BT-Drucksache 17/11599

Stand der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes für Berufsqualifikationen

Vom 21. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11599
17. Wahlperiode 21. 11. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein,
Ulla Jelpke, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion
DIE LINKE.

Stand der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes für Berufsqualifikationen

Zum 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Aner-
kennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft getreten. Das
Gesetz verfolgt das Ziel, Berufsqualifikationen, die im Ausland erworben wur-
den, besser für den deutschen Arbeitsmarkt zu nutzen bzw. eine qualifikations-
nahe Beschäftigung zu ermöglichen.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen übernehmen
die für die jeweiligen Berufsgruppen zuständigen Kammern. Die Anerken-
nungsverfahren für einen Großteil dieser Berufe werden durch die neu geschaf-
fene Zentralstelle der Industrie- und Handelskammern, die IHK FOSA (Foreign
Skills Approval), bearbeitet. Erste Zahlen zur Antragsstatistik legte die IHK
FOSA am 19. Oktober 2012 vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der von der Bundes-
ministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, geäußerten Er-
wartungshaltung, wonach 25 000 Menschen jährlich von dem neuen An-
erkennungsgesetz profitieren sollten, dessen Umsetzung für das erste halbe
Jahr?

2. Auf welcher Grundlage basiert die Zahl von 25 000 Menschen, die laut der
Bundesministerin Dr. Annette Schavan von dem Gesetz profitieren sollten?

a) Wie groß ist bei dieser Schätzung der Anteil jener in Deutschland leben-
den ausländischen Akademikerinnen und Akademiker, deren Berufsquali-
fikationen bislang nicht anerkannt wurden?

b) Wie groß ist bei dieser Schätzung der Anteil jener in Deutschland leben-
den Menschen mit bereits vorhandenen beruflichen Abschlüssen?

3. Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller hatten nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang einen akademischen Abschluss, und mit welchem
Ergebnis (volle oder teilweise Gleichwertigkeit, Ablehnung) wurden diese

Verfahren abgeschlossen (Daten bitte nach Herkunftsland, Beruf, Ge-
schlecht aufschlüsseln und den Antragstellerinnen und Antragstellern mit
nichtakademischem Abschluss sowie der Gesamtzahl der Antragstellerin-
nen und Antragsteller im Bereich der reglementierten Berufe gegenüber-
stellen)?

Drucksache 17/11599 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Sieht die Bundesregierung angesichts der Diskrepanz zwischen der von der
Bundesministerin Dr. Annette Schavan ausgegebenen Erwartungshaltung
(siehe Fragen 1 und 2) und den derzeit im Bericht der IHK FOSA positiv
beschiedenen 269 Anträgen (bei insgesamt 1424 Anträgen – Stand: 19. Ok-
tober 2012) einen konkreten Handlungsbedarf für eine Überarbeitung des
Gesetzes?

Wenn ja, welchen?

Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

5. Ist angesichts der vorliegenden Zahlen geplant, eine geänderte Zielstellung
bzw. Erwartungshaltung an das Gesetz und dessen Umsetzung zu formulie-
ren?

Welche Anreize will die Bundesregierung setzen, damit in Zukunft mehr
Berechtigte das Anerkennungsverfahren nutzen?

6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Anzahl der aus dem Ausland gestellten Anträge, und hat die Bun-
desregierung Kenntnis darüber, bei wie vielen der 29 aus dem Ausland
gestellten Anträge eine volle und teilweise Gleichwertigkeit beschieden
wurde?

7. Liegen der Bundesregierung weiterführende Daten zur Antragsstatistik
solcher Berufe vor, die nicht in den Bereich der IHK FOSA fallen?

Wenn ja, welche?

8. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung neben der bestehenden
Datenbank der IHK FOSA individuelle Datenbanken der örtlichen Kam-
mern?

Wenn ja, welche Daten werden erfasst?

Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

9. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gemeinsamen Stan-
dards der Kammern, und welche Entscheidungskriterien sind individuell
auf die Kammern zugeschnitten?

10. Welche Gründe führten nach Kenntnis der Bundesregierung in den bisheri-
gen Fällen zur Ablehnung eines Antrags, und welche Alternativen wurden
den betroffenen Antragstellerinnen und Antragstellern aufgezeigt (Ange-
bote bitte nach Art – Nachqualifizierung, Weiterbildung usw. – der Maß-
nahmen aufschlüsseln)?

11. Wie viele Arbeitsplätze, die sich mit der Bearbeitung der Anträge zur
Gleichwertigkeitsprüfung beschäftigen, wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung in den örtlichen Kammern und in der IHK FOSA geschaffen, und
wie hoch ist der hierdurch tatsächlich entstandene finanzielle Aufwand der
Kammern?

