BT-Drucksache 17/11761

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Nadine Schön (St. Wendel), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Miriam Gruß, Nicole Bracht-Bendt, Florian Bernschneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 17/8879 - Geschlechtergerechtigkeit im Lebensverlauf b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Christel Humme, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/6466 - Zeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilen - Partnerschaftlichkeit stärken c) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 17/6240 - Geschlechtergerechtigkeit im Lebensverlauf

Vom 30. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11761
17. Wahlperiode 30. 11. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Nadine
Schön (St. Wendel), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Miriam Gruß, Nicole Bracht-Bendt, Florian
Bernschneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/8879 –

Geschlechtergerechtigkeit im Lebensverlauf

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Christel Humme, Petra Crone,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6466 –

Zeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilen – Partnerschaftlichkeit
stärken

c) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 17/6240 –

Erster Gleichstellungsbericht

Neue Wege – Gleiche Chancen
Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf

A. Problem

Grundlage des Ersten Gleichstellungsberichtes ist der Koalitionsvertrag zwi-
schen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005. Darin wurde vereinbart,
einmal pro Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und

Männern vorzulegen. Die Bundesregierung berief am 23. Juni 2008 eine inter-
disziplinär zusammengesetzte Sachverständigenkommission zuerst unter der
Leitung von Prof. Dr. Marion Schick ein. Ab April 2010 hatte die Leitung Prof.
Dr. Ute Klammer inne. Der Erste Gleichstellungsbericht wurde als Pendant zum
Siebten Familienbericht erarbeitet, um eine abgestimmte Familien- und Gleich-
stellungspolitik zu ermöglichen. Die Kommission hat den Bericht am 25. Januar

Drucksache 17/11761 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2011 dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) übergeben. Die Bundesregierung leitete ihn zusammen mit ihrer
Stellungnahme am 15. Juni 2011 dem Deutschen Bundestag zu.

Der Erste Gleichstellungsbericht setzt sich unter dem Thema „Neue Wege –
Gleiche Chancen, Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“
auftragsgemäß mit der Erarbeitung des politischen Handlungsbedarfs für die
Gleichstellung von Männern und Frauen in den unterschiedlichen Lebensphasen
auseinander. Dieser Thematik widmen sich auch die Anträge der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/8879 und der Fraktion der SPD auf
Drucksache 17/6466.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP fordern in ihrem Antrag auf Drucksache
17/8879 unter anderem, einen Rahmenplan zur gleichberechtigten Teilhabe von
Frauen und Männern in allen Phasen des Lebensverlaufs unter Auswertung des
Ersten Gleichstellungsberichts vorzulegen. Rahmenbedingungen sollen so ver-
ändert werden, dass Fehlanreize zur Überbewertung kurzfristiger Vorteile zulas-
ten langfristiger Nachteile im Geschlechterverhältnis abgebaut werden. Insbe-
sondere soll für Frauen und Männer eine eigene und zufriedenstellende Alters-
sicherung ermöglicht werden. Der Antrag spricht sich entschieden gegen eine
auf Grund des Geschlechts bestehende Ungleichbezahlung bei den Arbeitsent-
gelten aus. Die Bundesregierung wird des Weiteren aufgefordert, Handlungs-
möglichkeiten zu erarbeiten, die die Unterrepräsentanz von Frauen in Top-Füh-
rungspositionen überwinden helfen sowie zukünftig in jeder Legislaturperiode
einen Gleichstellungsbericht vorzulegen und unverzüglich mit den Arbeiten für
den zweiten Bericht zu beginnen.

Die Fraktion der SPD fordert in ihrem Antrag auf Drucksache 17/6466 die Bun-
desregierung unter anderem auf, ein umfassendes Konzept für Arbeitszeit-
modelle vorzulegen, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter
Berücksichtigung lebenslauforientierter Zeitbedürfnisse ermöglichen, sowie die
Vorschläge der Sachverständigenkommission des Ersten Gleichstellungsbe-
richts zu prüfen, umzusetzen und bis Ende des Jahres 2012 darüber zu berichten.
Des Weiteren wird eine geschlechtergerechte Arbeitsmarktpolitik gefordert, die
unter anderem die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindest-
lohns und die Durchsetzung der Entgeltgleichheit für Frauen und Männer be-
inhaltet. Neben der Einrichtung eines Runden Tisches der Sozialpartner zur Er-
arbeitung eines Konzepts zur Wochenarbeitszeit sollen Arbeitszeitmodelle
gesetzlich verankert werden, die einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit
(insbesondere für geschlechtergerechte Modelle wie die der „großen Teilzeit“
von 30 Stunden) und dessen verbesserte Durchsetzbarkeit ermöglichen. Die ein-
zelnen Komponenten des Elterngeldes sollen partnerschaftlicher ausgestaltet
werden, das Pflegezeitgesetz soll weiterentwickelt, ein erneuter Krippengipfel
einberufen und ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt werden.
Schließlich soll das Ehegattensplitting durch eine Individualbesteuerung ersetzt
werden.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/8879 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11761

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6466 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 17/6240.

C. Alternativen

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8879 und Annahme des Antrags auf
Drucksache 17/6466.

D. Weitere Kosten

Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/11761 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/8879 anzunehmen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/6466 abzulehnen,

c) die Unterrichtung auf Drucksache 17/6240 zur Kenntnis zu nehmen.

