BT-Drucksache 17/11623

Neues Abwehrzentrum gegen Extremismus und Terrorismus

Vom 22. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11623
17. Wahlperiode 22. 11. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma,
Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Neues Abwehrzentrum gegen Extremismus und Terrorismus

Der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, hat am 15. November
2012 das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)
und damit ein weiteres gemeinsames Zentrum von Polizei- und Geheimdienst-
behörden eingerichtet. Eine Unterrichtung des Deutschen Bundestages ist sei-
tens des Bundesministeriums des Innern (BMI) bis zum Zeitpunkt des Einrei-
chens dieser Kleinen Anfrage ausgeblieben.

Das bisherige Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterro-
rismus (GAR) verliert mit dem neuen Zentrum seine Eigenständigkeit und wird
„um die Bereiche Ausländerextremismus/Ausländerterrorismus, Linksextremis-
mus/Linksterrorismus und Spionage/Proliferation erweitert“, wie es in einer
Presseinformation des BMI vom 15. November 2012 heißt. Am neuen Zentrum
sollen sich der Verfassungsschutz aus Bund und Ländern, das Bundeskriminal-
amt, die Landeskriminalämter sowie der Bundesnachrichtendienst (BND) und
der Militärische Abschirmdienst (MAD), das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beteili-
gen, wie es in einer (undatierten) Presseinformation des Bundesamtes für Verfas-
sungsschutz (www. bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Sicherheit/
Extremismus/getz. pdf?__blob=publicationFile) heißt. Dort wird weiter ange-
kündigt, es sollen neben bereits bestehenden nachrichtendienstlichen und poli-
zeilichen Informations- und Analysestellen zu Rechtsextremismus „weitere
phänomenbezogene Stellen dieser Art eingerichtet werden“.

Das bereits im Jahr 2004 gegründete Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum
(GTAZ, gegen „islamistischen“ Terrorismus) in Berlin-Treptow soll unabhängig
vom neuen Zentrum bestehen bleiben.

Der Bundesminister des Innern hatte zwar in der Vergangenheit mehrfach an-
gekündigt, er wolle nach dem GTAZ und dem GAR auch ein Zentrum zur
Bekämpfung des sogenannten Linksextremismus einrichten, von der kurzfristig
angekündigten Einrichtung des neuen Zentrums zeigten sich aber mehrere Län-
derregierungen überrascht. Derzeit beteiligen sich lediglich zehn Länder am
GETZ (vgl. DIE WELT, „Neues Sicherheitszentrum GETZ in Köln eröffnet“
vom 15. November 2012).
Mit der Gründung des GETZ geht die faktische Auflösung des Abwehrzentrums
gegen Rechtsextremismus einher. Statt spezialisierter Bekämpfung gewaltbe-
reiter Neonazis wird nunmehr allgemein „Extremismus“ bekämpft, so dass sich
der thematische Zuschnitt des GETZ als unscharf darstellt. Aus Sicht der Frage-
steller wird damit der gleiche Fehler begangen, wie im Jahr 2002, als der Ver-
fassungsschutz seine Abteilung gegen Rechtsextremismus als eigenständige

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Abteilung aufgelöst und mit der Abteilung „Linksextremismus/Linksterroris-
mus“ zusammengeführt hatte – ein Schritt, den das Amt nach Bekanntwerden
der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ wieder revidierte.

Die Gründung des GETZ wirft nicht nur die Frage danach auf, wie ein „Dach-
zentrum“ für eine Vielzahl völlig unterschiedlicher Phänomenbereiche fachlich
begründet wird. An einer Evaluation des GAR mangelt es bisher. Aus Sicht der
Fragesteller sind die Begriffe „Linksextremismus“ und „Ausländerextremismus“
ohnehin politische „Kampfbegriffe“, denen es an jeglicher Legaldefinition fehlt.
Von einem „Linksterrorismus“, den es zu bekämpfen gälte, hat bislang keine
Bundessicherheitsbehörde gesprochen. Inwiefern Spionage einen „extremis-
tischen“ Charakter hat, wurde bislang ebenfalls nicht dargelegt. Zu den fach-
lichen kommen verfassungsrechtliche Bedenken in Hinblick auf die Aushöhlung
des Trennungsgebotes durch immer intensivere Formen der Zusammenarbeit und
des Informationsaustausches zwischen Polizeibehörden und Geheimdiensten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie soll das GETZ strukturell und organisatorisch aufgebaut sein?

