BT-Drucksache 17/11933

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Johannes Selle, Dorothee Bär, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Claudia Winterstein, Burkhardt Müller-Sönksen, Reiner Deutschmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 17/11006 - Das Filmerbe stärken, die Kulturschätze für die Nachwelt bewahren und im digitalen Zeitalter zugänglich machen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/10098 - Ein nationales Digitalisierungsprogramm für unser Filmerbe c) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer, Jan Korte, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/11007 - Finanzierung zur Bewahrung des deutschen Filmerbes endlich sicherstellen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/8353 - Finanzierung zur Bewahrung des deutschen Filmerbes endlich sicherstellen

Vom 18. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11933
17. Wahlperiode 18. 12. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Johannes Selle,
Dorothee Bär, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Claudia Winterstein, Burkhardt Müller-Sönksen,
Reiner Deutschmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/11006 –

Das Filmerbe stärken, die Kulturschätze für die Nachwelt bewahren und im
digitalen Zeitalter zugänglich machen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner, Siegmund
Ehrmann, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/10098 –

Ein nationales Digitalisierungsprogramm für unser Filmerbe

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer, Jan Korte,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11007 –

Finanzierung zur Bewahrung des deutschen Filmerbes endlich sicherstellen
d) zu dem Antrag der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg),
Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8353 –

Umfassende Initiative zur Digitalisierung des Filmerbes starten

Drucksache 17/11933 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

A. Problem

Alle Fraktionen setzen sich dafür ein, das Filmerbe zu erhalten. Wegen der fort-
schreitenden Digitalisierung stelle diese Aufgabe eine besondere Herausforde-
rung dar. In ihren Anträgen skizzieren die Fraktionen, wie die dauerhafte Siche-
rung des Filmerbes gelingen und gleichzeitig gewährleistet werden soll, dass das
Filmerbe öffentlich zugänglich ist.

Zu Buchstabe a

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP betrachten die Erhaltung des nationalen
Filmerbes als Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Allerdings
reichten die bisherigen Bemühungen zu dessen Sicherung nicht mehr aus. So
werde im derzeitigen dezentralen Verfahren eine ungeklärte Anzahl deutscher
Filme, die für die Archivierung in Frage kämen, nicht erfasst. Deshalb sei es
richtig, wie von der Bundesregierung bereits geplant, über das Bundesarchiv-
gesetz eine Pflichtregistrierung einzuführen. Auf dieser Basis soll die Bundes-
regierung errechnen, was der spätere zweite Schritt einer Pflichthinterlegung
kosten würde und prüfen, welche kostengünstigen und transparenten Hinter-
legungsmodelle realisiert werden könnten. Unter Federführung des Kinema-
thekverbundes soll parallel ein Bestandskatalog als zentrales Verzeichnis aufge-
baut werden, um unter anderem zu klären, wo und in welchem Zustand Filme
archiviert sind. Die Antragstellerinnen und Antragsteller fordern die Bundes-
regierung weiter auf, ein Konzept für die Digitalisierung des Filmerbes samt
Kostenschätzung zu erarbeiten sowie die Digitalisierung in die Filmförderung
zu integrieren und dabei die Privatwirtschaft einzubeziehen. Auch dafür, im
Rahmen der Forschungsförderung technische Standards für die Langzeitarchi-
vierung zu ermitteln, setzen sich die Fraktionen der CDU/CSU und FDP ein.

Zu Buchstabe b

Der Film ist nach Auffassung der Fraktion der SPD als Ausdruck kulturellen
Reichtums und kultureller Vielfalt von besonderer Bedeutung. Die Digitalisie-
rung stelle den Umgang mit dem Filmerbe aber vor Herausforderungen. Diesen
organisatorischen, institutionellen und finanziellen Anforderungen werde die
Bundesregierung nicht gerecht. Die Fraktion der SPD fordert daher unter ande-
rem, die Bundesregierung müsse eine Regelung für die Pflichtregistrierung von
Filmen im Rahmen des Bundesarchivgesetzes vorlegen, sie müsse einen Vor-
schlag machen, wie Filmwirtschaft und Fernsehsender an den mit einer
Pflichthinterlegung verbundenen Kosten für die Langzeitarchivierung zu betei-
ligen sind und solle eine Strategie entwickeln, wie der Filmbestand aus der Ver-
gangenheit langfristig gesichert und zugänglich gemacht werden kann. Gefor-
dert werden beispielsweise ein nationales Programm zur Digitalisierung, ein
webbasierter Bestandskatalog, die Klärung urheberrechtlicher Fragen und Bar-
rierefreiheit durch Audiodeskription und Untertitel.

