BT-Drucksache 17/12053

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2012

Vom 9. Januar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12053
17. Wahlperiode 09. 01. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Agnes Alpers, Sevim Dag˘delen,
Petra Pau, Jens Petermann, Kersten Steinke, Frank Tempel, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2012

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informa-
tionen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstat-
tung wenig Beachtung finden.

So gab es im Jahr 2011 nicht nur gut 45 000 Asylerstanträge und knapp 10 000
Anerkennungen (inklusive subsidiärem Schutz). Es wurden zudem 17 439 Ver-
fahren eingeleitet, mit denen der Flüchtlingsstatus bereits anerkannter Flücht-
linge noch einmal überprüft wurde. Zwar führte dies nur in knapp 500 Fällen
(5,7 Prozent aller Entscheidungen) zum Widerruf der Anerkennung, zumeist
wegen geänderter Bedingungen im Herkunftsland. Doch Widerrufsverfahren
sind für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flücht-
linge – extrem belastend und für Behörden und Gerichte sehr arbeitsaufwändig.
Die deutsche Widerrufspraxis ist in der Europäischen Union (EU) einmalig
restriktiv, kein anderer Mitgliedstaat kennt obligatorische Widerrufsprüfungen
nach einer bestimmten Zeitdauer. Viele Länder verzeichnen überhaupt keine
oder nur vereinzelte Widerrufe, in Deutschland hingegen war im Zeitraum 2005
bis 2010 die Zahl der Asylwiderrufe mit 38 500 fast genau so groß wie die Zahl
der Asylanerkennungen (41 000).

Auch viele durch das BAMF zunächst abgelehnte Asylsuchende sind verfolgt
oder gefährdet. Etwa 10 Prozent der Klägerinnen und Kläger gegen eine ab-
lehnende Behördenentscheidung erhalten einen Schutzstatus durch die Gerichte
zugesprochen, bei afghanischen Asylsuchenden ist dieser Anteil etwa dreimal
so hoch.

Bei ca. 20 Prozent aller Asylgesuche im Jahr 2011 war das BAMF der Auffas-
sung, dass ein anderes Land der EU für die Asylprüfung zuständig sei. Das
Land, das dabei mit Abstand am häufigsten ersucht wurde, Asylsuchende aus
Deutschland zu übernehmen, war ausgerechnet Italien (2 279 Ersuchen), das
unter anderem wegen unzureichender Aufnahmebedingungen in der Kritik
steht (Bundestagsdrucksachen 17/8577 und 17/11221 sowie www.proasyl.de).
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauert im Durchschnitt ein
halbes Jahr, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung inklusive Gerichtsverfah-
ren vergeht etwa ein Jahr. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen Aner-
kennungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, sind die Verfahrensdauern nur
halb so lang oder noch kürzer (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11221).
Dies widerlegt eine verbreitete Vorstellung, wonach sich ein Aufenthalt in
Deutschland durch lange Verfahren quasi „erzwingen“ ließe.

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364 Anhörungen von Asylsuchenden (1,1 Prozent aller Anhörungen) wurden
im Jahr 2011 mittels Videokonferenztechnik durchgeführt. Grund hierfür sind
interne Personalprobleme des BAMF. Betroffen sind unter anderem Asyl-
suchende aus Afghanistan, dem Irak, dem Kosovo, Syrien und Indien. Nach
Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages
sind diese Videoanhörungen wohl ohne rechtliche Grundlage und damit rechts-
widrig. Verbände und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kritisieren, dass
mangels persönlicher Begegnung und durch die technische Distanz keine ver-
trauensvolle Atmosphäre entstehen kann. Auch der Innenausschuss des Deut-
schen Bundestages hatte sich in seiner Sitzung vom 25. Januar 2012 nahezu
einhellig gegen den Einsatz der Videotechnik ausgesprochen. Dennoch wird an
dem umstrittenen Verfahren festgehalten.

Das so genannte Asylflughafenverfahren mussten im Jahr 2011 819 Personen
durchlaufen, unter ihnen 150 afghanische, 143 iranische und 59 syrische
Flüchtlinge sowie 42 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde dabei
60 Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die
Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich freiwillig
oder zwangsweise ausreisen mussten oder in Deutschland verbleiben konnten,
ist ungeklärt.