2. Wie soll dabei die Arbeit hinsichtlich der verschiedenen Phänomenbereiche
organisiert werden?

3. Welche Veränderungen bringt die Gründung des GETZ für die Arbeit des bis-
herigen GAR mit sich?

4. Wird das GETZ die gleichen Räumlichkeiten bzw. Liegenschaften wie das
GAR nutzen?

5. Welchen zeitlichen Verlauf hatte die Entscheidungsfindung zur Gründung
des neuen Zentrums im BMI?

a) Wann hat der Bundesminister des Innern die feste Entscheidung zur Grün-
dung dieses Zentrums getroffen?

b) Welche

– konzeptionellen,

– logistischen,

– materiellen,

– personellen und

– organisatorisch/strukturellen

Vorbereitungsmaßnahmen zur Gründung des Zentrums sind zu jeweils
welchem Zeitpunkt getroffen worden, und wer hat die jeweilige Vorberei-
tung hierzu geleistet?

6. Bei welchen Gelegenheiten (bitte mit Zeitpunkt angeben) hat der Bundes-
minister des Innern gegenüber den Regierungen der Länder die Gründung
des neuen Zentrums angekündigt?

a) Wann hat der Bundesminister des Innern gegenüber den Regierungen
welcher Länder einen konkreten Termin für die Einrichtung des Zentrums
genannt?

b) Hat der Bundesminister des Innern die Länder in die Entscheidungsfindung
über Struktur, Themensetzung und Arbeitsweise des neuen Zentrums
eingebunden, und wenn ja, bei welchen Gelegenheiten (Besprechungen
usw. bitte nach Zeitpunkt und Zusammensetzung des Gesprächskreises
aufführen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11623

c) Inwiefern ist dabei den Ländern die Möglichkeit gegeben worden, auf
Zielsetzung, Struktur und Organisation des GETZ Einfluss zu nehmen?

d) Welche Rückmeldungen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie
die Zusammenführung verschiedener Phänomenbereiche in einem Ge-
meinsamen Zentrum in den Ländern bewertet wird?

e) Inwiefern haben die Länder Bedenken hinsichtlich des GETZ bzw. ihrer
Fähigkeit, das GETZ bzw. dessen Arbeitsgruppen personell zu besetzen,
geäußert?

7. Mit welchen Vertretern welcher Bundesbehörden hat welche Ebene des
BMI zu welchem Zeitpunkt über Konzeption und Zeitplan der Einrichtung
des GETZ verhandelt, und welche Entscheidungsgrundlagen lagen dem
Bundesminister des Innern zur Entscheidung über Zeitpunkt und Konzep-
tion zu jeweils welchem Zeitpunkt vor?

8. Ist die in der Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz
(BfV) genannte Auflistung der Phänomenbereiche, die im GETZ behandelt
werden sollen, vollständig (wenn nicht, bitte erläutern)?

a) Wie begründet die Bundesregierung die Auflösung des GAR als eigen-
ständiges Zentrum und seine Überführung in das GETZ, dessen sonstige
Themenbereiche keine Berührungspunkte mit denjenigen des GAR auf-
weisen?

b) Welche gemeinsamen Schnittmengen weisen beispielsweise die Phäno-
menbereiche „Linksextremismus“ und „Proliferation“ auf?

c) Wie begründet die Bundesregierung allgemein, warum völlig verschie-
dene Phänomenbereiche im Rahmen eines Gemeinsamen Zentrums be-
handelt werden sollen?

d) Wie begründet die Bundesregierung die Zusammenführung gerade der
von ihr ausgewählten Phänomenbereiche in einem Gemeinsamen Ab-
wehrzentrum?

e) Auf welche kriminologischen oder sicherheitspolitischen Prämissen be-
ruht diese Entscheidung?

f) Inwiefern ist vorgesehen, im GETZ auch die Bekämpfung weiterer
Phänomenbereiche (als Beispiele etwa Organisierte Kriminalität, Scien-
tology) anzusiedeln?

9. Welche tiefgehenden Entwicklungen haben sich seit dem 31. August 2012,
als die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage erklärte,
„valide Erkenntnisse für die zukünftige Aufstellung und Weiterentwicklung
des GAR [seien] allerdings erst nach einer längeren Wirkphase des GAR
und seiner Foren von etwa zwei Jahren zu erwarten“ (Bundestagsdruck-
sache 17/10585), vollzogen, so dass die Gründung eines neuen, erweiterten
Zentrums und die damit verbundene Auflösung als eigenständiges Zentrum
bzw. Überführung des GAR schon jetzt und nicht erst nach einer längeren
Wirkphase sinnvoll möglich erscheint?

