BT-Drucksache 17/11514

Die UN-Klimakonferenz in Doha - Globalen Klimaschutz wirksam vorantreiben

Vom 19. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11514
17. Wahlperiode 19. 11. 2012

Antrag
der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Marie-Luise Dött, Michael Brand,
Dr. Maria Flachsbarth, Dr. Thomas Gebhart, Josef Göppel, Michael Grosse-Brömer,
Dr. Matthias Heider, Christian Hirte, Jens Koeppen, Ingbert Liebing, Stefan Müller
(Erlangen), Dr. Georg Nüßlein, Dr. Michael Paul, Ulrich Petzold, Dr. Christian Ruck,
Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Meierhofer, Angelika Brunkhorst,
Dr. Lutz Knopek, Judith Skudelny, Rainer Brüderle und der Fraktion der FDP

Die UN-Klimakonferenz in Doha – Globalen Klimaschutz wirksam vorantreiben

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Ergebnisse der letzten Klimakonferenz in Durban Ende 2011 und des Peters-
berger Klimadialogs im Juli 2012, an welchem Minister und Delegationen aus
31 Staaten sowie die Exekutivsekretärin des UN-Klimasekretariats in Berlin
teilnahmen, zeigen, dass immer mehr Staaten bereit sind, sich für mehr Klima-
schutz vertraglich zu binden. Diesen Geist gilt es nach Doha zu tragen. Die Staa-
tengemeinschaft hat in Durban beschlossen, bis 2015 ein neues verbindliches
Klimaabkommen zu verhandeln. Die Arbeiten unter der neuen „Durban-Platt-
form“ haben in diesem Jahr begonnen.

Bei der Erarbeitung eines weltweiten Klimaschutzabkommens für die Zeit nach
2015 ist die Bundesrepublik Deutschland treibende Kraft. So hat sie in Durban
wesentlich zu den Fortschritten auf der Konferenz beigetragen und setzt mit der
Umsetzung der Energiewende ein Zeichen für einen gangbaren Weg hin zur
Stromversorgung aus erneuerbaren Energien ohne Wohlstandsverluste. Die
Bundesrepublik Deutschland macht deutlich, dass Klimaschutz und Wirt-
schaftswachstum kein Gegensatz sein müssen, auch nicht in Zeiten der Staats-
schulden- und Wirtschaftskrise. Der Aufbau einer nachhaltigen Energieversor-
gung und einer klimaverträglichen Wirtschaftsweise schafft vielmehr neues und
nachhaltiges Wachstum sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze. Auch in Entwick-
lungs- und Schwellenländern leistet Klimaschutz einen wichtigen Beitrag zur
Armutsbekämpfung.

Bei der Umsetzung sind die Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 2 Grad
Celsius und die Halbierung des globalen Ausstoßes von Treibhausgasen bis

2050 die vordringlichsten Ziele. Deutschland wird dabei seine Vorreiterrolle im
Klimaschutz fortführen. Ausschlaggebend für eine wirksame Vorreiterrolle ist
allerdings, dass andere Staaten zeitnah folgen und die größten Emittentenländer
ähnlich wirksame Anstrengungen zur Minderung von Treibhausgasemissionen
unternehmen. Die Bundesregierung hat ihre Position zum EU-Klimaziel im
Fortschrittsbericht 2012 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wie folgt be-
schrieben: „Die EU verpflichtete sich zudem bereits 2007/2008 auf die Initiative

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,20-20-20‘: Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen um 20 %, ggf.
30 % (vgl. ER-Beschlüsse), gesenkt, der Anteil erneuerbarer Energieträger am
Energieverbrauch auf 20 Prozent und die Energieeffizienz um 20 % gesteigert
werden. Eine Anhebung des EU-Klimaziels auf 30 % trägt die Bundesregierung
auf Basis des nationalen 40 %-Ziels dann mit, wenn keine darüber hinausgehen-
den Emissionsminderungen von Deutschland verlangt werden und alle EU-Mit-
gliedstaaten einen fairen Beitrag leisten.“

Der Emissionshandel ist eines der vorrangigen Klimaschutzinstrumente, da mit
ihm als mengengesteuertem Instrument das politisch vorgegebene Mengenziel
für die Emission von Treibhausgasen zu den geringstmöglichen Kosten erreicht
werden kann. Er soll perspektivisch zu einem globalen Kohlenstoffmarkt ausge-
baut werden. Dies wäre ein wirksamer Beitrag zur Minderung der globalen
Emissionen und zu einer internationalen Annäherung der Wettbewerbsbedin-
gungen.

