BT-Drucksache 17/11963

Kooperationsanwälte des Auswärtigen Amts

Vom 20. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11963
17. Wahlperiode 20. 12. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Annette Groth, Andrej Hunko, Ulla Jelpke,
Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Kooperationsanwälte des Auswärtigen Amts

In Verfahren auf Anerkennung als Asylberechtigter bzw. Feststellung auf Vor-
liegen der Flüchtlingseigenschaft, werden durch Antragsteller/Antragstellerinnen
häufig gerichtliche Entscheidungen, behördliche Unterlagen des Verfolgerstaates
vorgelegt oder Angaben dahingehend getätigt, im (Herkunfts-)Verfolgerstaat
laufe vor einem Gericht ein Straf- oder Ermittlungsverfahren. In diesen Fällen
wird sodann – nach jeweiliger Einzelfallprüfung – häufig durch das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Auskunft des Auswärtigen Amts
dahingehend eingeholt, ob die vorgelegten Unterlagen authentisch sind bzw.
der Sachvortrag der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zutreffend ist. Es
wird auch häufig angefragt, ob hinsichtlich der betreffenden Person im Ver-
folgerstaat ein Such- oder Haftbefehl vorliegt. In Asylstreitverfahren vor den
Verwaltungsgerichten wird diese Auskunft häufig im Rahmen eines Beweis-
beschlusses durchgeführt.

Seitens der jeweiligen zuständigen deutschen Botschaft werden Nachforschun-
gen durch einen beauftragten Kooperationsanwalt des Auswärtigen Amts
durchgeführt. Deren Ermittlungen werden dann Gegenstand der Auskunft bzw.
Stellungnahme des Auswärtigen Amts.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welcher Form legitimiert sich der Kooperationsanwalt des Auswärtigen
Amts gegenüber den Ermittlungsbehörden, der Staatsanwaltschaft und dem
Gericht des Herkunfts- bzw. Verfolgerstaates?

2. Sind durch die kontaktierten Dienststellen des Herkunfts- bzw. Verfolger-
staates, aufgrund der Art der Bevollmächtigung, Rückschlüsse auf den Hin-
tergrund der Anfrage im Asylverfahren zu ziehen?

3. Kann der beauftragte Kooperationsanwalt auch gegenüber der Polizei, den
Anti-Terror-Einheiten Akteneinsicht in dort geführte polizeiliche Vorgänge
erhalten?

Wenn ja, gilt dies auch konkret für die Türkei?
4. Kann durch den Kooperationsanwalt auch die Einholung einer GBT-Aus-
kunft (Genel Bilgi Toplama) in der Türkei erhalten werden?

Berlin, den 20. Dezember 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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