVBS dem Aero-Club Coburg als
Flugplatzbetreiber auferlegt, damit die Ausnahmegenehmigungen über den
31. Dezember 2010 hinaus verlängert werden können?

8. Unter welchen Bedingungen werden unbefristete Ausnahmegenehmigungen
an Flugplätzen erteilt?

Berlin, den 25. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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