Berlin, den 24. Oktober 2012

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sibylle Laurischk
Vorsitzende

Nadine Schön (St. Wendel)
Berichterstatterin

Caren Marks
Berichterstatterin

Nicole Bracht-Bendt
Berichterstatterin

Heidrun Dittrich
Berichterstatterin

Monika Lazar
Berichterstatterin

bar Bezug auf den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundes-

regierung und bewertet ihn als richtungsweisend, da er die
gleichstellungspolitischen Erfordernisse in Deutschland sys-
tematisch aufarbeite und insbesondere neben dem Siebten
Familienbericht eines der ersten offiziellen Dokumente dar-
stelle, das auf der Grundlage des Lebensverlaufsansatzes er-

– die Ursachen der sich im Lebensverlauf verbreiternden
Entgeltunterschiede zu erforschen und die Bereiche mit
Handlungsbedarf zu identifizieren;

– Programme fortzusetzen, weiterzuentwickeln und zu
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11761

Bericht der Abgeordneten Nadine Schön (St. Wendel), Caren Marks, Nicole
Bracht-Bendt, Heidrun Dittrich und Monika Lazar

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Antrag auf Drucksache 17/8879 wurde in der 165. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 8. März 2012 dem Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur feder-
führenden Beratung und dem Rechtsausschuss, dem Finanz-
ausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie und dem Ausschuss für Arbeit
und Soziales zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 17/6466 wurde in der 120. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 7. Juli 2011 dem Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur feder-
führenden Beratung und dem Finanzausschuss, dem Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss für
Arbeit und Soziales und dem Ausschuss für Gesundheit zur
Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe c

Die Unterrichtung auf Drucksache 17/6240 wurde in der
165. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. März 2012
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur federführenden Beratung und dem Innenausschuss, dem
Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales
und dem Ausschuss für Gesundheit zur Mitberatung über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

In dem Antrag auf Drucksache 17/8879 stellen die Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP fest, dass mehr als 60 Jahre
nach der Aufnahme des uneingeschränkten Gleichberechti-
gungsgrundsatzes in das Grundgesetz die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen in allen Etappen des Lebensverlaufs
noch immer keineswegs selbstverständlich gewährleistet sei.
Frauen stiegen weitaus seltener als Männer in Führungsposi-
tionen auf, unterbrächen ihr Berufsleben weitaus häufiger als
Männer, um sich um Kinder oder um pflegebedürftige Ange-
hörige zu kümmern und nähmen damit auch dauerhafte Ein-
kommenseinbußen für sich in Kauf. Für Männer bedeute der
Fortbestand der tradierten Geschlechterrollenerwartungen
einen Verzicht auf Verwirklichungschancen und Gestal-
tungsfreiheiten im Lebensverlauf. Allerdings sei in den letz-
ten Jahren bei jungen Männern eine Veränderung des Rollen-
verständnisses zu beobachten. Der Antrag nimmt unmittel-

Knotenpunkten im Lebensverlauf Chancen und Risiken
noch immer ungleich auf die Geschlechter verteilt seien: Be-
rufliche Verwirklichungschancen würden in erster Linie den
Männern zugebilligt, Sorgeaufgaben fielen zumeist den
Frauen zu. Diese Verteilung stelle eine Verschwendung ge-
sellschaftlicher und wirtschaftlicher Ressourcen dar und ent-
spreche nicht dem Bild einer Chancengesellschaft. Daher
werde das dem Ersten Gleichstellungsbericht zugrunde lie-
gende Leitbild unterstützt, das darauf abziele, Wahlmöglich-
keiten und Gestaltungsfreiheit im Lebensverlauf für Frauen
und Männer gleichermaßen zu öffnen, ohne die Risiken und
Nachteile geschlechtshierarchisch ungleich zu verteilen, wie
sich dies heute noch insbesondere bei der Alterssicherung
von Frauen zeige.

Der Erste Gleichstellungsbericht mache deutlich, dass eine
neue Schwelle erreicht sei, dass Chancengleichheit für
Frauen und Männer nicht mehr als Querschnitts-, sondern als
Längsschnittaufgabe zu betrachten sei.

Der Antrag bewertet die gleichstellungspolitischen Maßnah-
men der letzten 25 Jahre als Erfolge, wie z. B. die Anerken-
nung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Ren-
tenversicherung, das Zweite Gleichstellungsgesetz von 1994
mit den Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung
am Arbeitsplatz und der verbesserten Vertretung von Frauen
in Gremien des Bundes, den Rechtsanspruch auf einen Kin-
dergartenplatz für Kinder ab Vollendung des dritten Lebens-
jahres, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und das
Kinderförderungsgesetz, das bessere Voraussetzungen für
eine gleichberechtigte Aufteilung der Erziehungsaufgaben
zwischen Müttern und Vätern geschaffen habe.

Nach dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
soll die Bundesregierung im Rahmen ihrer zur Verfügung
stehenden Mittel aufgefordert werden,

– auf der Grundlage des Ersten Gleichstellungsberichtes ei-
nen Rahmenplan zur gleichberechtigten Teilhabe von
Frauen und Männern in allen Phasen des Lebensverlaufs
vorzulegen;

– Schwerpunktthemen der Gleichstellungspolitik mit wei-
chenstellender Bedeutung im Lebenslauf von Frauen und
Männern zu benennen und Rahmenbedingungen so zu
verändern, dass Fehlanreize zulasten langfristiger Nach-
teile im Geschlechterverhältnis abgebaut würden;

– zeitnah Maßnahmen umzusetzen, die Geschlechterunge-
rechtigkeiten im Lebensverlauf abbauten, insbesondere
um Frauen und Männern eine eigene und zufriedenstel-
lende Alterssicherung zu ermöglichen;
arbeitet worden sei und einen Ansatz für eine konsistente Le-
bensverlaufspolitik biete. Der Bericht zeige, dass an den

evaluieren, die das Berufswahlspektrum von Jungen und
Mädchen verbreiterten (z. B. Girls’ Day, Boys’ Day);

Drucksache 17/11761 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– konkrete Handlungsmöglichkeiten umzusetzen, die die
Unterrepräsentanz von Frauen in Top-Führungspositio-
nen überwänden;

– den Public Corporate Governance Kodex mit Blick auf
die Standards des Deutschen Corporate Governance Ko-
dex zu aktualisieren;

– das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ für
Frauen nach einer familienbedingten Erwerbsunterbre-
chung weiter voranzutreiben;

– in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht
vorzulegen und mit den Vorbereitungen für den Zweiten
Gleichstellungsbericht unmittelbar zu beginnen und

– die Zeitsouveränität von Frauen und Männern nach deren
Bedürfnissen im Lebensverlauf zu stärken, z. B. durch
Förderung flexibler Arbeitszeiten statt überkommener
„Anwesenheitskulturen“.