36,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2011 waren Kinder,
4,7 Prozent unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Gesamtschutzquote bei
Asylsuchenden unter 18 Jahren betrug im Jahr 2011 fast 30 Prozent.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a
des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
– AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK – und
von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in
der Entscheidungspraxis des BAMF im vierten Quartal 2012 und im Gesamt-
jahr 2012, und wie lautet der Vergleichswert des Vorjahres (bitte in absoluten
Zahlen und in Prozent angeben und nach den zehn wichtigsten Herkunftslän-
dern – hier bitte noch einmal differenzieren nach internationalem Flüchtlings-
bzw. subsidiären Schutzstatus – und der Art der Anerkennung differenzieren:
Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 2
und 5 AufenthG – unmenschliche Behandlung –, nach § 60 Absatz 3
AufenthG – Todesstrafe –, nach § 60 Absatz 7 Satz 2 AufenthG – bewaffnete
Konflikte – und nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG – sonstige existenzielle
Gefahren)?

2. Wie viele der Anerkennungen nach § 60 Absatz 1 AufenthG in Anwendung
der GFK im vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012 (bitte auch Ver-
gleichswert des Vorjahres angeben) beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher
bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen
Zahlen und noch einmal gesondert nach den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern angeben)?

3. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im vierten Quartal 2012 und im Ge-
samtjahr 2012 (bitte auch die Vergleichswerte des Vorjahres nennen) einge-
leitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der
Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis
gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den ver-
schiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten benen-
nen)?

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4. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im vierten Quartal
2012 und im Gesamtjahr 2012 (bitte auch die Vergleichswerte des Vorjahres
nennen) bis zu einer behördlichen Entscheidung, wie lang war die Verfah-
rensdauer im Jahr 2012 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. in-
klusive eines Gerichtsverfahrens, bitte jeweils nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und Erst- und Folgeanträgen differenzieren), und wie lang
war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbe-
gleiteten Minderjährigen?

5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im vier-
ten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012 eingeleitet (bitte in absoluten
Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie
die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC = europäische Daten-
bank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Verfahren ange-
ben)?

a) Welche waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betrof-
fenen Herkunftsländer, und welche die zehn am stärksten angefragten
EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen an-
geben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern und Malta
nennen)?

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit
eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland,
Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-II-Verordnung, humani-
täre Fälle nach Artikel 15 der Dublin-II-Verordnung) gab es in den be-
nannten Zeiträumen?

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den
benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und Prozent-
zahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn,
Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Per-
sonen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung
eines Asylverfahrens überstellt, und warum wird die Zahl der überstellten
unbegleiteten Minderjährigen nicht gesondert statistisch erfasst?

Handelt es sich um eine eher größere oder um eine sehr geringe Zahl, und
welche weiteren Einschätzungen gibt es hierzu?

d) Wie hoch war der Anteil der in der Zuständigkeit der Bundespolizei
durchgeführten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen in den genannten
Zeiträumen?

e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der
Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-II-Verordnung ab-
gelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein
Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in ab-
soluten und relativen Zahlen angeben)?

6. Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr
2012 nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts
wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt,
wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern
bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und
18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte
jeweils in absoluten Zahlen und Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl
der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und
sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jewei-
ligen Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?
7. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im drit-
ten Quartal 2012 bzw. im vorherigen Quartal einen Asylerstantrag gestellt

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(bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufglie-
dern), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minder-
jährigen in den genannten Zeiträumen (bitte nach verschiedenen Schutz-
status und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

8. Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) wurden im
vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012 an welchen Grenzen durch
die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugend-
ämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder
zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern diffe-
renzieren)?

9. Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr
2012 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differen-
ziert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem je-
weils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

10. Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im vierten Quartal 2012
bzw. im Gesamtjahr 2012 an welchen Flughafenstandorten mit welchem
Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten
Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

11. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das Jahr 2012 (bitte wie in der Antwort zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 17/4627 darstellen), und welche Angaben zur
Dauer des gerichtlichen Verfahrens können gemacht werden?

12. Wie viele Asylanhörungen mittels Bild- und Tonübertragung wurden im
vierten Quartal 2012 bzw. im Gesamtjahr 2012 unter Beteiligung welcher
Außenstellen anberaumt (bitte so differenziert wie möglich angeben und
nach Außenstellen und Staatsangehörigkeiten differenzieren), wie viele
wurden aus welchen Gründen abgebrochen (bitte nach Staatsangehörig-
keiten differenzieren), und wie viele der Betroffenen lehnten eine Video-
anhörung ab, was nach der Dienstanweisung des BAMF eine Videoan-
hörung unmöglich macht?

a) Auf welche Weise genau wird das Einverständnis der Asylsuchenden zu
einer Videoanhörung eingeholt, und wird den Betroffenen dabei erklärt,
dass es für sie keinerlei Nachteile hat, wenn sie eine Anhörung mittels
der Videokonferenztechnik ablehnen?

