BT-Drucksache 17/11424

Nationaler Sozialbericht Deutschlands an die Europäische Union

Vom 7. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11424
17. Wahlperiode 07. 11. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kerstin Griese, Josip Juratovic, Heinz-Joachim Barchmann,
Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Dr. Eva Högl, Ute Kumpf, Dietmar Nietan, Manfred
Nink, Thomas Oppermann, Michael Roth (Heringen), Axel Schäfer (Bochum),
Werner Schieder (Weiden), Peer Steinbrück, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der
Fraktion der SPD

Nationaler Sozialbericht Deutschlands an die Europäische Union

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 14. Juni
2012 die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Sozialpartner und die kom-
munalen Spitzenverbände in Deutschland zu einem „Gespräch zum Nationalen
Sozialbericht 2012“ am 26. Juni 2012 eingeladen. Das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales beabsichtigte das Treffen zu nutzen, um „den diesjährigen
voraussichtlichen Ablauf der Erstellung der [Nationalen Sozialberichte], die in-
haltlichen Anforderungen an die [Nationalen Sozialberichte] 2012 und die Mög-
lichkeit zur Einbringung [der] Stellungnahmen [der Verbände] darzustellen“.
Der nationale Sozialbericht Deutschlands soll, so teilte die Bundesregierung
mit, im November 2012 an die Europäische Kommission gesandt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Institution oder welcher/welche EU-Mitgliedstaat/EU-Mitgliedstaa-
ten hat/haben dem Ausschuss für Sozialschutz des Rates der Europäischen
Union (EU) den Vorschlag unterbreitet, zur Umsetzung der strategischen Be-
richterstattung der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der offenen Methode der
Koordinierung im Bereich Soziales Nationale Sozialberichte (wieder) einzu-
führen?

2. Hat die Bundesregierung den Vorschlag einer strategischen Berichterstattung
mittels Nationaler Sozialberichte unterstützt, und mit welcher Begründung
hat sie den Vorschlag unterstützt oder gegebenenfalls abgelehnt?

3. Auf welcher rechtlichen Grundlage konnte der Ausschuss für Sozialschutz
des Rates der EU im Juni 2011 entscheiden, die Berichterstattung über die so-
zialen Ziele der Strategie „Europa 2020“ aus den Nationalen Reformpro-
grammen der EU-Mitgliedstaaten auszulagern?

4. Welches Ressort der Bundesregierung ist federführend für den Nationalen

Sozialbericht zuständig, und welche weiteren Ressorts sind an der Erstellung
des Berichts beteiligt?

5. Wird der Nationale Sozialbericht vom Kabinett beschlossen werden?

6. Wann und wie wird der Deutsche Bundestag an der Erstellung des Nationalen
Sozialberichts Deutschlands 2012 beteiligt?

Drucksache 17/11424 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

7. Warum ist der Deutsche Bundestag über den Beschluss des Ausschusses für
Sozialschutz des Rates der EU vom 17. Juni 2011 über die „Wiederbele-
bung“ der Methode der offenen Koordinierung im Bereich Soziales mittels
strategischer Nationaler Sozialberichte und über den darauf folgenden Pro-
zess der Erstellung des Berichts durch die Bundesregierung nicht informiert
worden?

8. Warum hat die Bundesregierung ihren Nationalen Sozialbericht bislang im
Gegensatz zu den meisten anderen Mitgliedstaaten (19 von 27 Mitgliedstaa-
ten) und entgegen der Maßgabe des Ausschusses für Sozialschutz, den Be-
richt bis spätestens Mitte April 2012 einzureichen, noch nicht vorgelegt
(Stand: 16. Oktober 2012)?

9. Welche Vor- und welche Nachteile sieht die Bundesregierung in der Einfüh-
rung Nationaler Sozialberichte?

10. Welchem Zweck dient die offenbar vom Ausschuss für Sozialschutz des
Rates der EU beabsichtigte Auslagerung der sozialen Ziele der Strategie
„Europa 2020“ aus den Nationalen Reformprogrammen der EU-Mitglied-
staaten in die Nationalen Sozialberichte?