Zu Buchstabe b

Der Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/6466
führt aus, dass die sogenannte Rush Hour des Lebens den
Menschen immer mehr abverlange bei zunehmend unglei-
cher Verteilung von Zeitressourcen. Die Zeitbedürfnisse gin-
gen gegenwärtig erkennbar mit Zeitkonflikten einher. Dabei
seien Familien- und Erwerbsarbeit, bezahlte und unbezahlte
Arbeit in Deutschland zwischen den Geschlechtern un-
gleichmäßig verteilt, wobei überwiegend Frauen unbezahlte
Arbeit übernähmen. Frauen wie Männer wünschten sich aber
eine gerechte und partnerschaftliche Teilung der Aufgaben
sowohl in der Familie als auch in der Arbeitswelt. Einen
wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung und zur geschlech-
tergerechten Zeitverteilung könne ein flächendeckender ge-
setzlicher Mindestlohn leisten. Auch müsse der Gesetzgeber
Regelungen treffen, um die vorhandene Lohnungleichheit
zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. Zur besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit zur partner-
schaftlicheren Verteilung von Zeitressourcen müsse eine ge-
samtgesellschaftliche Debatte über die Wochenarbeitszeit
geführt werden. Dabei müsse das Ziel die Entwicklung part-
nerschaftlicher Arbeitszeitmodelle sein. Um es zu erreichen,
seien die Flexibilität der Unternehmen, aber auch konkrete
Vorgaben des Gesetzgebers gefragt. Die „Charta für fami-
lienbewusste Arbeitszeiten“ sei nicht zielführend, da schon
in der Vergangenheit deutlich geworden sei, dass auf der Basis
von Freiwilligkeit der Unternehmen keine Veränderungen er-
zielt worden seien. Wichtig sei eine neue Arbeitskultur, die
mehr auf die erzielten Ergebnisse setze als auf die Präsenz
der Beschäftigten. Führungspositionen müssten auch Be-
schäftigten mit reduzierter Arbeitszeit offenstehen. Auch bei
der tariflichen Gestaltung der Arbeitszeit müssten Familien-
interessen und Zeitpolitik stärker berücksichtigt werden.

Das Elterngeld habe einen Beitrag zu einer besseren Verein-
barkeit von Familie und Beruf geleistet, wobei dieses noch
stärker partnerschaftlich ausgestaltet werden sollte. Zwin-
gend erforderlich sei auch der flächendeckende Ausbau der
Kinderbetreuung, sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch
der Flexibilität der Angebote. Dabei sei ein Rechtsanspruch
auf Ganztagsbetreuung gesetzlich zu verankern.

Ein Beitrag zur geschlechtergerechten Verantwortung und

Das Ehegattensplitting im deutschen Steuerrecht müsse hin
zu einer Individualbesteuerung geschlechtergerecht umge-
staltet werden. Dabei seien allerdings Vertrauensschutzrege-
lungen zu berücksichtigen.

Mit dem Antrag der Fraktion der SPD soll die Bundesregie-
rung aufgefordert werden,

– ein umfassendes Konzept für Arbeitszeitmodelle vorzu-
legen, die mehr Partnerschaftlichkeit ermöglichten;

– die Vorschläge der Sachverständigenkommission zum
Ersten Gleichstellungsbericht umzusetzen und bis spätes-
tens Ende 2012 dem Deutschen Bundestag einen Bericht
über den Stand der Umsetzung vorzulegen;

– eine geschlechtergerechte Arbeitspolitik zu betreiben
u. a. durch die Einführung eines flächendeckenden ge-
setzlichen Mindestlohns und die Durchsetzung der Ent-
geltgleichheit für Männer und Frauen;

– mit den Sozialpartnern ein neues Konzept zur Wochenar-
beitszeit in Deutschland zu erarbeiten;

– Arbeitszeitmodelle gesetzlich zu verankern, die einen
Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit vorsähen, die eine
verbesserte Durchsetzbarkeit geschlechtergerechter Teil-
zeitmodelle wie z. B. eine „große Teilzeit“ (30 Stunden)
enthielten;

– Vorgaben für Arbeitszeitkonten einzuführen und kon-
krete Anreizsysteme für Betriebe zu entwickeln, die
kurzzeitige Arbeitsunterbrechungen (für Pflege und Be-
treuung) ermöglichten bzw. Optionszeiten und Flexibili-
sierungsmodelle sowie Lebensarbeitszeitkonten;

– die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 beschlossenen
Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
rückgängig zu machen und das Elterngeld in seinen ein-
zelnen Komponenten partnerschaftlicher auszugestalten;

– im Pflegegesetz einen zehntägigen bezahlten Freistel-
lungsanspruch für die Organisation von Pflege zu veran-
kern;

– zeitnah einen erneuten Krippengipfel einzuberufen;

– den Kommunen den finanziellen Spielraum zu geben, um
eine abgestimmte Zeitpolitik, insbesondere hinsichtlich
Öffnungszeiten von sozialen Einrichtungen und Behör-
den, zu ermöglichen;

– sich bei den Ländern für eine beitragsfreie und auf die
Arbeitszeiten der Eltern zugeschnittene Kinderbetreuung
einzusetzen und einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbe-
treuung gesetzlich zu verankern sowie

– das Ehegattensplittung hin zu einer Individualbesteue-
rung zu reformieren.

Zu Buchstabe c

Der Erste Gleichstellungsbericht hat das Thema „Neue
Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und
Männern im Lebenslauf“.

Die zu diesem Thema berufene Sachverständigenkommis-
sion konzentriert sich in ihrem Bericht auf entscheidende
Kernthemen. So stehen im Zentrum die Themen der Gleich-
stellung in der Bildung und im Erwerbsleben, da diese nach
Übernahme von familiärer Pflege könne durch eine Lohner-
satzleistung für Pflegende geleistet werden.

