BT-Drucksache 17/11654

Zukunft für ländliche Räume - Regionale Vielfalt sichern und ausbauen

Vom 27. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11654
17. Wahlperiode 27. 11. 2012

Antrag
der Abgeordneten Ingbert Liebing, Max Straubinger, Peter Götz,
Michael Grosse-Brömer, Karl Holmeier, Daniela Ludwig, Andreas Mattfeldt,
Stephan Mayer (Altötting), Marlene Mortler, Stefan Müller (Erlangen), Eckhardt
Rehberg, Lena Strothmann, Gitta Connemann, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum,
Anita Schäfer (Saalstadt), Marco Wanderwitz, Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt
und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Claudia Bögel, Dr. Edmund Peter Geisen, Heinz-Peter
Haustein, Sebastian Körber, Horst Meierhofer, Jörg van Essen, Rainer Brüderle
und der Fraktion der FDP

Zukunft für ländliche Räume – Regionale Vielfalt sichern und ausbauen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Etwa die Hälfte der Menschen in Deutschland lebt in ländlichen Räumen. In
ihren Landschaften, in ihren Dörfern, kleinen und mittleren Städten erleben sie
Heimat, mit der sie eng verbunden sind. Wir wollen den Menschen und insbe-
sondere auch der jungen Generation Zukunftsperspektiven in ihrer ländlichen
Heimat geben.

Die ländlichen Regionen in Deutschland sind vielfältig: Während viele Regio-
nen für eine positive Entwicklung gut gerüstet sind, haben andere Teilräume
große Schwierigkeiten, die Herausforderungen infolge des demografischen
Wandels, der Globalisierung und europäischen Integration zu bewältigen. Dies
gilt heute bereits für einige und eine wachsende Zahl weiterer ländlicher Regio-
nen im Westen. Im Osten hat die Entwicklung früher und heftiger begonnen.
Aber hier ist erkennbar, welche Herausforderungen auch auf andere ländliche
Regionen im Westen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zukommen wer-
den.

II. Der Deutsche Bundestag empfiehlt:

Für eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume hält der Deutsche
Bundestag Maßnahmen in vier Handlungsfeldern für erforderlich, wobei gene-
rell gilt, dass dies im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen ist.
Der Deutsche Bundestag sieht Bund, Länder, Landkreise, Städte und Gemein-

den sowie nichtstaatliche Akteure in gemeinsamer Verantwortung im Rahmen
ihrer jeweiligen Kompetenzen:

1. Verkehrs-, Kommunikations- und Energieinfrastruktur,

2. Wirtschaft und Arbeit,

3. sozialer Zusammenhalt, Betreuung, Gesundheit und Pflege,

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4. integrierte ländliche Entwicklung.

1. Modernes Netz von Verkehrs-, Kommunikations- und Energieinfrastruktur

a) Telekommunikation

Zentrale Aufgabe ist die Verbesserung der Standortbedingungen des ländlichen
Raums durch eine flächendeckend gleichwertige Teilhabe von städtischen und
ländlichen Regionen am schnellen Internet und an der Verhinderung der digi-
talen Spaltung Deutschlands. Um die Ausbauziele der Bundesregierung zu er-
reichen, ergeben sich folgende Schwerpunkte:

– zügige Umsetzung der im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsge-
setzes (TKG) neu geschaffenen investitionsfreundlichen Regulierungsmaß-
nahmen (z. B. die Technik des Microtrenching, neue Möglichkeiten der
Synergienutzung durch Mitnutzung und Mitverlegung) durch alle Akteure
auf allen Ebenen; Anpassung der Bauvorschriften der Länder zur Umset-
zung der TKG-Novelle;

– personelle Aufstockung der Bundesnetzagentur mit dem Ziel, die Anträge
der Telekommunikationsunternehmen auf Richtfunkgenehmigungen zur
Anbindung von Mobilfunkstationen unter anderem für den schnellen LTE-
Ausbau schnell bearbeiten zu können. Prüfung eines beschleunigten Geneh-
migungsverfahrens analog zum Verkehrswegebeschleunigungsgesetz infolge
der deutschen Einheit;

– bestehende Programme der KfW Bankengruppe für Unternehmen und Kom-
munen sollten durch textliche Präzisierungen, öffentlichkeitswirksame Maß-
nahmen und eine erhöhte Transparenz besser für den Breitbandausbau ge-
nutzt werden können;

– Gewährleistung, dass die Regulierungsvorgaben des TKG beim Zugang zu
Kabelverzweigern und/oder Schaltverteilern eingehalten werden, auch dann,
wenn bereits eine Grundversorgung im betreffenden Gebiet existiert;

