BT-Drucksache 17/11764

Haftungsrechtliche Prüfung der Verantwortlichkeiten für die Terminverschiebungen beim geplanten Berliner Flughafen Berlin Brandenburg

Vom 30. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11764
17. Wahlperiode 30. 11. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn, Renate Künast, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie
Wilms, Cornelia Behm, Lisa Paus, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Haftungsrechtliche Prüfung der Verantwortlichkeiten für die
Terminverschiebungen beim geplanten Berliner Flughafen Berlin Brandenburg

Der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH) hat in
seiner Sitzung am 1. November 2012 eine haftungsrechtliche Prüfung gegen den
bereits entlassenen ehemaligen Technischen Geschäftsführer der FBB GmbH,
Dr. Manfred Körtgen, und den noch amtierenden Sprecher der Geschäftsfüh-
rung, Prof. Dr. Rainer Schwarz, beschlossen.

Der Vorwurf gegen die Geschäftsführung durch eine vom Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingesetzte SoKo BER (SoKo = Sonder-
kommission) lautet, dass Prof. Dr. Rainer Schwarz den Aufsichtsrat spätestens
in der Sitzung am 20. April 2012 über die von der Beratungsgesellschaft
McKinsey & Company, Inc. in zwei Schreiben vom 15. März 2012 und vom
13. April 2012 geäußerten erheblichen Bedenken gegen die Inbetriebnahme am
3. Juni 2012 hätte unterrichten müssen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Rechtsanwaltskanzlei und welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
wurden mit den haftungsrechtlichen Prüfungen gegen Prof. Dr. Rainer
Schwarz und Dr. Manfred Körtgen beauftragt?

2. Inwieweit trifft es zu, dass die Beauftragung durch die Geschäftsführung der
Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH und damit durch Prof. Dr. Rainer
Schwarz selbst erfolgt?

3. Welche Fragen sollen die Rechtsanwaltskanzlei und die Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft beantworten, und wer hat diese Fragen formuliert?

4. Wann erfolgte die Beauftragung, und wann sollen die Ergebnisse vorliegen?

5. Wann wird der Aufsichtsrat voraussichtlich über die Ergebnisse der Prüfung
entscheiden?

6. Inwieweit umfasst diese Prüfung auch eine Befragung von Dr. Manred
Körtgen hinsichtlich der Frage, wann und in welchem Umfang er den Spre-

cher der Geschäftsführung, Prof. Dr. Rainer Schwarz, über Risiken der Inbe-
triebnahme zum 3. Juni 2012 informiert hat?

Falls nein, hat die SoKo BER des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung eine solche Befragung vorgenommen, oder plant sie dies?

Drucksache 17/11764 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Welche Zuständigkeiten wurden Prof. Dr. Rainer Schwarz bisher durch den
Aufsichtsrat entzogen, und inwieweit hat dies Auswirkungen auf die Höhe
seines Gehalts?

8. Wann wurde Prof. Dr. Rainer Schwarz von der SoKo BER mit dem Inhalt
des ersten Schreibens von McKinsey vom 15. März 2012 konfrontiert, und
wie hat er sich dazu geäußert?

9. Trifft es zu, dass Mitarbeiter der SoKo BER Prof. Dr. Rainer Schwarz mehr-
fach aufgefordert haben, die Schreiben von McKinsey offiziell zuzuleiten
und Prof. Dr. Rainer Schwarz dies zunächst verweigerte?

10. Trifft die von Prof. Dr. Rainer Schwarz in einem Interview mit der „Frank-
furter Allgemeinen Zeitung“ vom 25. Oktober 2012 geäußerte Behauptung
bezüglich des Inhalts eines McKinsey-Schreibens vom 13. April 2012 zu,
„dass wir den geplanten Termin am 3. Juni schaffen können, wenn wir an
einer Reihe von Punkten hart arbeiten.“ ?

11. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Ansicht von Prof. Dr. Rainer
Schwarz, die Verschiebung der Eröffnung am 3. Juni 2012 sei allein auf die
Nichtgenehmigung des Brandschutzkonzepts zurückzuführen, nicht aber
auf Probleme im Probebetrieb?

12. Besteht für den Bund – unabhängig vom Ausgang der haftungsrechtlichen
Prüfung – vor dem Hintergrund seines Umgangs mit den McKinsey-Briefen
noch eine Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Prof. Dr.
Rainer Schwarz?

13. Hat es ein Gespräch der Staatsekretäre im Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung Rainer Bomba und Michael Odenwald mit dem
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer,
über die Frage eines Antrags des Bundes auf Entlassung von Prof. Dr. Rainer
Schwarz gegeben, und wenn ja, was war Ergebnis dieses Gesprächs?

14. Inwieweit wurde die Position zu einem möglichen Entlassungsantrag zwi-
schen den beiden vom Bund entsandten Aufsichtsräten Staatssekretär Rainer
Bomba und Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Werner
Gatzer abgestimmt, und was war Ergebnis dieser Abstimmung?

15. Hat es im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung vom 1. November 2012 ein Ge-
spräch zwischen den Vertretern der Anteilseigner über die Frage einer Ent-
lassung von Prof. Dr. Rainer Schwarz gegeben?

Falls ja, wer war daran beteiligt, und welche Positionen wurden von wem
vertreten?

16. Trifft es zu, dass der Staatssekretär Rainer Bomba, Prof. Dr. Rainer Schwarz
in der Aufsichtsratssitzung vom 1. November 2012 aufgefordert hat, von
sich aus Konsequenzen zu ziehen und dieser das ablehnte?

17. Inwieweit teilt die Bundesregierung die in einem gemeinsamen Antrag von
CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Brandenburg (Druck-
sache 5/6276) formulierte Forderung, Prof. Dr. Rainer Schwarz zu entlas-
sen?

Berlin, den 30. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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