Auffassung der Kommission die Erwerbs- und Lebensver-
läufe von Frauen und Männern entscheidend prägten. Sie

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11761

seien auch wichtige Schlüssel für die Teilhabe in anderen ge-
sellschaftlichen Bereichen. Damit eng verbunden seien die
Rollenbilder im Recht, die Zeitverwendung von Männern
und Frauen im Spannungsfeld von Erwerbs- und Sorgearbeit
sowie die soziale Sicherung im Alter, die die ungleichen
Chancen vor allem im Erwerbsbereich über den Lebensver-
lauf bilanzierten. Als weitere Konsequenz der Schwerpunkt-
setzung des Berichts wird in einigen Abschnitten die Rollen-
konstellation in Ehe und Familie mit Kindern in den Vorder-
grund gestellt sowie eine stärkere Fokussierung auf Frauen,
da im Erwerbsleben die Verwirklichungschancen vor allem
von Frauen eingeschränkt seien. Die Sachverständigenkom-
mission hält die Etablierung eines nationalen Berichtswe-
sens für die Gleichstellungspolitik für unerlässlich.

Das Ergebnis der Analyse zeige, dass es der Gleichstellungs-
politik in Deutschland unter dem Fokus Lebensverlaufsper-
spektive trotz erheblicher Fortschritte in den letzten Jahren
an einem gemeinsamen Leitbild mangele. Der Mangel an
Konsistenz führe dazu, dass gleichzeitig Anreize für ganz
unterschiedliche Lebensmodelle gesetzt würden oder dass
die Unterstützung in der einen Lebensphase in der nächsten
abbreche oder in eine andere Richtung weise. Dies zeige sich
zum Beispiel in folgenden Bereichen:

– vorschulische Erziehung werde als zentrales Instrument
der Verringerung sozialer Ungleichheiten gefördert,
gleichzeitig würden aber für sozial schwache Familien
attraktive Anreize gesetzt, ihre Kinder nicht an der vor-
schulischen Erziehung teilnehmen zu lassen;

– Frauen würden besser ausgebildet als je zuvor, aber ihre
Potentiale im Beschäftigungssystem nicht ausreichend
genutzt;

– der Verknappung des Arbeitsangebots solle durch eine
längere Lebensarbeitszeit begegnet werden, gleichzeitig
würden aber im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht starke
Anreize zur Begrenzung des Arbeitsangebots für Frauen
gesetzt;

– nach Abschluss der Elterngeldphase seien weder Kinder-
betreuung noch flexible Arbeitszeiten garantiert und nach
einer Teilzeitarbeit gebe es keine adäquaten Rückkehr-
rechte auf Vollzeit;

– für verheiratete Paare, in denen ein Partner ein gutes Er-
werbseinkommen erwirtschafte, würden Anreize für die
Wahl eines Allein- oder Zuverdienermodells gesetzt. Bei
Arbeitslosigkeit gelte hingegen im Bereich des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch die Erwartung einer vollum-
fänglichen Erwerbsbeteiligung aller Erwerbsfähigen in
der Bedarfsgemeinschaft.

Angesichts solcher Brüche müsse man feststellen, dass bei
der Gleichstellungspolitik in Deutschland unter Lebensver-
laufsperspektive bislang kein konsistenter Politikansatz zu
erkennen sei. Darüber hinaus werde Gleichstellung häufig
nur als Kostenfaktor gesehen und übersehen, welch hohes
wirtschaftliches Potential in einer Gleichstellung der Ge-
schlechter liege. Die Kosten der Nichtgleichstellung über-
stiegen die der Gleichstellung bei Weitem.

Bei der Entwicklung einer konsistenten Lebenslaufpolitik
sollten nach Ansicht der Kommission die Erfahrungen aus

ihrer ausgebauten Dienstleistungsinfrastruktur einbezogen
werden.

Die Kommission hält eine konsistente Gleichstellungspolitik
über den Lebensverlauf für notwendig, die von einem Leit-
bild gleicher Verwirklichungschancen von Männern und
Frauen im Bildungs- und Beschäftigungssystem ausgehe,
aber auch Raum lasse für gesellschaftlich notwendige unbe-
zahlte Sorgearbeit, Bildungsphasen und Eigenzeit, die Wahl-
möglichkeiten biete für unterschiedliche Präferenzen und in
unterschiedlichen Lebensphasen, die aber gleichzeitig si-
cherstelle, dass Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit für
gesellschaftlich anerkannte Tätigkeiten wie zum Beispiel
Sorgearbeit langfristig nicht zu Nachteilen führten.

Im Einzelnen gibt der Bericht Empfehlungen für die folgen-
den Handlungsfelder:

– die Rollenbilder müssten modernisiert und das Recht am
Leitbild der Gleichberechtigung konsistent ausgerichtet
werden;

– im Bildungsbereich sollten Abwärtsspiralen verhindert
und Wahlmöglichkeiten in allen Lebensphasen gefördert
werden;

– im Erwerbsleben gelte es, Fehlanreize zu beseitigen so-
wie Entgeltgleichheit und Aufstiegschancen zu schaffen;

– bei der Zeitverwendung müsse Flexibilität ermöglicht
und es müssten unterschiedliche Formen von Arbeit ge-
stärkt werden;

– die Honorierung von Pflegearbeit müsse verbessert und
Alterssicherung armutsfest gemacht werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2012
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags auf
Drucksache 17/8879 empfohlen.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Novem-
ber 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme
des Antrags auf Drucksache 17/8879 empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. No-
vember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme
des Antrags auf Drucksache 17/8879 empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner Sitzung am 23. Mai 2012 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme des Antrags auf Drucksache 17/8879 empfoh-
len.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung
am 28. November 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
den Niederlanden und Belgien mit lebensverlaufsbezogenen
Politikansätzen, aber auch den skandinavischen Ländern mit

DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme des Antrags auf Drucksache 17/8879 empfohlen.

