BT-Drucksache 17/11782

Polizeiliche und militärische Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Libyen und geplante Projekte

Vom 3. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11782
17. Wahlperiode 03. 12. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Sevim Dag˘delen, Annette Groth, Heike
Hänsel, Inge Höger, Ulla Jelpke, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Polizeiliche und militärische Zusammenarbeit der Europäischen Union
mit Libyen und geplante Projekte

Die Europäische Kommission verhandelt unter dem Titel „Krisenreaktion und
Öffentliche Sicherheit“ mit der libyschen Regierung über ein „Memorandum of
Understanding“ (MoU) zur polizeilichen und militärischen Zusammenarbeit.
Das Abkommen wird im Rahmen der „Gemeinsamen Sicherheits- und Vertei-
digungspolitik“ der Europäischen Union (EU) verhandelt und fällt damit in den
Zuständigkeitsbereich des zivil-militärischen Europäischen Auswärtigen Diensts
(EAD). Allerdings geht es vor allem um den Polizeiaufbau: Angeführt werden
Krisenreaktion, polizeiliche Ermittlungen, Kontrolle des Handels mit leichten
und schweren Waffen, Munition und Sprengsätzen. Besonderer Wert wird auf
den Betrieb polizeilicher Datensammlungen und den Austausch von Informa-
tionen gelegt. Die zivil-militärische Einflussnahme wird deshalb in Brüssel auf
höchster Ebene verhandelt. Eingebunden ist das „Politische und Sicherheits-
politische Komitee“ (PSK), das für die Gemeinsame Außen- und Sicherheits-
politik bzw. die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik zuständig
ist. Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat die Mitschrift eines
Treffens des PSK mit dem „Ständigen Ausschuss des Rates für die innere
Sicherheit“ (COSI) veröffentlicht (Ratsdokument 15584/1/12). Beide EU-Ap-
parate planen eine gemeinsame Mission zur „Krisenreaktion“ an der libyschen
Grenze zur Sahara. Neben „Terrorismus“ soll die neue Operation unerlaubte
Grenzübertritte ebenso aufspüren wie Drogenschmuggel. Die EU-Grenzschutz-
agentur FRONTEX ist zu einer „Fact Finding Mission“ nach Libyen eingeladen.

Die polizeiliche Zusammenarbeit mit Libyen schreitet vor allem bei der Kon-
trolle der Seegrenzen voran. Dabei geht es um 29 Maßnahmen, die der Rat
der Europäischen Union vor zwei Jahren verabschiedet hatte (Ratsdokument
15906/12). Eine „Maßnahme 4“ wird von Spanien und Italien angeführt und
soll land- und seeseitige Patrouillen an den EU-Außengrenzen optimieren
(Ratsdokument 15905/12). Dort wird unter anderem das im Jahr 2006 einge-
richtete Projekt „Seahorse Atlantic“ behandelt, mit dem Spanien bereits seit
dem Jahr 2006 seine Grenzen überwacht. Hierzu werden Daten aus der Satelli-
tenaufklärung ebenso verarbeitet wie von Flugzeugen und Drohnen. Nun soll

das von der spanischen Guardia Civil geführte „Seahorse“-Projekt auf das Mit-
telmeer ausgedehnt werden. Alle EU-Mitgliedstaaten, die eine Außengrenze
am Mittelmeer haben, wollen teilnehmen. Bislang fehlt aber Griechenland,
weshalb die Regierung in Athen nun offiziell zur Mitarbeit eingeladen wurde.
Im Juli 2012 hat Libyen eine Erklärung unterzeichnet, wonach das Land am
„Seahorse Mediterraneo Projekt“ mitarbeiten will. Koordiniert wird die Zusam-
menarbeit in „Mediterranean Border Cooperation Centres“ (MEBOCC) in Italien