– Erhöhung der Versorgungsauflagen zur vorrangigen Erschließung des länd-
lichen Raums bei der Versteigerung der digitalen Dividende II, um die Er-
schließung sehr dünn besiedelter Regionen mit Hochleistungsnetzen zu ge-
währleisten;

– Bereitstellung weiterer Funkfrequenzen (z. B. 700-MHz-Band) für die mo-
bile Breitbandnutzung im Rahmen der Weltfunkkonferenz 2015;

– Prüfung, inwieweit analog zur Bundesrahmenregelung „Leerrohre“ eine bei-
hilferechtliche Rahmenregelung geschaffen werden kann, die es Kommunen
in bestimmten Fällen erlaubt, den Breitbandausbau durch Schließung der
Wirtschaftlichkeitslücke zu fördern;

– Prüfung, inwieweit das Breitbandbüro des Bundes zu einer ressortübergrei-
fenden Koordinierungsstelle weiterentwickelt werden kann;

– Fortsetzung der kontinuierlichen und umfassenden Information und Unter-
stützung der Kommunen durch das Breitbandbüro des Bundes;

– darauf hinzuwirken, dass alle interessierten Kommunen den Netzausbau in
eigener finanzieller Verantwortung übernehmen können. Dabei sind Mög-
lichkeiten für ein langfristig angelegtes, gemeinsames Infrastrukturförder-
programm zum flächendeckenden Ausbau von hochleistungsfähigen Glas-
fasernetzen bzw. zur Aufstockung und Verstetigung des Breitbandförderpro-
grammes in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ (GAK) zu erörtern. Dabei ist zu prüfen, welche Mittel

über welchen Zeitraum von Bund, Ländern und Kommunen dafür erforder-
lich sind;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11654

– Prüfung, ob eine Reduzierung der Ausbaukosten durch Öffnung der Breit-
bandförderprogramme für mit Gewinnerzielungsabsicht tätige kommunale
Unternehmen, Bürgergesellschaften und andere Initiativen, die den Breit-
bandausbau vorantreiben, möglich ist;

– Zielsetzung, dass in den Verhandlungen über den zukünftigen mehrjährigen
Finanzrahmen und der inhaltlichen Ausrichtung der EU-Kohäsionspolitik
der Breitbandausbau auch künftig durch den Europäischen Fonds für regio-
nale Entwicklung (EFRE) ab 2014 förderfähig bleibt. Möglichst einfache
Gestaltung der Förderbedingungen;

– Unterstützung der Einrichtung einer Connecting Europe Facility zur Förde-
rung des Breitbandausbaus insbesondere im ländlichen Raum;

– Unterstützung für die Bundesregierung, die sich auf europäischer Ebene
weiterhin für investitionsfreundliche Regulierungsvorgaben einsetzt und
diese zügig in Deutschland umsetzt;

– bei Neubaugebieten ist sicherzustellen, dass der Anschluss an ein öffent-
liches Telekommunikationsnetz (Telefon/Telefax) technologieoffen, aber für
den Endkunden in der bisher gewohnten Qualität gewährleistet wird.

b) Verkehr

Zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens, wegen veränderter Mobilitätsan-
sprüche sowie zur besseren Erreichbarkeit sind in allen Bereichen Erhaltungs-
und Ausbaumaßnahmen unter Beachtung des Zieles einer umweltgerechten
und altersspezifischen Mobilität erforderlich mit folgenden Schwerpunkten:

– besondere Berücksichtigung der Erschließungsfunktion von Bundesver-
kehrswegen und der ihr zugrundeliegenden Kosten-Nutzen-Rechnung für
die ländlichen Räume. Schaffung einer ausreichenden Anbindung der länd-
lichen Räume an das überregionale Verkehrsnetz durch entsprechende Prio-
ritätensetzung im Bundeshaushalt;

– der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bzw. Schienenpersonennahver-
kehr (SPNV) ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Um
den Ländern, Kommunen und Verkehrsteilnehmern die erforderliche Pla-
nungssicherheit zu geben, muss zwischen Bund und Ländern rechtzeitig
Einvernehmen erzielt werden, in welcher Höhe die Finanzmittel für den
Zeitraum 2014 bis 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder bzw. Kommunen
angemessen und erforderlich sind. Dies gilt auch für die bisherigen Bundes-
leistungen für den kommunalen Straßenbau;

– Schaffung neuer Anreize für das Leben im ländlichen Raum durch Minde-
rung des Standortnachteils ländlicher Regionen für die individuelle Mobilität
durch konsequentere Nutzung durch die zuständigen Verkehrsbehörden der
bereits heute zulässigen Ausnahmeregelungen für den Führerschein mit 16,
wenn anders der Arbeits- oder Ausbildungsplatz nicht erreicht werden kann.
Appell an die Länder, den Mopedführerschein mit 15 (Klasse AM) in
Modellversuchen zu testen, wie vom Deutschen Bundestag mit Beschluss
vom 7. Juli 2010 bereits angeregt;