Drucksache 17/11761 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Novem-
ber 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/6466 empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner Sitzung am 23. Mai 2012 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6466 emp-
fohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sit-
zung am 28. November 2012 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6466 emp-
fohlen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner Sitzung am
28. November 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6466 empfohlen.

Zu Buchstabe c

Der Innenausschuss und der Rechtsausschuss haben je-
weils in ihren Sitzungen am 23. Mai 2012 einvernehmlich
die Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 17/
6240 empfohlen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales
und der Ausschuss für Gesundheit haben jeweils in ihren
Sitzungen am 28. November 2012 ebenfalls einvernehmlich
die Kenntnisnahme empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

1. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlagen in seiner 81. Sitzung am 28. November
2012 abschließend beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Antrags auf Drucksache 17/
8879. Außerdem empfiehlt er mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/6466. Schließ-
lich empfiehlt der Ausschuss einvernehmlich, die Unterrich-
tung auf Drucksache 17/6240 zur Kenntnis zu nehmen.

2. Inhalt der Ausschussberatungen

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
in seiner 76. Sitzung am 15. Oktober 2012 eine öffentliche
Anhörung durchgeführt, zu deren Vorbereitung den Sachver-
ständigen folgender Fragenkatalog übermittelt worden war:

„Fragenkatalog für die öffentliche Anhörung zum Thema
‚Gleichstellung der Geschlechter‘:

lungsbericht der Bundesregierung sind Ihrer Meinung
nach sofort bzw. vordringlich in politisches Handeln um-
zusetzen und mit welchen Wirkungen und mit welchen
Ergebnissen wäre dann entsprechend zu rechnen?

2. Was halten Sie von der im Gutachten verwandten Le-
bensverlaufsperspektive? Welche Rolle kann sie im Hin-
blick auf die Analyse und die Herstellung von gleichen
,Verwirklichungschancen‘ für Frauen und Männer spie-
len?

3. Im Gutachten wird das Fehlen eines konsistenten Leit-
bildes in der deutschen Gleichstellungspolitik kritisiert –
wie müsste ein solches Leitbild Ihrer Meinung nach aus-
sehen?

4. Der Erste Gleichstellungsbericht konstatiert im Kapitel 3,
dass die Rollenbilder und -zuweisungen der Geschlech-
ter sowohl in der Arbeitswelt als auch im gesellschaft-
lichen Feld in Bewegung geraten sind. Welche Maßnah-
men zur Umbewertung von Arbeit, Arbeitszeiten, zur
geschlechtergerechten Aufteilung von produktiven und
reproduktiven Tätigkeiten schlagen Sie vor? Wie stehen
Sie zu einem im Gutachten geforderten Gesetz zu Wahl-
arbeitszeiten?

5. Die Angleichung der Zeitverteilung zwischen Frauen
und Männern, Müttern und Vätern und eine Stärkung der
Partnerschaftlichkeit gehören mit zu den erforderlichen
Schritten zu mehr Gleichstellung, da gegenwärtig die
Zeitbedürfnisse erkennbar mit Zeitkonflikten einherge-
hen. Welche Instrumente, Maßnahmen und gesetzlichen
Regelungen sind dabei erforderlich, und welche mittel-
baren und unmittelbaren Ziele können damit erreicht
werden?

6. Welche Schlüsse sind rechtspolitisch aus der Erkenntnis
zu ziehen, dass während bestehender Partnerschaft die
Bereitschaft zur Solidarität groß ist, nach dem Scheitern
der Partnerschaft aber kaum noch Bereitschaft besteht,
(Mit-)Verantwortung für die Folgen asymmetrischer
Rollenteilung zu übernehmen? Sind für einen fairen
Nachteilsausgleich von in der Ehe gemeinsam getroffe-
nen Entscheidungen Unterhaltsrecht und Güterrecht im
Zusammenhang zu betrachten und kommt dem Ehegü-
terrecht nach der Unterhaltsrechtsreform von 2008 eine
größere Bedeutung zu? Was halten Sie von der Einfüh-
rung einer ‚Errungenschaftsgemeinschaft‘ (= güterge-
meinschaftlicher (Wahl-) Güterstand)?

7. Eine der Ursachen für die nach wie vor bestehende Ge-
schlechterungleichheit sind Rollenstereotypen z. B. in
der Berufs- oder Studienwahl. Welche Möglichkeiten se-
hen Sie, Mädchen und Frauen stärker für die (oft besser
bezahlten) MINT-Berufe zu gewinnen?

8. Zentrale Punkte, die Gleichstellung behindern, sind das
Ehegattensplitting, die kostenfreie Mitversicherung in
der gesetzlichen Krankenversicherung, Minijobs. Was
müsste sich hierbei ändern?

9. Welche Schritte wären bei der Ausgestaltung des
Rechtsrahmens für geringfügige Beschäftigungsverhält-
nisse zu tun, um die beschriebenen Nachteile (keine
Brückenfunktion, mangelnde Durchlässigkeit zu sozial-
1. Welche Schlussfolgerungen aus dem Gutachten der
Sachverständigenkommission für den Ersten Gleichstel-

versicherungspflichtiger Beschäftigung etc.) für Frauen
abzumildern?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11761

10. Der Erste Gleichstellungsbericht hält im Part ,Erwerbs-
leben‘ fest, dass die Frauenarmut in Deutschland zu-
nehme, dass gerade die Alterszeit nicht abgesichert
und der Niedriglohnsektor für Frauen eine Falle sei.
Wie bewerten Sie die Handlungsempfehlungen der
Sachverständigenkommission, die Sonderstellung von
geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen abzuschaf-
fen und einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen?

11. Wie können und sollten Wiedereinstiege in Erwerbs-
arbeit gefördert werden? Welche Rolle kommt der
Bundesagentur für Arbeit (BA) zu, welche Rolle dem
(Ehe-)Partner? Welche Bedeutung könnte ein recht-
licher Rückkehranspruch auf Vollzeit nach einer fami-
lienbedingten Reduzierung auf Teilzeit haben? Welche
Rolle spielen entlastende haushaltsnahe Dienstleistun-
gen?