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und Malta. Sie sind Schnittstellen für die spätere Einbettung in das übergeord-
nete EU-Grenzüberwachungssystem EUROSUR. Spanien schlägt die Entsen-
dung libyscher „Verbindungsbeamten“ in die „Kooperationszentren“ vor. Die
Polizisten könnten dort an gemeinsamen Operationen mit der Grenzschutza-
gentur FRONTEX beteiligt werden. Zur technischen Umsetzung des „Seahorse
Mediterraneo Projekt“ sollen in der Hauptstadt Tripolis und in Benghasi „Na-
tionale Koordinierungszentren“ aufgebaut werden. Auch in Algerien, Ägypten
und Tunesien will die EU „Nationale Koordinierungszentren“ ansiedeln. Die
Länder weigern sich allerdings bislang erfolgreich. Nun wird der Druck auf
Tunesien erhöht. Die Regierungen Spaniens, Italiens und Frankreichs organi-
sieren hierzu eine Delegation nach Tunis. Alle beteiligten afrikanischen Länder
werden in der Errichtung notwendiger technischer Systeme für das „Seahorse
Mediterraneo Projekt“ unterstützt. Die Kosten können zu 100 Prozent vom
„Außengrenzenfonds“ der Europäischen Union übernommen werden. Auch aus
dem für afrikanische Länder bestimmten Programm „Europe Aid“, das eigent-
lich zur Armutsbekämpfung eingerichtet wurde, könnten Gelder fließen. An-
geblich wird der libysche Übergangsrat bald eine Ausschreibung für den Bau
eines Grenzüberwachungssystems veröffentlichen (DefenseNews, 22. Septem-
ber 2012). Offensichtlich will sich die EU zur Umsetzung der Maßnahmen
selbst in Nordafrika niederlassen. Unklar ist, wie das bereits im Mai letzten
Jahres eröffnete EU-Büro in Benghasi genutzt werden soll. Die libysche Regie-
rung soll sich im Gegenzug verpflichten, die mit der Durchsetzung beauftragten
„Partner“ mit materieller Hilfe und der Übernahme laufender Kosten für Büros
zu fördern. Auch eine „politische Unterstützung“ soll festgeschrieben werden.
Regelmäßige Treffen auf politischer wie technischer Ebene flankieren die An-
strengungen.

Zwar taucht in den Verhandlungen zur zivil-militärischen Zusammenarbeit hin
und wieder die Formulierung auf, die Maßnahmen müssten sich an Datenschutz
und Menschenrechten orientieren. Konkrete Forderungen oder Absichtserklä-
rungen fehlen allerdings. Im Gegenteil berichten Menschenrechtsorganisa-
tionen über regelrechte Hetzjagden (www.zeit.de/2011/37/Libyen-Reportage)
gegenüber Migranten aus zentralafrikanischen Ländern. Libyen verfügt über
kein Asylsystem, Flüchtlinge werden in staatlichen Gefängnissen festgehalten.
Immer wieder wird aus den Haftanstalten von schweren Misshandlungen und
Folterungen berichtet (z. B. Amnesty International, „Migranten in Libyen – Sie
behandeln uns nicht wie menschliche Wesen“, 18. September 2012).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Bereiche sollen von dem geplanten „Memorandum of Understand-
ing“ (MoU) mit Libyen erfasst werden?

a) Von wem wird das Abkommen aufseiten der EU und Libyens verhandelt,
und wer nahm an den Verhandlungsrunden teil?

b) In welchen Arbeitsgruppen oder Institutionen der EU wurde und wird der
Verhandlungsstand jeweils berichtet?

c) Welche Analysen oder Risikobewertungen lagen dem Abkommen zu-
grunde?

d) Wie hat sich die Bundesregierung in die Verhandlungen eingebracht und
positioniert?

2. Trifft es zu, dass das MoU die Einbindung Libyens in die Außen- und Ver-
teidigungspolitik der EU befördern soll?

3. Welche konkreten Maßnahmen sind im MoU gegen „organisierte Krimina-

lität“, „Schmuggel“ und „Terrorismus“ anvisiert?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11782

4. Inwieweit tangiert das MoU auch den Betrieb polizeilicher Datensammlun-
gen und den Austausch polizeilicher Informationen?

a) Wie ist es gemeint, wenn das MoU in seinem gegenwärtigen Entwurf
eine polizeiliche Fähigkeit zur „predictive risk assessment and analysis“
benennt?

b) Inwiefern soll das MoU helfen, den polizeilichen Datentausch mit EU-
Mitgliedstaaten oder Einrichtungen der EU zu befördern?

5. Inwieweit ist das heutige Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
in internationale Polizeistrukturen eingebunden?

a) Wie arbeiten polizeiliche EU-Einrichtungen (etwa Europol, FATF – Ar-
beitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen“, FRONTEX) bereits jetzt mit
Libyen zusammen?

b) Inwieweit werden seitens der EU-Agenturen mit Libyen auf polizeilicher
Ebene Daten ausgetauscht?

