BT-Drucksache 17/12135

Entwicklungsstand der Bundesautobahn 49

Vom 18. Januar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12135
17. Wahlperiode 18. 01. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniela Wagner, Nicole Maisch, Harald Ebner, Bettina Herlitzius,
Dr. Anton Hofreiter, Sven-Christian Kindler, Stephan Kühn, Markus Tressel,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwicklungsstand der A 49

Im Investitionsrahmenplan 2011–2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes
(IRP) wird der Abschnitt der A 49 von der Anschlussstelle Schwalmstadt bis zur
Anschlussstelle Neuental/Bischhausen unter „Laufende Vorhaben“ im Bau auf-
geführt. Die beiden verbleibenden Abschnitte von Schwalmstadt nach Gemünden
zur A 5 (Verkehrkosteneinheit – VKE – 30 und VKE 40) werden allerdings nur
unter der im IRP bezeichneten „Kategorie D – Weitere wichtige Vorhaben“ auf-
geführt. Die in dieser Kategorie aufgeführten Projekte sollen nach dem Jahr 2015
begonnen werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist danach von einer
Inbetriebnahme der VKE 20 auszugehen, ohne dass die zeitnah anschließende
Fertigstellung der nachfolgenden VKE gewährleistet ist. Der Weiterbau der
VKE 20 führt demnach zu einer vorhersehbaren Belastung der Bürgerinnen und
Bürger in Schwalmstadt sowie in den angrenzenden Gemeinden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der VKE 20 der A 49, und wann ist mit
einem Abschluss der Bauarbeiten der VKE 20 der A 49 zu rechnen?

2. Von welchen aktualisierten Baukosten geht die Bundesregierung bei der
VKE 20 aus, und in welchen Jahresscheiben sollen die Mittel im Bundes-
haushalt eingestellt werden?

3. Inwieweit existiert bereits eine Zusage der Finanzierungsmittel für den Bau
der Talbrücke, der Grünbrücke und der Anschlussstellen der VKE 20 der
A 49, und in welchem Zeitraum sollen die jeweiligen Projekte realisiert wer-
den?

4. In welchen Haushaltsjahren wird welche Summe für die noch umzusetzenden
fehlenden Baumaßnahmen der VKE 20 der A 49 bereitgestellt?

5. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des ehemaligen Hessischen Ministers
für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Dieter Posch, dass die
verbliebenen Bauabschnitte der A 49 von Neuental bis zur A 5 (VKE 30

und 40) unabsichtlich nicht im ersten Entwurf des IRP aufgeführt sind und
daher ein Fehler der Bundesregierung vorliegt (Hessischer Rundfunkt,
HR-Online vom 21. Dezember 2011, Hessischer Rundfunk, Hessenschau
vom 21. Dezember 2011)?

Drucksache 17/12135 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

6. Wieso sind die VKE 30 und 40 der A 49 nicht einzeln im IRP aufgeführt,
sondern werden als gemeinsamer Posten aufgeführt?

7. Inwieweit ist davon auszugehen, dass aufgrund der nicht eingestellten Fi-
nanzmittel im IRP mit einem Beginn der Bauarbeiten der VKE 30 und 40
der A 49 nicht vor dem Jahr 2016 zu rechnen ist?

8. Wie hoch sind nach heutigem Stand die prognostizierten Kosten für die Re-
alisierung der VKE 30 und 40 bis zur A 5?

9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Unterzeich-
nung des Planfeststellungsbeschlusses für die VKE 30, obwohl bis dato
kein Geld vonseiten des Bundes in Aussicht gestellt wurde?

10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Unterzeich-
nung des Planfeststellungsbeschlusses für die VKE 40, obwohl bis dato
kein Geld vonseiten des Bundes in Aussicht gestellt wurde?

11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des
Flora-Fauna-Habitat-Ausnahmeverfahrens A 49 (Stellungnahme an die
Europäische Kommission, Endfassung, S. 4, 31. Mai 2010), nach der die
VKE 30 ohne die VKE 40 aus verkehrlichen Gründen und aus der mit einer
Teillösung verbundenen Belastung des nachgeordneten Straßennetzes nicht
zulassungsfähig ist?

12. Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus
dieser Stellungnahme für den Bund sowie die Auftragsverwaltung?

13. Wie hoch ist die Verkehrsbelastung auf der B 3 zwischen Kerstenhausen
und Cölbe zurzeit?

14. Inwieweit ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einer Zunahme
des Straßenverkehrs auf der oben genannten Strecke bis zur voraussicht-
lichen Fertigstellung des Abschnittes der A 49 zwischen Schwalmstadt und
der A 5 zu rechnen?

Wenn ja, wie hoch wird diese Zunahme sein?

15. Inwieweit ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einer Abnahme
des Straßenverkehrs auf der oben genannten Strecke nach der voraussicht-
lichen Fertigstellung des Abschnitts der A 49 zwischen Schwalmstadt und
der A 5 zu rechnen?

Wenn ja, wie hoch wird diese Abnahme sein?