Die Europäische Union arbeitet zudem darauf hin, bis 2015 einen OECD-weiten
Markt für Emissionsrechte aufzubauen und diesen bis 2020 auch auf die wirt-
schaftlich fortgeschrittenen Entwicklungs- und Schwellenländer auszudehnen.
Mit Blick auf die Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in den Emis-
sionshandel haben die Verhandlungen bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Or-
ganisation ICAO eine zentrale Bedeutung.

Der Deutsche Bundestag drängt weiterhin auf den Abschluss eines umfassen-
den, verbindlichen Klimaschutzabkommens, mit dem das Erreichen des 2- Grad-
Celsius-Ziels sichergestellt wird und in das alle Staaten – vor allem die USA und
China, auf die zusammen etwa 45 Prozent (2011) der jährlichen globalen Treib-
hausgasemissionen entfallen – mit einbezogen sind. Der Deutsche Bundestag
fordert die Bundesregierung auf, sich bei den internationalen Partnern weiterhin
mit Nachdruck für ein solches Abkommen einzusetzen. Ein internationales Ab-
kommen dient einem nachhaltigen Klimaschutz, schafft international vergleich-
bare Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen und vermeidet dauerhaft
Produktions- und Standortverlagerungen ins Ausland.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

• auf den Fortschritten der Klimakonferenz von Durban aufzubauen und in
Doha die Grundlage zu schaffen für ein modernes Klimaregime, das an die
Realitäten des 21. Jahrhunderts angepasst ist. Die Bundesregierung soll
gemeinsam mit der EU darauf drängen, in Doha einen Fahrplan für die
Verhandlungen bis zum Jahre 2015 zu beschließen. Außerdem wird die Bun-
desregierung aufgerufen, ihre politische Zusage zu einer zweiten Verpflich-
tungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll durch Entscheidungen auch formell
zu beschließen. Zur Modernisierung des Klimaregimes und für die Fokussie-
rung der Verhandlungen ist es außerdem notwendig, die bisher parallel ver-
laufenden Zukunftsverhandlungen unter der Klimarahmenkonvention (Ad-
hoc-Arbeitsgruppe für langfristige gemeinsame Maßnahmen unter der Kon-
vention AWG-LCA) und zur Vereinbarung zukünftiger Verpflichtungen von
Industrieländern unter dem Kyoto-Protokoll (Ad-hoc-Arbeitsgruppe unter
dem Kyoto-Protokoll AWG-KP) abzuschließen und die Verhandlungen in
der Arbeitsgruppe der Durban-Plattform zu konzentrieren. Das neue verbind-
liche internationale Klimaschutzabkommen sollte auf dem Kyoto-Protokoll
und den Vereinbarungen von Cancún und Durban aufbauen;

• an einem alle großen Emittenten umfassenden rechtsverbindlichen interna-
tionalen Klimaschutzabkommen für die Zeit ab 2015 weiterzuarbeiten, das
dem neuesten Stand der Klimaforschung entspricht und die Erderwärmung
auf unter 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellem Niveau begrenzt. Um

dieses Ziel zu erreichen, müssen die globalen Emissionen ihren Zenit spätes-

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tens 2020 erreicht haben und bis 2050 um mindestens die Hälfte gegenüber
1990 reduziert werden;

• die umweltpolitischen Anstrengungen weiterhin durch die deutsche Außen-
politik zu unterstützen, um durch einen thematisch breiteren Ausgleich von
Interessen politische Widerstände gegen eine ambitionierte Klimapolitik zu
verringern und der möglichen sicherheitspolitischen Dimension des Klima-
wandels Rechnung zu tragen;