Zu Buchstabe c

Die Fraktion DIE LINKE. wertet es in ihrem Antrag als erfreulich, dass alle
Fraktionen sich darin einig seien, es handele sich bei der Sicherung des Film-
erbes um eine kulturelle Aufgabe von grundlegender Bedeutung. Allerdings
blieben die zu ziehenden finanziellen Konsequenzen bisher völlig ungeklärt.
Der Finanzbedarf sei jedoch enorm, Filmwirtschaft, öffentliche Hand und Kino-
publikum könnten ihn nur gemeinsam decken. Die Fraktion DIE LINKE. fordert
vor diesem Hintergrund eine Regelung im Bundesarchivgesetz, die die Abgabe
von öffentlich aufgeführten Filmen aller Art zur Pflicht erhebt und im

Filmförderungsgesetz Regelungen zur Bewahrung des Filmerbes. Um die Kos-
ten zu decken, sollen im Bundeshaushalt jährlich 6 Mio. Euro bereitgestellt, wei-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11933

tere 6 Mio. Euro über eine Abgabe von Film- und Werbewirtschaft aufgebracht
und 5 Cent je Kinokarte erhoben werden.

Zu Buchstabe d

Auch nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehört das
Filmerbe zu den wichtigsten Bestandteilen des kulturellen Erbes. Deshalb müss-
ten Filme nachhaltig gesichert und öffentlich besser zugänglich gemacht wer-
den, nicht zuletzt via Internet. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Bundes-
regierung eine umfassende Digitalisierungsoffensive starten. Die Antragstelle-
rinnen und Antragsteller beklagen, dass die Bundesregierung ihren Auftrag zur
Sicherung des Filmerbes, wie er interfraktionell bereits in der vorausgegangenen
Wahlperiode erteilt worden sei, nicht erfüllt habe. Jetzt werde es Zeit, Versäum-
tes nachzuholen, ein Gesamtkonzept vorzulegen und zum Beispiel das Bundes-
archivgesetz so zu verändern, dass darin eine Pflichtregistrierung für alle deut-
schen Kinofilme verankert wird. Weitere Forderungen beziehen sich auf eine
Anpassung des Urheberrechts, auf eine Überprüfung der Filmförderung und auf
Barrierefreiheit beim Zugang.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/11006 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/10098 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11007 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Zu Buchstabe d

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8353 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten
Wurden nicht im Detail erörtert.

Drucksache 17/11933 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/11006 anzunehmen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/10098 abzulehnen;

c) den Antrag auf Drucksache 17/11007 abzulehnen;

d) den Antrag auf Drucksache 17/8353 abzulehnen.

Berlin, den 11. Dezember 2012

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Monika Grütters
Vorsitzende

Johannes Selle
Berichterstatter

Angelika Krüger-Leißner
Berichterstatterin

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Kathrin Senger-Schäfer
Berichterstatterin

Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin

Kinemathekverbundes soll parallel ein Bestandskatalog als fensive starten.

zentrales Verzeichnis aufgebaut werden, um unter anderem
zu klären, wo und in welchem Zustand Filme archiviert sind.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller fordern die Bun-
desregierung weiter auf, ein Konzept für die Digitalisierung

Die Antragstellerinnen und Antragsteller beklagen, dass die
Bundesregierung ihren Auftrag zur Sicherung des Film-
erbes, wie er interfraktionell bereits in der vorausgegan-
genen Wahlperiode erteilt worden sei, nicht erfüllt habe.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11933

Bericht der Abgeordneten Johannes Selle, Angelika Krüger-Leißner,
Dr. Claudia Winterstein, Kathrin Senger-Schäfer und Claudia Roth (Augsburg)

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/11006 in seiner 198. Sitzung am 18. Oktober 2012 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und
Medien sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss, den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie und den Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/10098 in seiner 187. Sitzung am 28. Juni 2012 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und
Medien sowie zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss,
den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung und den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/11007 in seiner 198. Sitzung am 18. Oktober 2012 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und
Medien sowie zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss
überwiesen.