Wenn nein, warum nicht (bitte darlegen)?

b) Ist die im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgte Sachinformation
des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 21. September 2012 an
die Abgeordnete Katja Dörner, „Die Anhörung mittels Videotechnik
dient der Überbrückung von personellen Engpässen und stellt lediglich
ein Übergangsinstrument dar“, so zu verstehen, dass auf die umstrittene
Videotechnik verzichtet wird, sobald sich die Personallage des BAMF
verbessert hat, und nach welchen Kriterien genau wird entschieden, dass
die personellen Engpässe überwunden wurden (bitte ausführen)?

c) Wie viele Anhörungen gab es in den genannten Zeiträumen insgesamt
(bitte nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten und solchen dif-
ferenzieren, bei denen Videoanhörungen stattfanden)?

13. Wie waren die Schutzquoten und Zahlen der Schutzgesuche bei Asylsuchen-
den aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im vierten Quartal
2012 bzw. im Gesamtjahr 2012?

14. Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Staats-

angehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-
Herzegowina in den Monaten November und Dezember 2012 bzw. im

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Januar 2013 gestellt (bitte jeweils den prozentualen Anteil der Roma-Ange-
hörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in den letzten drei
Monaten beschieden?

15. Wie ist der derzeitige Stand der Beschleunigungsmaßnahmen bei Asyl-
suchenden aus Serbien und Mazedonien (bitte unter anderem genau benen-
nen, wie viele Personen aus welchen Ressorts im Rahmen der Sondermaß-
nahmen wo und wofür eingesetzt werden), wie bewertet das BAMF den
Erfolg dieser Maßnahmen (bitte nach einzelnen Maßnahmen, etwa auch die
vorrangige Bearbeitung beider Länder, differenzieren), und welche Maß-
nahmen sind weiterhin für die Zukunft geplant?

a) Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden aus anderen Län-
dern als Serbien und Mazedonien entwickelt, und wie bewertet das
BAMF diese Entwicklung, in Bezug auf das Recht auf ein faires und
schnelles Verfahren bzw. insbesondere in Bezug auf Asylsuchende aus
Ländern mit hoher Anerkennungschance, deren Integration angesichts
der erheblichen Restriktionen eines Asylverfahrens solange behindert
wird?

b) Wie ist die aktuelle Entwicklung der Asylsuche von Personen aus
Serbien und Mazedonien, bzw. wie wird die Entwicklung der nächsten
Monate eingeschätzt?

c) Was ist der Bundesregierung über die aktuelle Unterbringungssituation
von Asylsuchenden in den Bundesländern bekannt, und welche Bespre-
chungen mit den Ländern hat es diesbezüglich nach Berichten über ent-
sprechende Engpässe gegeben?

16. Inwieweit hält das BMI an seinen Plänen fest, Serbien und Mazedonien zu
sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, und wie ist der Stand der diesbezüg-
lichen Aktivitäten?

a) Wie begründet das BMI seine Einschätzung, auch aufgrund der allgemei-
nen politischen Verhältnisse sei es gewährleistet, dass es keine politische
Verfolgung von Roma in Serbien und Mazedonien gibt (vgl. Antwort zu
Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 17/11628), obwohl sie auf derselben
Bundestagsdrucksache zu Frage 35 erklärt, dass eine entsprechende
Flüchtlingsanerkennung nicht ausgeschlossen werden könne und auch
eine Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen, die für sich genommen
keine politische Verfolgung darstellen, eine Anerkennung im Einzelfall
begründen kann, was angesichts der zahlreichen Berichte über die ver-
zweifelte und ausgegrenzte Lage der Roma in beiden Ländern eigentlich
besonders intensive Prüfungen – und keine Beweislastumkehr oder Ver-
fahrensbeschleunigungen – zur Folge haben müsste (bitte ausführen)?

b) Inwieweit hat der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich,
seine Pläne, bei Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsländern nur noch
gekürzte Sachleistungen nach § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes
gewähren zu wollen (vgl. Antwort zu Frage 46 auf Bundestagsdruck-
sache 17/11628), aufgegeben, bzw. inwieweit hält er daran fest, nachdem
der Referentenentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine solche Änderung
gerade nicht vorsieht (bitte ausführlich begründen)?

Berlin, den 9. Januar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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