12. Wie bewerten Sie die Notwendigkeit von gesetzlichen
Regelungen für Frauen in Führungspositionen durch
eine gesetzlich festgelegte Quote sowie für gesetzliche
Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit und
die im Gutachten dazu empfohlenen Maßnahmen?

13. Wie bewerten Sie die Forderung des Sachverständigen-
gutachtens des Ersten Gleichstellungsberichtes, im
Komplex ‚Entgeltgleichheit‘ den ,Anspruch auf glei-
ches Entgelt für gleichwertige Tätigkeiten im Allge-
meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) rechtlich zu
verankern‘ (S. 243)?

14. Vor einigen Monaten gab es Berichte, nach denen deut-
sche Unternehmen Nachteile bei der Vergabe von Auf-
trägen im Ausland befürchten müssten, wenn es in
Deutschland keine Frauenquote gebe. Sind Ihnen sol-
che Sorgen von Unternehmen bekannt und wie schät-
zen Sie eine solche Gefahr ein?

15. Was halten Sie von der verpflichtenden Einführung
von Gleichstellungsindikatoren (Glix) bei Bundesmi-
nisterien und obersten Bundesbehörden, um den Anteil
der Geschlechter in den einzelnen Ebenen transparent
zu machen?

16. Welche Schlüsse lassen sich aus der Analyse des
Gleichstellungsberichts für zukünftige Reformen der
Rentenversicherung ziehen? Ist es im Sinne des Be-
richts naheliegend, die Kindererziehungszeiten für vor
1992 geborene Kinder auf 3 Jahre aufzustocken? Was
halten Sie von einem permanenten Rentenanwart-
schaftssplitting?“

In der Anhörung wurden die folgenden Sachverständigen ge-
hört:

– Raimund Becker, Vorstand Bundesagentur für Arbeit

– Dr. Sandra Hartig, Deutscher Industrie- und Handels-
kammertag e. V., Beschäftigung, Gesundheitswesen, Fa-
milie

– Astrid Hollmann, Deutscher Frauenrat

– Prof. Dr. Ute Klammer, Universität Duisburg-Essen, Fa-
kultät für Bildungswissenschaften

– Prof. Dr. Stephan Meder, Gottfried Wilhelm Leibniz Uni-

– Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Justus-Liebig-Universität
Gießen, Professur für Wirtschaftslehre des Privathaus-
halts und Familienwissenschaft

– Dr. Gisela Notz, Sozialwissenschaftlerin und Historike-
rin

– Ingrid Sehrbrock, Stellvertretende Vorsitzende des Deut-
schen Gewerkschaftsbundes

– Maria Wersig, Juristin und Politikwissenschaftlerin.

Zu den Ergebnissen der Anhörung wird auf das Wortproto-
koll der Sitzung vom 15. Oktober 2012 verwiesen.

Der Ausschuss hat den Ersten Gleichstellungsbericht und die
hierzu vorgelegten Anträge der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP sowie der SPD sodann in seiner 81. Sitzung am
28. November 2012 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass die sehr infor-
mative öffentliche Anhörung gezeigt habe, dass der im
Gleichstellstellungsbericht gewählte Ansatz der Lebensver-
laufsperspektive der richtige Ansatz sei, der auch über die
Legislaturperiode hinaus für andere Politikfelder, für die
Länder und die gesellschaftlichen Gruppen weiterhin Bedeu-
tung haben werde. Bei politischen und privaten Entscheidun-
gen müssten immer auch die Auswirkungen auf andere Le-
bensbereiche berücksichtigt werden.

Ein weiterer Aspekt, der im Ersten Gleichstellungsbericht im
Vordergrund gestanden habe, sei das derzeit die Diskussio-
nen beherrschende Thema „Zeit für die Familie“. Zeit für die
Familie bedeute, dass nicht nur der Erhalt der Arbeitsfähig-
keit im Vordergrund stehen dürfe, sondern dass Familie, Be-
ruf und Haushalt miteinander zu vereinbaren sein müssten.
Daher müsse man auch zeitweise ohne negative Auswirkun-
gen auf die Karriere oder das Einkommen aus dem Berufs-
leben ausscheiden und mit einem frei zu wählenden Zeit-
umfang wieder einsteigen können. Zu dem Aspekt Zeit ge-
höre auch das Thema Haushalt, auf das auch einige Sachver-
ständige in der öffentlichen Anhörung hingewiesen hätten.
Man müsse junge Familien unterstützen, im Haushalt Zeit-
potentiale zu schaffen. Dies sei auch von den Oppositions-
fraktionen in der Anhörung begrüßt worden. Daher sei es
nicht nachzuvollziehen, dass dieser Ansatz jetzt kritisch ge-
sehen werde.

Der dritte Punkt, der sowohl in der öffentlichen Anhörung
als auch in den Anträgen wichtig gewesen sei, sei das Thema
Kinderbetreuung. Es seien von Seiten des Bundes noch ein-
mal 580 Mio. Euro mehr zur Verfügung gestellt worden, um
den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem 1. August
2013 erfüllen zu können. Die Kredite der KfW Banken-
gruppe und die Mittel für die Betriebskosten der Kitas stün-
den zur Verfügung, ebenso wie ein Beratungsangebot für die
Kommunen.

In den letzten drei Jahren sei viel erreicht worden, einiges sei
noch in der Planung. Das Thema und die weiteren Vor-
schläge und Hinweise aus dem Bericht und den Anträgen
würden sicherlich auch noch den nächsten Deutschen Bun-
destag beschäftigen.

Die Fraktion der SPD begrüßte den Ersten Gleichstellungs-
bericht als ein inhaltlich fundiertes Gutachten, das der
versität Hannover, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Zi-
vilrecht und Rechtsgeschichte

Bundesregierung und dem Parlament in vielfältiger Form
konkrete Handlungsoptionen aufzeige. Der Umgang der

Drucksache 17/11761 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bundesregierung mit diesem Gutachten sei dagegen als
mangelhaft und fahrlässig zu bezeichnen.