Zu Buchstabe d

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/8353 in seiner 152. Sitzung am 19. Januar 2012 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und
Medien sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP betrachten die
Erhaltung des nationalen Filmerbes als Aufgabe von gesamt-
gesellschaftlichem Interesse. Allerdings reichten die bishe-
rigen Bemühungen zu dessen Sicherung nicht mehr aus. So
werde im derzeitigen dezentralen Verfahren eine ungeklärte
Anzahl deutscher Filme, die für die Archivierung in Frage
kämen, nicht erfasst. Deshalb sei es richtig, wie von der Bun-
desregierung bereits geplant, über das Bundesarchivgesetz
eine Pflichtregistrierung einzuführen. Auf dieser Basis soll
die Bundesregierung errechnen, was der spätere zweite
Schritt einer Pflichthinterlegung kosten würde und prüfen,
welche kostengünstigen und transparenten Hinterlegungs-
modelle realisiert werden könnten. Unter Federführung des

Privatwirtschaft einzubeziehen. Auch dafür, im Rahmen der
Forschungsförderung technische Standards für die Langzeit-
archivierung zu ermitteln, setzen sich die Fraktionen der
CDU/CSU und FDP ein.

Zu Buchstabe b

Der Film ist nach Auffassung der Fraktion der SPD als Aus-
druck kulturellen Reichtums und kultureller Vielfalt von be-
sonderer Bedeutung. Die Digitalisierung stelle den Umgang
mit dem Filmerbe aber vor Herausforderungen. Diesen orga-
nisatorischen, institutionellen und finanziellen Anforderun-
gen werde die Bundesregierung nicht gerecht.

Die Fraktion der SPD fordert daher unter anderem, die Bun-
desregierung müsse eine Regelung für die Pflichtregistrie-
rung von Filmen im Rahmen des Bundesarchivgesetzes vor-
legen, sie müsse einen Vorschlag machen, wie Filmwirtschaft
und Fernsehsender an den mit einer Pflichthinterlegung ver-
bundenen Kosten für die Langzeitarchivierung zu beteiligen
sind und solle eine Strategie entwickeln, wie der Filmbestand
aus der Vergangenheit langfristig gesichert und zugänglich
gemacht werden kann. Gefordert werden beispielsweise ein
nationales Programm zur Digitalisierung, ein webbasierter
Bestandskatalog, die Klärung urheberrechtlicher Fragen und
Barrierefreiheit durch Audiodeskription und Untertitel.

Zu Buchstabe c

Die Fraktion DIE LINKE. wertet es in ihrem Antrag als
erfreulich, dass alle Fraktionen sich darin einig seien, es han-
dele sich bei der Sicherung des Filmerbes um eine kulturelle
Aufgabe von grundlegender Bedeutung. Allerdings blieben
die zu ziehenden finanziellen Konsequenzen bisher völlig
ungeklärt. Der Finanzbedarf sei jedoch enorm, Filmwirt-
schaft, öffentliche Hand und Kinopublikum könnten ihn nur
gemeinsam decken.

Die Fraktion DIE LINKE. fordert vor diesem Hintergrund
eine Regelung im Bundesarchivgesetz, die die Abgabe von
öffentlich aufgeführten Filmen aller Art zur Pflicht erhebt,
und im Filmförderungsgesetz Regelungen zur Bewahrung
des Filmerbes. Um die Kosten zu decken, sollen im Bundes-
haushalt jährlich 6 Mio. Euro bereitgestellt, weitere 6 Mio.
Euro über eine Abgabe von Film- und Werbewirtschaft auf-
gebracht und 5 Cent je Kinokarte erhoben werden.

Zu Buchstabe d

Auch nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gehört das Filmerbe zu den wichtigsten Bestand-
teilen des kulturellen Erbes. Deshalb müssten Filme nach-
haltig gesichert und öffentlich besser zugänglich gemacht
werden, nicht zuletzt via Internet. Die Bundesregierung soll
deshalb mit diesem Ziel eine umfassende Digitalisierungsof-
des Filmerbes samt Kostenschätzung zu erarbeiten, die Digi-
talisierung in die Filmförderung zu integrieren und dabei die

Jetzt werde es Zeit, Versäumtes nachzuholen, ein Gesamt-
konzept vorzulegen und zum Beispiel das Bundesarchiv-

