BT-Drucksache 17/12397

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 4/12

Vom 20. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12397
17. Wahlperiode 20. 02. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 4/12

A. Problem

In dem gegen den Deutschen Bundestag gerichteten Organstreitverfahren
2 BvE 4/12 wendet sich die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) gegen die
Zuweisung von Finanzmitteln durch den Haushaltsgesetzgeber für die Frak-
tionen im Deutschen Bundestag, die parteinahen Stiftungen und die Erstattung
von Kosten der Beschäftigung von Abgeordnetenmitarbeitern. Verfassungswid-
rig sei insbesondere die angeblich von der Gesetzeslage abweichende Praxis
der Mittelvergabe. Der „in eigener Sache entscheidende“ Deutsche Bundestag
unterbinde eine wirksame Kontrolle der Mittelverwendung und fördere gezielt
eine Verwendung der Mittel für verfassungswidrige Zwecke. Kritisiert wird in
diesem Zusammenhang insbesondere die Zulässigkeit der Verwendung von
Fraktionsmitteln für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen sowie die Mög-
lichkeit eines Einsatzes von Abgeordnetenmitarbeitern im Wahlkreis. Darin
liege eine verdeckte Parteienfinanzierung, die das Recht der ÖDP auf Wahrung
der Chancengleichheit im Parteienwettbewerb (Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 3
Absatz 1 des Grundgesetzes) verletze.

B. Lösung

Der Rechtsausschuss empfiehlt einstimmig, in dem Streitverfahren vor
dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 4/12 Stellung zu nehmen und den
Präsidenten zu bitten, Prof. Dr. Martin Nettesheim als Prozessbevollmäch-
tigten zu bestellen.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Kosten der Prozessführung.

Drucksache 17/12397 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 4/12 Stellung
zu nehmen und den Präsidenten zu bitten, Prof. Dr. Martin Nettesheim als Pro-
zessbevollmächtigten zu bestellen.

Berlin, den 20. Februar 2013

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender und Berichterstatter

Berlin, den 20. Februar 201

Siegfried Kauder (Villing
Berichterstatter
in dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
2 BvE 4/12 Stellung zu nehmen und den Präsidenten zu bit-
ten, Prof. Dr. Martin Nettesheim als Prozessbevollmächtig-
ten zu bestellen.

3

en-Schwenningen)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12397

Bericht des Abgeordneten Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)

In dem gegen den Deutschen Bundestag gerichteten Organ-
streitverfahren 2 BvE 4/12 wendet sich die Ökologisch-
Demokratische Partei (ÖDP) gegen die Zuweisung von
Finanzmitteln durch den Haushaltsgesetzgeber für die Frak-
tionen im Deutschen Bundestag, die parteinahen Stiftungen
und die Erstattung von Kosten der Beschäftigung von Ab-
geordnetenmitarbeitern. Verfassungswidrig sei insbeson-
dere die angeblich von der Gesetzeslage abweichende Pra-
xis der Mittelvergabe. Der „in eigener Sache entscheidende“
Deutsche Bundestag unterbinde eine wirksame Kontrolle
der Mittelverwendung und fördere gezielt eine Verwendung
der Mittel für verfassungswidrige Zwecke. Kritisiert wird in
diesem Zusammenhang insbesondere die Zulässigkeit der
Verwendung von Fraktionsmitteln für die Öffentlichkeitsar-
beit der Fraktionen sowie die Möglichkeit eines Einsatzes
von Abgeordnetenmitarbeitern im Wahlkreis. Darin liege
eine verdeckte Parteienfinanzierung, die das Recht der ÖDP
auf Wahrung der Chancengleichheit im Parteienwettbewerb
(Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 3 Absatz 1 des Grundge-
setzes) verletze.

Der Rechtsausschuss hat die Verfassungsstreitsache in sei-
ner 117. Sitzung am 20. Februar 2013 beraten und einstim-
mig beschlossen, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen,

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