– Unterstützung eines flächendeckenden ÖPNV durch die aktuelle Novellie-
rung des Personenbeförderungsgesetzes. Unbürokratische Ausgestaltung
alternativer Mobilitätsangebote (z. B. Rufbus, Bürgerbus, kombinierte Per-
sonen- und Gütertransporte);

– bei der Finanzierung schienengebundenen Personenverkehrs als Aufgabe
der Daseinsvorsorge sind einwohnerschwache Regionen angemessen zu be-
rücksichtigen;

Drucksache 17/11654 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– Einbindung von Elektromobilität in den schienengebundenen ÖPNV durch
Bereitstellung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an Bahnhöfen und im
Bereich des straßengebundenen Nah- und Regionalverkehrs (z. B. Busse mit
Batterie-, Hybrid-, Wasserstroff-Brennstoffzellenantrieb);

– Berücksichtigung der Elektromobilität bei neuen Verkehrskonzepten zur
Mobilitätssicherung im ländlichen Raum (z. B. Einbindung von Mietelek-
troautos oder Elektrofahrrädern) und Stärkung der Querbeziehungen zu den
Sektoren Bau (z. B. Plusenergiehäuser mit Lademöglichkeiten für Fahr-
zeuge), Energie und Tourismus;

– Stärkung des Radverkehrs in ländlichen Regionen, insbesondere im Hin-
blick auf eine bedarfsgerechte Vernetzung.

c) Energie

Zentrale Aufgabe ist es, eine in allen Regionen stets in ausreichender Menge
verfügbare wettbewerbsfähige und nachhaltige Energieversorgung sicherzu-
stellen. Wir sehen folgende Handlungsschwerpunkte:

– zur größeren Identifikation der Bevölkerung mit dem Ausbau der erneuerba-
ren Energien und zur Sicherung einer größeren Wertschöpfung in den ländli-
chen Regionen Durchführung einer Informationskampagne für die stärkere
Nutzung von Beteiligungsprojekten (z. B. Bürgerwindparks);

– Modellprojekte zur finanziellen Bürgerbeteiligung am Netzausbau;

– zur Beschleunigung des Netzausbaus Gewinnung von Partnern durch mög-
lichst frühzeitige Beteiligung der Kommunen in der Netzausbauplanung;

– Akzeptanzsteigerung für den Leitungsausbau bei Grundeigentümern und an-
deren betroffenen Bürgern durch finanzielle Anreize, z. B. durch verschie-
dene Formen der finanziellen Bürgerbeteiligung;

– der Ausbau erneuerbarer Energien und der Netzausbau erfordern aktuell
einen hohen naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarf, der zurzeit bundes-
weit sehr unterschiedlich geregelt ist und gleichzeitig einen Flächendruck
auf die produzierende Landwirtschaft auslöst. Zur Lösung dieser Problema-
tik und zur Kostenreduzierung sollen im Rahmen der Bundeskompensa-
tionsverordnung bundeseinheitliche Standards für den Vollzug der natur-
schutzrechtlichen Eingriffsregelung geschaffen werden. Diese Standards
sollen folgende Schwerpunkte beinhalten: erhöhte Rücksichtnahme auf
agrarstrukturelle Belange und besonders geeignete Böden, breite Anwen-
dung von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen so-
wie eine erleichterte Anrechnung von Entsiegelungsmaßnahmen und Wie-
dervernetzungsmaßnahmen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Ebenso
sollen europarechtliche Spielräume bei der Bemessung des Ausgleichsmaß-
stabes insbesondere bei Eingriffen in das Landschaftsbild genutzt werden
und die ökologische Aufwertung bereits stillgelegter Flächen Vorrang
haben;

– zur Forcierung der energetischen Gebäudesanierung und Sicherung von
Wertschöpfung und Arbeit in ländlichen Räumen Empfehlung an die Län-
der, den bisherigen Widerstand im Bundesrat gegen die steuerliche Förde-
rung der Sanierung und Dämmung von Häusern aufzugeben;

– für einen umfassenden Ansatz bei der energetischen Erneuerung von kleinen
Städten im ländlichen Raum Aufnahme der Energieeinsparung und des Kli-
maschutzes in die integrierten Stadtentwicklungskonzepte, um energetische
Potenziale vor Ort unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes optimal
auszuschöpfen und zugleich Belange der Baukultur besser zu berücksichti-

gen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11654

2. Globale Märkte – lokale Arbeitsplätze

a) Wirtschaftliche Entwicklung

Ein zentraler Ansatz liegt in der Sicherstellung einer eigenständigen Entwick-
lung durch Fortentwicklung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Regi-
onen. Das wollen wir erreichen mit einer stärkeren Ausrichtung von Förderpro-
grammen auf ländliche Räume und der Forcierung neuer Perspektiven wirt-
schaftlicher Entwicklung mit folgenden Schwerpunkten:

– Aktivierung der regionalen Potenziale durch Verstetigung der Gemein-
schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
und der GAK mit entsprechender Zweckbindung;

– Prüfung einer Differenzierung von Fördersätzen und Erarbeitung alterna-
tiver privatwirtschaftlicher Kofinanzierungsmodelle für den Eigenanteil der
Länder bzw. Kommunen in weiteren Förderprogrammen außerhalb der Ge-
meinschaftsaufgaben;

– Initiative auf europäischer Ebene zur geplanten Änderung der Leitlinien der
Beihilfenpolitik, um der GRW einen möglichst breiten Spielraum bei der
Ausgestaltung der Förderkulisse ab 2014 zu bewahren und die deutschen
Grenzregionen wettbewerbsfähig zu halten;

– Aufforderung an die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass alle Regio-
nen in Deutschland, die derzeit im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ der EU-
Strukturpolitik gefördert werden, im neuen Förderzeitraum ab 2014 eine
ggf. zeitlich befristete und degressiv ausgestaltete Förderung in Höhe von
zumindest zwei Dritteln der Mittel der laufenden Förderperiode erhalten, um
den besonderen strukturellen Problemen wirksam begegnen zu können und
einen unvermittelten Abbruch der Förderung zu vermeiden;

– stärkere Nutzung von Regionalbudgets zur Vernetzung von Förderprogram-
men;

– Weiterentwicklung der GAK zu einem Förderinstrument für den ländlichen
Raum;

– Sonderinvestitionsprogramm zur Anpassung der Infrastruktureinrichtungen
an veränderte Demografie;

– stärkere Berücksichtigung unbarer Eigenleistungen in Förderprogrammen
und vereinfachte Verwaltungsverfahren durch Reduzierung der Prüfkriterien
für Kleinprojekte bis 10 000 Euro;

– Zugang finanzschwacher Kommunen zur EU-Förderung durch EU-recht-
liche Ermöglichung der Aufbringung des Eigenanteils durch privaten Eigen-
anteil oder Bürgerfonds und durch nationale Erweiterung des Förderspek-
trums der nationalen Kofinanzierungsinstrumente (GRW und GAK) zur
Ausschöpfung der europäischen Fördermöglichkeiten;

– um die Finanzierungsmöglichkeiten in den ländlichen Räumen zu sichern,
Empfehlung an die Bundesregierung, Finanzaufsicht, Banken und kommu-
nale Spitzenverbände bei der Umsetzung der Vorschläge des Baseler Aus-
schusses für Bankenaufsicht zur Reform der Eigenkapital- und Liquiditäts-
anforderungen für Kreditinstitute (Basel III) und der Novellierung der
Eigenkapitalrichtlinie der EU-Kommission (CRD-IV-Regelwerk) die vor-
handenen Prüf- und Revisionsmöglichkeiten des Regelwerks zu nutzen und
regional agierende Banken nicht mit neuer Bürokratie zu belasten;

– Empfehlung, den Zugang zu Bildungs- und Forschungskapazitäten auch im
ländlichen Raum zu erhalten, Kooperationen von Wirtschaft und Forschung

zu fördern, um die Innovationsfähigkeit mittelständischer Unternehmen im
ländlichen Raum zu stärken;

Drucksache 17/11654 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– um das Handwerk und vergleichbare Gewerbesektoren stärker im ländlichen
Raum zu verankern, Überprüfung von Bauplanungsrecht und Baunutzungs-
verordnung mit dem Ziel, das Miteinander von Wohnen und Arbeiten ein-
facher zu ermöglichen;

– Abwendung zusätzlicher bürokratischer Auflagen für das Handwerk auf
dem Land, indem Ausnahmen von der geplanten Fahrtenschreiberpflicht für
Handwerkerfahrten voll ausgeschöpft werden (aktuelle Novellierung der
EU-Verordnung über das Kontrollgerät im Straßenverkehr);

– Förderung der Einrichtung von Städtepartnerschaften, die dem gegensei-
tigen wirtschaftlichen Aufschwung nutzen, Synergieeffekte entfachen und
neue Arbeitsplätze schaffen können.

b) Zukunftsfähige Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

Die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft als bedeutender Wirtschaftszweig
und Fundament des ländlichen Raums wird gestärkt mit folgenden Schwer-
punkten:

– zur Erleichterung der Nachwuchsgewinnung für landwirtschaftliche Fami-
lienbetriebe Durchführung einer Imagekampagne „Pro Landwirtschaft“
durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz und eine ausreichende Junglandwirteförderung in der zweiten
Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2014;