16. Wie hoch ist die Verkehrsbelastung zurzeit auf der B 252 zwischen Korbach
und Diemelstadt (Hessen)?

17. Inwieweit ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einer Zunahme
des Straßenverkehrs auf der Strecke der B 252 zwischen Korbach und
Diemelstadt bis zur Fertigstellung des Abschnitts der A 49 zwischen
Schwalmstadt und der A 5 zu rechnen?

Wenn ja, wie hoch wird diese Zunahme sein?

18. Inwieweit ist mit einer Abnahme des Straßenverkehrs auf der oben ge-
nannten Strecke nach der voraussichtlichen Fertigstellung des Abschnitts
der A 49 zwischen Schwalmstadt und der A 5 zu rechnen?

Wenn ja, wie hoch wird diese Abnahme sein?

19. Inwieweit stehen die Ortsumfahrungen B 252 Vöhl/Dorfitter und B 252
Münchhausen/Simtshausen/Todenhausen/Wetter und Niederwetter, die im
IRP unter Abschnitt C bzw. Abschnitt D aufgeführt sind, in einem verkehr-
lichen Zusammenhang mit der verzögerten Fertigstellung der A 49?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12135

20. Inwieweit ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einer Zunahme
des Straßenverkehrs auf der Strecke der B 254 zwischen Alsfeld und
Gudensberg-Dissen bis zur Fertigstellung des Abschnitts der A 49 zwischen
Schwalmstadt und der A 5 zu rechnen?

Wenn ja, wie hoch wird diese Zunahme sein?

21. Inwieweit ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einer Zunahme
des Straßenverkehrs auf der Strecke der B 454 zwischen Kirchhain und
Treysa bis zur Fertigstellung des Abschnitts der A 49 zwischen Schwalm-
stadt und der A 5 zu rechnen?

Wenn ja, wie hoch wird diese Zunahme sein?

22. Inwieweit ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einer Abnahme
des Straßenverkehrs auf der oben genannten Strecke nach der voraussicht-
lichen Fertigstellung des Abschnitts der A 49 zwischen Schwalmstadt und
der A 5 zu rechnen?

Wenn ja, wie hoch wird diese Abnahme sein?

23. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Großteil der
Verkehrsteilnehmer aus dem Schwalm-Eder-Kreis in Richtung Kassel
weiterhin die L 3067 zwischen Bischhausen/Waltersbrück und Allendorf
als Zubringer zur A 49 nutzen wird?

24. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen
Beschluss der Stadt Schwalmstadt zur Schaffung einer zusätzlichen Anbin-
dung im Abschnitt VKE 20

a) im Hinblick auf die Verkehrsströme in der betroffenen Region,

b) im Hinblick auf die Zielvorgaben zur Realisierung der A 49,

c) im Hinblick auf eine Würdigung der Interessen der Stadt Schwalmstadt?

25. Wie ist der Stand der Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsver-
pflichtungen im Zusammenhang mit dem Bauabschnitt VKE 10?

a) Welche Maßnahmen sind realisiert worden?

b) Welche Maßnahmen sind noch nicht realisiert worden?

c) Wann ist mit der abschließenden Realisierung der Maßnahmen zu rech-
nen?

26. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Umstand, dass im Zusammenhang mit den vorlaufenden Arbeiten
für den Bauabschnitt VKE 20 (Tunnelbau) zusätzliche naturschutzrecht-
liche Ausgleichsverpflichtungen durch die abweichend vom Planfeststel-
lungsbeschluss vorgesehene Verbringung von Bodenmassen aus dem
Tunnelbau in der Größenordnung von 160 000 Kubikmetern entstehen, die
nicht mit dem zugehörigen Planfeststellungsbeschluss abgedeckt sind?

27. Inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung der Planfeststellungs-
beschluss trotz der entstandenen zusätzlichen Ausgleichsverpflichtungen
hinsichtlich der erforderlichen Güterabwägung bestandskräftig?

28. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand,
dass bei der Realisierung von einigen Fischpässen als naturschutzrechtliche
Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauabschnitt
VKE 20 die Vorgaben der einschlägigen Ausführungsbestimmungen nicht
berücksichtigt wurden?

a) Welche Ergebnisse haben die Erfolgskontrollen für die betreffenden

Fischpassanlagen erbracht?

Drucksache 17/12135 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
b) Warum werden private Bauträger beim Bau von ähnlichen Fischpässen
nicht ebenfalls von der Berücksichtigung der einschlägigen Ausfüh-
rungsbestimmungen freigestellt?

29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im Zusam-
menhang mit dem Bauabschnitt VKE 30 anhängigen Klagen gegen den
Planfeststellungsbeschluss im Hinblick auf deren Erfolgsaussichten?

a) Welcher Verkehrswert kann bei isolierter Realisierung des Bauabschnitts
VKE 20 entstehen?

b) Welche lokalen und regionalen Veränderungen der Verkehrsströme ent-
stehen bei einer isolierten Realisierung des Bauabschnitts VKE 20?

30. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im Zusam-
menhang mit dem Bauabschnitt VKE 40 zu erwartenden Klagen gegen den
Planfeststellungsbeschluss im Hinblick auf die bei einer reduzierten Reali-
sierung der A 49 bis einschließlich Bauabschnitt VKE 30 veränderten Ver-
kehrsströme in der Region Marburg-Ebsdorfergrund?

Berlin, den 18. Januar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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