BT-Drucksache 17/11432

zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Barbara Höll, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/3673 - Extraprofite von Atom- und Kohlekraftwerksbetreibern abschöpfen

Vom 9. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11432
17. Wahlperiode 09. 11. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Barbara Höll,
Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3673 –

Extraprofite von Atom- und Kohlekraftwerksbetreibern abschöpfen

A. Problem

Seit Einführung des Europäischen Emissionshandelssystems im Januar 2005
fallen bei den Stromversorgern Sondergewinne an, die die Verbraucherinnen
und Verbraucher mit ihrer Stromrechnung bezahlen.

Am durch die Zertifikatskosten erhöhten Strompreis verdienen nicht nur Be-
treiber fossil befeuerter Stromerzeugungsanlagen, wie Kohle- und Gaskraft-
werke, sondern auch die Betreiber von Atomkraftwerken (AKW), obwohl ihre
Anlagen nicht emissionshandelspflichtig sind.

Weil aufgrund der im Dezember 2008 geänderten EU-Emissionshandelsricht-
linie ab 2013 die CO2-Emissionszertifikate vom Staat an die emissionshandels-
pflichtigen Anlagenbetreiber versteigert werden, entfallen ab diesem Zeitpunkt
die windfall profits für fossile Kraftwerke. Gleichzeitig bleiben jedoch die Ex-
tragewinne der AKW-Betreiber aus dem Emissionshandel solange bestehen,
wie Atomkraftwerke am Netz sind.

B. Lösung

Der Antrag strebt an, die Bundesregierung aufzufordern,

– ab 1. Januar 2011 eine Abschöpfungssteuer auf Sondergewinne einzuführen,
die Betreiber von Atomkraftwerken erzielen;

– ab 1. Januar 2011 bei jedem Atomkraftwerk jährlich eine zusätzliche Steuer
von 100 000 Euro pro Megawatt Nettokapazität zur Finanzierung externali-
sierter Schäden der Atomwirtschaft zu erheben;
– ab 1. Januar 2011 befristet bis 31. Dezember 2012 eine Abschöpfungssteuer
auf Sondergewinne aus dem Emissionshandel einzuführen, welche Betreiber
von emissionshandelspflichtigen Kraftwerken erzielen, die mit fossilen
Brennstoffen befeuert werden;

– das Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) sowie das Gesetz zur Errich-
tung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) außer
Kraft zu setzen.

Drucksache 17/11432 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Der Antrag stellt keine Alternativen dar.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Die Antragsteller rechnen mit zusätzlichen jährlichen Steuermehreinnahmen in
Höhe von 6,4 Mrd. Euro.

E. Erfüllungsaufwand

Der Antrag macht keine Angaben über entstehenden Erfüllungsaufwand.

F. Weitere Kosten

Die Antragsteller gehen davon aus, dass die vorgesehenen Steuern das Preis-
niveau weder auf der Großhandelsebene noch auf der Endverbraucherebene
anheben.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11432

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/3673 abzulehnen.

Berlin, den 7. November 2012

Der Finanzausschuss

Dr. Birgit Reinemund
Vorsitzende

Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Berichterstatterin

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Sabine Bätzing-Lichtenthäler Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin Berichterstatterin
17/3673 in seiner 71. Sitzung am 11. November 2010 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem
Rechtsausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie und dem Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag strebt die Feststellung an, dass seit Einführung
des Europäischen Emissionshandelssystems im Januar 2005
bei den Stromversorgern Sondergewinne anfallen, die bei
den Energieversorgern zu jährlichen Sondergewinnen in
Milliardenhöhe führen, weil die Unternehmen die Markt-
preise der CO2-Emissionsberechtigungen als Opportunitäts-
kosten in die Strompreise einpreisen – unbeschadet der Tat-
sache, dass 91 Prozent der Zertifikate an die Kraftwerksbe-
treiber kostenlos zugeteilt wurden. Die Verbraucherrinnen
und Verbraucher bezahlen diese jährlichen Sondergewinne
mit ihrer Stromrechnung.

Am durch die Zertifikatskosten erhöhten Strompreis verdie-
nen nicht nur Betreiber fossil befeuerter Stromerzeugungs-
anlagen, wie Kohle- oder Gaskraftwerke, die als direkte
CO2-Emittenten dem Emissionshandel unterliegen, sondern
auch die Betreiber von Atomkraftwerken, obwohl ihre An-
lagen nicht emissionshandelspflichtig sind.

Wenn aufgrund der im Dezember 2008 geänderten EU-
Emissionshandelsrichtlinie ab 2013 die CO2-Emissionszer-
tifikate vom Staat an die emissionshandelspflichtigen Anla-
genbetreiber versteigert werden, entfallen ab diesem Zeit-
punkt die windfall profits für fossile Kraftwerke. Gleichzei-
tig bleiben jedoch die Extragewinne der AKW-Betreiber aus
dem Emissionshandel solange bestehen, wie Atomkraft-
werke am Netz sind.

Daraus leitet der Antrag die Aufforderung an die Bundesre-
gierung ab, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Folgendes
regelt:

1. Ab 1. Januar 2011 wird eine Abschöpfungssteuer auf
Sondergewinne eingeführt, die Betreiber von Atomkraft-
werken erzielen.

2. Zur Finanzierung externalisierter Schäden der Atom-
wirtschaft wird ab 1. Januar 2011 bei jedem Atomkraft-
werk jährlich eine zusätzliche Steuer von 100 000 Euro
pro Megawatt Nettokapazität erhoben.

emissionshandelspflichtigen Kraftwerken erzielen, die
mit fossilen Brennstoffen befeuert werden.

4. Die Steuern unter den Nummern 1 und 3 sind keine ab-
zugsfähigen Betriebsausgaben im steuerrechtlichen
Sinn.

5. Das Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) sowie das
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie-
und Klimafonds“ (EKFG) werden außer Kraft gesetzt.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 100. Sitzung
am 7. November 2012 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE., den Antrag abzulehnen.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 106. Sit-
zung am 7. November 2012 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE., den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 84. Sitzung am 7. November 2012 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE., den Antrag abzuleh-
nen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag in seiner 83. Sitzung beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE., den Antrag abzuleh-
nen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 111. Sitzung
am 7. November 2012 erstmalig und abschließend beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE., den Antrag abzuleh-
nen.

Berlin, den 7. November 2012
Drucksache 17/11432 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Dr. Barbara Höll

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache

3. Vom 1. Januar 2011 wird befristet bis zum 31. Dezember
2012 eine Abschöpfungssteuer auf Sondergewinne aus
dem Emissionshandel eingeführt, welche Betreiber von

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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