BT-Drucksache 17/11979

Datenweitergabe trotz Widerspruchs bei Postdienstleistern

Vom 20. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11979
17. Wahlperiode 20. 12. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Halina
Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Datenweitergabe trotz Widerspruchs bei Postdienstleistern

Die Deutsche Post AG ist schon längst nicht mehr nur dafür zuständig, Sendun-
gen von A nach B zu transportieren. Das Unternehmen hat sich mittlerweile zu
einer Aktiengesellschaft entwickelt, deren Tochterfirmen unterschiedlichste
Märkte bedienen. So bietet die Deutsche Post Com GmbH beispielsweise Sys-
temlösungen für Geschäfts- und Marketingkommunikation an, versteigert Be-
triebsfahrzeuge und Firmenwagen über die Deutsche Post Fleet GmbH und ver-
kauft Adressen über die Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG. Letzteres ist
dabei besonders interessant, denn kein weiteres privates Unternehmen hat wohl
einen größeren Bestand und besseren Überblick über so viele Adressen, wie die
Deutsche Post AG. Die Deutsche Post AG weiß, wer wo wohnt, sie weiß, wenn
sich Namen ändern oder falsch geschrieben wurden, wenn jemand stirbt oder
umzieht. Um so wichtiger, dass sichergestellt ist, dass dabei verantwortungsvoll
mit diesen Informationen umgegangen wird.

Wegen Datenschutzverstößen geriet das Unternehmen bereits des Öfteren in die
Kritik – zuletzt wegen seines Nachsendeservices (vgl. Frankfurter Rundschau
vom 24. September 2012). Wer umzieht, dem wird mit Hilfe dieses Angebotes
jegliche Post automatisch an die neue Adresse weitergeleitet. Wenn man nicht
möchte, dass seine Daten an Dritte bzw. andere Unternehmen weitergegeben
werden, kann man widersprechen. Nur hält sich die Deutsche Post AG nicht im-
mer an die Vorgaben ihrer Kundinnen und Kunden. Zeitschriften sind nämlich
nicht vom Nachsendeauftrag erfasst, und um Beschwerden zu vermeiden, gibt
die Post die neuen Adressen „im Interesse des Abonnenten oder der Abonnen-
tin“ an die Presseverleger weiter. Erst wenn dann ein weiteres Mal – nach einer
Benachrichtigung durch die Post – Widerspruch gegen die Weitergabe der per-
sönlichen Daten eingelegt wird, wird nicht mehr weitergeleitet. Bereits im Jahr
2002 erhielt die Deutsche Post AG für diese Praxis den Big Brother Award in
der Kategorie Verbraucherschutz.

Auf Nachfrage durch die „Frankfurter Rundschau“ erklärte die Deutsche Post AG,
dass ihr Vorgehen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die In-
formationsfreiheit, Peter Schaar, abgestimmt sei (vgl. Frankfurter Rundschau
vom 24. September 2012).
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Post AG tatsächlich die
Daten ihrer Kundinnen und Kunden weitergibt, obwohl diese einer Daten-
weitergabe ausdrücklich widersprochen haben?

Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht dies, und welche
Meinung hat die Bundesregierung diesbezüglich?

Drucksache 17/11979 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. Ist der Bundesregierung bekannt, ob andere Postzusteller die gleiche Praxis
anwenden?

Wenn ja, um welche Postzusteller handelt es sich?

3. Sieht die Bundesregierung diesbezüglich Handlungsbedarf?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

4. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Datensätze die Deutsche Post AG
von Kundinnen und Kunden, die den Nachsendeservice nutzen, insgesamt
besitzt?

5. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Antragstellung des
Nachsendeservices bzw. anderer Dienstleistungen erworbenen Daten, nicht
in die Dienstleistung involvierten Dritten zur Verfügung gestellt?

Wenn ja, zu welchem Zweck, auf welcher gesetzlichen Grundlage, und um
welche Dritte handelt es sich dabei?

6. Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung mit den durch die Antrag-
stellung des Nachsendeservices und anderen Dienstleistungen erworbenen
Daten nach Ablauf des Vertragsverhältnisses?

7. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Post AG, neben den eige-
nen erhobenen Daten, noch weitere Daten erwirbt?

Wenn ja, woher, und zu welchem Zweck?

8. Ist die Datenweitergabepraxis im Nachsende- und Adressaktualisierungsver-
fahren der Deutschen Post AG nach Kenntnis der Bundesregierung tatsäch-
lich mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informations-
freiheit abgestimmt?

Wenn ja, kennt die Bundesregierung die diesbezügliche Begründung des
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, und
wie lautet diese?

Berlin, den 20. Dezember 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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