• sich dafür einzusetzen, dass sowohl bei den unmittelbar bevorstehenden wie
auch bei künftigen Verhandlungen über internationale Klimaschutzabkom-
men eine faire Lastenverteilung gewährleistet wird, die vergleichbare Wett-
bewerbsbedingungen schafft und Produktionsverlagerungen in Länder ohne
Klimaschutz verhindert;

• sich dafür einzusetzen, im Zuge einer gerechteren Gestaltung der Reduk-
tionsverpflichtungen weltweit zu einer langfristigen Angleichung der Pro-
Kopf-Emissionen zu kommen, wobei den einzelstaatlichen Gegebenheiten
Rechnung zu tragen ist. Aus verfügbaren Elementen wie den derzeitigen
Bevölkerungsvorausschätzungen geht hervor, dass bis 2050 die weltweiten
durchschnittlichen Treibhausgasemissionen pro Kopf auf ungefähr 2 Tonnen
CO2-Äquivalent gesenkt werden müssen;

• sich dafür einzusetzen, dass mittelfristig ein Mechanismus eingeführt wird,
der anhand vorgegebener Kriterien wie Bruttoinlandsprodukt und Emissio-
nen dazu führt, dass Entwicklungsländer mit starkem Entwicklungsfortschritt
schrittweise an die Beiträge der Industriestaaten hinsichtlich der Reduktions-
und Finanzierungsverpflichtungen herangeführt werden;

• sich dafür einzusetzen, dass alle Industrieländer sich weiter ihrer Verantwor-
tung stellen und klare und verbindliche Minderungsverpflichtungen überneh-
men, um ihre Emissionen insgesamt bis 2020 um mindestens 25 bis 40 Pro-
zent gegenüber 1990 und bis 2050 um mindestens 80 bis 95 Prozent
gegenüber 1990 zu senken, und dass die EU dazu einen entscheidenden Bei-
trag leistet;

• sich dafür einzusetzen, dass sich Schwellen- und Entwicklungsländer zu kon-
kreten und nachprüfbaren Minderungsbeiträgen verpflichten, die in der
Summe bis 2020 zu einer Begrenzung der Emissionen um mindestens 15 bis
30 Prozent gegenüber dem Emissionstrend führen. Dabei muss festgelegt
werden, welchen Beitrag diese Länder aus eigener Kraft und welchen sie auf
der Grundlage internationaler Unterstützung leisten. Technologiekooperation
soll Entwicklungsländern helfen, sich dazu in die Lage zu versetzen;

• auf weltweit mehr und ambitioniertere Minderungsanstrengungen zu drän-
gen, denn die bisherigen Zusagen reichen nicht aus, um die 2-Grad-Ober-
grenze einzuhalten. Zum einen wird die Bundesregierung aufgefordert, auf
eine Ausgestaltung des in Durban beschlossenen Arbeitsprogramms zur Stei-
gerung des Ambitionsniveaus zu drängen und sich dafür einzusetzen, dass
Staaten, die noch keine Minderungszusagen gemacht haben, solche in Doha
machen und Länder, die ihre Minderungszusage als Bandbreite formuliert
haben, das obere Ende dieser Bandbreite anstreben. Zum anderen sollte die
Bundesregierung konkrete Initiativen unterstützen. Solche Initiativen zu ein-
zelnen Umsetzungsbereichen wie der Verbreitung erneuerbarer Energien, der
Steigerung von Energieeffizienz oder dem Abbau von Subventionen für fos-
sile Brennstoffe können signifikante Beiträge zur Ambitionssteigerung leis-
ten. Vorreiterstaaten aus Industrie-, Schwellen- oder Entwicklungsländern
könnten die Kernmitglieder solcher Initiativen bilden und zeigen, dass kon-
krete Fortschritte und mehr Klimaschutz erreicht werden können;