– verbesserte Förderung des Erwerbs landwirtschaftlicher Betriebe durch Jung-
landwirte durch Erweiterung des Investitionsförderprogramms für den länd-
lichen Raum im Rahmen des ELER-Programms (ELER: Europäischer Land-
wirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) der EU und der
Liquiditätsförderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank;

– zur Steigerung der gesellschaftlichen Bedeutung und Akzeptanz der Land-
wirtschaft in der Bevölkerung Empfehlung an die Länder, im Rahmen der
Bildungspolitik über Erzeugungsmethoden sowie über die ökonomischen
und ökologischen Anforderungen, denen sich die Landwirtschaft stellen
muss, aufzuklären;

– Betonung der Nutzung des Rohstoffes Holz sowohl als Beitrag der Biomasse
zur Energiewende als auch zur Wertschöpfung in den ländlichen Räumen
durch stoffliche Nutzung des Rohstoffes Holz. Standortgerechte Baumarten-
wahl in Reaktion auf den Klimawandel sollte durch Absicherung notwendi-
ger Forschungsprojekte gefördert werden. Keine weiteren Nutzungsverzichte
für die deutsche Forstwirtschaft. Sie ist mit ihrer nachhaltigen, naturnahen
Bewirtschaftung weltweit vorbildlich. Experten prognostizieren einen Fehl-
bedarf an Biomasse in der EU für 2020. Biodiversitätsforderungen von 5 Pro-
zent Nutzungsverzicht bezogen auf die Gesamtfläche werden unter Berück-
sichtigung von Einschränkungen der forstlichen Bewirtschaftung bereits
erreicht. Zwei Drittel der Waldfläche unterliegen bereits Schutzgebietsauf-
lagen;

– für eine nachhaltige Biomasseproduktion sowie zur Bereitstellung von Holz
für die stoffliche Verwertung müssen die Rahmenbedingungen für die An-
lage von Kurzumtriebsplantagen verbessert werden, z. B. durch eine Ein-
stiegsförderung im Rahmen der GAK sowie durch eine Nutzung von Grün-
land mit geringer Wertigkeit;

– Ausrichtung des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) ab 2014 in Ab-
stimmung mit den Ländern, um sowohl eine ausreichende Basisförderung
über Förderzuschüsse als auch eine verstärkte Förderung für besonders tier-
artgerechte Investitionen zu sichern; um Baumaßnahmen tierartgerechter ge-

stalten zu können, müssen die Anforderungen praxisgerecht und wirtschaft-
lich darstellbar sein;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11654

– Unterstützung der Bundesländer bei der Prüfung und Anpassung des Grund-
stücksverkehrsgesetzes im Sinne zukünftiger Nahrungsmittelsicherung, da-
mit das Vorkaufsrecht des aktiven Land- und Forstwirtes vor Investoren und
Grundstückskäufern weiter erleichtert wird;

– zur verstärkten Berücksichtigung ländlicher Räume als Standorte für For-
schung und Wissenschaft sollten im Einklang mit der geplanten ELER-Ver-
ordnung im Rahmen der GAK Konzepte wie Innovationspartnerschaften
einbezogen werden, um neue Ideen und Technologien direkt vor Ort auf den
Höfen zu erproben.

c) Wirtschaftsfaktor ländlicher Tourismus

Die überwiegend mittelständisch strukturierte Tourismusbranche hat herausra-
gende Bedeutung für strukturschwache Regionen. Die positive Entwicklung
des ländlichen Tourismus wird unterstützt:

– Initiative zur Fortführung der Fördermöglichkeit für touristische Infrastruk-
tur über EFRE auch nach 2013;

– besondere Anstrengungen, um das Tourismusangebot im ländlichen Raum
behinderten- und altersgerechter zu gestalten;

– zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Tourismus mit
Blick auf steigende Qualitätsanforderungen Erstellung von Handlungsemp-
fehlungen und Praxisleitfäden in Auswertung des Projektes „Tourismuspers-
pektiven in ländlichen Räumen“;

– zur Saisonverlängerung und zur Schaffung von mehr Wertschöpfung Emp-
fehlung an die Länder zur Verlängerung des Sommerferienkorridors auf
90 Tage;

– Empfehlung an die Bundesregierung, die Förderung des Tourismus im länd-
lichen Raum durch regelmäßige Abstimmungsgespräche mit den zustän-
digen Landesministerien zu koordinieren, um eine bessere Abstimmung von
Maßnahmen und Förderinstrumenten, wie z. B. der landtouristischen Quali-
täts- und Vermarktungsinitiativen, und Erfahrungsaustausch bzw. bundes-
weite Vernetzung zu erreichen;

– Flexibilisierung der Richtlinie über die Ausschilderung touristischer Sehens-
würdigkeiten an Bundesautobahnen;

