BT-Drucksache 17/12324

Korrekturen am sogenannten zweiten Hilfsprogramm für Griechenland

Vom 7. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12324
17. Wahlperiode 07. 02. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Michael Schlecht, Roland Claus, Werner
Dreibus, Harald Koch, Richard Pitterle, Johanna Voß und der Fraktion DIE LINKE.

Korrekturen am sogenannten zweiten Hilfsprogramm für Griechenland

Der Deutsche Bundestag hat am 30. November 2012 dem Antrag „Änderungen
im bestehenden Anpassungsprogramm für Griechenland – Änderungen der
Garantieschlüssel“ des Bundesministeriums der Finanzen (Bundestagsdruck-
sache 17/11647) mehrheitlich zugestimmt. Die Fraktion DIE LINKE. hat diesen
Antrag geschlossen abgelehnt.

Die Anpassungsprogramme werden Griechenland von der Troika (EU-Staats-
und Regierungschefs, Internationalem Währungsfonds und Europäischer Zen-
tralbank) als Gegenleistung für die sogenannten Hilfskredite vorgeschrieben.
Das erste Anpassungsprogramm hat im Mai 2010 begonnen. Seitdem ist die
griechische Wirtschaft massiv eingebrochen. Zwischen Ende 2009 und Ende
2012 ist ein Fünftel der griechischen Wirtschaftsleistung der Rezession zum
Opfer gefallen. Die offizielle Arbeitslosenrate liegt inzwischen bei 26 Prozent
(Labor Force Survey Hellenic Republic, Press Release vom 10. Januar 2013)
und die Jugendarbeitslosigkeit bei 58 Prozent (Eurostat-Abfrage vom 1. Februar
2013). Die griechischen Schulden haben während der sogenannten Anpas-
sungsprogramme trotz einer sogenannten privaten Gläubigerbeteiligung und
einem Schuldenrückkauf um 12 Mrd. Euro zugenommen. Die griechische
Staatsschuldenquote ist zwischen Ende 2009 und Ende 2012 von 134 auf
160 Prozent gestiegen.

Die Bundesregierung behauptet, dass mit den Korrekturen am zweiten soge-
nannten Hilfsprogramm für Griechenland, Ergebnis der Eurogruppe vom
27. November 2012, die griechische Staatsschuldenquote im Jahr 2020 auf
128 Prozent bzw. mit „Eventualmaßnahmen“ auf 124 Prozent gesenkt werden
könne (BMF, Haushaltsausschussdrucksache 17/5858, 12. Dezember 2012). Die
Maßnahmen umfassen eine Zinssenkung um einen Prozentpunkt auf die
gewährten bilateralen Kredite aus dem sogenannten ersten Hilfspaket für
Griechenland, eine temporäre Nichtzahlung der Zinsen auf die Kredite der Euro-
päischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), eine Ausschüttung der Erträge
aus Käufen griechischer Anleihen der Europäischen Zentralbank (Security Mar-
ket Programme) und einen Verzicht auf Gebühren für Bürgschaften (sogenannte
Avalgebühren) bei EFSF-Krediten. Diese Maßnahmen werden den Bundeshaus-
halt in den nächsten Jahren in Milliardenhöhe belasten.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann und unter welchen Voraussetzungen werden die „Eventualmaßnah-
men“ (Anlage 2a der Information des BMF an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 2012) im Griechenlandpro-
gramm im Zeitraum bis Ende 2014 umgesetzt?

Drucksache 17/12324 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Sind die „Eventualmaßnahmen“ (Anlage 2a der Information des BMF an
den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 12. Dezember
2012) in eine Position der Tabelle 14 „Financing programme: quarterly
financing needs and disbursements“ (The Second Economic Adjustment
Programme for Greece, December 2012, S. 60) eingeflossen, und wenn ja,
in welche?

3. Wie haben sich die offenen Rechnungen der griechischen Regierung von
Anfang Oktober bis Ende Dezember 2012 entwickelt?

4. Wie haben sich die Bestände der Barreserven des griechischen Staates in
Euro seit Januar 2010 bis Ende 2012 entwickelt (bitte mit monatlichen An-
gaben)?

5. Wie sieht die Prognose des griechischen Barmittelbestands bis Ende 2014
aus?

6. Macht die um 3,5 Mrd. Euro niedrigere Aufstockung der griechischen Bar-
reserven im Programmhorizont bis Ende 2014 einen Anstieg der offenen
Rechnungen der griechischen Regierung wahrscheinlicher, und wenn nein,
warum nicht?