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• die Formalisierung der zweiten Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Pro-
tokoll voranzutreiben. Deutschland hat sich in Durban gemeinsam mit der
EU bereiterklärt, eine zweite Verpflichtungsperiode einzugehen. Die Bundes-
regierung ist aufgerufen, diese politische Zusage in Doha im Rahmen des
Gesamtpakets einzulösen und sich für ambitionierte Regelungen einzusetzen;

• sich für eine achtjährige Dauer der Verpflichtungsperiode einzusetzen, um
einen lückenlosen Übergang zum neuen Abkommen zu garantieren, das spä-
testens 2020 in Kraft treten wird. Für Staaten mit Verpflichtungen in Annex B
muss die Möglichkeit zum Schärfen ihrer Reduktionsverpflichtung geschaf-
fen werden. Das regelbasierte System des Kyoto-Protokolls muss erhalten
bleiben, um als Basis bei den Verhandlungen für das neue Abkommen zu
dienen. Die Regeln zur zweiten Verpflichtungsperiode müssen schon vor der
Ratifizierung angewendet werden, um einen unproblematischen Übergang
von der ersten in die zweite Verpflichtungsperiode zu garantieren. Dies be-
trifft vor allem die Anrechnungsregeln, die Berichtspflichten und die Regeln
zu den flexiblen Mechanismen. Die Bundesregierung wird aufgerufen, sich
für einen entsprechenden Kompromiss innerhalb der EU einzusetzen, einen
Fahrplan für das neue Zukunftsabkommen und konkrete Beschlüsse zur Um-
setzung des Arbeitsprogramms für mehr Ambitionen vor Inkrafttreten des
neuen Abkommens zu entwickeln. Nachdem die Staatengemeinschaft bei der
Klimakonferenz von Durban mit dem Beschluss zur Verhandlung eines
neuen Abkommens mit Verpflichtungen für alle Staaten einen Paradigmen-
wechsel erreicht hatte, müssen diese Verhandlungen mit ihrem anspruchsvol-
len Zeitplan nun mit Leben gefüllt werden. Im ersten Jahr der Arbeit unter der
Durban-Plattform haben die Verhandlungen zum neuen Abkommen erst
langsam begonnen. In Doha muss es darum gehen, einen konkreten Zeitplan
aufzustellen, was bis 2015 sowohl inhaltlich als auch formal verhandelt wer-
den soll. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die Teilung der Welt in Indus-
trie- und Entwicklungsländer nicht in das neue Abkommen hineingetragen
wird. Stattdessen muss der Auftrag von Durban umgesetzt werden, diese
Teilung zu überwinden und die moderne Welt in ihrer Differenziertheit im
neuen Klimaabkommen widerzuspiegeln;

• sich im Rahmen des zweiten Arbeitsstrangs unter der Durban-Plattform in-
nerhalb des Arbeitsprogramms zur Ambitionssteigerung für konkrete Initia-
tiven bis zum vollständigen Inkrafttreten des neuen Abkommens im Jahr
2020 einzusetzen. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass der Treibhausgas-
minderungsbeitrag dieser Initiativen transparent und vergleichbar gemacht
wird. Die Bundesregierung sollte deutlich machen, dass solche Initiativen
ergänzenden Charakter haben und am Ende nur zusammen mit einem inter-
nationalen regelbasierten System für ein Mehr an globalem Klimaschutz sor-
gen können;

• die bisherige Zukunftsverhandlungsgruppe (AWG-LCA) zum Abschluss zu
bringen. Seit ihrer Einrichtung auf der Klimakonferenz von Bali (2007) ist
viel Arbeit geleistet worden, insbesondere zur Unterstützung von Entwick-
lungsländern. Die Staatengemeinschaft hat eine Reihe von neuen Gremien
geschaffen. Diese Gremien zu Anpassung, Technologiekooperation und Fi-
nanzierung haben größtenteils ihre Arbeit aufgenommen und müssen nun
ihre Wirksamkeit zeigen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich dafür
einzusetzen, dass die für Deutschland und die EU besonders wichtigen, noch
nicht abgeschlossenen Themen dieser Gruppe in anderen Gremien weiter
verhandelt werden. Dies sind insbesondere die Minderungszusagen vieler
Staaten aus den Jahren 2009 und 2010. Sie müssen weiter analysiert und
möglichst formell verankert werden. Außerdem muss eine formelle Entschei-
dung zum neuen Marktmechanismus und seiner Ausgestaltung getroffen

werden;