Drucksache 17/11933 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gesetz so zu verändern, dass darin eine Pflichtregistrierung
für alle deutschen Kinofilme verankert wird. Weitere Forde-
rungen beziehen sich auf eine Anpassung des Urheberrechts,
auf eine Überprüfung der Filmförderung und auf Barriere-
freiheit beim Zugang.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss, der Haushaltsausschuss, der Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie und der Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
haben in ihren Sitzungen am 28. November 2012 jeweils
Annahme des Antrags empfohlen mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Okto-
ber 2012 Ablehnung empfohlen mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung und der Ausschuss für die Angelegenhei-
ten der Europäischen Union haben in ihren Sitzungen am
28. November 2012 jeweils Ablehnung empfohlen mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. No-
vember 2012 Ablehnung empfohlen mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe d

Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 8. Februar
2012 Ablehnung empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat sich in verschie-
denen Schritten mit dem den Anträgen zugrunde liegenden
Problem befasst und im Ergebnis in seiner Sitzung am
28. November 2012 Folgendes empfohlen:

Zu Buchstabe a

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Zu Buchstabe d

Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP, gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

Bereits am 9. November 2011 hatte der Ausschuss in einem
öffentlichen Fachgespräch mit Sachverständigen die Archi-
vierung und Digitalisierung des Filmerbes erörtert. Das Pro-
tokoll dieser Sitzung ist über die Webseiten des Ausschusses
öffentlich zugänglich.

Eine weitere Diskussion zum Thema führte der Ausschuss
am 8. Februar 2012 auf der Grundlage des zu diesem Zeit-
punkt vorliegenden Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Abschließend beraten hat der Ausschuss für Kultur und Me-
dien alle Vorlagen am 28. November 2012 im Rahmen einer
Sitzung, die in den Räumen der Stiftung Deutsche Kine-
mathek stattfand.

Die Fraktion der CDU/CSU hob hervor, dass die Bedeu-
tung der Digitalisierung und der Bewahrung des Filmerbes
von allen Fraktionen erkannt werde, die Positionen lägen bei
genauer Betrachtung gar nicht sehr weit auseinander. Die
Fraktion erkenne an, dass die Bundesregierung bereits wich-
tige Schritte unternommen habe. So gebe es die Pflicht zur
Registrierung und Hinterlegung für geförderte Filme bereits
seit vielen Jahren. Nun komme die Pflichtregistrierung für
alle Filme via Bundesarchivgesetz hinzu. Allerdings dürften
beim Umgang mit dem Filmerbe die Rechteinhaber nicht
übergangen werden, ihre Interessen seien stets mit in die
Diskussion einzubeziehen. Wenn die Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Forderung nach einer prinzipiell freien Nutzung des Film-
erbes erhöben, ließen sie die Rechte der Urheber außer Acht.
Dies sei nicht akzeptabel. Wer sich für das Urheberrecht
stark mache, müsse konsequenterweise beim Film damit an-
fangen.

Der Staat könne auf die Bedeutung des Filmerbes aufmerk-
sam machen und Anreize setzen. Diesem Grundsatz folge
die Bundesregierung, wenn sie die Fördermittel für die Digi-
talisierung aufstocke. Audiodeskriptionen und Untertitelun-
gen für Filmproduktionen prinzipiell zur Pflicht zu machen,
belaste die Produktionsbudgets. Zwar träten alle Fraktionen
für Barrierefreiheit ein, sie sei als Bestandteil der Förder-
kriterien aktueller Produktionen auch bereits obligatorisch.
Wegen der nicht zu unterschätzenden Kosten könne bei
archivierten Filmen Barrierefreiheit aber nur Zug um Zug
verwirklicht werden. Es sei vernünftig, sich in diesem Sektor
an der Nachfrage zu orientieren.

Das technische Problem der Langzeitarchivierung sei nach

Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und

wie vor ungelöst. Allerdings werde auf dem Gebiet intensiv
geforscht. Deshalb lohne es sich, die Ergebnisse solcher

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11933

Forschung abzuwarten, um später auf einer validen Basis
Entscheidungen zu treffen.

