BT-Drucksache 17/12105

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2012

Vom 15. Januar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12105
17. Wahlperiode 15. 01. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dag˘delen, Nicole Gohlke,
Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und
der Fraktion DIE LINKE.

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand
31. Dezember 2012

Aktuelle Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Aner-
kennungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, ab-
gelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar,
weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt.

Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland leben-
den Flüchtlinge in den letzten 15 Jahren drastisch gesunken ist. Die Zahl der
anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz)
halbierte sich fast von über 200 000 im Jahr 1997 auf nur noch gut 113 000
zum Stand 31. Dezember 2011 (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und
17/8547), vor allem infolge massenhafter Asyl-Widerrufe (über 70 000 im letz-
ten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Die Zahl der
(noch) nicht anerkannten nur geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge sank
wegen der erheblich zurückgegangenen Zugangszahlen noch stärker – um fast
80 Prozent – von knapp 650 000 (Ende des Jahres 1997) auf nur noch gut
134 000 Personen (Ende des Jahres 2011).

Zum Stand 31. Dezember 2011 lebten weiterhin gut 27 000 Menschen mit
einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland (Aufenthalts-
erlaubnis nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) und etwa
5 700 Personen aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a
AufenthG.

Etwa 50 000 Personen verfügten Ende des Jahres 2011 über eine Aufenthalts-
erlaubnis infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a und
25a AufenthG), fast 48 000 aufgrund langjährigen Aufenthalts und unzumut-
barer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG) sowie knapp 16 000 Per-
sonen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4
AufenthG).

Über 213 000 Menschen wurden seit Anfang der 90er-Jahre als „jüdische Kon-

tingentflüchtlinge“ aus der ehemaligen Sowjetunion dauerhaft aufgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundes-
republik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

Drucksache 17/12105 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flücht-
linge (§ 3 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG – in Verbindung mit § 60
Absatz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder we-
niger als sechs Jahren differenzieren)?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3. Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 2,
3, 5 und 7 AufenthG festgestellt bzw. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Ab-
satz 3 AufenthG erteilt wurde („subsidiärer Schutz“), lebten zum 31. Dezem-
ber 2012 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundeslän-
der?

4. Bei wie vielen der nach Frage 1 bis 3 benannten Personen war ein Wider-
rufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember
2012 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
Status differenzieren)?

5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach
aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestoppanordnung
nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen gelten
derzeit in den einzelnen Bundesländern?

7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

8. Wie viele jüdische Flüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis
zum 31. Dezember 2012 infolge verschiedener politischer Anordnungen in
der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?

9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklä-
rung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren), und auf welchen einzelnen Aufnahmeerklä-
rungen (bitte mit Datum und Inhalt aufzählen) basiert dies?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12105

10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallrege-
lung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?

11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und in der Summe auch
nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
in Verbindung mit § 104a AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt
vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war?

b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG „auf Probe“ erhalten (bzw. – wie aus Bundestagsdrucksache
17/1539 zu Frage 7 hervorgeht – eigentlich nach § 104a Absatz 5 bzw.
Absatz 6 AufenthG)?

c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
in Verbindung mit § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise
noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten?

d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
in Verbindung mit § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Min-
derjährige erhalten?

e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b in Ver-
bindung mit § 23 Absatz 1 AufenthG als Minderjährige unter der Bedin-
gung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?

f) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Ab-
satz 5 bzw. Absatz 6 AufenthG (bitte differenzieren) erhalten?

g) Welche aktuellen Angaben der Bundesländer zu dem Personenkreis der
Bleibeberechtigten infolge der §§ 104a und 104b AufenthG bzw. infolge
des Beschlusses der Innenministerkonferenz von Ende 2009 bzw. Ende
2011 liegen der Bundesregierung vor?

12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als drei, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren,
nach Bundesländern, nach Alter – 0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20,
21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 60
Jahre – und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

15. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK aner-
kannte Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern und den zehn wichtigsten vorherigen Aufnahmeländern dif-
ferenzieren)?

Drucksache 17/12105 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1
bzw. Satz 2 differenzieren)?

17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw.
Absatz 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Aufent-
halt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde, und wie ist die Auffassung der Bundesregierung zur Anwendung
der Richtlinie 2001/55/EG in Bezug auf syrische Flüchtlinge?

19. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2012 im Ausländerzentralre-
gister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder
eine Aufenthaltsgestattung besaßen?

a) Wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte
nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern diffe-
renzieren)?

b) Was ist Genaueres zum Status, der Staatsangehörigkeit oder dem aufent-
haltsrechtlichen Hintergrund der übrigen Personen zu sagen – auch sol-
chen, die nicht aus der Europäischen Union oder den Staaten des Europä-
ischen Wirtschaftsraums stammen (bitte nach Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

20. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezem-
ber 2012 nach § 26 der Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines Auf-
enthaltstitels befreit (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und welche typischen Fallkonstellatio-
nen kommen diesbezüglich in der Praxis vor?

21. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2012 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele von ihnen lebten
bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach Bundesländern und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22. a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Num-
mer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11
des Ausländerzentralregistergesetzes – AZRG: illegale Einreise/Aufent-
halt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2012 im AZR erfasst,
wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepu-
blik Deutschland, wie viele seit mehr als sechs Jahren (bitte nach Aufent-
haltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand 31. Dezem-
ber 2012 bzw. im Jahr 2012 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheits-
rechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezem-
ber 2012 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2
Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie viele Personen wurden im Jahr 2012 bzw. waren zum 31. Dezember
2012 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zum
31. Dezember 2012 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12105

d) Wie viele Personen wurden im Jahr 2012 aufgegriffen, die über keinen
Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum abgelaufen
war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenziert antworten)?

23. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2012
bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2012 die Zustimmung zur Beschäf-
tigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden),
und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2012 noch in der Bun-
desrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wich-
tigsten Herkunftsländern differenzieren)?

a) Wie viele Zustimmungen im Jahr 2012 erfolgten ohne Prüfung nach
§ 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG (bitte nach den §§ 6 bis 8 der
Beschäftigungsverfahrensverordnung – BeschVerfV – differenzieren)?

b) Wie viele Zustimmungen erfolgten nach § 10 Absatz 1 bzw. Absatz 2
BeschVerfV (bitte differenzieren) bei seit mehr als einem Jahr Gedulde-
ten (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie viele Versagungen basierten auf § 11 BeschVerfV (bitte nach den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), bzw. welche sons-
tigen Informationen und Einschätzungen liegen der Bundesregierung
hierzu vor?

d) Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie vielen
zum 31. Dezember 2012 in Deutschland lebenden Personen mit wel-
chem Aufenthaltsstatus aus welchen Ländern eine Erlaubnis zur Aus-
übung einer Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für
Arbeit erteilt wurde und wie vielen von ihnen im Jahr 2011 (bitte soweit
möglich nach den §§ 1 bis 4 der BeschVerfV differenzieren)?

e) Welche ersten Erfahrungen wurden gemacht mit den seit August 2012
geltenden Erleichterungen des Prüfungs- und Zustimmungsverfahrens
gemäß der Beschäftigungsverfahrensverordnung, etwa mit der neuen
Zustimmungsfiktion nach § 14a BeschVerfV, und welche Daten liegen
hierzu vor (bitte Ausführungen soweit möglich nach verschiedenen Per-
sonengruppen differenzieren, etwa Geduldete/Asylsuchende, Hochqua-
lifizierte, Fachkräfte, Studierende, Familienangehörige usw.)?

24. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bun-
desländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Buchstaben a,
b und c in Nummer 1 von Absatz 1 des § 18a AufenthG differenzieren)?

25. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung
nach §60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Bundes-
ländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und
wie bewertet die Bundesregierung angesichts dieser Zahlen die Wirksam-
keit der Neuregelung und einen möglichen gesetzlichen Korrekturbedarf –
auch angesichts der unverändert hohen Zahlen langjährig Geduldeter?

26. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2012
durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. nach Kenntnis
der Bundesregierung durch Gerichte (bitte differenzieren, bei Gerichten ge-

gebenenfalls Zahlen für das Jahr 2011 nennen) ausgesprochen?

Drucksache 17/12105 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

27. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezem-
ber 2012 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutsch-
land (bitte nach Geschlecht, Status, Bundesländern und den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern differenzieren), wie viele (rechtskräftig) abgelehnte
Asylsuchende wurden im Jahr 2012 abgeschoben, wie viele von ihnen reis-
ten freiwillig aus bzw. hielten sich noch in der Bundesrepublik Deutsch-
land auf (bitte jeweils nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren und soweit wie möglich Angaben dazu
machen, in welchem Jahr die Ablehnung der jeweiligen Personen er-
folgte)?

Berlin, den 15. Januar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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