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• sich für die konsequente Umsetzung sowohl der Beschlüsse von Durban für
das System der Messung, Überprüfung und Verifizierung von Minderungs-
verpflichtungen und -beiträgen der Industrie-, Schwellen- und Entwicklungs-
länder als auch von Finanzierungsbeiträgen einzusetzen und im Rahmen der
erfolgreichen südafrikanisch-deutschen Internationalen Partnerschaft zu
Minderung und MRV (Monitoring, Berichterstattung und Verifizierung) wei-
ter konstruktiven Input für die Verhandlungen zu diesem Thema zu geben;

• darauf hinzuwirken, dass die umweltpolitische Wirksamkeit der Instrumente
des Kyoto-Protokolls gestärkt wird. Dies betrifft sowohl die Frage der Über-
tragung von überschüssigen staatlichen Emissionsrechten aus der ersten Ver-
pflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls als auch die Anrechnungsregeln für
Emissionen aus Landnutzung und Landnutzungsveränderung in Industrielän-
dern und die Reform des Clean Development Mechanism (CDM). In diesem
Zusammenhang ist die ökologische Integrität des CDM zu erhöhen. Hierzu
muss insbesondere die Additionalität aller Projekte sichergestellt sein. Mit-
nahmeeffekte müssen vermieden werden. Erforderlich sind transparente und
objektive Kriterien für die Validierungen und eine Stärkung der Unabhängig-
keit der Validierer von den Projektentwicklern. Die Bundesregierung wird
gebeten, die entsprechenden Vorschläge des Antrags „Internationalen Klima-
schutz sichern – Integrität und Wirksamkeit der CDM-Projekte weiter ver-
bessern“ (Bundestagsdrucksache 16/9598) nachdrücklich weiter zu verhan-
deln;

• dafür Sorge zu tragen, dass mit einem Klimaschutzabkommen Post-2012 das
Ziel der EU erreicht wird, bis 2020 die Bruttoentwaldung von tropischen
Wäldern um mindestens 50 Prozent zu reduzieren und bis 2030 einen welt-
weiten Stopp des Waldverlustes zu erreichen. Dies erfordert die Operationa-
lisierung der in Cancún grundsätzlich beschlossenen Unterstützung der Ent-
wicklungsländer für REDD+ (Reducing Emissions from Deforestation and
Forest Degradation) unter der Klimarahmenkonvention zur Einhaltung ihrer
Minderungsziele im Forstsektor;

• die Vorreiterrolle der EU beim internationalen Klimaschutz zu erhalten und
sich dafür einzusetzen, dass andere Industrieländer ihre Minderungsangebote
aufstocken;

• weiterhin als Impulsgeber beim internationalen Klimaschutz zu agieren: Die
Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Emissionen in Deutschland
bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Das von der Bundes-
regierung vorgelegte Energiekonzept ist ein wichtiger Schritt in diese Rich-
tung;

• sich dafür einzusetzen, dass Deutschland und die EU auch nach Ende der
Sofortfinanzierungsperiode ab Ende 2012 einen fairen und angemessenen
Beitrag zu einer verlässlichen und voraussehbaren Finanzierung des interna-
tionalen Klimaschutzes leisten. Gleichzeitig müssen die Entwicklungsländer
im Gegenzug nachprüfbare Minderungsleistungen erbringen. Die Bundes-
regierung wird aufgefordert, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ab
2013 dazu beizutragen, dass das Gesamtziel von 100 Mrd. US-Dollar jährlich
bis 2020 an öffentlichen und privaten Mitteln für Klimaschutz tatsächlich
erreicht wird. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung aufgefor-
dert, im EU-Kontext und mit den internationalen Partnern die Rolle privater
Finanzierungen für die Zielerreichung weiter zu klären;