11. Werden die sozialen Ziele der Strategie „Europa 2020“ im Nationalen Re-
formprogramm 2013 nicht länger enthalten sein?

12. Wie geht die Bundesregierung mit der möglichen Folge um, dass die sozia-
len Ziele der Strategie „Europa 2020“ weniger politische Beachtung, z. B.
auch in den länderspezifischen Empfehlungen, finden, wenn sie nicht län-
ger in der Gesamtberichterstattung der Nationalen Reformprogramme ent-
halten sein werden?

13. Inwieweit wird der Nationale Sozialbericht Deutschlands auch die Beschäf-
tigungspolitik berücksichtigen?

14. Werden Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Jugend-
arbeitslosigkeit in den jeweiligen EU-Staaten Teil der Nationalen Sozialbe-
richte sein?

15. Wird die Bundesregierung im Nationalen Sozialbericht neben dem im Na-
tionalen Reformprogramm enthaltenen Armutsindikator der Langzeitar-
beitslosigkeit weitere Indikatoren, zum Beispiel den Index der materiellen
Deprivation, die Armutsgefährdungsrate, Kinderarmut und den Anteil der
Menschen mit geringer Erwerbsbeteiligung, als Bestandteil des Berichtsfel-
des der sozialen Inklusion berücksichtigen?

16. Welche Maßnahmen wird der Nationale Sozialbericht 2012 enthalten, mit
denen die Armut in Deutschland verringert, der soziale Schutz gestärkt und
die soziale Inklusion ausgeweitet werden soll?

17. Inwieweit wird die Bundesregierung der Tatsache über die bisherige An-
kündigung im Nationalen Reformprogramm zur Reduzierung von Lang-
zeitarbeitslosigkeit hinaus Rechnung tragen, dass rund 60 Prozent der Emp-
fänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
sich mindestens zwei Jahre oder länger im Leistungsbezug befinden, und
falls keine solche Maßnahmen enthalten sein sollten, mit welcher Begrün-
dung?

18. Wird die Bundesregierung die Bedürfnisse von alleinerziehenden Eltern im
Nationalen Sozialbericht 2012 besonders berücksichtigen, und falls nicht,
aus welchen Gründen?

19. Plant die Bundesregierung, das Nachholen von Schul- und Berufsabschlüs-
sen im Nationalen Sozialbericht zu thematisieren?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11424

20. Wird die Bundesregierung im Nationalen Sozialbericht die soziale Teilhabe
von Kindern behandeln?

21. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die Teilhabe
von Kindern und Jugendlichen, die in Armut leben oder von Armut bedroht
sind, an Bildungs- und Freizeitangeboten zu verbessern, und wie wird die
Bundesregierung die berichteten Umsetzungsdefizite beim Bildungs- und
Teilhabepaket beheben?

22. Inwieweit nutzt die Bundesregierung die Erstellung des Nationalen Sozial-
berichtes, um eine Bestandsaufnahme in der Pflege vorzunehmen, insbe-
sondere im Bereich der an Demenz erkrankten Menschen, und der verbes-
serten Zusammenarbeit von Ländern, Kommunen und Pflegekassen?

23. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Beitrag der sozialen
Dimension, insbesondere der Sozialwirtschaft, für Wachstum und Beschäf-
tigung in Deutschland und der EU bei?

24. Mit welchen im Nationalen Sozialbericht enthaltenen Maßnahmen möchte
die Bundesregierung die offene Methode der Koordinierung im Bereich So-
ziales stärken?

25. Inwieweit wird der Nationale Sozialbericht 2012 dem „Nationalen Strate-
giebericht Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008 – 2010“ in Aufbau,
Struktur und Inhalt ähneln?

26. Welche wirtschaftlichen und sozialen Reformmaßnahmen haben für die
Bundesregierung in Bezug auf Deutschland und die EU-Staaten Priorität?

27. Welche Auswirkungen werden diese Reformprioritäten auf die Haushalte
von Bund, Ländern und Kommunen haben?

Berlin, den 7. November 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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