Auch die Fraktion der SPD wertete es als grundsätzlich
positiv, dass alle Fraktionen die Zukunft des Filmerbes zum
Thema parlamentarischer Initiativen gemacht hätten. Sie er-
innerte unter anderem an eine interfraktionelle Initiative aus
der 16. Wahlperiode (Drucksache 16/8504), an Experten-
gespräche in der 16. und 17. Wahlperiode. Angesichts der
Vielzahl intensiver parlamentarischer Bemühungen falle das
Ergebnis bisher allerdings mager aus. Vieles sei unerledigt
geblieben. Nach wie vor fehle eine langfristige Strategie für
die Sicherung des Filmerbes, nach wie vor habe Deutschland
das Europäische Übereinkommen zum Schutze des audio-
visuellen Erbes nicht ratifiziert, nach wie vor gebe es keine
Lösung für den Umgang mit verwaisten Werken. Fragen
nach der Finanzierung der Digitalisierung und der Langzeit-
sicherung des Films blieben ohne Antwort.

Die Bundesregierung sei daher aufgefordert, alle Beteiligten
– Archive, Produzenten, Verwertungsgesellschaften – an
einen Tisch zu bringen, um die fehlende Strategie gemein-
sam zu erarbeiten. Die Mitglieder des Kinemathekverbundes
(Bundesarchiv, Stiftung Deutsche Kinemathek und Deut-
sches Filminstitut) müssten finanziell gestärkt werden, damit
sie ihren Teil der Arbeit auch tatsächlich bewältigen könn-
ten. All dies sei keineswegs Selbstzweck, vielmehr gehe es
darum, Filme für die Bildung nutzen zu können. Dabei sei es
wichtig, auch für Barrierefreiheit zu sorgen.

Aus der Sicht der Fraktion der SPD greifen die Fraktionen
der CDU/CSU und FDP mit ihrem Antrag zwar wichtige
Punkte auf, der Antrag bleibe aber zu unbestimmt und zöger-
lich. So sei darin beispielsweise zur allgemeinen Pflichthin-
terlegung nur ein Prüfauftrag enthalten. Das sei zu wenig,
deshalb könne die Fraktion der SPD nicht zustimmen.

Die Fraktion DIE LINKE. erhebe unrealistische Forderun-
gen und schieße über das Ziel hinaus. Die Forderung, aus-
nahmslos jedes Filmgenre dauerhaft zu sammeln, werde
finanziell nicht zu erfüllen sein.

Viele Gemeinsamkeiten gebe es zwischen den Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dies dokumentiere
eine zusammenfassende Erklärung, die beide Fraktionen im
Ausschuss für Kultur und Medien zu Portokoll gegeben
hätten.

Die Fraktion der FDP hob hervor, mit den Anträgen zum
Filmerbe sende der Bundestag ein wichtiges Signal an die
Branche. Dabei lägen die Fraktionen weniger weit auseinan-
der, als dies die laufende Diskussion vermuten lasse. So sei
völlig unumstritten, dass im Zuge der anstehenden Novellie-
rung im Bundesarchivgesetz eine Pflicht zur Registrierung
von Filmen verankert werde. Die Bundesregierung habe
einen entsprechenden Passus bereits in ihren Referenten-
entwurf für eine Novelle eingearbeitet.

Anders als die Oppositionsfraktionen träten die Koalitions-
fraktionen allerdings dafür ein, Schritt für Schritt vorzuge-
hen. Sie konzentrierten sich auf das Filmerbe und wollen für
die Hinterlegung aktueller Produktionen zunächst Kosten
und Modalitäten ermitteln. Erst wenn diese Basis gelegt sei,
könne über das weitere Vorgehen nachgedacht werden. Für

Die Oppositionsvorlagen seien sämtlich abzulehnen. So stel-
le die Forderung, das Filmerbe müsse zur freien Nutzung für
die Bildung bereitgestellt werden, einen erheblichen Eingriff
in das Eigentum dar. Die Fraktion der FDP trete demgegen-
über dafür ein, die Rechteinhaber zu schützen, sie jedenfalls
nicht zu enteignen. Ausgeblendet hätten die Oppositions-
fraktionen zudem technische Probleme. Die Langzeitsiche-
rung aktueller, digitaler Filmproduktionen sei völlig offen,
weil es bisher kein Verfahren dafür gebe. Vernünftig sei da-
her der Weg der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, zu-
nächst die Forschung auf diesem Feld zu fördern.