– Durchführung und Begleitung von Produktinnovationsworkshops im Rah-
men der Aufgaben der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) durch die
DZT für die touristischen Leistungsanbieter in den ländlichen Räumen;

– Förderung des Fahrradtourismus in ländlichen Regionen, z. B. durch Aus-
bau und Erweiterung des „Radnetz Deutschland“;

– Integration der Elektromobilität in Konzepte und Angebote für eine nachhal-
tige Mobilität in Tourismusregionen (z. B. Mietfahrzeugsysteme).

d) Arbeitsmarkt

Die Erhaltung eines leistungsfähigen Fachkräfteangebots und die Schaffung
von Arbeitsplätzen auf dem Arbeitsmarkt ist eine beschäftigungspolitische
Kernaufgabe mit den Schwerpunkten:

– gemeinsame Strategie und Programme von Bundesregierung, Kranken-
kassen und Rentenversicherungsträgern zur Prävention und Gesundheitsvor-
sorge;

– Empfehlung an die Kommunen, zur Verbesserung in der Kindertagespflege
und Verstetigung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf

und Familie durch kommunale Beschäftigung von Tagesmüttern beizutragen
und ihre Tätigkeit im häuslichen Umfeld durch weniger bürokratische Auf-

Drucksache 17/11654 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

lagen und Standards zu erleichtern (soweit dies dem Kindeswohl nicht ent-
gegensteht);

– Werben für eine bessere Nutzung der Erstattungsmöglichkeit von Fahrtkos-
ten für Sprachkursteilnehmer (Integrationskurse, Arbeitsmarktintegration
für Menschen mit Migrationshintergrund) angesichts der Konzentration der
Angebote in zentralen Orten;

– Empfehlung an die Bundesregierung, die im Zuge der Überführung der
Kraftfahrzeugsteuer von einer Landes- zur Bundessteuer notwendige Neu-
ordnung der Behördenstruktur so vorzunehmen, dass möglichst viele Ar-
beitsplätze in ländlichen Regionen erhalten bleiben;

– um gezielt Initiativen zur Gewinnung von Arbeitskräften und das Potenzial
von älteren Arbeitskräften im ländlichen Raum erkennen zu können, Emp-
fehlung an die Länder und Kommunen zur Untersuchung der demografi-
schen Potenziale vor Ort durch „Demografie-Checks“;

– da der demografische Wandel und der Bedarf an Fachkräften regionale und
branchenspezifische Unterschiede aufweist, Empfehlung an die verschiede-
nen Partner vor Ort, also Vertreter der Industrie- und Handelskammern,
Handwerkskammern, Agenturen für Arbeit, Hochschulen und Verwaltung,
regionale und branchenspezifische Handlungskonzepte zur Erhöhung des
Fachkräftepotenzials abzustimmen und gemeinsam umzusetzen;

– Verbesserung der Beschäftigungssituation und Steigerung der Erwerbsbetei-
ligung Älterer insbesondere durch ein Zusammenwirken von Wirtschaft und
Gewerkschaften sowie die Politik durch Hinwirken auf einen Bewusstseins-
wandel in der Gesellschaft, bei Arbeitgebern und Beschäftigten;

– um die Attraktivität der Ausbildung zu steigern und das Wissen über die
Chancen einer Ausbildung zu fördern, Maßnahmen zur Nachwuchswerbung
und - sicherung in Mittelstand und Handwerk;

– um die benachteiligten Gruppen am Arbeitsmarkt besonders zu unterstützen,
insbesondere durch Beseitigung von Beschäftigungshemmnissen, im Wege
der gezielten Nutzung vorhandener dezentraler Entscheidungsspielräume
beim Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente, z. B. durch Mobilitätshil-
fen und eine Förderung des „lebenslangen Lernens“.

3. Sozialer Zusammenhalt, Betreuung, Gesundheit und Pflege

Die Sicherstellung einer dauerhaft hohen Qualität ärztlicher und pflegerischer
Versorgung und Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sowie bei Betreu-
ungsangeboten auch in ländlichen Räumen wollen wir mit folgenden Schwer-
punkten erreichen:

– noch stärkere Nutzung der bereits heute vorhandenen Möglichkeit, dass
Kommunen Räume für Zweitpraxen zur Verfügung stellen, auch mit Mehr-
fachnutzung von Fachärzten;

– stärkere Nutzung von Telemedizin;

– Appell an die Länder, gemeinsam mit den Hochschulen das Auswahlverfah-
ren für die Zulassung zum Medizinstudium so weiterzuentwickeln, dass die
bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten, neben der Abiturnote weitere Kri-
terien zu berücksichtigen, stärker als bisher genutzt werden;

