BT-Drucksache 17/12352

Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Hinblick auf Kriegsdienstverweigerungsanträge von Soldatinnen und Soldaten

Vom 14. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12352
17. Wahlperiode 14. 02. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken,
Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Harald Koch, Stefan Liebich,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben im Hinblick auf Kriegsdienstverweigerungsanträge von Soldatinnen
und Soldaten

Das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes besteht für jede und jeden, die
oder der den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt (Arti-
kel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes – GG). Über die Berechtigung, den Kriegs-
dienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf Antrag. Das Bundesverwaltungs-
gericht hat mit Urteil vom 22. Februar 2012 (6 C 11/11) entschieden, dass auch
Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten im Sanitätsdienst das Recht auf
Kriegsdienstverweigerung zusteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (KDV-An-
träge) wurden seit 2002 jeweils von Berufssoldatinnen und -soldaten und von
Zeitsoldatinnen und -soldaten gestellt (bitte nach Monaten und Jahren auf-
schlüsseln)?

2. Wie viele dieser KDV-Anträge wurden von Sanitätssoldatinnen und -solda-
ten gestellt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

3. Wie viele dieser KDV-Anträge wurden anerkannt bzw. abgelehnt (bitte in
Prozent und nach Monaten und Jahren aufschlüsseln)?

4. In wie vielen Antragsfällen hat das Bundesamt für Familie und zivilgesell-
schaftliche Aufgaben eine schriftliche und/oder mündliche Anhörung vorge-
nommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5. Wie viele Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten sind seit 2002 aufgrund
ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorzeitig entlassen worden
(bitte nach Monaten und Jahren aufschlüsseln)?

6. Innerhalb welcher Frist sind Soldatinnen und Soldaten aus Sicht der Bundes-

regierung nach ihrer rechtskräftigen und unanfechtbaren Anerkennung als
Kriegsdienstverweigerer von der Bundeswehr zu entlassen, ohne gegen Arti-
kel 12a Absatz 1 GG zu verstoßen, wonach ein anerkannter Kriegsdienstver-
weigerer nicht zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden darf und
demzufolge ein Zeit- oder Berufssoldat mit der Anerkennung als Kriegs-
dienstverweigerer auch nicht mehr den soldatischen Pflichten unterliegt?

Drucksache 17/12352 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Gilt weiterhin der Erlass aus dem Jahr 2005, wonach die Bearbeitung eines
KDV-Verfahrens nicht mehr als vier Wochen betragen soll?

8. Welche durchschnittliche Dauer hatten KDV-Verfahren der Soldatinnen
und Soldaten vom Zeitraum der Antragstellung bis zum Anerkennungs-
oder Ablehnungsbescheid tatsächlich?

9. Trifft es zu, wie in Gesprächen mit Betroffenen berichtet wurde, dass in
jüngster Zeit die Anerkennungshäufigkeit drastisch zurückgegangen sein
soll?

Wenn ja, welche Gründe gibt es hierfür?

10. Gibt es Vorgaben an einzelne Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die
auf das Erreichen einer bestimmten Ablehnungs- oder Anerkennungsquote
gerichtet sind?

11. Wann hat es in der Vergangenheit Gespräche zwischen dem Bundesminis-
terium der Verteidigung (BMVg) und dem Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Koordination und Abstimmung über
das KDV-Verfahren und den Umgang mit KDV-Anträgen von Berufs- und
Zeitsoldatinnen und -soldaten gegeben, und welchen Inhalt hatten diese
Gespräche?

Wenn ja, hat es in diesem Zusammenhang Dienstanweisungen gegeben, wie
mit solchen Anträgen umzugehen ist?

12. Welche Konsequenzen hat das BMVg aus dem Urteil des Bundesverwal-
tungsgerichtes vom 22. Februar 2012 (6 C 11/11) gezogen, und wie werden
die Sanitätssoldatinnen und -soldaten zukünftig über ihr Recht auf Kriegs-
dienstverweigerung informiert?

Berlin, den 14. Februar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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