BT-Drucksache 17/1151

Banken regulieren - Spekulationsblasen verhindern

Vom 23. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1151
17. Wahlperiode 23. 03. 2010

Antrag
der Abgeordneten Michael Schlecht, Sahra Wagenknecht, Dr. Herbert Schui,
Eva Bulling-Schröter, Harald Koch, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.

Banken regulieren – Spekulationsblasen verhindern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Barack Obama, hat
eine große Bankenreform angekündigt und damit den Weg für eine internatio-
nale Regulierung des Finanzsektors geebnet.

US-Präsident Barack Obama will Banken, die von der staatlichen Einlagensi-
cherung profitieren, den Eigenhandel mit Finanzinstrumenten wie Geld, Wert-
papieren, Fremdwährungen oder Derivaten untersagen. Weiterhin will er die
Beteiligungen von Banken an Hedge- und Private-Equity-Fonds einschränken.
Zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterstützen die Pläne des
US-Präsidenten, darunter der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB),
Jean-Claude Trichet, der Präsident der Französischen Republik, Nicolas Sarkozy,
der US-Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz sowie der Vorstandsvorsit-
zende der Commerzbank AG, Martin Blessing.

Die nationalen Finanzaufsichtsbehörden in den USA und Frankreich schränken
die Spekulation auf fallende Kurse von Aktien, die sich nicht im Besitz des An-
legers befinden (ungedeckter Leerverkauf), weiterhin ein. Die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll das zum 19. September 2008 er-
lassene Verbot ungedeckter Leerverkäufe der Aktienwerte elf deutscher Banken
und Versicherungen erneuern.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das deutsche Kreditwesengesetz an-
passt und den Banken untersagt:

a) Eigenhandelsgeschäfte auf eigenes Risiko zu tätigen,

b) sich an Hedge-Fonds zu beteiligen, sie zu besitzen oder zu finanzieren,

c) sich an Private-Equity-Fonds zu beteiligen, sie zu besitzen oder zu finan-
zieren;

Drucksache 17/1151 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. die BaFin anzuweisen, das am 19. September 2008 gemäß § 4 Absatz 1 des
Wertpapierhandelsgesetzes erlassene Verbot der Leerverkäufe von Aktien
der Aareal Bank AG, Allianz SE, AMB Generali Holding AG, Commerz-
bank AG, Deutsche Bank AG, Deutsche Börse AG, Deutsche Postbank AG,
Hannover Rückversicherung AG, Hypo Real Estate Holding AG, MLP AG
und Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG zu erneuern.

Berlin, den 23. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Zu Nummer 1

Ohne strenge Regulierung der Finanzmärkte versickern die notwendigen geld-
politischen Impulse der Zentralbanken und drohen neue Spekulationsblasen.
Barack Obama kündigte gegenüber der Finanzindustrie an: „Wenn diese Leute
einen Kampf wollen, bin ich dazu bereit!“ Die Bundesregierung schuldet der
Bevölkerung dieselbe Entschlossenheit.

Freiwillige Selbstverpflichtungen der Finanzindustrie zeigen keine Wirkung:
Deutsche Finanzinstitute wurden mit öffentlichen Geldern gerettet, verfolgen je-
doch wieder im erheblichen Umfang spekulative Geschäftsmodelle. Die Haf-
tung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben die Risikofreude von Banken
sogar gefördert. Der US-Generalinspekteur des Troubled Asset Relief Program
(TARP), Neil Barofsky, meint: „Ohne eine grundlegende Reform fahren wir
noch immer auf einer kurvenreichen Bergstraße, diesmal aber in einem schnelle-
ren Auto“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1. Februar 2010, S. 9). Das durch-
schnittliche Verhältnis von Forderungen zum Eigenkapital betrug im Jahr 2008
bei US-Banken 12 zu 1, bei britischen Banken 24 zu 1, bei belgischen Banken
33 zu 1 und bei deutschen Banken sogar 52 zu 1 (DIE ZEIT, 2. Juli 2010). Die
Bundesregierung trägt daher eine Verantwortung gegenüber der internationalen
Gemeinschaft, dass die Fremdfinanzierung der deutschen Banken begrenzt wird.

Zu Nummer 2

Ungedeckte Leerverkäufe wurden nach dem Zusammenbruch der US-Invest-
ment Bank Lehmann Brothers Inc. von zahlreichen nationalen Finanzaufsichts-
behörden untersagt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
ließ das Verbot zum 1. Februar 2010 auslaufen. Die US-Börsenaufsicht hat am
17. September 2009 die Einschränkungen bei ungedeckten Leerverkäufen ver-
schärft. Die französische Börsenaufsicht hat das Verbot von ungedeckten Leer-
verkäufen unbefristet verlängert. Ein international abgestimmtes Vorgehen ver-
langt daher eine unbefristete Verlängerung des Verbots in Deutschland.

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