BT-Drucksache 17/11479

Zubau der Kraft-Wärme-Kopplung im Jahr 2013

Vom 13. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11479
17. Wahlperiode 13. 11. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn,
Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg),
Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zubau der Kraft-Wärme-Kopplung im Jahr 2013

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Deutschland gehen für das Jahr 2013
von einem stärkeren KWK-Zubau (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung) aus, als im
Jahr 2012. Dieser Anstieg vollzieht sich vor dem Hintergrund der jüngsten
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)-Novelle bzw. deren Inkrafttreten am
19. Juli 2012. Während die ÜNB für das Jahr 2012 ein Fördervolumen von
256,6 Mio. Euro prognostizierten (200,6 Mio. Euro für KWK-Strommengen
und 55,9 Mio. Euro für Wärme- und Kältenetze), gehen sie für das Jahr 2013 von
einem Fördervolumen von 363,7 Mio. Euro aus (289,1 Mio. Euro für KWK-
Strommengen und 73,1 Mio. Euro für Wärme- und Kältenetze sowie neue
Wärme- und Kältespeicher). Insgesamt bedeutet dies eine Erhöhung des Förder-
volumens von mehr als 40 Prozent. Dennoch liegt das Ausbauvolumen damit
deutlich unter dem von der Prognos AG und der Berliner Energieagentur GmbH
in ihrem Zwischenbericht zum KWKG aus dem Herbst 2011 prognostizierten
KWK-Ausbau, welcher für die Bundesregierung die Grundlage der Gesetzes-
novelle darstellte. Darin gingen die Autoren für das Jahr 2013 von einem
Fördervolumen von 431 Mio. Euro aus (Szenario Sofortabschaltung 8 Blöcke/
Atomgesetz 2002). Selbst auf Basis dieses Szenarios kam der Zwischenbericht
der Bundesregierung zum Ergebnis, dass das Ziel eines KWK-Anteils von
25 Prozent am deutschen Strommix bis zum Jahr 2020 verfehlt werden wird.
Heute, ein Jahr später, liegen die Ausbauprognosen nun noch niedriger, was das
Erreichen des Ziels auch noch unwahrscheinlicher werden lässt. Es stellt sich
angesichts dieser Entwicklung daher die Frage, ob die Verbesserungen der För-
derbedingungen im Zuge der Gesetzesnovelle ausreichend gewesen sind, zumal
das maximal im KWKG vorgesehene Fördervolumen von 750 Mio. Euro auch
im Jahr 2013 nicht einmal zur Hälfte ausgeschöpft werden wird. Der KWK-
Aufschlag für Haushaltskunden steigt zwar zum 1. Januar 2013 von derzeit
0,002 Cent/Kilowattstunde (kWh) auf 0,126 Cent/kWh, liegt damit aber immer
noch auf sehr niedrigem Niveau. Der extrem niedrige KWK-Aufschlag im Jahr
2012 wurde von den ÜNB vor allem mit einmaligen Nachholeffekten begründet.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele KWK-Anlagen mit welcher gesamten elektrischen Leistung sind
nach Informationen der Bundesregierung seit Inkrafttreten der KWKG-No-
velle in Deutschland in Betrieb gegangen?

Drucksache 17/11479 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Wie verteilen sich nach Informationen der Bundesregierung die seit Inkraft-
treten der KWKG-Novelle neu in Betrieb gegangenen KWK-Anlagen auf
die vier im KWKG vorgesehenen Leistungsklassen (bitte aufschlüsseln)?

3. Wie verteilen sich nach Informationen der Bundesregierung die seit Inkraft-
treten der KWKG-Novelle neu installierten KWK-Anlagen auf die in § 3
Absatz 2 KWKG definierten KWK-Technologien, und wie haben sich diese
Zahlen gegenüber dem Vorjahreszeitraum entwickelt (bitte nach Technolo-
gie, Anzahl der Anlagen, durchschnittlicher installierter Leistung auf-
schlüsseln)?

4. Wie groß wird nach Informationen der Bundesregierung das gesamte
Fördervolumen aus dem KWKG im Jahr 2012 sein, und geht die Bundes-
regierung nach heutigem Stand davon aus, dass die Prognose der ÜNB von
256,6 Mio. Euro eher über- oder unterschritten werden wird?