Der Vorwurf, die Mehrheit verletze trotz vergleichsweise
geringer Zusatzkosten die Grundsätze der Inklusion, wenn
sie sich gegen die Forderung nach obligatorischer Barriere-
freiheit wende, sei nicht gerechtfertigt. Barrierefreiheit sei
keineswegs immer für relativ niedrige Beträge zu haben.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, bei ihrem Antrag
handele es sich im Wesentlichen um eine aktualisierte Ver-
sion einer Initiative aus der 16. Wahlperiode (Drucksache
16/10509). An ihren Zielen halte die Fraktion fest. Im Ge-
gensatz zu den übrigen Fraktionen agiere die Fraktion DIE
LINKE. konsequent, wenn sie konkrete Festlegungen zur
Reichweite und zur Finanzierung einer Regelung zum
Filmerbe treffe und verlange, dass sich viele Akteure an der
Finanzierung der langfristigen Aufgabe – Bewahrung und
Digitalisierung des Filmerbes – beteiligen müssten. Dass das
Finanzierungskonzept inklusive Einbeziehung der Werbe-
wirtschaft und Abgabe je Kinokarte realistisch sei, hätten
Fachleute der Fraktion in Gesprächen ebenso bestätigt, wie,
dass die in ihrem Antrag genannten Beträge das Minimum
dessen abbildeten, was für die Sicherung des Filmerbes
tatsächlich an Mitteln gebraucht werde. Der Vorwurf, die
Forderungen seien überzogen, laufe daher ins Leere.

Die Fraktion DIE LINKE. schloss sich im Ergebnis der von
den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor-
getragenen Kritik am Antrag der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP an und vermerkte lediglich einzelne positive
Aspekte im Antrag der Fraktion der SPD. Der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei in Teilen über-
holt. Die gelte beispielsweise für die Forderung, im Bundes-
archivgesetz eine Pflicht zur Registrierung zu etablieren.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstrich die
Bedeutung des Films als Dokument der Kultur- und Zeitge-
schichte. Diesen Wert des vergleichsweise jungen Mediums
hätten alle Fraktionen bereits vor Jahren erkannt und im
Bundestagsbeschluss von November 2008 (Drucksache 16/
10831) dokumentiert. Dennoch fehlten immer noch Konzepte
und Schlussfolgerungen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN plädiere für verbindliche Regeln für den Umgang
mit dem Filmerbe, während die Fraktionen der CDU/CSU
und FDP auf Freiwilligkeit setzten. Wer den Film für die Bil-
dung einsetzen wolle, müsse für seine sichere Aufbewahrung
und für den öffentlichen Zugang eintreten. Dabei gelte es
auch, das Internet als Verbreitungsform einzubeziehen. Die
Forderungen der eigenen Fraktion deckten sich mit den Vor-
schlägen der Fraktion der SPD, wie sie in der im Ausschuss
zu Protokoll gegebenen Erklärung dokumentiert seien.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN warb dafür, eine
breite Digitalisierungsinitiative zu starten und alle Gruppen
die Fraktion der FDP sei es wichtig, dass die Wirtschaftlich-
keit staatlichen Handelns gewahrt werde.

und Akteure in die Verantwortung einzubeziehen. Ein Blick
auf die Nachbarländer könne nützlich sein, um von guten

Drucksache 17/11933 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

H. Heene
ese
Beispielen zu lernen. Auf der Suche nach einer Digitalisie-
rungsstrategie sei zudem eine Technikkommission erforder-
lich, um die erforderlichen Standards zu ermitteln.

Wer sich dagegen wende, Barrierefreiheit für Filme ver-
pflichtend einzufordern, betreibe Politik zu Lasten der Men-
schen mit Behinderung. 5 000 Euro pro Film, die die Audio-
deskription in der Regel koste, seien angesichts der Gesamt-
produktionskosten eines Spielfilms keine unverhältnismä-
ßige Belastung.

Wie die Fraktion der SPD wertete die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP als zu vage. Diese beiden Fraktionen verharrten bei
Appellen, während die Fraktion DIE LINKE. ihre Forderun-
gen zu hoch ansetze. Deshalb seien beide Anträge nicht
zustimmungsfähig.

Berlin, den 11. Dezember 2012

Johannes Selle
Berichterstatter

Angelika Krüger-Leißner
Berichterstatterin

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Kathrin Senger-Schäfer
Berichterstatterin

Claudia Roth (Augsburg)
Berichterstatterin
mann

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