7. Warum liegen die geplanten Zinszahlungen in der Tabelle 14 „Financing
programme: quarterly financing needs and disbursements“ (The Second
Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 60) für
den Zeitraum 2012 bis 2014 um 12,2 Mrd. Euro niedriger als noch im März
2012 angegeben (The Second Economic Adjustment Programme for
Greece, March 2012, Tabelle 19, S. 46), obwohl in der Anlage 2a des
Schreibens des BMF an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundes-
tages vom 12. Dezember 2012 der Liquiditätseffekt durch Zinssenkungen,
Zinsstundungen und niedrigere Kreditgebühren für diesen Zeitraum nur mit
lediglich 4,5 Mrd. Euro angegeben wird?

8. Warum ist die Barmittelanpassung (Estimated cash adjustment) in der Ta-
belle 14 „Financing programme: quarterly financing needs and disburse-
ments“ (The Second Economic Adjustment Programme for Greece, Decem-
ber 2012, S. 60) für den Zeitraum 2012 bis 2014 um 4,1 Mrd. Euro niedriger
als noch im März 2012 angegeben (The Second Economic Adjustment Pro-
gramme for Greece, March 2012, Tabelle 19, S. 46), obwohl in der
Anlage 2a des Schreibens des BMF an den Haushaltsausschuss des Deut-
schen Bundestages vom 12. Dezember 2012 dieser Liquiditätseffekt nicht
aufgeführt wird, und durch welchen Sachverhalt ist der geringer ausgewie-
sene Liquiditätsbedarf für die Barmittelanpassung zu erklären?

9. Wann waren die jeweiligen Anleihen des Schuldenrückkaufs regulär fällig,
die auf Seite 5 des Schreibens des BMF an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 2012 angegeben wurden?

10. Ist festgelegt worden, zu welchen Terminen und in welchen Beträgen die bis
zum Jahr 2022 gestundeten Zinszahlungen der griechischen Regierung an
den EFSF ab dem Jahr 2022 nachgeholt werden (wenn ja, bitte auflisten)?

11. In welche Position ist der Posten „GLF margin reduction (retroactive appli-
cation)“ aus der alten Tabelle 19 „Schedule of disbursement for the new
programme“ vom März 2012 (The Second Economic Adjustment Pro-
gramme for Greece, March 2012, S. 46) in die neue Tabelle 14 „Financing
programme: quarterly financing needs and disbursements“ (The Second
Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 60) ein-
geflossen?

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12. Ist aus Sicht der Bundesregierung eine erfolgreiche Konsolidierung der
Staatsfinanzen gegeben, wenn der Anteil der gesamten Staatsausgaben
nach Abzug der Zinszahlungen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Grie-
chenland Ende 2012 genauso hoch war wie zum Beginn des ersten An-
passungsprogramms im Jahr 2010 (siehe Second Economic Adjustment
Programme for Greece, March 2012, S. 135 und 137: „Total expenditure“
abzüglich „Interest“ im Verhältnis zum „Gross domestic product at market
prices“)?

13. Sind in der ursprünglichen Finanzierungslücke von 14 Mrd. Euro, die in der
Anlage 2a des Schreibens des BMF an den Haushaltsausschuss des Deut-
schen Bundestages vom 12. Dezember 2012 für den Zeitraum von 2012 bis
2014 angegeben wurde, die geringeren Privatisierungserlöse von 7,3 Mrd.
Euro berücksichtigt, die sich aus der Differenz der Position „Privatisation“
im März und Dezember 2012 ergeben (Tabelle 14, The Second Economic
Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 60 und Tabelle 19,
The Second Economic Adjustment Programme for Greece, March 2012,
S. 46), und wenn ja, welche Gründe hat das?

14. Aus welchen Einzelpositionen der Finanzpläne vom März und Dezember
2012 (Tabelle 14, The Second Economic Adjustment Programme for
Greece, December 2012, S. 60 und Tabelle 19, The Second Economic
Adjustment Programme for Greece, March 2012, S. 46) lässt sich die
ursprüngliche Finanzierungslücke von 14 Mrd. Euro für den Zeitraum von
2012 bis 2014 vollständig zusammensetzen, bzw. welche Teilbeträge ent-
fallen auf die höheren Primärdefizite und welche auf die niedrigeren Priva-
tisierungserlöse?

15. Wann werden die fiskalischen Maßnahmen definiert, die in Höhe von zu-
sammen 6,6 Mrd. Euro in der Zeile „Measures to be identified“ für die
Jahre 2015 und 2016 eingeplant sind (Second Economic Adjustment
Programme for Greece, December 2012, S. 137)?