Der Gleichstellungsbericht zeige zu Recht die Defizite im
Hinblick auf eine konsistente Gleichstellungspolitik auf. So
würden widersprüchliche Signale gesetzt durch den Ausbau
der frühkindlichen Bildung und Betreuung und das kürzlich
beschlossene Betreuungsgeld, von dem der Bericht im Übri-
gen abrate. Im Bericht würden des Weiteren das Ehegatten-
splitting und die Minijobs kritisiert und Änderungen ver-
langt, damit man zu einer echten Gleichstellungspolitik
kommen könne. Weitere wichtige Gegenstände des Gleich-
stellungsberichts seien das Thema Mindestlohn, eine ver-
bindliche Quote für mehr Frauen in Führungspositionen und
Maßnahmen zur Herstellung der Entgeltgleichheit. Die Stel-
lungnahme der Bundesregierung zu dem Gutachten sei be-
schämend und zeuge von Verdrängung. Die vorgeschlagenen
Handlungsoptionen würden in keiner Weise abgearbeitet.
Man „ducke sich weg“ vor Aufgaben, stelle Prüfaufträge bei
Punkten, bei denen es kein Erkenntnis-, aber ein Umset-
zungsdefizit der Koalition gebe.

Die Fraktion der SPD habe klare Vorstellungen, wie eine
echte Gleichstellungspolitik umgesetzt werden könne: Das
Ehegattensplitting müsse zu einer Individualbesteuerung
weiterentwickelt werden. Die Zahl der Minijobs müsse deut-
lich reduziert und nicht ausgeweitet werden, wie dies jedoch
erst kürzlich von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP im Deutschen Bundestag beschlossen worden sei.
Das führe zu einer Ausweitung prekärer Beschäftigungsver-
hältnisse und zu Altersarmut.

Zur Frage der Quote für Frauen in Führungspositionen und
zum Thema Entgeltgleichheit habe die Fraktion der SPD im
Bundestag Gesetzentwürfe vorgelegt. In ihrem Antrag for-
derten sie den Ausbau der Kinderbetreuung, eine geschlech-
tergerechte Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeits-
zeit, eine geschlechtergerechte Arbeitsmarktpolitik, einen
flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, Entgeltgleich-
heit, eine gendersensible Betreuung bei der Bundesagentur
für Arbeit und den Jobcentern sowie eine partnerschaftlich
ausgerichtete Weiterentwicklung des Elterngeldes. Den An-
trag der Koalitionsfraktionen lehne man ab, da in ihm die
wesentlichen Aufgaben genau so wenig berücksichtigt wür-
den wie in der Stellungnahme der Bundesregierung zum
Gleichstellungsbericht. Er enthalte lediglich Prüfaufträge.
Es fehle die Forderung nach der Beseitigung der Entgeltun-
gleichheit.

Die Fraktion der FDP betonte, man sei sich fraktionsüber-
greifend darin einig, dass die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen in allen Etappen des Lebensverlaufs noch immer
nicht selbstverständlich sei. Frauen stiegen weitaus seltener
als Männer in Führungspositionen auf, sie unterbrächen häu-
figer als Männer ihr Berufsleben, um sich um die Kinder
oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Frauen
ermöglichten ihren Männern den beruflichen Aufstieg und
riskierten dafür dauerhafte Einbußen bei ihren Einkommen,
ihren Karrierechancen und ihrer Altersabsicherung. Hier
sehe man zwar gemeinsam Handlungsbedarf, unterscheide
sich aber bei den möglichen Lösungswegen. Es sei nicht
überraschend, dass die Fraktion der SPD gesetzliche Vor-
gaben bezüglich der Arbeitszeitwünsche der Beschäftigten

bestimmte Lebensmodelle vorzugeben. Es gebe Frauen, die
bewusst für einige Jahre ihren Schwerpunkt auf die Fami-
lienarbeit legten ohne, sich deswegen benachteiligt zu sehen.
Es müsse den Menschen selbst überlassen werden, ob und
wie sie Job und Familie in Einklang bringen wollten. Die
Wirtschaftspolitik sei allerdings gefordert, verlässliche Rah-
menbedingungen zu schaffen, damit z. B. junge Eltern einen
Krippenplatz finden, ihre Arbeitszeit reduzieren oder von
zuhause aus arbeiten könnten.

Außerdem könne Gleichstellungspolitik nicht nur auf Frauen
zielen. Viele junge Väter wollten mehr Zeit mit ihren Kinder
verbringen und auch mehr Verantwortung für sie überneh-
men, stießen dabei jedoch oft auf Vorbehalte. Daher sei eine
breite gesellschaftliche Diskussion erforderlich, um die tra-
dierten Geschlechterrollen zu hinterfragen und zu revidieren.

Im Antrag der Koalitionsfraktionen werde gefordert, die
Zeitsouveränität von Frauen und Männern nach ihren indi-
viduellen Bedürfnissen im Lebensverlauf zu stärken, z. B.
durch die Förderung flexibler Arbeitszeiten. Hier gehe es
auch um mehr Offenheit und weniger „Präsenzkultur“. Zwar
zeige eine Umfrage, dass bei der überwiegenden Mehrheit
der Betriebe die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine
große Rolle spiele, aber es gebe da sicherlich noch Spiel-
räume. In dem Antrag würden auch die Auswirkungen einer
längeren Auszeit in der Berufstätigkeit auf die Karriere und
die spätere Rente von Frauen behandelt. Das Anliegen der
Fraktion der FDP sei es, für dieses Thema zu sensibilisieren
und jedem Einzelnen die Entscheidung zu überlassen, was
für ihn richtig sei, während im Antrag der Fraktion der SPD
konkrete Vorgaben gefordert würden. Daher werde man den
Antrag der Fraktion der SPD ablehnen.