Warum hat die Bundesregierung mit der Gründung des GETZ nicht gewar-
tet, bis das GAR valide Erkenntnisse geliefert hat?

10. Wie sollen das neue Zentrum bzw. die neuen Zentren zusammengesetzt sein
(bitte Anzahl der bisherigen und ggf. weiterer zur Teilnahme eingeladener
Behörden angeben, jeweils mit Anzahl der maximal eingeladenen Behör-
denvertreter; bitte auch differenzieren, wenn nicht alle Behörden zu jedem
Phänomenbereich arbeiten)?
a) Ist es beabsichtigt, dass die teilnehmenden Behörden des Bundes und der
Länder in der Regel die selben Mitarbeiter zur Teilnahme an den Bespre-

Drucksache 17/11623 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

chungen entsenden, und in welchem Umfang wird es nach Einschätzung
der Bundesregierung zu gewährleisten sein, dass jeweils die in den Ent-
sendebehörden mit dem jeweiligen Phänomenbereich betrauten Fach-
leute in die zugehörigen Arbeitsgruppen entsandt werden, bzw. in wel-
chem Umfang werden „Allrounder“ entsandt?

b) Welche Bundesbehörden sind im Zentrum vertreten?

c) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsenden diese jeweils?

d) Inwiefern sollen BND und MAD in das Zentrum integriert werden?

e) Inwiefern sollen Europol und ggf. weitere internationale oder auslän-
dische Sicherheitsbehörden/-institutionen (bitte auflisten) in das Zen-
trum integriert werden, bzw. welche Schnittstellen soll es zu diesen ge-
ben?

11. Welche Arbeitsweise ist für das neue Zentrum vorgesehen?

a) Inwiefern wird die Arbeit hinsichtlich der unterschiedlichen Phänomen-
bereiche getrennt bzw. gemeinsam gestaltet?

b) Ist vorgesehen, dass es Gesamtplenarsitzungen aller mit unterschied-
lichen Phänomenbereichen befassten Behörden bzw. Behördenvertretern
gibt, und wenn ja, welchem Zweck dient dies und in welchem Rhythmus
sollen diese erfolgen?

c) Welche Möglichkeiten des Austausches zwischen den unterschiedlichen
Phänomenbereichen sind vorgesehen, und welchem Zweck dient dies?

d) Wie wird die Arbeit des Zentrums außerhalb dieser gemeinsamen Sit-
zungen organisiert?

e) Welche Bundesbehörden werden, mit wie vielen Vertretern, dauerhaft im
Zentrum arbeiten, welche nur an bestimmten Tagen bzw. zu bestimmten
Gelegenheiten (bitte jeweils nennen und ggf. phänomenbezogen diffe-
renzieren)?

f) Werden die Bundessicherheitsbehörden Vertreter in das Zentrum entsen-
den, die dort ihren Hauptberuf ausüben und dementsprechend an ihren
bisherigen Arbeitsplätzen fehlen oder ist vielmehr ein „Pendeln“ be-
absichtigt, wie (bisher) beim GAR?

12. Welche Themen hat das Zentrum auf seinen bisherigen Sitzungen behandelt
(bitte Tagesordnungen angeben und etwaige Berichte oder Stellungnahmen
zusammenfassen)?

13. Welche Arbeitsgruppen sind mittlerweile eingerichtet bzw. welche sind vor-
geschlagen oder sollen noch vorgeschlagen werden (bitte Namen der Ar-
beitsgruppen sowie inhaltlichen bzw. thematischen Schwerpunkt sowie Zu-
sammensetzung angeben), und welche Themen haben diese bisher
behandelt (bitte Tagesordnungen angeben und etwaige Berichte oder Stel-
lungnahmen zusammenfassen)?

14. Welche Kosten entstehen durch das Zentrum (bitte Ersteinrichtung und
laufende Kosten darstellen), und aus welchem Etat werden diese bestritten?

Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung den teilneh-
menden Ländern?

15. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung für die Gründung eines Zen-
trums, das sich (unter anderem) der Bekämpfung des sogenannten Links-
extremismus und Linksterrorismus widmet?

a) Welche Defizite hat es aus Sicht der Bundesregierung in der Vergangen-

heit bei der Bekämpfung politisch links motivierter Straftaten bei der

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11623

Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden gegeben, die durch
das GETZ überwunden werden sollen?

b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass es eine konkrete Gefährdung
von Staat und Gesellschaft durch politisch links motivierte Straftaten
gibt, die auch nur annähernd mit der Gefährdung durch rechtsterroris-
tische Netzwerke wie dem NSU oder der potentiellen Gefährdung durch
Rechtspopulisten und Islamophobe vergleichbar ist (bitte ggf. begrün-
den)?

c) Was genau hat sich seit August 2011, als die Bundesregierung die Neu-
ausrichtung des GTAZ mit der Begründung abgelehnt hatte, es gäbe
„derzeit keine Personen(gruppen), die terroristische Ziele in Deutsch-
land aktiv vertreten und verfolgen“ (Bundestagsdrucksache 17/6812) so
geändert, und welche Erkenntnisse kamen hinzu, dass jetzt sogar ein
eigenes, neues Zentrum für die Bekämpfung eines angeblichen Linkster-
rorismus gegründet wurde?

d) Welche gegenwärtig aktiven „linksterroristischen“ Bestrebungen in
Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?

e) Inwiefern droht nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Entstehung
„linksterroristischer“ Bestrebungen (bitte ggf. die konkreten Erkennt-
nisse mitteilen)?

f) Inwiefern soll sich das Zentrum bei seiner Bekämpfung des sogenannten
Linksextremismus auch auf nicht gewaltförmige Erscheinungsformen
linker Politikansätze beziehen (ggf. angeben, welche Politikansätze kon-
kret gemeint sind)?

16. Inwiefern ist beabsichtigt, das GETZ perspektivisch nicht beim Bundeskri-
minalamt, sondern direkt beim BMI anzubinden?

17. Inwieweit ist in der Gründung des GETZ eine Umsetzung bereits disku-
tierter Pläne zur Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden des Bundes
(Werthebach-Kommission usw.) zu sehen, und inwieweit bedeutet die
Gründung des GETZ eine Absage an die Vorschläge der Werthebach-
Kommission?

18. Inwieweit ist eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Arbeit
des GTAZ, des GAR sowie des GETZ beabsichtigt, um insbesondere deren
Effektivität sowie die Auswirkungen der verstetigten, ausgeweiteten und
intensivierten Zusammenarbeit zwischen Polizei- und Geheimdienstbehör-
den, insbesondere auf ihr jeweiliges Selbstverständnis, den Datenschutz
und das Trennungsgebot zu erfassen und auszuwerten?

19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Fähigkeit der Länder,
Ressourcen, insbesondere Personal, für das GETZ bzw. dessen verschiedene
Gremien und Arbeitsgruppen aufzuwenden?

20. Wie ordnet sich die Gründung des GETZ insgesamt in die strategische,
langfristige Weiterentwicklung der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepu-
blik Deutschland ein?

21. Welche Prinzipien sollen hinsichtlich der im GETZ zu behandelnden Phäno-
menbereiche für den Austausch von Informationen zwischen Polizeibehör-
den, Geheimdiensten sowie weiteren beteiligten Stellen gelten (sowohl in-
nerhalb eines Phänomenbereiches als auch zwischen verschiedenen
Phänomenbereichen), und wie wird dafür Sorge getragen, dass insbesondere
personengebundene Daten nicht solchen Behörden(vertretern) zur Kenntnis
gelangen, die dazu nach geltendem Recht nicht befugt sind bzw. mit anderen

Phänomenbereichen befasst sind?

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22. Welche infrastrukturellen und technischen Voraussetzungen sind im GETZ
geschaffen worden bzw. sollen noch geschaffen werden?

23. Welche Entscheidungen über die Anlage eigener Datenbanken und die Aus-
stattung mit welchen Computerprogrammen durch das GETZ sind getroffen
worden?

24. Über welche Datenbanken bzw. Dateien verfügen die im GETZ zusammen-
geschlossenen Bundes- und Landesbehörden, in denen Informationen über
die einzelnen Phänomenbereiche enthalten sind (bitte für jede Behörde voll-
ständig auflisten)?

25. Wie und von wem, wird die Arbeit des GETZ sowie die Arbeit der teil-
nehmenden Behörden(vertreter) kontrolliert (bitte insbesondere in Hinblick
auf Datenschutz und Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen
für die einzelnen teilnehmenden Behörden ausführen)?

Berlin, den 22. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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