BT-Drucksache 17/11876

Transparenz in den Zahlungsflüssen im Rohstoffbereich und keine Nutzung von Konfliktmineralien

Vom 12. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11876
17. Wahlperiode 12. 12. 2012

Antrag
der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Dr. Sascha Raabe, Wolfgang Tiefensee,
Hubertus Heil (Peine), Doris Barnett, Klaus Barthel, Martin Dörmann, Ingo Egloff,
Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Martin Gerster, Iris Gleicke,
Dr. Barbara Hendricks, Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Thomas Oppermann,
Stefan Rebmann, Karin Roth (Esslingen), Frank Schwabe, Dr. Martin Schwanholz,
Rita Schwarzelühr-Sutter, Andrea Wicklein, Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter
Steinmeier und der Fraktion der SPD

Transparenz in den Zahlungsflüssen im Rohstoffbereich und keine Nutzung
von Konfliktmineralien

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Deutschland ist bei metallischen Primärrohstoffen zu 100 Prozent von Importen
abhängig. Bei den fossilen Energierohstoffen ist die Importabhängigkeit ähn-
lich hoch, ca. 98 Prozent des Erdöls, 87 Prozent des Erdgases und etwa 77 Pro-
zent der Steinkohle stammen aus Importen (Quelle: Bundesanstalt für Geo-
wissenschaften und Rohstoffe – BGR).

Deutsche Unternehmen beziehen ihre Rohstoffe weltweit unter anderem auch
aus Entwicklungs- und Schwellenländern. Für diese Länder und ihre Bevölke-
rungen stellt sich der Rohstoffreichtum oft als Armutsfalle dar. Sie profitieren
nicht von der Förderung der Rohstoffe. Die schnellen und hohen Rohstoffge-
winne verleiten häufig zu Korruption und Misswirtschaft. Es erfolgen Zahlun-
gen (wie Steuern, Konzessionsabgaben aber auch Schmiergelder) durch die
rohstofffördernden Unternehmen an Vertreter von Regierungen oder Behörden.
In vielen Fällen existiert eine hohe Diskrepanz zwischen solchen Zahlungen
und dem Steuerpotential sowie dem, was letztendlich im Budget der Staaten an-
kommt (Stiftung Wissenschaft und Politik/SWP-Aktuell 43, Juli 2012). Außer-
dem können durch die fehlgeleiteten Gewinne aus Rohstoffverkäufen Konflikte
und Konfliktparteien finanziert werden. Zum Beispiel fördert der Abbau und
der Handel von Zinn, Tantal (Coltan), Wolfram und Gold im Osten Zentral-
afrikas Konflikte in der Demokratischen Republik Kongo (sog. Konflikt-
mineralien/Deutsche Rohstoffagentur – DERA).
Rohstoffeinnahmen können bei richtigem Einsatz zu innerstaatlicher Wert-
schöpfung und zur Wohlstandsentwicklung in den rohstoffabbauenden Ländern
führen. Schlüssel dafür sind gute Regierungsführung („Good Governance“) ge-
paart mit guter Haushaltspolitik, einem verantwortlichen Umgang mit Steuer-
einnahmen und Antikorruptionsmaßnahmen. Voraussetzung dafür sind Trans-
parenz in den Zahlungs- und Rohstoffströmen sowie ein offener Zugang zu
solchen Informationen, um die Korruption einzudämmen, die Finanzierung von

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Konflikten zu erschweren und eine ungerechte Einnahmenverteilung zu verrin-
gern. Die Offenlegung von Zahlungsflüssen ermöglicht es der Zivilgesellschaft
und den Parlamenten der betreffenden rohstoffreichen Länder, ihre Regierun-
gen für die Verwendung der Gelder verantwortlich zu machen. Die Menschen
in den Ländern, in welchem die rohstofffördernden Unternehmen angesiedelt
sind, können zudem nachvollziehen, ob sich diese Unternehmen fair und trans-
parent verhalten.