16. Hält es die Bundesregierung für möglich, dass öffentlich geäußerte Emp-
fehlungen von Funktionsträgern der Troika an die griechische Regierung,
ihren Schuldenstand durch einen Schuldenrückkauf zu senken, die Preise
für griechische Anleihen in den Monaten vor dem erfolgten Schuldenrück-
kauf beeinflusst haben könnten, und wenn ja, sollte dieser Einfluss auf die
Kurse in Zukunft vermieden werden?

17. Wieso wurde der Erfolg des Schuldenrückkaufs lediglich vom teilnehmen-
den Anleihevolumen abhängig gemacht und nicht vom gezahlten Preis für
die Anleihen?

18. Wieso wertete die Bundesregierung den Schuldenrückkauf als Erfolg, ob-
wohl damit das von der Bundesregierung für einen Erfolg definierte Ziel
der Schuldenreduktion um rund 3,5 Mrd. Euro unterschritten wurde und
der Schuldenstand damit lediglich um 9,5 anstelle von 11 Prozentpunkten
gemessen am geschätzten BIP von 240 Mrd. Euro im Jahr 2020 reduziert
werden konnte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen
Fragen 53 und 54 auf Bundestagsdrucksache 17/11906)?

19. Welches Anleihevolumen zum Nennwert hat sich letztendlich und insge-
samt an der sogenannten freiwilligen Gläubigerbeteiligung des Privat-
sektors beteiligt, bei dem die Gläubiger auf 53,5 Prozent ihrer Forderungen
gegenüber Griechenland verzichteten?

20. Welche Ursachen (bitte entsprechende Sachverhalte für jedes Jahr auf-
schlüsseln) hatten die Ausgleichsbeträge (stock-flow adjustment) in den
Jahren 2010 bis 2012, die neben dem laufenden Haushaltsaldo zu einer

Veränderung der griechischen Staatsschulden geführt haben (The Second
Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 138)?

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21. Welche Sachverhalte werden angenommen, die in der Prognose für die
Jahre 2013 bis 2016 zu Schulden abbauenden Ausgleichsbeträgen (stock-
flow adjustment) bei den griechischen Staatsschulden führen (The Second
Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 138)?

22. Mit welchen nominalen Wachstumsraten, BIP-Deflatoren, jährlichen Zins-
zahlungen und Primärüberschüssen rechnet die Bundesregierung für die
Jahre 2015 bis 2020 (bitte für jedes Jahr einzeln angeben), damit Ende
2020 in Griechenland eine Staatsschuldenquote von 124 Prozent des BIP
erreicht werden kann?

23. Mit welchem fiskalischen Multiplikator sind die kurzfristigen Auswirkun-
gen der geplanten fiskalischen Konsolidierungsmaßnahmen in Griechen-
land für die aktuelle Prognose des BIP der Jahre 2013 bis 2016 für die je-
weiligen Jahre des genannten Zeitraums in das zweite Anpassungspro-
gramm für Griechenland eingeflossen, und wie hoch war der Fiskalmultip-
likator bei den Prognosen des BIP im ersten Anpassungsprogramm für
Griechenland?

24. Wie viel frisches Kapital und andere Finanzhilfen wurden bis Ende 2012
vom Hellenischen Financial Stability Fund (HFSF) an die griechischen
Banken ausgezahlt, und welche Auszahlungen sind im Jahr 2013 geplant
(bitte dabei die einzelnen Beträge für die National Bank of Greece, Euro-
bank, Alphabank und Piräus Bank angeben)?

25. Welche Beiträge zur Rekapitalisierung der griechischen Banken haben bis-
her deren Eigentümer geleistet, und welche Beiträge sollen sie noch leisten
(bitte dabei die einzelnen Beträge für die National Bank of Greece, Euro-
bank, Alphabank und Piräus Bank angeben)?

26. Wie viele Mittel aus den sogenannten Hilfspaketen für Griechenland waren
für den HFSF vorgesehen?

27. Über wie viele freie Mittel verfügt der HFSF aktuell?

28. Wie hoch waren das Eigenkapital (Tier 1, 2 und 3) und die Eigenkapital-
quote der griechischen National Bank of Greece, Eurobank, Alphabank
und Piräus Bank Ende 2011 und Ende 2012?

29. Wie haben sich die notleidenden Kredite (Non Performing Loans) der grie-
chischen Banken, die Kreditforderungen der griechischen Banken insge-
samt und die Forderungen der griechischen Nationalbank (Bank of Greece)
gegenüber den griechischen Banken seit dem Jahr 2010 (bitte quartalsweise
in Euro angeben) entwickelt?