12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Auslastung der Bear-
beiterinnen und Bearbeiter der Anträge in den örtlichen Kammern und der
IHK FOSA, und existieren Vorgaben, wie viele Anträge in einem Jahr (ins-
gesamt und pro Person) bearbeitet werden sollten (bitte nach örtlichen
Kammern und IHK FOSA aufschlüsseln)?

13. Wie häufig und aus welchen Gründen konnte nach Kenntnis der Bundes-
regierung die Bearbeitungsfrist von drei Monaten, bis zu der über die
Gleichwertigkeit einer Berufsausbildung entschieden werden muss, nicht
eingehalten werden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11599

14. Wie viele persönliche Beratungen zum Antragsverfahren wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung bei der IHK FOSA oder anderen örtlichen
Kammern durchgeführt (Daten bitte nach Herkunftsland, Beruf – akademi-
scher- oder Ausbildungsberuf –, Geschlecht und einzelnen Kammern auf-
schlüsseln)?

a) Welchen zeitlichen Umfang nahmen diese Beratungen durchschnittlich
ein (bitte nach dem Ausgang des Antragsverfahrens aufschlüsseln)?

b) Inwieweit spiegelt sich der zeitliche Umfang der Beratungsleistungen in
den Kosten eines Antragsverfahrens wider?

15. Wurden oder werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den örtlichen
Kammern und in der IHK FOSA nach Kenntnis der Bundesregierung spe-
ziell für die Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller und die
Bearbeitung der Anträge geschult, und existiert darüber hinaus ein Konzept,
das eine kontinuierliche Weiterbildung für die Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter vorsieht?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

16. In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Kam-
mern im Rahmen eines Antragsverfahrens Gebühren erhoben, und wovon
hängt die Höhe der Gebühren ab (bitte nach Herkunftsland, Beruf – akade-
mischer- oder Ausbildungsberuf –, Geschlecht, Ausgang des Antragsver-
fahrens – volle oder teilweise Gleichwertigkeit oder Ablehnung – und nach
einzelnen Kammern aufschlüsseln)?

a) Welche Kosten entstanden bisher den örtlichen Kammern und der IHK
FOSA (bitte nach Personal- und Sachkosten in den einzelnen Kammern
aufschlüsseln)?

b) Inwieweit erhalten die örtlichen Kammern finanziell Zuschüsse aus öf-
fentlicher Hand, und welche Zuschüsse sind in Zukunft geplant (bitte
nach Personal- und Sachkosten und den einzelnen Kammern sowie der
Finanzierungsquelle aufschlüsseln)?

17. Wie oft wurde die Möglichkeit von Eignungsprüfungen oder Anpassungs-
lehrgängen für reglementierte Berufe nach Kenntnis der Bundesregierung
bisher genutzt (bitte nach Herkunftsland, Beruf – akademischer- oder Aus-
bildungsberuf – und Geschlecht aufschlüsseln)?

a) Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden angeboten?

b) Welche Kosten fielen oder fallen für die in § 11 des Berufsqualifikations-
feststellungsgesetzes (BQFG) genannten Ausgleichsmaßnahmen in Form
von Eignungsprüfungen oder Anpassungslehrgängen an?

c) Wer trug oder trägt diese Kosten?

18. Wie oft wurde die Möglichkeit einer Nachqualifizierung für nichtreglemen-
tierte Berufe nach Kenntnis der Bundesregierung bisher genutzt (bitte nach
Herkunftsland, Beruf – akademischer- oder Ausbildungsberuf – und Ge-
schlecht aufschlüsseln)?

a) Welche Nachqualifizierungsmöglichkeiten wurden angeboten?

b) Welche Kosten fielen, oder fallen hierfür an?

c) Wer trug, oder trägt diese Kosten?

Drucksache 17/11599 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
19. Inwiefern sind die unterschiedlichen Anerkennungsgesetzgebungen zwi-
schen Bund und Ländern aufeinander abgestimmt?

a) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dass die unterschied-
lichen Berufe in allen Ländern erfasst bzw. einbezogen und gleich be-
wertet werden?

b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, darauf hinzuwirken,
dass weder auf Bundes- noch auf Landesebene unterschiedliche gesetz-
liche Grundlagen bezüglich der Herkunft der Antragstellerinnen und
Antragsteller (Länder der Europäischen Union, Drittstaaten, Aussiedle-
rinnen und Aussiedler) herangezogen werden?

Berlin, den 21. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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