Die Fraktion DIE LINKE. wies auf die Entstehungsge-
schichte des Gleichbehandlungsgebots im Grundgesetz hin.
Hier sei zunächst die Formulierung „alle Menschen sind
gleichberechtigt“ vorgesehen gewesen. Aufgrund einer
Protestaktion der Gewerkschaftsfrauen habe der Passus die
heutige Formulierung erhalten: „Männer und Frauen sind
gleichberechtigt.“ Die direkte Nennung der Frauen mache
deutlich, dass es eine soziale Ungleichheit gebe, die bis heute
nicht beseitigt worden sei.

Der Erste Gleichstellungsbericht sei im Juni 2011 vom Bun-
deskabinett verabschiedet und in den Deutschen Bundestag
eingebracht worden. Die Vorsitzende der Sachverständigen-
kommission, Prof. Dr. Ute Klammer, habe zu Recht darauf
hingewiesen, dass Minijobs für den Aufbau einer eigenen
Altersversicherung kontraproduktiv seien. Die Politik der
Lohnsenkung in der Bundesrepublik Deutschland habe ne-
gative Auswirkungen für Frauen. Die kürzlich beschlossene
Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs auf 450 Euro
gehe in die falsche Richtung. Demgegenüber fordere die
Fraktion DIE LINKE. die Bezahlung eines sozialversiche-
rungspflichtigen Gehalts vom ersten Tag an. Auch das Be-
treuungsgeld wirke sich negativ für erwerbslose Frauen aus.
Es würde sie davon abhalten, einen Arbeitsplatz zu suchen.
Ohne die Möglichkeit, sein unter dreijähriges Kind in eine
Kindertagesstätte zu geben, gelinge es nicht, sich mit Erfolg
auf einen Arbeitsplatz zu bewerben. Darüber hinaus hätten
alle Kinder das Recht auf frühkindliche Bildung. Alle Kinder
aller Herkunftsländer hätten zudem das Recht, im Kinder-
fordere. Die Fraktion der FDP werde das jedoch nicht mit-
machen. Im Übrigen sei es nicht Aufgabe der Politik,

garten und in der Kinderkrippe gemeinsam aufzuwachsen
und miteinander und voneinander zu lernen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/11761

Die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre gehe zu
Lasten der Frauen. Frauen in der Bundesrepublik Deutsch-
land hätten bislang kaum 45 Jahre Vollzeit arbeiten können
und könnten auch nicht 47 Jahre Vollzeit arbeiten. Bislang
hätten Frauen im Durchschnitt 26 bis 28 Jahre gearbeitet.
Daraus resultiere eine Rente auf Armutsniveau. Die Frauen
seien im Alter auf die Grundsicherung angewiesen. Demge-
genüber fordere die Fraktion DIE LINKE. die Einführung ei-
ner solidarischen Mindestrente in Höhe von 900 Euro für
diejenigen Frauen, die nicht genügend Erwerbstätigkeits-
jahre für eine ausreichende Rente aufwiesen; diese Min-
destrente sollte später auf 1 050 Euro erhöht werden. Ein
weiteres Problem sei, dass es keine Entgeltgleichheit gebe.
Der Unterschied zwischen den Arbeitslöhnen für Frauen und
den Arbeitslöhnen für Männer betrage durchschnittlich
23 Prozent. Im Alter erhöhe sich diese Differenz auf über
50 Prozent. In einem reichen Land wie Deutschland sei dies
ein Skandal. Das Ehegattensplitting müsse abgeschafft wer-
den und es müsse eine 50-prozentige Quote bei Dax-Unter-
nehmen und bei Karrierestellen eingeführt werden. Eine
Selbstverpflichtung der Unternehmen sei nicht ausreichend,
um das Ziel der Gleichstellung zu erreichen. Besonders
schwierig sei es für alleinerziehende Frauen mit Kindern,
eine Stelle zu finden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte unter
Bezugnahme auf eine Formulierung im Ersten Gleichstel-
lungsbericht fest, es sei noch ein weiter Weg, bis eine echte
Gleichstellung erreicht sei. In dem Bericht werde herausge-

arbeitet, welche unterschiedlichen Signale vonseiten des
Staates gesetzt würden und wo Handlungsbedarf bestehe. In
der öffentlichen Anhörung seien sich die Sachverständigen
weitgehend einig gewesen, in welcher Richtung weitergear-
beitet werden müsse. Beim Thema Führungspositionen sei
eine gute Quote notwendig. Beim Thema Entgeltgleichheit
müsse dringend gehandelt werden und bei den Minijobs
gehe es um eine Abschaffung oder wenigstens Reduzierung.
In der Steuerpolitik müsse anstelle des Ehegattensplittings
eine Individualbesteuerung angestrebt werden. Trotz dieser
großen Übereinstimmung bei den Expertinnen und Experten
seien von Seiten der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP bislang keine Initiativen zu einer wirksamen Um-
setzung des Berichts gekommen. Der Antrag der Koalitions-
fraktionen sei inhaltlich zu dürftig und er enthalte nicht die
wichtigen Punkte, die angegangen werden müssten. Entwe-
der geschehe nichts oder es würden die Weichen in die fal-
sche Richtung gestellt. Im Gleichstellungsbericht werde zu
Recht das Fazit gezogen, dass die Kosten des gegenwärtigen
Nichtstuns die Kosten einer zukunftsweisenden Gleichstel-
lungspolitik bei Weitem überstiegen. Man könne sich eine
derartig rückwärtsgewandte Politik nicht mehr leisten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teile weitgehend
die im Gleichstellungsbericht vertretenen Positionen. Den
Antrag der Koalitionsfraktion werde man aus den genannten
Gründen ablehnen. Der Antrag der Fraktion der SPD gehe in
die richtige Richtung und es gebe eine große Übereinstim-
mung in vielen Punkten. Deshalb werde man ihm zustimmen.
Berlin, den 24. Oktober 2012

Nadine Schön (St. Wendel)
Berichterstatterin

Caren Marks
Berichterstatterin

Nicole Bracht-Bendt
Berichterstatterin

Heidrun Dittrich
Berichterstatterin

Monika Lazar
Berichterstatterin

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