Die auf Freiwilligkeit basierende „Extractive Industries Transparency Initiative“
(EITI) sieht vor, dass sowohl die rohstofffördernden Unternehmen Zahlungen
an Regierungen in Förderländern als auch die entsprechenden Regierungen
selbst empfangene Gelder offenlegen. Differenzen zwischen den Berichten lie-
fern Anhaltspunkte über die an öffentlichen Haushalten vorbeigeleiteten, unter-
schlagenen oder zweckentfremdeten Gelder. Jedoch reichen diese freiwilligen
Maßnahmen allein nicht aus.

Die USA hat für US-börsennotierte Unternehmen Berichtspflichten für Kon-
fliktmineralien und Pflichten zur Offenlegung von Zahlungen festgelegt
(Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act – Dodd-Frank
Act). Danach sind auch bestimmte Sorgfaltspflichten, die die jeweiligen Zulie-
ferer entlang der globalen Lieferketten betreffen, definiert. So müssen Unter-
nehmen nach Artikel 1502 des Dodd-Frank Acts dokumentieren, ob ihre
Produkte Rohstoffe enthalten, die in Konfliktregionen der Demokratischen
Republik Kongo oder ihren Nachbarstaaten gewonnen werden und Auskunft
über ihre Herkunft geben. Von den Regelungen zum Herkunftsnachweis sind
deutsche Unternehmen sowohl direkt als auch indirekt vom US-Gesetz betrof-
fen. Denn über jene deutschen Unternehmen hinaus, die an der US-Börse regis-
triert sind, wirkt sich das Gesetz auch auf deutsche Unternehmen aus, die an der
US-Börse gelistete Unternehmen beliefern. Nach Artikel 1504 des Dodd-Frank
Acts müssen rohstofffördernde, börsennotierte Unternehmen ihre Zahlungen an
staatliche Institutionen offenlegen. Am 22. August 2012 hat die US-Börsenauf-
sicht (Security and Exchange Commission – SEC) endgültige Regeln nach den
Vorgaben des Dodd-Frank Acts verabschiedet.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die Initiative auf europäischer Ebene zur No-
vellierung der EU-Richtlinien zu den Transparenzanforderungen (KOM(2011)
683) und zu den Jahresabschlüssen (KOM(2011) 684). Die Europäische Kom-
mission folgt mit ihrem Vorschlag dem Vorbild der USA und dem Dodd-Frank
Act. Die Vorschläge der Kommission gehen in zwei Punkten darüber hinaus.
Zum einen schlägt die Kommission neben der verpflichtenden Offenlegung für
börsennotierte Unternehmen auch die Einbeziehung großer nicht börsennotier-
ter Unternehmen vor, zum anderen soll sich der Geltungsbereich nicht nur auf
den Rohstoff-, sondern auch auf den Forstsektor erstrecken.

Kritisch sind dagegen andere Abweichungen vom Dodd-Frank Act und den Re-
gelungen der SEC zu sehen:

– Während die Europäische Kommission in den Richtlinienentwürfen Offen-
legungspflichten auf Projektebene vorschlägt, präferieren einige Mitglied-
staaten die Offenlegung nach Verwaltungsebenen. Durch eine projekt- und
länderbezogene Darstellung sind jedoch die Zahlungen an nationale und lo-
kale Regierungen sowie Behörden besser nachvollziehbar.

– Außerdem geht die Kommission in ihrem Vorschlag von einer Projektdefini-
tion aus, die sich an der Buchhaltungspraxis der Unternehmen orientiert.
Dem steht die Empfehlung zur Projektdefinition der US-Börsenaufsicht ge-
genüber, die sich auf die Verträge zwischen den Unternehmen und den roh-
stofffördernden Staaten bezieht und durch deren Darstellung eine bessere
Vergleichbarkeit der Zahlen möglich ist.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11876

– Zudem sieht der Richtlinienentwurf der Kommission einen Ausnahmetatbe-
stand für Länder vor, in denen eine solche Offenlegungspflicht nicht dem
geltenden Recht entspricht oder für illegal erklärt wird (sog. Tyrannenveto).
Ein solches „Tyrannenveto“ ist inakzeptabel. Es widerspricht dem Sinn und
Zweck der Offenlegungspflicht und weicht die gesamte Regulierung auf.

