BT-Drucksache 17/11799

zu den Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12 und 2 BvR 1564/12

Vom 10. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11799
17. Wahlperiode 10. 12. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu den Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1561/12,
2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12 und 2 BvR 1564/12

A. Problem

Die Beschwerdeführer in den Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 1561/12,
2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12 und 2 BvR 1564/12 sind Betreiber sogenannter
Multiplex-Kinos in Deutschland. In der Sache wenden sie sich gegen die zu
ihrem Nachteil festgesetzte Filmabgabe, die aufgrund einer verfassungswidri-
gen Norm, des § 66 des Filmförderungsgesetzes von 2004, erhoben werde. So
könne sich der Bund unter anderem hinsichtlich des Filmförderungsgesetzes
nicht auf eine Gesetzgebungskompetenz stützen. Auch werde die Filmabgabe in
einer Weise erhoben, die dazu führe, dass die zur Filmabgabe herangezogenen
Gruppen – Kinobetreiber, Videowirtschaft und Fernsehveranstalter – rechtfer-
tigungslos ungleich belastet würden. Die Beschwerdeführer sehen sich durch die
angefochtenen Bescheide und die darauf ergangenen Urteile der Verwaltungs-
gerichtsbarkeit in ihren Grundrechten aus Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 3 Ab-
satz 1 des Grundgesetzes, jeweils in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3, den
Artikeln 105, 110 des Grundgesetzes, verletzt.

B. Lösung

Der Rechtsausschuss empfiehlt einstimmig, in den Streitverfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12 und
2 BvR 1564/12 Stellung zu nehmen und den Präsidenten zu bitten, Prof. Dr.
Christian von Coelln als Prozessbevollmächtigten zu bestellen.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Kosten der Prozessführung.

Drucksache 17/11799 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in den Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1561/12, 2 BvR
1562/12, 2 BvR 1563/12 und 2 BvR 1564/12 Stellung zu nehmen und den Prä-
sidenten zu bitten, Prof. Dr. Christian von Coelln als Prozessbevollmächtigten zu
bestellen.

Berlin, den 10. Dezember 2012

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender und Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11799

Bericht des Abgeordneten Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)

Die Beschwerdeführer in den Verfassungsbeschwerdever-
fahren 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12 und
2 BvR 1564/12 sind Betreiber sogenannter Multiplex-Kinos
in Deutschland. In der Sache wenden sie sich gegen die zu
ihrem Nachteil festgesetzte Filmabgabe, die aufgrund einer
verfassungswidrigen Norm, des § 66 des Filmförderungsge-
setzes 2004, erhoben werde. So könne sich der Bund unter
anderem hinsichtlich des Filmförderungsgesetzes nicht auf
eine Gesetzgebungskompetenz stützen. Auch werde die
Filmabgabe in einer Weise erhoben, die dazu führe, dass die
zur Filmabgabe herangezogenen Gruppen – Kinobetreiber,
Videowirtschaft und Fernsehveranstalter – rechtfertigungs-
los ungleich belastet würden. Die Beschwerdeführer sehen
sich durch die angefochtenen Bescheide und die darauf er-
gangenen Urteile der Verwaltungsgerichtsbarkeit in ihren
Grundrechten aus Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 3 Absatz 1

des Grundgesetzes, jeweils in Verbindung mit Artikel 20 Ab-
satz 3, den Artikeln 105, 110 des Grundgesetzes, verletzt.

Mit Schreiben vom 19. Oktober 2012, eingegangen am
7. November 2012, hat das Bundesverfassungsgericht dem
Deutschen Bundestag die oben genannten Verfassungsbe-
schwerden übermittelt und ihm Gelegenheit gegeben, sich
dazu bis zum 11. Januar 2013 zu äußern.

Der Rechtsausschuss hat die Verfassungsstreitsachen in sei-
ner 106. Sitzung am 10. Dezember 2012 beraten und ein-
stimmig beschlossen, dem Deutschen Bundestag zu empfeh-
len, in den Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsge-
richt 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12 und
2 BvR 1564/12 Stellung zu nehmen und den Präsidenten zu
bitten, Prof. Dr. Christian von Coelln als Prozessbevoll-
mächtigten zu bestellen.

Berlin, den 10. Dezember 2012

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter

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