BT-Drucksache 17/1161

Keine Vorbereitungen für die Wiederaufnahme der Erkundung des Salzstocks in Gorleben bis zum Abschluss der Arbeit des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Vom 23. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1161
17. Wahlperiode 23. 03. 2010

Antrag
der Abgeordneten Ute Vogt, Ulrich Kelber, Marco Bülow, Dirk Becker, Gerd
Bollmann, Sebastian Edathy, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Oliver Kaczmarek,
Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Dr. Matthias Miersch, Thomas
Oppermann, Frank Schwabe, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Keine Vorbereitungen für die Wiederaufnahme der Erkundung des Salzstocks
in Gorleben bis zum Abschluss der Arbeit des 1. Parlamentarischen
Untersuchungsausschusses

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Es ist Aufgabe eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu klären,
ob die Entscheidung für eine Erkundung des Salzstocks in Gorleben für eine
Eignung als Endlager für radioaktiven Abfall nach wissenschaftlichen Kriterien
zustande gekommen ist bzw. welche politische Einflussnahme es bei der Vor-
bereitung dieser Entscheidung gegeben hat.

Der auf Basis dieser zu prüfenden Entscheidung erstellte Rahmenbetriebsplan
aus dem Jahr 1983 und seine Maßgaben entsprechen zudem nicht den heutigen
Anforderungen an eine sachgerechte Erkundung. So hat sich die damals adres-
sierte Müllmenge und deren radiologische Beschaffenheit u. a. nach dem Plan-
feststellungsbeschuss für das Endlager Konrad erheblich verändert.

Zudem gelten inzwischen veränderte Sicherheitsanforderungen an eine End-
lagerung, die durch den damals entwickelten Rahmenbetriebsplan nicht adäquat
abgedeckt werden können.

Hinzu kommen ohnehin bestehende Unzulänglichkeiten des bis zum Mora-
torium im Jahr 2000 verfolgten Erkundungsprogramms insbesondere aufgrund
des inzwischen fortgeschrittenen Stands von Wissenschaft und Technik. Bisher
ist zudem nicht ausgeschlossen, dass dies Auswirkungen auf die Rechtssicher-
heit der weiteren Vorhaben hat.

Die Erkundung nach dem Betriebsplan von 1983 berücksichtigt weiterhin nicht,
dass die nach niedersächsischem Bergrecht an das Bundesamt für Strahlen-
schutz abgetretenen Salzrechte innerhalb der nächsten fünf Jahre auslaufen und
aktuell nicht sichergestellt ist, dass die Rechte wieder in dem erforderlichen

Umfang erworben werden können.

Darüber hinaus bedeutet eine Verlängerung des Rahmenbetriebsplans eine
Erkundung auf Grundlage von heute bei Neugenehmigung nicht mehr anwend-
barem Bergrecht, so dass insbesondere die obligatorische Beteiligung der
Öffentlichkeit nicht gewährleistet ist.

Drucksache 17/1161 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

zunächst die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zur Erkundung eines
Endlagers am Standort Gorleben (Bundestagsdrucksache 17/888 (neu)) über die
Frage abzuwarten, ob der Salzstock in Gorleben nach den im Jahr 1983 vor-
liegenden gültigen grundlegenden wissenschaftlichen Voraussetzungen genügt
hat und insoweit überhaupt eine geeignete Grundlage für den damals entwickel-
ten Rahmenbetriebsplan gegeben ist.

Berlin, den 23. März 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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