– Die Europäische Kommission hat keine Untergrenze für die Offenlegung
von Zahlungen formuliert, der Ministerrat sieht eine solche Untergrenze bei
500 000 Euro. Die Untergrenze zur Offenlegung sollte 80 000 Euro (ver-
gleichbar mit der Untergrenze nach SEC in Höhe von 100 000 US-Dollar)
betragen.

Auch vor dem Hintergrund, dass viele deutsche Unternehmen von den US-Re-
geln betroffen sind und um doppelte Berichtspflichten für diese Unternehmen
zu vermeiden, sollten die deutschen und europäischen Regelungen nahe an den
US-amerikanischen Regelungen ausgestaltet werden.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die US-amerikanische und die internationalen
Initiativen zu den Sorgfalts- und Offenlegungspflichten entlang der Lieferket-
ten von Konfliktmineralien. Problematisch ist jedoch bei der Durchsetzung der
Pflichten, dass die Mineralien aus kongolesischem Konfliktgebieten häufig
beim Transport mit anderen Mineralien vermischt werden und ein konkreter
Herkunftsnachweis schwer zu führen ist. Ergebnis ist, dass Unternehmen den
Handel mit Rohstoffen auch aus den konfliktfreien Regionen der Problemlän-
der komplett meiden. Darunter leidet in erster Linie die dortige Bevölkerung.
Eine Zertifizierung an der Mine kann die gezielte Umsetzung der Sorgfalts-
pflicht ermöglichen. Es müssen international anerkannte Zertifizierungsverfah-
ren in Kombination mit Herkunftsnachweisen (u. a. Fingerprinting) auf- und
ausgebaut werden. Die Zertifizierung ist ein Instrument, um den konfliktfreien
Ursprung sowie die Lieferketten der betroffenen Rohstoffe bei ihren Zuliefe-
rern nachprüfbar zu machen und systematisch zu bewerten. Die DERA und die
BGR arbeiten an Pilotprojekten zur Zertifizierung von Rohstoffen an der Mine.
Ziel ist es, ein System zur Zertifizierung von Handelsketten mineralischer Roh-
stoffe einzuführen, welches neben international akzeptierten Transparenzregeln
auch soziale und ökologische Standards beinhaltet.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. eine weitergehende Implementierung der Extractive Industries Transparency
Initiative (EITI) zu fördern und an die rohstofffördernden Länder sowie Un-
ternehmen zu appellieren, dieser Initiative beizutreten;

2. die oben genannten Regulierungsvorhaben auf europäischer Ebene aktiv zu
unterstützen und insbesondere

a) sich für eine Offenlegung von Zahlungen auf Länderebene (Country- by-
Country Reporting) und auf Projektebene (Project-by-Project Reporting)
einzusetzen,

b) eine klare Projektdefinition einzufordern, die sich auf den Vertrag be-
zieht, aus dem sich Zahlungsverpflichtungen ergeben,

c) keine Ausnahmen von der Offenlegungspflicht im Falle von gegenste-
hendem Recht in den rohstofffördernden Ländern zuzulassen (sog. Ty-
rannenveto) und

d) für eine Offenlegungsuntergrenze von 80 000 Euro einzutreten;

3. eine Regelung vorzulegen, die Sorgfaltspflichten für rohstofffördernde Un-
ternehmen im Umgang mit sogenannten Konfliktmineralien normiert und

sich auf europäischer Ebene für eine solche Regelung einzusetzen;

Drucksache 17/11876 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. die Zertifizierung von Minen nach Transparenz sowie sozialen und ökologi-
schen Kriterien über den Pilotcharakter hinaus zu unterstützen und auszu-
bauen sowie auf europäischer und internationaler Ebene entsprechende Ini-
tiativen zu ergreifen und zu unterstützen;

5. auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass doppelte transatlantische
Berichtsstandards für deutsche Unternehmen vermieden werden.

Berlin, den 12. Dezember 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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