6. Inwieweit ist das „Politische und Sicherheitspolitische Komitee“ (PSK) mit
der polizeilichen oder militärischen Zusammenarbeit mit Libyen befasst?

a) Inwieweit ist der „Ständige Ausschuss des Rates für die innere Sicher-
heit“ (COSI) mit der polizeilichen oder militärischen Zusammenarbeit
mit Libyen befasst?

b) Inwieweit haben sich das COSI und das PSK über gemeinsame Maßnah-
men abgestimmt, und welche Entscheidungen wurden hierzu getroffen?

c) Welche Analysen oder Risikobewertungen lagen den Maßnahmen zu-
grunde?

7. Wie sollen die vom COSI und dem PSK verabredeten Operationen ausge-
führt werden?

a) Welche weiteren Akteure werden daran beteiligt?

b) Inwieweit sind Polizei- und Zollbehörden der EU bzw. ihrer Mitglied-
staaten sowie Libyens hierin eingebunden?

c) Welche „Gegenleistungen“ werden von Libyen im Rahmen der Abkom-
men bzw. verabredeten Operationen erwartet?

d) Inwieweit und mit welchem Ziel ist die EU-Grenzschutzagentur
FRONTEX in die Planung der Operationen involviert?

e) Welche weiteren Kapazitäten von FRONTEX sollen für die Operationen
genutzt werden?

8. Worum handelt es sich bei der „Fact Finding Mission“, die im November
2012 nach Libyen reiste?

a) Wer gehörte der „Fact Finding Mission“ an?

b) Trifft es zu, dass FRONTEX zu der „Fact Finding Mission“ eingeladen
wurde?

c) Falls ja, von wem, und mit welchem Hintergrund wurde die Einladung
ausgesprochen?

d) Welche Treffen der „Fact Finding Mission“ haben in Libyen oder andern-
orts mit welchen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern stattge-
funden?

e) Inwieweit trafen Angehörige der „Fact Finding Mission“ auch mit Ver-
treterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft oder Menschenrechts-

organisationen zusammen?

Drucksache 17/11782 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

f) Inwiefern soll die „Fact Finding Mission“ zum Vorbild für eine Ver-
schränkung von „innerer und äußerer Sicherheit“ werden (Defense-
News, 22. September 2012)?

9. Auf welche Art und Weise und mit welchen Kapazitäten soll Libyen in die
seeseitige Überwachung der EU-Außengrenzen eingebunden werden?

a) Inwiefern trifft es zu, dass Spanien und Italien als „Maßnahme 4“ der
„Schlussfolgerungen des Rates über 29 Maßnahmen zur Stärkung des
Schutzes der Außengrenzen und zur Bekämpfung der illegalen Einwan-
derung“ (Ratsdokument 6975/10) die land- und seeseitige Patrouillen an
den EU-Außengrenzen optimieren soll?

b) Welche Rolle spielt die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX innerhalb
der „Maßnahme 4“?

10. Wie soll Libyen in das von der spanischen Guardia Civil geführte „Sea-
horse Mediterraneo Projekt“ eingebunden werden?

a) Welche EU-Mitgliedstaaten nehmen am „Seahorse Mediterraneo Pro-
jekt“ teil?

b) Wann soll das „Seahorse Mediterraneo Projekt“ in Betrieb gehen?

c) Welche Kosten entstehen für die Errichtung des „Seahorse Mediterraneo
Projekt“, und wie werden diese übernommen?

11. Welche Aufgabe kommt im „Seahorse Mediterraneo Projekt“ den „Medi-
terranean Border Cooperation Centres“ (MEBOCC) zu?

a) Wer soll den MEBOCC angehören, und wie werden diese finanziert?

b) Inwieweit werden deutsche Behörden in den MEBOCC repräsentiert?

c) Inwieweit sind die MEBOCC als Schnittstellen für die spätere Einbet-
tung in das übergeordnete EU-Grenzüberwachungssystem EUROSUR
eingerichtet?

d) Inwiefern sollen in den MEBOCC auch Operationen der Grenzschutz-
agentur FRONTEX koordiniert werden?

12. Warum hat sich Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Mitarbeit
am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ entschlossen?

a) Auf welche Weise und mit welchem Personal soll Libyen im „Seahorse
Mediterraneo Projekt“ mitarbeiten?

b) Inwieweit ist im „Seahorse Mediterraneo Projekt“ auch der polizeiliche
Datentausch mit EU-Mitgliedstaaten vorgesehen?

c) Wie sollen „Drittstaaten“ hierin eingebunden werden?

d) Inwiefern ist für „Drittstaaten“ die Entsendung von „Verbindungsbeam-
ten“ in die MEBOCC vorgesehen?