– Stärkung der ambulanten Pflege und insbesondere der Versorgung von Men-
schen mit Demenz durch die Einführung eines Pflegebedürftigkeitsbegriffs,
der der konkreten Lebenssituation Pflegebedürftiger ausreichend gerecht

wird;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11654

– Möglichkeit für Hilfsorganisationen, ihre Fahrzeuge zur Beförderung hilfe-
bedürftiger Personen einzusetzen, soweit kein ÖPNV und keine gewerbli-
chen Dienstleister zur Verfügung stehen, durch entsprechende Ergänzung
des Personenbeförderungsgesetzes;

– Sicherstellung des weitgehend auf ehrenamtlichem Engagement fußenden
Zivil- und Katastrophenschutzes in der europäischen Debatte zum Vergabe-
recht bzw. zu Dienstleistungskonzessionen durch Bereichsausnahmen für
„Zivil- und Katastrophenschutz sowie die alltägliche Gefahrenabwehr“;

– zur Steigerung der Attraktivität ehrenamtlicher Betätigung Verbesserung der
steuerrechtlichen Förderung des Ehrenamtes und Gewinnung von Senioren
für das Ehrenamt, etwa durch Gestaltung der Hinzuverdienstregelung im
Rentenrecht dergestalt, dass im Regelfall an kommunale Ehrenbeamte ge-
zahlte Aufwandsentschädigungen nicht zu einer Verringerung der Rente füh-
ren.

4. Integrierte ländliche Entwicklung

Die ländliche Entwicklung erfordert ein komplexes Planungsinstrument, das
unterschiedlichste Fachbereiche integriert. Vom Baurecht über Wohnungsbau-
programme, Förderprogramme, Bildungseinrichtungen, Institutionen wie die
Freiwilligen Feuerwehren oder die Kultur auf dem Lande bis hin zu Infrastruk-
tureinrichtungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung werden Rahmenbe-
dingungen für das Leben in den ländlichen Räumen gesetzt. Dabei nehmen pri-
vate und kommunale Anbieter jeweils ihre spezifischen Aufgaben, auch im Be-
reich der Daseinsvorsorge wahr. Folgende bessere Rahmenbedingungen sind
dafür notwendig:

– Empfehlung an die Bundesregierung, bei den Verhandlungen über die euro-
päische Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen nicht über die Rechtspre-
chung des Europäischen Gerichtshofes hinauszugehen und eine möglichst
geringe Regelungsintensität zu wahren sowie sich auf Fragen des angemes-
senen Rechtsschutzes und der Bekanntmachungspflichten zu konzentrieren.
Es ist den Belangen der Wasserversorgung in Deutschland Rechnung zu tra-
gen. Dabei ist sicherzustellen, dass die staatliche Organisationshoheit, ins-
besondere das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, gewahrt bleibt;

– zur Schaffung von infrastrukturellen Rahmenbedingungen für das Leben im
Dorf Befreiung bzw. zeitlich befristete Aussetzung von Standardvorschrif-
ten, die der Anpassung von öffentlicher Infrastruktur oftmals entgegenste-
hen;

– Aufrechterhaltung einer bezahlbaren Wasserversorgung und Abwasserent-
sorgung unter Aufrechterhaltung eines konsequenten Trinkwasser- und Ge-
wässerschutzes;

– zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und zum Erhalt der Nahver-
sorgung erleichterte Nachfolgenutzung für aufzugebende militärische Lie-
genschaften durch Nutzung von Städtebauförderprogrammen bzw. Anpas-
sung der Förderrichtlinien im finanzverfassungsrechtlichen Rahmen und
Nachnutzung von ehemals landwirtschaftlichen Gebäuden durch Hand-
werksbetriebe wie Bäcker, Fleischer und andere Dienstleister durch flexi-
blere Gestaltung des Baugesetzbuchs (§ 35 BauGB);

– bestehende Förderprogramme so gestalten, dass diese den Herausforderun-
gen der demografischen Entwicklung und dem Grundsatz „Innen- vor
Außenentwicklung“ entsprechen;

– konsequente Innenentwicklung vor Ausweisung neuer Baugebiete;

Drucksache 17/11654 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– Förderinstrumentarien der Wohnungsbauförderung und des Baurechts von
Städten an ländliche Räume anpassen;

– konsequente Einbeziehung demografischer Entwicklung insbesondere bei
Infrastruktur durch „Demografie-Checks“ bei allen Förderprogrammen und
Investitionsvorhaben für nachhaltige Förderentscheidungen und Förderzusa-
gen;

– Förderung einer besseren Vernetzung der sozialen Infrastruktur mit dem Ziel
der effektiveren Nutzung vorhandener Ressourcen;

– Empfehlung an die Länder: Zum Erhalt eines flächendeckenden wohnortna-
hen Schulangebots Vermeidung von Schulschließungen zumindest für
Grundschulen, jahrgangsübergreifende Gruppen bzw. Anerkennung erhöh-
ten Stellenschlüssels für kleine Landschulen;