30. Würden negative Folgen für den griechischen Staathaushalt entstehen,
wenn Teile der Forderungen der griechischen Nationalbank (Bank of
Greece) gegenüber dem Bankensektor abgeschrieben werden müssten?

31. Ist es richtig, dass die griechische Proton-Bank mit 900 Mio. Euro gerettet
wurde und die griechische Staatsanwaltschaft gegenwärtig prüft, ob
700 Mio. Euro davon illegal durch einen ihrer Eigentümer ins Ausland
transferiert wurden?

32. Welchen Anteil hält die Familie Latsis nach Kenntnis der Bundesregierung
an der Eurobank?

33. Hatte die griechische „Treuhandanstalt“ Hellenic Republic Asset Develop-
ment Fund (HRADF) Kontakt zur bundeseigenen Germany Trade und In-
vest (GTAI) oder der GIZ International Services, und wenn ja, welchen
Zweck hatten die Kontakte?

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34. Haben die Bundesregierung oder bundeseigene Unternehmen die griechi-
sche Regierung bei der Bildung der HRADF beraten, und wenn ja, durch
wen, und mit welcher Zielsetzung?

35. Werden deutsche Unternehmen vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie oder von bundeseigenen Unternehmen dabei unterstützt,
wenn sie von der HRADF angebotene staatliche Vermögenspositionen er-
werben wollen, und wenn ja, in welcher Weise?

36. Nach welchem Verfahren werden die staatlichen Vermögenspositionen
durch die HRADF veräußert?

Durch welche Kriterien wird dabei sichergestellt, dass Bieter keine Preis-
absprachen treffen, potentielle Käufer nicht ausgeschlossen und Vermögen
unter dem Substanzwert veräußert werden?

37. Ist es richtig, dass Ex-Manager des Firmenimperiums Latsis in der HRADF
arbeiten (Magazin stern Nr. 52/2012)?

38. An welchen Privatisierungen öffentlichen Eigentums (bitte die entspre-
chenden Firmen auflisten) ist die Deutsche Bank AG in Griechenland und
in anderen Programmländern beteiligt, und welche Honorare erhält sie da-
für?

39. Welche Gewinne hat das Lotterieunternehmen OPAP nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren gemacht, und welcher Privati-
sierungserlös ist nach Meinung der Bundesregierung, durch die angestrebte
Veräußerung von 33 Prozent der Firmenanteile zu erreichen?

40. Welcher Anteil am gesamten griechischen privaten Nettovermögen gehört
nach Kenntnis der Bundesregierung dem reichsten 1 Prozent der Bevölke-
rung in Griechenland?

41. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich durch eine vorüberge-
hende Einschränkung und Kontrolle des Kapitalverkehrs die Kapitalflucht
einschränken ließe?

Wenn ja, unter welchen Umständen bzw. ab welchem Ausmaß der Kapital-
flucht hielte sie diese Maßnahme für angemessen?

42. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der ehemalige Sie-
mensmanager M. C. gegenüber den deutschen Strafverfolgungsbehörden
ein Geständnis abgelegt hat?

43. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Geldvolumen, dass zwischen
den Jahren 2010 und 2012 am griechischen Fiskus vorbei ins Ausland ge-
schafft worden ist?

In welche Länder sind diese Beträge geflossen, waren nach Kenntnis der
Bundesregierung an diesen Transaktionen auch deutsche Banken beteiligt,
und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um dem grie-
chischen Staat bei der Aufdeckung dieser kriminellen Steuerhinterziehung
zu helfen?

44. Seit wann hatte die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die dama-
lige französische Finanzministerin Christine Lagarde ihrem griechischen
Kollegen Giorgos Papaconstantinou eine Liste mit rund 2 000 mutmaß-
lichen griechischen Steuerhinterziehern übergeben hat (SPIEGEL ONLINE
vom 8. Januar 2013 „Lagarde-Liste: Athen prüft Steuerhinterziehungen in
9 620 Fällen“)?

Sind in diesem Zusammenhang von der inzwischen vom griechischen
Finanzministerium geforderten Offenlegung von 6 000 Konten auch

deutsche Institute betroffen?

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45. Warum ist der Kampf gegen die Steuerhinterziehung kein „zentrales Ele-
ment“ der sogenannten Prior Actions (Antrag des Bundesministeriums der
Finanzen auf Bundestagsdrucksache 17/11647, S. 3)?

Berlin, den 7. Februar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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