13. Wie soll das „Seahorse Mediterraneo Projekt“ technisch umgesetzt werden?

a) Welche Aufklärungskapazitäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten sollen
hierfür genutzt werden?

b) Welche Aufklärungskapazitäten Libyens sollen hierfür genutzt werden?

14. Inwieweit sollen für das „Seahorse Mediterraneo Projekt“ neue Aufklä-
rungskapazitäten errichtet werden, und wie werden diese finanziert?

Wo sollen für das „Seahorse Mediterraneo Projekt“ sowohl innerhalb der EU
als auch in Libyen „Nationale Koordinierungszentren“ aufgebaut werden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11782

15. Inwiefern war oder ist die Teilnahme Algeriens, Ägyptens und Tunesiens
am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ vorgesehen?

a) Welche Gespräche haben hierzu stattgefunden, und wer war daran betei-
ligt?

b) Wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert, und welche An-
nahmen lagen dem zugrunde?

c) Aus welchem Grund haben die Länder Algerien, Ägypten und Tunesien
nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit im „Seahorse
Mediterraneo Projekt“ verweigert?

16. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Errichtung eines Grenz-
überwachungssystems in Algerien, das vom dortigen Verteidigungsministe-
rium ausgeschrieben wurde und 1,5 Mrd. Euro kosten soll (defenceWeb,
22. November 2012)?

a) Inwieweit soll das System in EUROSUR integriert werden?

b) Welche Gespräche haben hierzu stattgefunden, und wer war daran betei-
ligt?

c) Wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert, und welche An-
nahmen lagen dem zugrunde?

17. Inwiefern trifft es zu, dass vor allem gegenüber Tunesien der Druck zur
Teilnahme am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ erhöht werden soll?

Welchen Nutzen versprechen sich die Beteiligten des „Seahorse Mediterra-
neo Projekt“, der Rat der Europäischen Union bzw. die Europäische Kom-
mission davon?

18. Wie soll Tunesien praktisch zur Mitarbeit im „Seahorse Mediterraneo Pro-
jekt“ bewegt werden?

a) Welche Treffen oder Reisen haben hierzu in diesem Jahr stattgefunden,
und wer nahm nach Kenntnis der Bundesregierung daran teil?

b) Inwiefern hat sich auch die Bundesregierung gegenüber Tunesien dafür
eingesetzt, am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ teilzunehmen?

c) Trifft es zu, dass die Regierungen Spaniens, Italiens und Frankreichs
hierzu eine Delegation nach Tunis organisiert haben, und welche weite-
ren Details sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

d) Mit welchen Gesprächspartnern wurde die Teilnahme am „Seahorse
Mediterraneo Projekt“ im Rahmen der Delegationsreise erörtert?

e) Inwiefern waren in die gesamten Überlegungen oder Verhandlungen zur
Teilnahme Tunesiens am „Seahorse Mediterraneo Projekt“ auch tunesi-
sche Organisationen der Zivilgesellschaft direkt oder indirekt eingebun-
den?

19. Inwiefern beinhaltet das am 19. November 2012 unterzeichnete Abkom-
men einer „privilegierten Partnerschaft“ der EU und Tunesiens Absichts-
erklärungen oder Verabredungen hinsichtlich einer Zusammenarbeit zur
Verhinderung unerwünschter Migration in die EU?

20. Wie werden etwaige beteiligte afrikanische Länder in der Errichtung not-
wendiger technischer Systeme für das „Seahorse Mediterraneo Projekt“ un-
terstützt?

a) Welche Fonds der Europäischen Union sollen hierfür genutzt werden?

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b) Inwiefern trifft es zu, dass auch das für afrikanische Länder bestimmte
Programm „Europe Aid“, das eigentlich zur Armutsbekämpfung einge-
richtet wurde, genutzt werden kann?

21. Welche Länder sind mit welchen Kapazitäten und Einrichtungen am „Sea-
horse Atlantic Projekt“ beteiligt?

a) Wann und auf welche Weise soll das „Seahorse Atlantic Projekt“ in
EUROSUR eingebunden werden?

b) Welche Rolle kommt den Ländern Mauretanien, Marokko, Senegal,
Gambia, Guinea Bissau und den Kap Verden nach Einbindung des „Sea-
horse Atlantic Projekt“ in EUROSUR zu?

c) Wie werden die Länder organisatorisch und technisch an EUROSUR be-
teiligt?

22. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur „EUROSUR Ana-
lysis Layer User Group“ mitteilen?

a) Wie kam es zur Gründung der Gruppe, und wer gehört ihr an?

b) Welche Aufgabe hat die Gruppe, und womit befasst sie sich?

23. Inwieweit koordinieren sich die Netzwerke zur seeseitigen Grenzüberwa-
chung „Baltic Sea Region Border Control Cooperation“ (BSRBCC) und
„Black Sea Littoral States Border/Coast Guard Cooperation Forum“
(BSCF) mit dem „Seahorse Atlantic Projekt“ bzw. dem „Seahorse Medi-
terraneo Projekt“?

Welche gemeinsamen Treffen haben in den letzten drei Jahren stattgefun-
den?

24. Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen Tunesiens und Libyens
bekannt, eigene Grenzüberwachungssysteme aufzubauen?

a) Welche Details sind der Bundesregierung zur Ausschreibung einer sen-
sorgestützten Grenzsicherungsanlage durch die libysche Übergangs-
regierung bekannt (DefenseNews, 22. September 2012)?

b) Welche Verhandlungen haben hierzu nach Kenntnis der Bundesregie-
rung stattgefunden, und wer war daran beteiligt?

c) Trifft es zu, dass an den Vorverhandlungen die britische, französische
und italienische Regierung beteiligt waren?

25. Inwieweit soll das libysche Grenzüberwachungssystem in die oben genann-
ten Vorhaben oder Missionen integriert werden, die seitens der EU mit
Libyen verabredet werden?

a) Inwieweit soll das Grenzüberwachungssystem auch NATO-Aufklä-
rungskapazitäten (NATO: North Atlantic Treaty Organization) einbin-
den bzw. dorthin Informationen liefern?

b) Auf welche Art und Weise sind libysche polizeiliche oder militärische
Aufklärungskapazitäten in den NATO-Militärstützpunkt Sigonella auf
Sizilien integriert, wo die USA seit 2008 die Langstrecken-Drohnen
„Global Hawk“ stationiert haben?

26. Wozu unterhält die EU ein im Mai letzten Jahres eröffnetes EU-Büro in
Benghasi?

a) Inwieweit ist das Büro mit den oben genannten Vorhaben oder Missio-
nen befasst?

b) Welche weiteren Räume oder sonstige Infrastruktur soll im Rahmen der

oben genannten Vorhaben oder Missionen eingerichtet werden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11782

c) Inwieweit soll die libysche Regierung verpflichtet oder angehalten wer-
den, die mit der Durchsetzung oben genannten Vorhaben oder Missionen
beauftragten „Partner“ mit materieller Hilfe und der Übernahme laufen-
der Kosten für Büros zu fördern?

d) Auf welche Art und Weise soll Libyen eine „politische Unterstützung“
zusichern?

27. Inwieweit sehen die oben genannten Vorhaben oder Missionen vor, dass
sich die Maßnahmen an Datenschutz und Menschenrechten orientieren?

a) Welche konkrete Forderungen oder Absichtserklärungen wurden hierfür
verabredet?

b) Wie sollen diese von Libyen umgesetzt werden, und welcher Zeitrah-
men ist hierfür anvisiert?

c) Inwieweit wurden hierfür libysche Organisationen der Zivilgesellschaft
eingebunden, und welche Zusicherungen wurden ihnen gegenüber ge-
macht?

d) Wie werden libysche Organisationen der Zivilgesellschaft zur Kontrolle
oder Evaluation der oben genannten Vorhaben oder Missionen einge-
bunden?

28. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Bericht von Amnesty International „Migranten in Libyen – Sie
behandeln uns nicht wie menschliche Wesen“ vom 18. September 2012
(www.amnesty.de/2012/9/20/migranten-libyen-sie-behandeln-uns-nicht-wie-
menschliche-wesen)?

a) Inwiefern ist die libysche Regierung nach Kenntnis der Bundesregie-
rung zur stärkeren Umsetzung von Menschen- und Bürgerrechten in die-
sem Jahr tätig geworden?

b) Was ist der Bundesregierung über Misshandlungen und Folterungen in
libyschen Haftanstalten bekannt?

Berlin, den 3. Dezember 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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