• sich dafür einzusetzen, dass die notwendigen weiteren Schritte zur Einrich-
tung des neuen Grünen Klimafonds unter der Klimarahmenkonvention unter-
nommen werden. Dieser Fonds soll in transparenter Weise finanzielle Unter-
stützung für Minderung, Waldschutz und Anpassung, einschließlich der

Förderung von Maßnahmen der Technologiekooperation und des Kapazitä-

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tenaufbaus, bereitstellen. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung dafür
einsetzen, dass der Fonds als effizientes und wirksames Klimafinanzierungs-
instrument nach internationalen Standards gestaltet und schnellstmöglich ar-
beitsfähig gemacht wird, so dass er einen wirkungsvollen Beitrag zum welt-
weiten Klimaschutz und zur Transformation zu einer klimaverträglichen
Entwicklung leistet. Unter diesen Vorraussetzung soll Deutschland sich für
eine rasche und angemessene Auffüllung des Fonds mit einem fairen Bei-
tragssystem einsetzen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen
angemessenen Beitrag zur Auffüllung des Fonds leisten. In diesem Zusam-
menhang ist dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere die vom Klimawandel
am stärksten bedrohten ärmsten Entwicklungsländer angemessen bei der An-
passung an den Klimawandel unterstützt werden;

• darauf hinzuarbeiten, dass für den neuen Marktmechanismus, den die EU
vorgeschlagen und den die Staatengemeinschaft in Durban grundsätzlich
etabliert hat, die Voraussetzungen für eine schnelle und konsequente Umset-
zung geschaffen werden. Über den neuen Marktmechanismus soll eine sek-
torale und regionale Erweiterung des globalen Kohlenstoffmarktes erreicht
werden. Entwicklungsländer können mit Hilfe des neuen Marktmechanismus
einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Den Industrieländern soll
durch ihn Flexibilität beim Erreichen ihrer zukünftigen Minderungsziele ge-
währt werden. Dort, wo die Signale des Kohlenstoffmarktes und nationale
Rahmenbedingungen nicht ausreichen, soll die konkrete Zusammenarbeit bei
der Entwicklung und dem Einsatz moderner Technologien ergänzend unter-
stützt werden;

• die Maßnahmen für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel nicht
isoliert umzusetzen, sondern sie als integralen Bestandteil der nachhaltigen
Entwicklung und damit auch der Entwicklungszusammenarbeit insgesamt
aufzufassen. Dabei sollten Wirksamkeit und Nachprüfbarkeit bei der Planung
und Umsetzung von Anpassungs- und Minderungsmaßnahmen leitende Prin-
zipien sein;

• bei der Gestaltung der Klimaschutzzusammenarbeit die größtmögliche Wirk-
samkeit der bereitgestellten finanziellen Mitteln sicherzustellen;

• bei Programmen zur Minderung von Treibhausgasen in Entwicklungslän-
dern, insbesondere durch den Einsatz von erneuerbaren Energien, auch einen
Beitrag zum sicheren Zugang der Bevölkerung zu bezahlbarer moderner En-
ergie zu leisten. Dabei ist zu beachten, dass dezentrale Stromversorgungssys-
teme mit erneuerbaren Energien insbesondere für die Förderung der ländli-
chen Entwicklung genutzt werden können;

• sich dafür einzusetzen, dass die in Kopenhagen vereinbarte regelmäßige und
verlässliche Überprüfung der globalen Klimavereinbarungen mithilfe wis-
senschaftlicher Erkenntnisse stattfindet. Spätestens 2015 sollte eine umfas-
sende Überprüfung abgeschlossen werden. Dabei sollen insbesondere die
Erkenntnisse des kommenden fünften Sachstandsberichts des zwischenstaat-
lichen Ausschusses für Klimaveränderungen (IPCC) berücksichtigt werden,
der für das Jahr 2014 vorgesehen ist.

Berlin, den 19. November 2012

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Rainer Brüderle und Fraktion

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