5. Wenn die Prognose der ÜNB nach Informationen der Bundesregierung
über- oder unterschritten werden wird, wie groß wird die jeweilige Abwei-
chung sein?

6. Wie konkret verteilen sich nach Informationen der Bundesregierung die von
den ÜNB für das Jahr 2013 prognostizierten 73,1 Mio. Euro aus dem
KWKG auf Projekte

a) für Wärme- und Kältenetze und

b) für Wärme- und Kältespeicher?

7. Wie viele Anträge auf Förderung aus dem KWKG für den Ausbau der
Wärme- und Kältenetze wurden im Jahr 2012 bei der Bundesregierung bis-
her gestellt, und welche dieser Anträge wurden erst nach Inkrafttreten der
KWKG-Novelle gestellt (bitte für beide Fragen nach Anzahl der Projekte,
Größe, Höhe der Investitionsvolumen, beantragte Förderhöhe und ob posi-
tiv oder negativ beschieden aufschlüsseln)?

8. Wie viele Anträge auf Förderung aus dem KWKG für den Ausbau der
Wärme- und Kältespeicher wurden im Jahr 2012 bei der Bundesregierung
bisher gestellt (bitte nach Anzahl der Projekte, Größe, Höhe der Investi-
tionsvolumen, beantragte Förderhöhe und ob positiv oder negativ beschie-
den aufschlüsseln)?

9. Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass der von den ÜNB für
das Jahr 2013 prognostizierte KWK-Ausbau (Fördervolumen 363,7 Mio.
Euro) unter dem in der von der Prognos AG und die Berliner Energieagen-
tur GmbH angefertigten Zwischenüberprüfung des KWKG aus dem Herbst
2011 prognostizierten KWK-Ausbau (Fördervolumen 431 Mio. Euro)
liegt?

10. Geht die Bundesregierung angesichts der von den ÜNB für das Jahr 2013
prognostizierten Ausbauzahlen davon aus, dass sie ihr Ziel eines KWK-An-
teils am deutschen Strommix von 25 Prozent im Jahr 2020 bei einem gleich-
bleibenden KWK-Ausbau erreichen wird, und wenn nein, was gedenkt die
Bundesregierung dagegen zu unternehmen?

11. Geht die Bundesregierung davon aus, dass der KWK-Ausbau auch in den
Jahren 2014 bis 2020 hinter den Prognosen des Zwischenberichts zurück-
bleiben wird, und wenn nein, warum nicht?

12. Ist die Bundesregierung angesichts des im Jahr 2013 hinter den Prognosen
des Zwischenberichts zurückbleibenden KWK-Ausbaus der Auffassung,
dass die Erhöhung der KWK-Zuschläge um 0,3 Cent/kWh für alle Anlagen-
kategorien zu niedrig ausgefallen ist, und wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11479

13. Welche weiteren Gründe sind nach Informationen der Bundesregierung da-
für verantwortlich, dass der KWK-Ausbau im Jahr 2013 hinter den Progno-
sen des Zwischenberichts zurückbleiben wird?

14. Geht die Bundesregierung davon aus, dass das im KWKG vorgesehene
maximale Fördervolumen von 750 Mio. Euro pro Jahr in den kommenden
Jahren ausgeschöpft werden wird, und wenn nein, warum nicht?

15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das im KWKG vorgesehene
Fördermaximum von 750 Mio. Euro pro Jahr angesichts des seit Jahren
hinter den Erwartungen zurückbleibenden KWK-Ausbaus bestmöglich aus-
geschöpft werden sollte, um das Ziel von 25 Prozent KWK-Anteil am deut-
schen Strommix im Jahr 2020 zu erreichen, und ist die Bundesregierung der
Auffassung, dass dies mit dem KWKG in der derzeit gültigen Fassung best-
möglich erfolgt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, warum?

16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der KWK-Zuschlag für Haus-
haltskunden im Jahr 2013 nicht erneut, so wie im Jahr 2009, deutlich zu
hoch angesetzt wird?

17. Welche Auswirkung hat nach Informationen der Bundesregierung die stei-
gende KWK-Strommenge auf den Börsenstrompreis, und ist nach Informa-
tionen der Bundesregierung von ähnlichen (börsen-)strompreisdämpfenden
Effekten auszugehen, wie durch die Stromeinspeisung aus erneuerbaren
Energien?

Berlin, den 13. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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