– Erhalt und Stärkung der kulturellen Infrastruktur und Verbesserung der Nut-
zungsmöglichkeiten, z. B. durch Verbesserung der Mobilität in ländlichen
Regionen über den ÖPNV als Grundvoraussetzung für die Teilhabe an
Kultur und Empfehlung an die Länder, bei der Vergabe öffentlicher Mittel
die Förderung kultureller Vielfalt und aktivierender Kulturarbeit genauso zu
schätzen wie kulturelle Spitzenförderung;

– differenzierte Angebote zur kulturellen Teilhabe und zur kulturellen Bildung
als Basis für die aktive Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens erhalten
und weiterentwickeln;

– Erhalt möglichst vieler Kinos – der oft einzigen Kulturinstitutionen auf dem
Land – durch das Förderprogramm zur Digitalisierung der Kinos in
Deutschland, welches der Bund zusammen mit den Ländern und der Film-
wirtschaft auf den Weg gebracht hat;

– zur Förderung von Kenntnis, Wertschätzung und Weiterentwicklung von
Heimatkultur und Vielfalt heimatlicher Kultur in den ländlichen Regionen
Entwicklung eines kulturellen Infrastrukturplanes in interkommunaler Zu-
sammenarbeit;

– Empfehlung an die Bundesregierung, die Mittel für die Städtebauförderung
als Instrument der nachhaltigen Entwicklung unserer Städte und Gemeinden
auf hohem Niveau zu verstetigen und für Planungssicherheit zu sorgen;

– Sicherstellung eines flächendeckenden Brandschutzes durch kommunale
Freiwillige Feuerwehren durch verstärkte Kooperationen, Doppelmitglied-
schaften am Wohn- und Arbeitsort, Nutzung der Jugendfeuerwehren für die
Nachwuchsgewinnung und Image- und Werbekampagnen;

– Sicherstellung eines flächendeckenden und weitgehend ehrenamtlich getra-
genen Zivil- und Katastrophenschutzes: Das ehrenamtliche Engagement der
Bürgerinnen und Bürger in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bildet
das Rückgrat des Bevölkerungsschutzes in Deutschland. Das traditionell in
den ländlichen Räumen starke Engagement bei den Freiwilligen Feuerweh-
ren, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) und den Hilfsorgani-
sationen muss erhalten und weiter gefördert werden, um nachhaltig die
ehrenamtliche Basis des Bevölkerungsschutzes sicherzustellen;

– um selbständiges Wohnen und Mobilität im Alter zu ermöglichen, soll das
Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW Bankengruppe ge-
stärkt und dahingehend erweitert werden, dass auch zuvor öffentlich bzw.
gewerblich genutzte Gebäude förderfähig werden;

– um überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke der Kommunen zu unter-
stützen mit dem Ziel der Kooperation beim Angebot von Infrastruktur und

der Vermeidung kostenintensiver Doppelstrukturen, Empfehlung an die

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/11654

Bundesregierung, das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ auf
hohem Niveau zu verstetigen und für eine landkreisübergreifende Zusam-
menarbeit zu erweitern, das Programm gerade für kleinere Ortschaften
niedrigschwelliger auszugestalten und die Lücke zwischen diesem Pro-
gramm und der Förderung der Dorferneuerung zu schließen.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. den unter Abschnitt II stehenden Katalog von Empfehlungen für Maßnahmen
in Zuständigkeit des Bundes bzw. der jeweils angesprochenen Bundes-
ressorts umzusetzen, soweit erforderlich durch den Entwurf eines Artikelge-
setzes, das dem Deutschen Bundestag vorzulegen ist, wobei die Finanzierung
über eine veränderte Prioritätensetzung innerhalb der zur Verfügung stehen-
den Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der Erfordernisse zur Haushalts-
konsolidierung im Rahmen des Finanzplans bis 2016 und unter Berücksich-
tigung des 1-Prozent-Ziels für den zukünftigen mehrjährigen Finanzrahmen
der EU erfolgen muss;

2. für das möglichst nahtlose Ineinandergreifen der verschiedenen Aktivitäten
die rahmensetzende Koordination in der Bundesregierung durch Aufwer-
tung eines bestehenden Parlamentarischen Staatssekretärs zum Koordinator
für die ländlichen Räume zu stärken;

3. die Rahmenbedingungen für die Förderung von Selbstinitiative und bürger-
lichem Engagement in ländlichen Räumen durch Einrichtung einer Bundes-
stiftung oder Akademie zu verbessern, z. B. durch Aufwertung der Deut-
schen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) in Bonn.

Berlin, den 27. November 2012

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Rainer Brüderle und Fraktion

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